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Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

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(4) Für Studierende, die keinen Antrag gem. Abs. 3 S. 2 gestellt haben, das Studium jedoch<br />

bis zum 31.08.2016 nicht abgeschlossen haben, findet diese Prüfungsordnung Anwen-<br />

dung. Die bisherigen Studienzeiten werden von Amts wegen angerechnet. Die erbrach-<br />

ten Studienleistungen werden bei Gleichwertigkeit <strong>der</strong> Studieninhalte auf Antrag ange-<br />

rechnet. Über Zweifelsfälle entscheidet <strong>der</strong> Prüfungsausschuss.<br />

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Wirtschaftsrecht<br />

<strong>der</strong> <strong>Fachhochschule</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong> am Standort Recklinghausen vom 9.11.2011 und <strong>der</strong><br />

Genehmigung durch das Präsidium vom 16.11.2011.<br />

Recklinghausen, den 17.11.2011<br />

Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht<br />

<strong>der</strong> <strong>Fachhochschule</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong><br />

am Standort Recklinghausen<br />

gez. Prof. Dr. Bernhard Müller-Jundt<br />

Bekannt gegeben und veröffentlicht durch den Präsidenten <strong>der</strong> <strong>Fachhochschule</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong><br />

<strong>Gelsenkirchen</strong>, den 17.11.2011<br />

Der Präsident<br />

<strong>der</strong> <strong>Fachhochschule</strong> <strong>Gelsenkirchen</strong><br />

gez. Prof. Dr. Bernd Kriegesmann<br />

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