Allgemeiner Teil - BWT Group
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Regel 31<br />
Da der Vorstand aus lediglich zwei Personen besteht, wird auf die Ausführungen oben zu den Regeln 28<br />
bis 30 verwiesen.<br />
Regel 34<br />
Der Aufsichtsrat hat abgesehen vom Prüfungsausschuss keine weiteren Ausschüsse eingerichtet. Aufgrund<br />
der effizienten Größe des Aufsichtsrates (sechs Personen) werden Beschlüsse gemeinsam gefasst.<br />
Regel 36<br />
Der Aufsichtsrat hat im Jahr 2008 vier Sitzungen abgehalten.<br />
Regel 39<br />
Neben dem Prüfungsausschuss hat der Aufsichtsrat der <strong>BWT</strong> AG keine weiteren Ausschüsse eingerichtet.<br />
Der Aufsichtsrat der <strong>BWT</strong> AG setzt sich aus Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen und<br />
hält in regelmäßigen Abständen konstruktive Sitzungen ab, die sich u.a. auch mit strategischen sowie<br />
mit Bilanz- und Personalbelangen des Unternehmens befassen. In diesem Rahmen ist der Aufsichtsrat der<br />
<strong>BWT</strong> AG auch in alle grundlegenden Entscheidungen des Vorstands als beratendes Organ involviert. Dem<br />
Prüfungsausschuss gehören folgende Personen des Aufsichtsrates an: Dr. Bednar, Fr. Egger, Hr. Reicher.<br />
Der Prüfungsausschuss hat im Jahr 2008 2 Sitzungen abgehalten, in denen die Arbeiten um den Jahresabschluss<br />
und die internen Kontroll-, Revisions- und Risikosysteme behandelt wurden.<br />
Regel 51<br />
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Jahr 2008 Aufwandsentschädigungen in der<br />
Höhe von insgesamt 46,4 T€ (2007: 31,1 T€) bezahlt. Die Basisvergütungen für die einzelnen Mitglieder<br />
betragen jeweils 7,5 T€, für den Vorsitzenden 15 T€. Darüber hinaus gab es Reisekostenersätze.<br />
Regel 53<br />
Als „unabhängig“ im Sinne der Generalklausel der Regel 53 gelten jene Mitglieder des Aufsichtrats, die<br />
in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur <strong>BWT</strong> AG oder deren Vorstand stehen, die einen<br />
materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen.<br />
Als Maßstab werden die Kriterien des Corporate Governance Kodex Anhang 1 angewendet.<br />
Dem Aufsichtsrat gehören demnach folgende unabhängige Mitglieder an:<br />
Dr. Leopold Bednar, Gerda Egger, Dr. Wolfgang Hochsteger, Klaus Kastner, Dipl.-Vw. Ekkehard Reicher,<br />
Serge Schmitt.<br />
Regel 57<br />
In der Satzung der <strong>BWT</strong> AG ist keine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrates festgeschrieben.<br />
Regel 58<br />
Aufsichtsratsmitlied Erstbestellung Ende der laufenden Funktionsperiode<br />
Dr. Leopold Bednar (Vorsitz, geb. 1948) 5. Juli 1991 2011<br />
Dr. Wolfgang Hochsteger (Stv. Vs., geb. 1950) 5. Juli 1991 2011<br />
Gerda Egger (geb. 1964) 24. Mai 1996 2011<br />
Dipl.-Vw. Ekkehard Reicher (geb. 1941) 24. Mai 1996 2011<br />
Serge Schmitt (geb. 1949) 29. Mai 2002 2011<br />
Klaus Reinhard Kastner (geb. 1949) 23. Mai 2001 2011<br />
Andere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- oder ausländischen börsennotierten<br />
Gesellschaften werden, soweit vorhanden, offen gelegt: Dr. Leopold Bednar, Frau Gerda Egger und<br />
Dr. Wolfgang Hochsteger sind gleichzeitig Aufsichtsräte der Christ Water Technology AG. Herr Serge<br />
Schmitt ist Vorstand der Christ Water Technology AG.<br />
<strong>BWT</strong> Geschäftsbericht 2008 55<br />
Corporate Governance