Allgemeiner Teil - BWT Group
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Nachhaltigkeit<br />
Seit ihrer Gründung im Jahr 1990 ist es Philosophie und Auftrag der <strong>BWT</strong>, ökologisch und ökonomisch<br />
optimierte Produkte zu entwickeln, zu erzeugen und zu vertreiben. „Wasseraufbereitung mit Verantwortung“<br />
und der damit untrennbare Begriff der Nachhaltigkeit schafft ein hohes Maß an Identifikation der<br />
Menschen in unserem Unternehmen.<br />
Der Begriff Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Entwicklung gilt seit einigen Jahren als Leitbild für eine<br />
zukunftsfähige Entwicklung („Sustainable Development“) der Menschheit. Der Brundtland-Report<br />
(„Our Common Future“, 1987) definiert Sustainable Development als eine Handlungsweise, „die den<br />
Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu<br />
gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen.“<br />
„Corporate Social Responsibility“ (abgekürzt „CSR“ oder „Unternehmerische Sozialverantwortung“) ist der<br />
freiwillige Beitrag der Wirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung. Laut Europäischer Kommission ist CSR ein<br />
Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange<br />
in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren.<br />
Eine der ersten und bedeutendsten weltweiten Initiative, die führende Unternehmen der Privatwirtschaft<br />
als zentrale Partner zur Lösung von sozialen und umweltrelevanten Herausforderungen einlud, ist der im<br />
Januar 1999 ins Leben gerufene Global Compact der Vereinten Nationen (UN). Anlässlich des Weltwirtschaftsforums<br />
(WEF) am 31. Jänner 1999 lud UN-Generalsekretär Kofi Annan Führungskräfte aus der Wirtschaft<br />
ein, sich an dieser internationalen Initiative zu beteiligen. Heute wird diese Initiative von etwa 4.700<br />
Unternehmen aus 130 Ländern sowie von Arbeitnehmervertretern und der Zivilgesellschaft getragen.<br />
Die Mitglieder verpflichten sich zu gemeinsamen Zielen der Umsetzung und Einhaltung von zehn<br />
Prinzipien des Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt und<br />
Korruptionsbekämpfung. Die <strong>BWT</strong> hat in allen Bereichen der Prinzipien Maßnahmen zu deren<br />
Umsetzung ergriffen.<br />
Menschenrechte<br />
Prinzip 1: Unternehmen sollen den Schutz international proklamierter<br />
Menschenrechte respektieren und unterstützen.<br />
Prinzip 2: Unternehmen sollen sich nicht am Missbrauch von Menschenrechten<br />
mitschuldig machen.<br />
Arbeitsstandards<br />
Prinzip 3: Unternehmen sollen die Vereinsfreiheit und Tarifautonomie hochhalten;<br />
Prinzip 4: das Verbot von allen Formen der Zwangsarbeit;<br />
Prinzip 5: das Verbot von Kinderarbeit;<br />
Prinzip 6: das Verbot von Diskriminierung bezüglich Anstellung und Beschäftigung.<br />
Umwelt<br />
Prinzip 7:<br />
Prinzip 8:<br />
Prinzip 9:<br />
<strong>BWT</strong> Geschäftsbericht 2008<br />
Unternehmen sollen einen vorbeugenden Ansatz zum Umweltschutz wählen;<br />
Initiativen zur Verbreitung eines größeren Verantwortungsbewusstseins<br />
für die Umwelt ergreifen;<br />
die Entwicklung von umweltfreundlichen Technologien fördern.<br />
Anti-Korruption<br />
Prinzip 10: Unternehmen sollen allen Formen der Korruption einschließlich<br />
Erpressung und Bestechung entgegenwirken.