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19<br />

− die kriminellen Menschenhändlerban<strong>de</strong>n [KMHB] als willfährige und brutale Werk-<br />

zeuge <strong>de</strong>r entspannungsfeindlichen imperial<strong>ist</strong>ischen Kräfte und ihre Stützpunkte in<br />

ihrer Wirksamkeit einzuschränken und schließlich zu zerschlagen". 62<br />

Da alle Diensteinheiten <strong>de</strong>s MfS zur "zielgerichteten Vorbeugung, Aufklärung und Ver-<br />

hin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s ungesetzlichen Verlassens <strong>de</strong>r DDR und <strong>de</strong>r Bekämpfung <strong>de</strong>s staatsfeindli-<br />

chen Menschenhan<strong>de</strong>ls" verpflichtet waren, 63 besaß die ZKG in erster Linie koordinieren-<br />

<strong>de</strong> Funktionen. So hatte sie über die BKG <strong>de</strong>n wechselseitigen Informationsfluß mit <strong>de</strong>n<br />

Bezirksverwaltungen und zu <strong>de</strong>n sogenannten Richtungsoffizieren zu gewährle<strong>ist</strong>en.<br />

Diese Offiziere sollten über Erfahrungen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Fluchtbekämpfung verfügen<br />

und das Anfor<strong>de</strong>rungsprofil eines mittleren leiten<strong>de</strong>n Ka<strong>de</strong>rs besitzen. 64 Sie hatten im<br />

Auftrag <strong>de</strong>s Leiters Koordinierungsaufgaben, aber auch operative Aufgaben bei<br />

be<strong>de</strong>utsamen Operativen Vorgängen (OV), Operativen Personenkontrollen (OPK) o<strong>de</strong>r<br />

"Ersthinweisen" wahrzunehmen und sollten durch die Mitarbeiter <strong>de</strong>r ZKG/BKG<br />

qualifiziert wer<strong>de</strong>n. 65<br />

Neben <strong>de</strong>r Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n Richtungsoffizieren und <strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>pflicht aller<br />

Diensteinheiten gegenüber <strong>de</strong>r ZKG bei "operativ be<strong>de</strong>utsamen Informationen über geplante<br />

Maßnahmen <strong>de</strong>s Gegners, erkannte feindliche Kräfte, Vorkommnisse, Handlungen<br />

und Erscheinungen", 66 verlangte <strong>de</strong>r Befehl 1/75 die Errichtung beson<strong>de</strong>rer Informationsund<br />

Kooperationsbeziehungen zu jenen Diensteinheiten <strong>de</strong>s MfS, die bei <strong>de</strong>r Bekämpfung<br />

<strong>de</strong>r Fluchtbewegung eine spezifische Verantwortung trugen:<br />

HA VI (Grenzsicherung): Abstimmung wichtiger Fahndungen;<br />

HA IX (Untersuchungsorgan): Berichterstattung an die ZKG über bearbeitete Ermittlungsverfahren,<br />

über neue Erkenntnisse aus Untersuchungsergebnissen sowie die Abstimmung<br />

über Rechtshilfeersuchen und Festnahmen östlicher Sicherheitsorgane;<br />

Abteilung X (Internationale Verbindungen): Abstimmung mit <strong>de</strong>r ZKG über das Zusammenwirken<br />

mit östlichen Sicherheitsorganen und Übergabe von Ersuchen dieser Organe<br />

an die ZKG;<br />

Abteilung XXII (Terrorabwehr): Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r ZKG zur Sicherung einer<br />

Übersicht über Erscheinungen <strong>de</strong>s Terrors in Verbindung mit § 105 ("Staatsfeindlicher<br />

Menschenhan<strong>de</strong>l") und § 213 ("Ungesetzlicher Grenzübertritt");<br />

62 Instruktion vom 15.1.1976 zum Befehl 1/75, S. 15; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.<br />

63 Vgl. Befehl 1/75, S. 4; ebenda.<br />

64 1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung 1/76 <strong>de</strong>s Leiters <strong>de</strong>r Bezirksverwaltung vom<br />

30.4.1976 über die Aufgaben, Arbeitsweise und Stellung <strong>de</strong>r Richtungsoffiziere gemäß <strong>de</strong>m Befehl 1/75<br />

vom 15.12.1975, S. 1; <strong>BStU</strong>, ZA, ZKG, unerschlossenes Material, Bün<strong>de</strong>l 523.<br />

65 Ebenda, S. 5.<br />

66 Befehl 1/75, S. 28; <strong>BStU</strong>, ZA, DSt 102092.

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