Initiativkreis Europäische Metropolregion München
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B Struktur<br />
Umgriff<br />
Expertise zum Aufbau eines <strong>Initiativkreis</strong>es <strong>Europäische</strong> <strong>Metropolregion</strong> <strong>München</strong><br />
Der offizielle Umgriff der <strong>Metropolregion</strong> Stuttgart und der des Verbands Region Stuttgart<br />
differieren.<br />
Die Weiterentwicklung der <strong>Metropolregion</strong> Stuttgart ist im Landesentwicklungsplan Baden-<br />
Württemberg als Ziel (Z 6.2.2) festgehalten, wird dabei allerdings räumlich nicht absolut<br />
grenzscharf formuliert. Als ihr zugehörig werden der Verdichtungsraum Stuttgart mit seiner<br />
Randzone sowie die „Räume um die Oberzentren Heilbronn und Tübingen“ (LEP 2002:56f)<br />
beschrieben. Ob es sich dabei um die analytisch definierten Verdichtungsräume Heilbronn und<br />
Tübingen handeln soll, bleibt offen. Die Verdichtungsräume mit ihren Randzonen ergeben sich<br />
aus der Berücksichtigung definierter Kriterien wie Bebauungs- und Bevölkerungsdichte sowie<br />
der Intensität von Pendlerverflechtungen (LEP 2002:B5).<br />
Der VRS hat die Vorgaben des LEP aufgegriffen und mit einer auf seinen Internetseiten<br />
veröffentlichten Karte dem Raum eine definierte Figur gegeben. Nochmals ist hervorzuheben:<br />
Es handelt sich hierbei nur um eine Interpretation des Verbands, der hier eigene Interessen wie<br />
den Einbezug ländlicher Gemeinden innerhalb des Verbandsgebietes einbringt, dieser<br />
Einbezug ist z. B nicht durch das LEP gedeckt.<br />
Innerhalb der beteiligten Planungsregion Heilbronn-Franken finden sich zwar Aussagen zur<br />
Zugehörigkeit zur <strong>Metropolregion</strong> im Regionalplan, aber keine räumlich scharfe Festlegungen.<br />
In der Planungsregion Neckar-Alb wird das Gesamtthema <strong>Metropolregion</strong> positiv aufgegriffen<br />
(vgl. Regionalverband Neckar-Alb 2006) und man will als gesamte Planungsregion<br />
„dazugehören“.<br />
Der VRS selbst besteht aus der Landeshauptstadt Stuttgart und den angrenzenden<br />
Landkreisen. Analytische Ergebnisse spielten bei der Bildung im Jahr 1994 keine Rolle, die<br />
neue Verbandstruktur ging deckungsgleich aus dem Vorgänger Regionalverband Mittlerer-<br />
Neckar hervor.<br />
Kooperationsmodell<br />
Die Arbeit und die Außendarstellung der <strong>Metropolregion</strong> Stuttgart ist trotz des abweichenden<br />
Umgriffs eng mit der des Verbands Region Stuttgart verbunden. Mit den Regionalverbänden<br />
Heilbronn-Franken und dem Regionalverband Neckar-Alb werden seit 2003 Gespräche über<br />
mögliche Formen der Zusammenarbeit geführt (vgl. u.a. Verband Region Stuttgart 2003 &<br />
Regionalverband Neckar-Alb 2006)<br />
Der VRS ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, dessen Entscheidungen durch eine direkt<br />
gewählte Regionalversammlung getroffen werden. Der Verband verfügt über eine<br />
Geschäftsstelle mit über 45 MitarbeiterInnen und bearbeitet so die Aufgabenstellungen, die ihm<br />
durch das Landesplanungsgesetz von Baden Württemberg übertragen wurden (siehe Punkt<br />
Themenfelder).<br />
Das soweit beschriebene institutionelle und gesetzlich verankerte Modell wird durch flexible<br />
privatwirtschaftlich organisierte GmbHs und eingetragenen Vereine (e.V.) ergänzt. Diese<br />
bearbeiten die im Punkt Themenfelder aufgeführten Themen. Beispiele hierfür sind die<br />
• Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH<br />
• Regio Stuttgart Marketing und Tourismus GmbH<br />
• KulturRegion Stuttgart e.V.<br />
• SportRegion Stuttgart e.V.<br />
• FrauenRatschlag Region Stuttgart e.V.<br />
Der VRS ist in diesen regional wirksamen Einrichtungen und Initiativen über formale<br />
Beteiligungen oder als Zuschussgeber involviert. Die genannten Einrichtungen werden vom<br />
Verband als Form der Regional Governance bezeichnet (Benz 2003).<br />
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