Geplantes neues Melderecht - Erleichterungen für die ... - DeHoGa
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Hotel aktuell<br />
Eine Informationen der<br />
Fachgruppe Tourismus und Hotellerie<br />
Stand: 23.9.2011<br />
Informationen <strong>für</strong> Mitglieder der Fachgruppe Tourismus und Hotellerie<br />
<strong>Geplantes</strong> <strong>neues</strong> <strong>Melderecht</strong> – <strong>Erleichterungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hotellerie<br />
_____________________________________________________________________<br />
Sehr geehrte Damen und Herren Fachgruppenvorsitzende,<br />
<strong>die</strong> Bundesregierung hat am 31. August 2011 den vom Bundesministerium des Innern<br />
(BMI) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens<br />
beschlossen. Unter dem 2. September 2011 wurde <strong>die</strong>ser Entwurf dem Bundesrat<br />
zugeleitet.<br />
Bereits in der Entstehungsphase des Gesetzentwurfes haben wir uns mit<br />
Stellungnahmen und auf Anhörungen intensiv in <strong>die</strong> Diskussion um <strong>die</strong> Regelung des<br />
speziellen Hotelmelderechts eingebracht. Deshalb möchten wir an <strong>die</strong>ser Stellen allen<br />
herzlich danken, <strong>die</strong> uns dabei inhaltlich unterstützt haben.<br />
Das künftige <strong>Melderecht</strong> wird weitgehende <strong>Erleichterungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> Hotellerie<br />
bringen.<br />
Zuvorderst steht hier, dass der Meldeschein mit den Gästedaten vom Hotel<br />
vorausgefüllt werden kann. Der Gast hat dann <strong>die</strong>sen Meldeschein lediglich noch zu<br />
unterschreiben.<br />
Weiterhin wird <strong>die</strong> Aufbewahrungsfrist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Meldescheine praxistauglicher<br />
ausgestaltet. Meldescheine sollen nach dem Willen des Gesetzgebers dann ein Jahr ab<br />
dem Anreisedatum aufbewahrt werden müssen; danach hat der Hotelier drei Monate<br />
Zeit, <strong>die</strong> Scheine zu vernichten.<br />
Allerdings wurden nicht alle Forderungen der Branche aufgenommen. Bis zuletzt hat<br />
sich das BMI gegen unsere Forderung gestellt, <strong>die</strong> Gesetzesgrundlage <strong>für</strong> einen<br />
komplett elektronischen Check4in zu schaffen.<br />
Ebenfalls kritisch betrachten wir <strong>die</strong> im Entwurf festgesetzte Befugnis der Länder,<br />
landesrechtlich Muster <strong>für</strong> den Meldeschein festsetzten zu dürfen. Nach unserer<br />
Auffassung konterkariert <strong>die</strong>s massiv <strong>die</strong> Bemühungen der Bundesregierung, in<br />
<strong>die</strong>sem Bereich <strong>die</strong> Bürokratiekosten zu senken.<br />
Zur praktischen Übersicht haben wir Ihnen im Anhang eine Zusammenfassung der<br />
wichtigsten Neuregelungen beigefügt.
Hotel aktuell<br />
Eine Informationen der<br />
Fachgruppe Tourismus und Hotellerie<br />
Stand: 23.9.2011<br />
Wir werden uns weiterhin im Gesetzgebungsverfahren <strong>für</strong> eine branchengerechte<br />
Ausgestaltung der Hotelmeldepflicht einsetzen. Über das weitere Verfahren<br />
werden wir Sie auf dem Laufenden halten.<br />
Kontaktieren Sie gerne <strong>die</strong> Fachgruppe Tourismus & Hotellerie oder Ihre zuständige<br />
Geschäftsstelle, sofern Sie hierzu Fragen haben oder weitere Informationen<br />
benötigen.