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Initiativkreis Europäische Metropolregion München

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B Struktur<br />

Umgriff<br />

Expertise zum Aufbau eines <strong>Initiativkreis</strong>es <strong>Europäische</strong> <strong>Metropolregion</strong> <strong>München</strong><br />

Der offizielle Umgriff der <strong>Metropolregion</strong> Stuttgart und der des Verbands Region Stuttgart<br />

differieren.<br />

Die Weiterentwicklung der <strong>Metropolregion</strong> Stuttgart ist im Landesentwicklungsplan Baden-<br />

Württemberg als Ziel (Z 6.2.2) festgehalten, wird dabei allerdings räumlich nicht absolut<br />

grenzscharf formuliert. Als ihr zugehörig werden der Verdichtungsraum Stuttgart mit seiner<br />

Randzone sowie die „Räume um die Oberzentren Heilbronn und Tübingen“ (LEP 2002:56f)<br />

beschrieben. Ob es sich dabei um die analytisch definierten Verdichtungsräume Heilbronn und<br />

Tübingen handeln soll, bleibt offen. Die Verdichtungsräume mit ihren Randzonen ergeben sich<br />

aus der Berücksichtigung definierter Kriterien wie Bebauungs- und Bevölkerungsdichte sowie<br />

der Intensität von Pendlerverflechtungen (LEP 2002:B5).<br />

Der VRS hat die Vorgaben des LEP aufgegriffen und mit einer auf seinen Internetseiten<br />

veröffentlichten Karte dem Raum eine definierte Figur gegeben. Nochmals ist hervorzuheben:<br />

Es handelt sich hierbei nur um eine Interpretation des Verbands, der hier eigene Interessen wie<br />

den Einbezug ländlicher Gemeinden innerhalb des Verbandsgebietes einbringt, dieser<br />

Einbezug ist z. B nicht durch das LEP gedeckt.<br />

Innerhalb der beteiligten Planungsregion Heilbronn-Franken finden sich zwar Aussagen zur<br />

Zugehörigkeit zur <strong>Metropolregion</strong> im Regionalplan, aber keine räumlich scharfe Festlegungen.<br />

In der Planungsregion Neckar-Alb wird das Gesamtthema <strong>Metropolregion</strong> positiv aufgegriffen<br />

(vgl. Regionalverband Neckar-Alb 2006) und man will als gesamte Planungsregion<br />

„dazugehören“.<br />

Der VRS selbst besteht aus der Landeshauptstadt Stuttgart und den angrenzenden<br />

Landkreisen. Analytische Ergebnisse spielten bei der Bildung im Jahr 1994 keine Rolle, die<br />

neue Verbandstruktur ging deckungsgleich aus dem Vorgänger Regionalverband Mittlerer-<br />

Neckar hervor.<br />

Kooperationsmodell<br />

Die Arbeit und die Außendarstellung der <strong>Metropolregion</strong> Stuttgart ist trotz des abweichenden<br />

Umgriffs eng mit der des Verbands Region Stuttgart verbunden. Mit den Regionalverbänden<br />

Heilbronn-Franken und dem Regionalverband Neckar-Alb werden seit 2003 Gespräche über<br />

mögliche Formen der Zusammenarbeit geführt (vgl. u.a. Verband Region Stuttgart 2003 &<br />

Regionalverband Neckar-Alb 2006)<br />

Der VRS ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dessen Entscheidungen durch eine direkt<br />

gewählte Regionalversammlung getroffen werden. Der Verband verfügt über eine<br />

Geschäftsstelle mit über 45 MitarbeiterInnen und bearbeitet so die Aufgabenstellungen, die ihm<br />

durch das Landesplanungsgesetz von Baden Württemberg übertragen wurden (siehe Punkt<br />

Themenfelder).<br />

Das soweit beschriebene institutionelle und gesetzlich verankerte Modell wird durch flexible<br />

privatwirtschaftlich organisierte GmbHs und eingetragenen Vereine (e.V.) ergänzt. Diese<br />

bearbeiten die im Punkt Themenfelder aufgeführten Themen. Beispiele hierfür sind die<br />

• Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH<br />

• Regio Stuttgart Marketing und Tourismus GmbH<br />

• KulturRegion Stuttgart e.V.<br />

• SportRegion Stuttgart e.V.<br />

• FrauenRatschlag Region Stuttgart e.V.<br />

Der VRS ist in diesen regional wirksamen Einrichtungen und Initiativen über formale<br />

Beteiligungen oder als Zuschussgeber involviert. Die genannten Einrichtungen werden vom<br />

Verband als Form der Regional Governance bezeichnet (Benz 2003).<br />

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