03.03.2013 Aufrufe

Allgemeiner Teil - BWT Group

Allgemeiner Teil - BWT Group

Allgemeiner Teil - BWT Group

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Regel 31<br />

Da der Vorstand aus lediglich zwei Personen besteht, wird auf die Ausführungen oben zu den Regeln 28<br />

bis 30 verwiesen.<br />

Regel 34<br />

Der Aufsichtsrat hat abgesehen vom Prüfungsausschuss keine weiteren Ausschüsse eingerichtet. Aufgrund<br />

der effizienten Größe des Aufsichtsrates (sechs Personen) werden Beschlüsse gemeinsam gefasst.<br />

Regel 36<br />

Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2008 vier Sitzungen abgehalten.<br />

Regel 39<br />

Neben dem Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsrat der <strong>BWT</strong> AG keine weiteren Ausschüsse eingerichtet.<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>BWT</strong> AG setzt sich aus Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und<br />

hält in regelmäßigen Abständen konstruktive Sitzungen ab, die sich u.a. auch mit strategischen sowie<br />

mit Bilanz- und Personalbelangen des Unternehmens befassen. In diesem Rahmen ist der Aufsichtsrat der<br />

<strong>BWT</strong> AG auch in alle grundlegenden Entscheidungen des Vorstands als beratendes Organ involviert. Dem<br />

Prüfungsausschuss gehören folgende Personen des Aufsichtsrates an: Dr. Bednar, Fr. Egger, Hr. Reicher.<br />

Der Prüfungsausschuss hat im Jahr 2008 2 Sitzungen abgehalten, in denen die Arbeiten um den Jahresabschluss<br />

und die internen Kontroll-, Revisions- und Risikosysteme behandelt wurden.<br />

Regel 51<br />

An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Jahr 2008 Aufwandsentschädigungen in der<br />

Höhe von insgesamt 46,4 T€ (2007: 31,1 T€) bezahlt. Die Basisvergütungen für die einzelnen Mitglieder<br />

betragen jeweils 7,5 T€, für den Vorsitzenden 15 T€. Darüber hinaus gab es Reisekostenersätze.<br />

Regel 53<br />

Als „unabhängig“ im Sinne der Generalklausel der Regel 53 gelten jene Mitglieder des Aufsichtrats, die<br />

in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur <strong>BWT</strong> AG oder deren Vorstand stehen, die einen<br />

materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.<br />

Als Maßstab werden die Kriterien des Corporate Governance Kodex Anhang 1 angewendet.<br />

Dem Aufsichtsrat gehören demnach folgende unabhängige Mitglieder an:<br />

Dr. Leopold Bednar, Gerda Egger, Dr. Wolfgang Hochsteger, Klaus Kastner, Dipl.-Vw. Ekkehard Reicher,<br />

Serge Schmitt.<br />

Regel 57<br />

In der Satzung der <strong>BWT</strong> AG ist keine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrates festgeschrieben.<br />

Regel 58<br />

Aufsichtsratsmitlied Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode<br />

Dr. Leopold Bednar (Vorsitz, geb. 1948) 5. Juli 1991 2011<br />

Dr. Wolfgang Hochsteger (Stv. Vs., geb. 1950) 5. Juli 1991 2011<br />

Gerda Egger (geb. 1964) 24. Mai 1996 2011<br />

Dipl.-Vw. Ekkehard Reicher (geb. 1941) 24. Mai 1996 2011<br />

Serge Schmitt (geb. 1949) 29. Mai 2002 2011<br />

Klaus Reinhard Kastner (geb. 1949) 23. Mai 2001 2011<br />

Andere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- oder ausländischen börsennotierten<br />

Gesellschaften werden, soweit vorhanden, offen gelegt: Dr. Leopold Bednar, Frau Gerda Egger und<br />

Dr. Wolfgang Hochsteger sind gleichzeitig Aufsichtsräte der Christ Water Technology AG. Herr Serge<br />

Schmitt ist Vorstand der Christ Water Technology AG.<br />

<strong>BWT</strong> Geschäftsbericht 2008 55<br />

Corporate Governance

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!