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INSTITUT FÜR ALTTESTAMENTLICHE BIBELWISSENSCHAFT (304)

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INFORMATIONEN ZUR ANRECHNUNG VON<br />

WAHLFÄCHERN UND PRÜFUNGEN VON<br />

WAHLFACH ALTER STUDIENPLAN<br />

ANDEREN FAKULTÄTEN<br />

Dies betrifft nur die FachtheologInnen und die Selbständigen ReligionspädagogInnen. Im ersten und<br />

im zweiten Studienabschnitt müssen jeweils zusätzlich zu den Wochenstunden der Pflichtfächer 4<br />

bzw. 6 Wochenstunden als Wahlfach durch eine Prüfung abgeschlossen werden.<br />

Folgendes ist zu beachten:<br />

1. Im ersten und zweiten Studienabschnitt darf nicht das gleiche Wahlfach gewählt werden.<br />

2. Folgende Lehrveranstaltungen - im gleichen Fach oder mit einer verwandten Thematik - können<br />

insbesondere als Wahlfach gewählt werden:<br />

• Vorlesungen im Ausmaß von 6 Wochenstunden<br />

• Vorlesungen im Ausmaß von 4 Wochenstunden und ein Seminar im Ausmaß von 2<br />

Wochenstunden<br />

• drei Seminare<br />

3. Ein Privatissimum oder eine Übung kann Teil eines Wahlfaches sein, wenn eine einem Seminar<br />

vergleichbare Leistung erbracht wird, d.h. wenn eine positiv beurteilte schriftliche Seminararbeit<br />

erbracht wurde. In diesem Fall soll dies vom LeiterInnen der Lehrveranstaltung im<br />

Lehrveranstaltungszeugnis vermerkt werden.<br />

4. Wahlfächer, die zur Gänze aus Lehrveranstaltungen außerhalb des Angebotes unserer Fakultät<br />

bestehen, können nur nach Rücksprache mit dem Studiendekan anerkannt werden.<br />

FRAUENFORSCHUNG ALS WAHLFACH<br />

Es besteht die Möglichkeit, zwei zweistündige frauenspezifische Lehrveranstaltungen der<br />

verschiedenen theologischen Institute zu einem vierstündigen Wahlfach „Frauenforschung“ zu<br />

kombinieren.<br />

ANRECHENBARKEIT VON PRÜFUNGEN DER EVANG. THEOL. FAKULTÄT<br />

Diese Prüfungen können bei uns jedenfalls als Wahlfach angerechnet werden. Sollen sie als<br />

Pflichtfach angerechnet werden, ist der jeweilige Professor an der Kath. Theol. Fakultät zu<br />

konsultieren.<br />

An folgenden Instituten wurden bereits konkrete Regelungen festgelegt:<br />

Neues Testament: Im Fach Biblische Exegese (und nur in diesem) wird ein Kolloquium über eine<br />

zweistündige Exegese-Vorlesung an der evangel. Fakultät jedenfalls angerechnet<br />

Altes Testament: Exegese-Vorlesungen werden im Rahmen des Doktoratstudiums angerechnet.<br />

Dogmatische Theologie: Das absolvieren von Prüfungen aus Systematischer Theologie wird<br />

besonders als Wahlfach empfohlen. Soll ein derartiges Kolloquium als Pflichtfach angerechnet<br />

werden, ist eine Rücksprache mit dem Professor notwendig.<br />

Religionspädagogik: Die Vorlesung Bibeldidaktik aus dem Fach Katechetik & Religionspädagogik<br />

kann an der Evang. Theol. Fakultät kolloquiert werden und wird angerechnet.<br />

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