Initiativkreis Europäische Metropolregion München
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Expertise zum Aufbau eines <strong>Initiativkreis</strong>es <strong>Europäische</strong> <strong>Metropolregion</strong> <strong>München</strong><br />
Kooperationsmodell<br />
Abbildung A2: Gremienstruktur der <strong>Metropolregion</strong> Hamburg. (Quelle: Knieling 2006)<br />
Die Kooperation wird wesentlich getragen durch die Kooperation auf Länderebene. Die<br />
kommunale Ebene wurde erst Ende der 1990er Jahre mit den Regionalen<br />
Entwicklungskonzepten langsam entwickelt. Die Länderkooperation ist ein Katalysator für die<br />
Kooperation auf kommunaler Ebene.<br />
Einerseits gibt es eine hochgradig formalisierte Rechtsgrundlage. Der Staatsvertrag zwischen<br />
den drei Ländern von 2005 legt den Kooperationsraum und die Finanzierung der Kooperation<br />
und der Förderfonds fest. Die Länder bieten dadurch eine verbindliche und verlässliche<br />
Grundlage für die Kooperation in der <strong>Metropolregion</strong> Hamburg. Das Verwaltungsabkommen<br />
2006 zwischen den Ländern und den beteiligten Landkreisen regelt die Schaffung einer<br />
gemeinsamen Geschäftsstelle, legt die drei Schwerpunktthemen der Kooperation fest, bestimmt<br />
die Organisationsstruktur und Gremien der <strong>Metropolregion</strong> Hamburg (Knieling 2006).<br />
Anderseits basiert die Zusammenarbeit auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und baut im<br />
Wesentlichen auf Projekten auf. Der Regionsrat ist das oberste Beschlussgremium der<br />
<strong>Metropolregion</strong>, besetzt mit Vertretern der Länder, Landkreise und Kommunen. Er ist<br />
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