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biogaspartner – gemeinsam einspeisen. - Green Gas Grids

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Marktentwicklung.und.Rahmenbedingungen.in.Deutschland.<br />

2.3.Rahmenbedingungen.in.Deutschland.<br />

Die rahmenbedingungen der Biogaseinspeisung wurden<br />

durch die Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms<br />

(IEKP) der Bundesregierung festgelegt. In der gasnetzzugangsverordnung<br />

(gasnZV) wird in § 31 die zuvor im IEKP<br />

formulierte Zielsetzung für den Ausbau der Biogaseinspeisung<br />

konkretisiert: Bis zum Jahr 2020 sollen jährlich 60 Mrd. kWh Biogas<br />

und bis zum Jahr 2030 100 Mrd. kWh Biogas in das gasnetz<br />

eingespeist werden.<br />

Da aufbereitetes und eingespeistes Biogas derzeit preislich noch<br />

nicht mit Erdgas konkurriert, hat die Politik einen Instrumentenmix<br />

zur schaffung entsprechender nachfragemärkte entwickelt.<br />

Einsatzfelder sind neben reinen Wärmeanwendungen die<br />

Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Einsatz in Erdgasfahrzeugen.<br />

Der gesetzliche rahmen für die Biogaseinspeisung wird auf-<br />

grund der vielen Wertschöpfungsstufen und erforderlichen<br />

Prozesse von einer Vielzahl von regelungen bestimmt.<br />

Biomasseverordnung.(BiomasseV).<br />

Die seit 2001 geltende Biomasseverordnung regelt für den<br />

Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-gesetzes (EEg),<br />

welche stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren<br />

zur stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich<br />

des gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei<br />

der Erzeugung von strom aus Biomasse einzuhalten sind.<br />

Biomasse im sinne der Biomasseverordnung sind Energieträger<br />

aus Phyto- und Zoomasse. Hierzu gehören auch Folge- und<br />

nebenprodukte, rückstände und Abfälle, deren Energiegehalt<br />

aus Phyto- und Zoomasse stammt.<br />

Die Definition von Biomasse schließt in § 2 (Absatz 3) nr. 5 auch<br />

durch anaerobe Vergärung erzeugtes Biogas ein. Ausgeschlos-<br />

22 B I o g A s P A r T n E r <strong>–</strong> g E M E I n s A M E I n s P E I s E n<br />

sen wird Biogas, das aus den folgenden stoffen erzeugt wird<br />

(gemäß § 3 nr. 3, 7, 9):<br />

gemischte siedlungsabfälle aus privaten Haushalten<br />

Hafenschlick und gewässerschlämme<br />

tierische nebenprodukte<br />

Das EEg erlaubt neben dem Einsatz von Biomasse im sinne der<br />

Biomasse V auch den Einsatz sonstiger Biomasse. Für den dieser<br />

sonstigen Biomasse entsprechenden stromanteil besteht allerdings<br />

kein Anspruch auf die gesetzlich garantierte Vergütung.<br />

Den Anteil dieser sonstigen eingesetzten Biomasse muss der<br />

Anlagenbetreiber mittels eines Einsatzstoff-Tagebuchs genau<br />

nachweisen.<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz.(EEG).<br />

Das Erneuerbare-Energien-gesetz (EEg ) ist erstmals im Jahr<br />

2000 in Kraft getreten. Es wurde im Jahr 2004 und im Jahr 2009<br />

novelliert. Die jüngste novelle (EEg 2012) hat den Bundesrat am<br />

08.07.2011 passiert und wird am 1. Januar 2012 in Kraft treten.<br />

Der folgende Abschnitt bezieht sich auf das im Jahr 2011 geltende<br />

EEg 2009. Aktuelle Informationen rund um das EEg 2012<br />

finden sie auf www.<strong>biogaspartner</strong>.de .<br />

sinn und Zweck des EEg ist der Klimaschutz, eine nachhaltige<br />

Energieversorgung, die Verringerung der volkswirtschaftlichen<br />

Kosten der Energieversorgung, die schonung fossiler<br />

ressourcen und die Weiterentwicklung der Technologien zur<br />

Erzeugung von strom aus erneuerbaren Energien. Dazu soll der<br />

Anteil erneuerbarer Energien an der stromversorgung bis zum<br />

Jahr 2020 auf 30 Prozent erhöht werden. Zur Erreichung dieser<br />

Ziele sieht das EEg<br />

den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von<br />

strom aus erneuerbaren Energien an die stromnetze der<br />

allgemeinen Versorgung,<br />

die vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung des<br />

erzeugten stroms und<br />

eine garantierte Einspeisevergütung vor. Die Höhe der<br />

Einspeisevergütung ist technologieabhängig.

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