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psg Politik 08/06 - AOK-Bundesverband

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gesundheit Mediendienst des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es<br />

sg<br />

<strong>Politik</strong><br />

Ausgabe <strong>08</strong> / 11.<strong>08</strong>.20<strong>06</strong><br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

<strong>AOK</strong>-Verwaltungsrat zu den Eckpunkten zur Gesundheitsreform<br />

„Große Koalition macht<br />

die GKV nicht zukunftsfähig“ 2<br />

<strong>psg</strong>-Grafik: Steuerzuschuss für die Kinder-Mitversicherung<br />

Wie verlässlich ist der Staat? 7<br />

<strong>psg</strong>-nachgefragt: Norbert Schleert, <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />

Soll künftig jeder eine Apotheke<br />

eröffnen dürfen? 8<br />

<strong>psg</strong>-Interview: Heike Wöllenstein, <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />

„Patienten müssen über ihre Rechte<br />

umfassend informiert sein“ 9<br />

Bremer Kinderkliniken mit positiver Bilanz<br />

Fehlerberichtssystem steigert die<br />

Sicherheit der Patienten 12<br />

Bundesweiter Aufbau des Mammographie-Screenings<br />

Kassen und Ärzte verbessern<br />

Früherkennung von Brustkrebs 14<br />

Neues vom Gemeinsamen Bundesausschuss 17<br />

Gesetzgebungskalender Gesundheitspolitik 19<br />

Aktuelle Infos<br />

und Hintergrund<br />

<strong>psg</strong> in Kürze ...<br />

– <strong>AOK</strong> Brandenburg entlastet Hausärzte<br />

– Ausgaben für Arzneien im ersten Halbjahr gestiegen<br />

– <strong>AOK</strong> Baden-Württemberg: Hausarzt-Programm landesweit 26<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es, Bonn • Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, 53 177 Bonn,<br />

Kortrijker Str. 1 • Thomas Rottschäfer (verantwortlich), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis<br />

E-Mail: <strong>psg</strong>@bv.aok.de • Tel.: 0228/849 00-29 • Fax: 0228/849 00-20 • Internet: www.aok-presse.de


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<strong>Politik</strong><br />

Verwendung honorarfrei • Beleg an die Redaktion erbeten<br />

<strong>AOK</strong>-Verwaltungsrat zu den Eckpunkten zur Gesundheitsreform<br />

„Große Koalition macht<br />

die GKV nicht zukunftsfähig“<br />

11.<strong>08</strong>.<strong>06</strong> (<strong>psg</strong>). Mit ihren Eckpunkten zur Gesundheitsreform verfehlen<br />

Union und SPD nach Ansicht des Verwaltungsrates des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es<br />

zentrale Ziele ihres Koalitionsvertrages. Die Vertreter der Versicherten<br />

und der Arbeitgeber bewerten die Vorschläge als tiefgreifenden<br />

Bruch mit den Grundsätzen der sozialen Krankenversicherung. Statt für<br />

eine sichere Finanzierung zu sorgen und und mehr Wettbewerb zu ermöglichen,<br />

lege die Große Koalition die gesetzliche Krankenversicherung<br />

(GKV) ans staatliche Gängelband. Das Ergebnis:„Mehr Bürokratie, höhere<br />

Verwaltungskosten und höhere Beitragssätze und keine bessere medizinische<br />

Versorgung der Versicherten.“<br />

Der <strong>AOK</strong>-Mediendienst dokumentiert das am 26. Juli 20<strong>06</strong> veröffentlichte<br />

Positionspapier des Verwaltungsrates im Wortlaut:<br />

Die Strukturprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Solidarität,<br />

Sachleistung, ehrenamtliche Selbstverwaltung,Wahlfreiheit der<br />

Versicherten und Pluralität -– haben sich in politischen und ökonomischen<br />

Krisensituationen und in Zeiten des wachsenden Wohlstandes<br />

grundsätzlich bewährt. Eine Mittelaufbringung, die sich an der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit orientiert und eine Leistungsgewährung,<br />

die sich ausschließlich am gesundheitlichen Bedarf ausrichtet, sind besondere<br />

Merkmale der deutschen Sozial- und Gesundheitspolitik, die<br />

große gesellschaftliche Akzeptanz genießen und nicht zur Disposition<br />

gestellt werden dürfen. Auch die auf den Grundsätzen der Subsidiarität<br />

und der ehrenamtlichen Selbstverwaltung aufbauenden unmittelbaren<br />

Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen an der Ausgestaltung der<br />

Gesundheitssicherung sind zukunftsweisendes Merkmal der deutschen<br />

Sozialordnung, das maßgeblich zum sozialen Frieden beiträgt und das es<br />

zu stärken gilt.<br />

Die vorliegenden Eckpunkte stellen einen tiefgreifenden Bruch mit diesen<br />

Grundsätzen im Bereich der sozialen Krankenversicherung dar. Statt<br />

mehr Wettbewerb und nachhaltige Finanzierungskonzepte zu schaffen,<br />

legen sie die soziale Krankenversicherung ans Gängelband einer neuen<br />

staatlichen Mammutbürokratie. Das Ziel einer nachhaltigen Finanzierungsreform<br />

wird verfehlt. Übrig bleiben Strukturreformen, die zu mehr<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es • Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, 53 177 Bonn,<br />

Kortrijker Str. 1 • Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis<br />

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Ausgabe <strong>08</strong> / 11.<strong>08</strong>.20<strong>06</strong><br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Weitere Beiträge<br />

zu einzelnen Eckpunkten<br />

der Gesundheitsreform<br />

finden Sie in einem<br />

<strong>psg</strong> Thema , die mit diesem<br />

<strong>psg</strong> <strong>Politik</strong> verschickt wurde.<br />

Die Texte können<br />

Sie auch online abrufen:<br />

www.reform-aktuell.de<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Bürokratie und Verwaltungskosten führen, ohne dass die medizinische<br />

Versorgung der Versicherten verbessert wird.<br />

Finanzierung<br />

Dem Anspruch, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

nachhaltig zu sichern, wird die Koalition mit ihren Eckpunkten zur Reform<br />

des Gesundheitswesens nicht gerecht. Im Gegenteil, die Bundesregierung<br />

erhöht die Belastungen von Versicherten und Arbeitgebern. Statt eine<br />

breitere solidarische Finanzierungsbasis zu verwirklichen und damit<br />

die Finanzierung des künftigen medizinischen Fortschritts nachhaltig zu<br />

sichern sowie die Lohnzusatzkosten wettbewerbsgerechter zu gestalten,<br />

werden Versicherte und Arbeitgeber 2007 zusätzlich finanziell belastet.<br />

Die beabsichtigte Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

wird dadurch in ihrer Wirkung weiter geschmälert.<br />

Darüber hinaus haben die Versicherten in den folgenden Jahren stärkere<br />

finanzielle Belastungen zu tragen. Diese entstehen nicht nur wegen der<br />

Finanzierung des künftigen medizinischen Fortschritts und der demografischen<br />

Entwicklung, sondern auch bei einem weiteren Rückzug des<br />

Staates aus der steuerlichen Finanzierung.<br />

Seit Jahren wird die Einnahmenbasis der Krankenkassen durch staatliche<br />

Eingriffe zugunsten anderer öffentlicher Haushalte destabilisiert. Allein<br />

durch die Verschiebung von Risikolasten zwischen Staat und anderer Sozialversicherungsträger<br />

zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

gehen den Krankenkassen jährlich bis zu acht Milliarden Euro verloren.<br />

Die für 20<strong>08</strong> und 2009 angekündigten Steuerzuschüsse mit 1,5 bzw. drei<br />

Milliarden Euro bleiben noch hinter dem ursprünglich zugesagten Bundeszuschuss<br />

in Höhe von 4,2 Milliarden Euro zurück. Die Steuerzuschüsse<br />

reichen auch bei weitem nicht aus, die zu erwartenden Defizite auszugleichen.<br />

Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Bundes kann<br />

bei diesem halbherzigen Einstieg in die Steuerfinanzierung der GKV nicht<br />

von Nachhaltigkeit gesprochen werden. Für Versicherte wie Arbeitgeber<br />

wird keine Entscheidungssicherheit geschaffen.<br />

Gesundheitsfonds<br />

Es ist vorgesehen, eine staatliche Gesundheitsfondsbehörde zu errichten,<br />

die staatlich festgesetzte Zwangsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern<br />

verwaltet und dann an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt.<br />

Der Selbstverwaltung der Krankenkassen wird damit das wesentliche Gestaltungselement<br />

genommen, im Rahmen ihrer Finanzautonomie Beiträge<br />

festzusetzen. Die selbstverwaltete effiziente Steuerung, orientiert an<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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den Bedürfnissen von Versicherten und Arbeitgebern, wird ersetzt durch<br />

staatlichen Dirigismus. Das ist nicht nur ineffizient, sondern auch teuer.<br />

Bei gleichzeitigen Prämienzahlungen oder prozentualen Zusatzbeiträgen<br />

je Versicherten kommt es infolge der erforderlichen massenhaften Einrichtung<br />

und Führung von Einzelbeitragskonten zu einem unverhältnismäßigem<br />

bzw. überbordenden bürokratischen Mehraufwand.<br />

Wettbewerb gegen Kranke<br />

Der vorgesehene Zusatzbeitrag wird die Krankenkassen gegebenenfalls<br />

dazu zwingen, landesspezifische Versorgungsprogramme, Satzungsleistungen<br />

wie Haushaltshilfe, ergänzende Leistungen zur Rehabilitation,<br />

Präventionsleistungen oder Selbsthilfeförderung einzuschränken. Ein<br />

Wettbewerb um bessere Versorgungskonzepte für die Patienten wird<br />

konterkariert, weil entstehende Mehrausgaben über den Zusatzbeitrag<br />

finanziert werden müssen. Der Zusatzbeitrag forciert somit den Wettbewerb<br />

um Gesunde und richtet sich gegen Kranke.<br />

Heute organisieren die Krankenkassen den gemeinsamen Beitragseinzug<br />

für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Renten und Arbeitslosenversicherung.<br />

Jährliche Zahlungsströme von rund 450 Milliarden<br />

Euro werden auf diesem Weg effizient, kostengünstig und reibungslos<br />

geregelt. Hierfür soll stattdessen ohne erkennbaren Nutzen eine neue<br />

bürokratische Fondsverwaltung mit regionalen Einzugsstellen geschaffen<br />

werden. Es ist daher falsch, dass die Koalition um des Kompromisses<br />

Willen die Errichtung eines Gesundheitsfonds mit zentralem neuem Beitragseinzug<br />

beschlossen hat.Wiederholt hat die <strong>AOK</strong> Vorschläge zur weiteren<br />

Optimierung des Beitragseinzugs unterbreitet. Hierzu gehören etwa<br />

Inkasso-Lösungen im bestehendem System, die zu weiteren Rationalisierungen<br />

und Vereinfachungen für die Arbeitgeber innerhalb der GKV<br />

führen.<br />

Die <strong>AOK</strong> setzt sich deshalb dafür ein, dass der Beitragseinzug im bestehenden<br />

System der GKV optimiert wird. Ein ineffizienter, unwirtschaftlicher<br />

und unzuverlässiger Beitragseinzug durch eine neue Fondbehörde<br />

ist damit überflüssig. Dieser würde nur zu neuen unnötigen hohen Belastungen<br />

der Versicherten und Arbeitgeber führen mit zusätzlichen Verwaltungskosten<br />

für Einrichtung und Betrieb und mit zusätzlichen Kosten<br />

für die Neuregelung des Beitragseinzuges, der derzeit von 30.000 qualifizierten<br />

Fachkräfte bei den Krankenkassen durchgeführt wird.<br />

Der Verwaltungsrat des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es sieht die Möglichkeit, bei<br />

einem auf Basis der <strong>AOK</strong>-Reformvorschläge weiterentwickelten heutigen<br />

Beitragseinzug die dem Fonds von der <strong>Politik</strong> zugedachten Funktionen<br />

(Modifizierung der Verteilungsströme) durch eine Erweiterung der be-<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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stehenden Finanzausgleichssysteme (Risikostrukturausgleich, RSA) zu<br />

gewährleisten. Dies wäre eine Lösung, die schnell machbar ist und ohne<br />

zentralistische Bürokratie, staatliche Eingriffe und Zusatzbelastungen für<br />

Versicherte und Arbeitgeber auskommt.<br />

Spitzenverband der Krankenkassen<br />

Die verpflichtende Gründung je eines Spitzenverbandes der Krankenkassen<br />

auf Landes- und Bundesebene behindert den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen<br />

Krankenkassen und den Leistungserbringern. Die demokratisch<br />

legitimierte Selbstverwaltung wird ihrer Kernfunktionen beraubt. Neue<br />

staatliche gelenkte Bürokratien auf Bundes- und auf Landesebene verhindern<br />

jede Verbesserung und Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung,<br />

ohne dass durch diese neuen Strukturen ein Mehrwert für die Versicherten<br />

entsteht. Es bestehen bereits gesetzliche Strukturen, die das gemeinsame<br />

und einheitliche Handeln der Spitzenverbände der gesetzlichen<br />

Krankenkassen regeln. So gewährleistet zum Beispiel die Festbetragsregelung<br />

im Gremium nach § 213 Sozialgesetzbuch V eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung.<br />

Diese Strukturen können weiterentwickelt werden,es<br />

bedarf dafür keiner neuen Monopolbehörde.<br />

Gemeinsame Selbstverwaltung<br />

Die Selbstverwaltung der <strong>AOK</strong> setzt sich schon seit langem für eine Optimierung<br />

der gemeinsamen Selbstverwaltung ein. So haben die Spitzenverbände<br />

der GKV zum Beispiel ein Modell zur Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

(GBA) entwickelt, das insbesondere darauf abzielt, die<br />

Zeiträume, in denen die Entscheidungen gefällt werden, zu verkürzen und<br />

die Transparenz der Entscheidungsabläufe weiter zu erhöhen.Daneben werde<br />

der sektorenübergreifenden Aufgabenstellung des GBA besser als bisher<br />

Rechnung getragen. Die <strong>AOK</strong> setzt nach wie vor auf die Beibehaltung der<br />

Selbstverwaltung, die zentrale Systemsteuerung durch gemeinsame und<br />

paritätische Selbstverwaltung und ein gegliedertes System.<br />

Wettbewerb<br />

Der Entzug der Finanzautonomie, die Bildung von je einem Spitzenverband<br />

auf Landes- und Bundesebene und die als Neuorganisation des Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss getarnte Regulierungsbehörde führen direkt<br />

zu einem staatlich organisierten Gesundheitswesen. Mit staatlich<br />

gelenkten Institutionen zieht Uniformiertheit im Gesundheitswesen ein.<br />

Statt die Voraussetzungen für mehr Wettbewerb um eine qualitativ<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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hochwertige und wirtschaftliche Versorgung Kranker zu fördern, werden<br />

die Voraussetzungen für eine Einheitsversicherung geschaffen.<br />

Die <strong>AOK</strong> bekennt sich nachdrücklich zum Wettbewerb in einem gegliederten<br />

Krankenversicherungssystem. Ziel in einem solidarisch nicht auf<br />

Gewinn ausgerichteten Krankenversicherungssystem darf allerdings<br />

nicht die Selektion guter Risiken, sondern muss die kontinuierlich Steigerung<br />

von Qualität und Wirtschaftlichkeit sein. Dafür ist der morbiditätsorientierte<br />

Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) die Voraussetzung.<br />

Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht nachdrücklich bestätigt. Die<br />

finanziellen Mittel müssen morbiditätsorientiert an die Kassen verteilt<br />

werden; hierzu bedarf es der Einführung des wettbewerbsorientierten<br />

risikoadjustierten Strukturausgleichs.<br />

Statt Bewährtes zu zerschlagen und zusätzliche Bürokratie einzuführen,<br />

sollte die <strong>Politik</strong> mehr Wert darauf legen, Reformen auf der Ausgabenseite<br />

durchzusetzen, die zu einer sorgsamen und effizienten Verwendung<br />

der Mittel der GKV führen. Hierzu bedarf es politischer Rahmenbedingungen,<br />

die diesem Umstand Rechnung tragen und den Wettbewerb<br />

konsequent in Richtung Qualität und Effizienz der Versorgung weiterentwickeln.<br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Das Positionspapier und weitere Informationen<br />

zur Diskussion um die Gesundheitsreform:<br />

www.reform-aktuell.de<br />

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Ausgabe <strong>08</strong> / 11.<strong>08</strong>.20<strong>06</strong><br />

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2009<br />

3 Mrd.<br />

<strong>Politik</strong><br />

2010<br />

?<br />

Mit der Verlässlichkeit politischer Zusagen hat die gesetzliche Krankenversicherung<br />

schlechte Erfahrungen gemacht. Rund fünf Milliarden Euro<br />

pro Jahr geben die Kassen für so genannte versicherungsfremde Leistungen<br />

aus. Dazu gehören zum Beispiel das Krankengeld bei Erkrankung<br />

eines Kindes, die beitragsfreie Versicherung während der Elternzeit oder<br />

Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (ohne Mutterschaftsgeld).<br />

2004 gab es dafür erstmals einen Steuerzuschuss. Doch der<br />

tröpfelt spärlich und versiegt 20<strong>08</strong> ganz. Stattdessen sollen dann erstmals<br />

Steuermittel für die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der<br />

GKV fließen: 1,5 Milliarden Euro 20<strong>08</strong>, drei Milliarden 2009. Dieser Zuschuss<br />

soll ab 2010 kontinuierlich steigen. Wie dies finanziert wird, steht<br />

nicht im Reform-Eckpunktepapier der Großen Koalition. Dies müsse in<br />

der nächsten Legislaturperiode geklärt wirden, heißt es dort.<br />

Diese Grafik können Sie bei Quellenangabe „<strong>AOK</strong>-Mediendienst“ kostenlos verwenden:<br />

www.aok-presse.de (<strong>AOK</strong>-Bilderservice: Gesundheitswesen/Grafiken)<br />

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Kortrijker Straße 1 • Thomas Rottschäfer (verantwortlich) • Grafik: Désirée Gensrich/Thomas Rottschäfer<br />

E-Mail: <strong>psg</strong>@bv.aok.de • Tel.: 0228/849 00-29 • Fax: 0228/849 00-20 • Internet: www.aok-presse.de<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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<strong>psg</strong>-nachgefragt: Norbert Schleert, <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />

Soll künftig jeder eine Apotheke<br />

eröffnen dürfen, Herr Schleert?<br />

„Nach der aktuellen deutschen Rechtslage geht das nicht. Das so genannte<br />

Fremdbesitzverbot regelt, dass nur ein in Deutschland zugelassener<br />

Apotheker eine Apotheke betreiben darf. Es ist also nicht erlaubt,<br />

dass beispielsweise eine ausländische Kapitalgesellschaft sich die approbierten<br />

Fachleute einkauft und eine Arzneimittel-Filiale in Deutschland<br />

eröffnet.<br />

Im aktuellen Rechtsstreit zwischen der niederländischen Versandapotheke<br />

DocMorris und den Apothekerverbänden berief sich der als Kapitalgesellschaft<br />

eingetragene Versanddienst deshalb auf das europäische<br />

Gebot des freien Binnenmarktes. Das Landgericht Saarbrücken hat jetzt<br />

in einem Eilverfahren entschieden, dass DocMorris seine Filiale in Saarbrücken<br />

weiter betreiben darf (Az.: 1 K 66/<strong>06</strong>). Allerdings ging es dabei<br />

um die Frage eines unlauteren Wettbewerbs und nicht um die Zulassungsbescheide<br />

für die Anfang Juli 20<strong>06</strong> eröffnete erste DocMorris-Filiale<br />

in Deutschland. Dazu liegt bereits am Verwaltungsgericht des Saarlandes<br />

eine gemeinschaftliche Klage der Apothekerverbände gegen das Saarland<br />

und dessen Gesundheitsminister Josef Hecken (CDU) vor.<br />

Der Rechtsstreit sollte aber zum Anlass genommen werden, grundsätzlich<br />

über das Fremdbesitzverbot nachzudenken. Apothekerverbände befürchten<br />

bei einem Wegfall Qualitätseinbußen für die Patienten. Es gibt<br />

Beispiele aus den USA, dass Apotheken großen Supermarktketten angeschlossen<br />

sind. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dies nicht zu Qualitätseinbußen<br />

geführt hat. Der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> fordert deshalb eine<br />

Aufhebung des Fremdbesitzverbots. Durch die Zulassung fremder Apothekerbetreiber<br />

wird die Konkurrenz zwischen den Apotheken gefördert.<br />

Das bringt Vorteile für die Versicherten. Durch mehr Wettbewerb würden<br />

die Kosten im Gesundheitssystem deutlich sinken.“<br />

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Kortrijker Str. 1 • Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis<br />

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Norbert Schleert leitet<br />

die Abteilung Arznei- und<br />

Heilmittel im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>.<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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<strong>psg</strong>-Interview: Heike Wöllenstein vom <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong><br />

„Patienten müssen über ihre<br />

Rechte umfassend informiert sein“<br />

11.<strong>08</strong>.<strong>06</strong> (<strong>psg</strong>). Die Information der Versicherten über ihre Rechte und<br />

Möglichkeiten ist für die <strong>AOK</strong> eine ihrer originären Aufgaben.„Wir halten<br />

es für unverzichtbar, die Patienten über ihre Rechte und auch Pflichten<br />

aufzuklären, damit sie aktiv an ihrer Behandlung mitwirken können“, so<br />

Heike Wöllenstein, Referentin im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> für Patientenrechte<br />

und gesundheitlichen Verbraucherschutz, im Interview mit dem<br />

<strong>AOK</strong>-Mediendienst.<br />

Mangelndes Engagement für die Rechte der Patienten wirft das Gesundheitsministerium<br />

den gesetzlichen Krankenkassen vor. Kümmert<br />

sich die <strong>AOK</strong> nicht um die Interessen und Belange ihrer Versicherten?<br />

Wöllenstein: Der Vorwurf ist wohl mehr eine Retourkutsche in der aktuellen<br />

Diskussion um die geplante Gesundheitsreform. Denn auch das Ministerium<br />

weiß, dass die <strong>AOK</strong> seit Jahren ihre Versicherten umfassend informiert<br />

und berät. Wir halten es für unverzichtbar, die Patienten z. B.<br />

über ihre Rechte in der Arzt-Patienten-Beziehung aufzuklären, damit sie<br />

aktiv über notwendige Behandlungsschritte mitentscheiden können.<br />

Hierzu zählen zum einen allgemeine Informationen über das Recht auf<br />

freie Arztwahl oder auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Zum anderen<br />

geht es darum, beispielsweise Patienten mit chronischen Erkrankungen,<br />

die an Disease-Management-Programmen teilnehmen, über ihre<br />

Möglichkeiten aufzuklären und auch entsprechend zu schulen. Nur ein<br />

informierter Patient ist in der Lage, die einzelnen Behandlungsschritte zu<br />

unterstützen, damit die Behandlung möglichst erfolgreich verläuft.<br />

Wie informiert die <strong>AOK</strong> ihre Versicherten über Patientenrechte?<br />

Wöllenstein: Im Rahmen einer Aufklärungskampagne informieren wir<br />

seit 2005 systematisch in allen <strong>AOK</strong>-Medien über einzelne Patientenrechte.<br />

Wir stellen unseren Versicherten Broschüren zu den wichtigsten<br />

Fragen zur Verfügung und informieren auch über das Internet auf der<br />

Versicherten-Website www.aok.de. Häufig wollen Patienten wissen, in<br />

welchem Umfang sie etwa über Chancen und Risiken eines Eingriffs informiert<br />

werden müssen oder wie weit die Aufklärung bei Arzneimitteln<br />

gehen muss. Ziel ist es, dass Patient und Arzt ein Vertrauensverhältnis<br />

Herausgeber: Pressestelle des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es • Redaktion: <strong>AOK</strong>-Mediendienst, 53 177 Bonn,<br />

Kortrijker Str. 1 • Thomas Rottschäfer (verantw.), Bernhard Hoffmann, Otmar Müller, André Theis<br />

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Heike Wöllenstein ist<br />

Referentin für Patientenrechte<br />

und gesundheitlichen<br />

Verbraucherschutz<br />

im <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>.<br />

9


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<strong>Politik</strong><br />

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aufbauen. Das gelingt nur, wenn beide Seiten über Rechte und Pflichten<br />

umfassend informiert sind. Hierzu stellen wir unseren Versicherten die<br />

Broschüre „Patientenrechte“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine<br />

Art Patientencharta, die von allen maßgeblichen Beteiligten im Gesundheitswesen<br />

gemeinsam erarbeitet worden ist. Zurzeit stimmen wir<br />

in der <strong>AOK</strong> Vorschläge ab, wie die Patientenrechte weiter gestärkt werden<br />

können.<br />

Viele Patienten fühlen sich aber dennoch überfordert, wenn ihnen in<br />

einer Arztpraxis so genannte Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten<br />

werden, die sie aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.<br />

Wöllenstein: Richtig. Deshalb hat die <strong>AOK</strong> ihre Informationen zu den Individuellen<br />

Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt, ausgeweitet. Vor<br />

allem im Internet. Unter www.aok-igelratgeber.de finden unsere Versicherten<br />

umfassende Angaben zu den wichtigsten dieser Individuellen<br />

Gesundheitsleistungen, wie diese abgerechnet werden und vor allem:<br />

wie medizinisch sinnvoll solche Leistungen wie etwa ein Glaukom-Screening<br />

oder eine PSA-Bestimmung sind.<br />

Was macht die <strong>AOK</strong>, wenn ein Patient bei einer Behandlung Opfer eines<br />

Fehlers wird?<br />

Wöllenstein: Wir lassen unsere Versicherten gerade in diesen Fällen nicht<br />

allein. Alle 16 <strong>AOK</strong>s bieten ein so genanntes Behandlungsfehler-Management<br />

an. Das heißt:Wenn einer unserer Versicherten den Verdacht hat,<br />

dass er durch eine medizinische Behandlung einen gesundheitlichen<br />

Schaden erlitten hat, unterstützen wir ihn von Anfang an. Das beginnt<br />

mit einer umfassenden Beratung und geht über die Dokumentation der<br />

Behandlung bis hin zur Beauftragung medizinischer Gutachten beim Medizinischen<br />

Dienst der Krankenkassen.<br />

Die Kassen sind seit der Gesundheitsreform 2000 verpflichtet, im Rahmen<br />

eines Modellvorhabens so genannte „unabhängige Einrichtungen zur<br />

Patienten- und Verbraucherberatung“ mit jährlich 5, 1 Millionen Euro zu<br />

finanzieren. Wie läuft das Projekt?<br />

Wöllenstein: Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben<br />

im vergangenen Jahr einen Modellverbund ausgeschrieben, der vor<br />

einigen Monaten seine Arbeit aufgenommen hat. Daraus ist die „Unabhängige<br />

Patientenberatung gGmbH“ entstanden. Zum Verbund gehören<br />

eine Bundesgeschäftsstelle, 22 regionale Beratungsstellen sowie the-<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Verwendung honorarfrei • Beleg an die Redaktion erbeten<br />

menspezifische überregionale Beratungsangebote zu Ess-Störungen oder<br />

zahnmedizinischen Fragen. Bis Ende dieses Jahres soll der Aufbau der Beratungseinrichtungen<br />

und einer bundesweiten Hotline weitgehend abgeschlossen<br />

sein. Den Versicherten steht dann ein Beratungsangebot zur<br />

Verfügung, das die Angebote der Krankenkassen sinnvoll ergänzt.<br />

(bho)<br />

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Informationsangebote der <strong>AOK</strong> zu Patientenrechten:<br />

www.aok.de/verbraucherschutz<br />

Mehr Infos zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL):<br />

www.aok-igelratgeber.de<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Verwendung honorarfrei • Beleg an die Redaktion erbeten<br />

Bremer Kinderkliniken mit positiver Zwischenbilanz<br />

Fehlerberichtssystem steigert<br />

die Sicherheit der Patienten<br />

11.<strong>08</strong>.<strong>06</strong> (<strong>psg</strong>). Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Auch im Krankenhaus.<br />

Da wird dem Patienten das falsche Medikament verabreicht,<br />

Arzttermine sind doppelt vergeben oder es fehlt im Physiotherapeutenraum<br />

der Klingelknopf, um im Notfall Hilfe zu holen. „Viele Fehler und<br />

Risiken sind vermeidbar“, sagt Dr. Jörg Lauterberg vom <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>.<br />

Das zeigt die erste Zwischenbilanz eines anonymen Berichtssystems<br />

in drei Bremer Kinderkliniken.<br />

Die Zeit läuft davon. Es fehlt noch der Eintrag in die Patientenakte. Schnell<br />

kritzelt der zuständige Arzt die Medikation auf das Blatt. Später kann das<br />

keiner mehr entziffern – auch nicht die Krankenschwester in der Nachtschicht.<br />

Die Folge: Der Patient erhält eine falsche Dosierung oder gar das<br />

falsche Medikament. Eine Szene aus dem Krankenhausalltag – die gar<br />

nicht selten vorkommt.„Uns wurden im vergangenen Jahr insgesamt 137<br />

Zwischenfälle gemeldet. Der Großteil ist aber entdeckt worden, bevor es<br />

zu Komplikationen kam“, betont Irmgard Danne, Qualitätsmanagerin des<br />

zum Klinikverbund Gesundheit Nord gehörenden Klinikums Bremen-Mitte.„Rund<br />

40 Prozent der Meldungen bezogen sich auf die Medikation, 18<br />

Prozent auf Organisationsfehler und sechs Prozent auf Materialfehler.“<br />

Aus Fehlern lernen<br />

Dass die Beinahe-Zwischenfälle dokumentiert sind,ist dem Berichtssystem<br />

zu verdanken. „Das Projekt ist darauf ausgelegt, aus Fehlern zu lernen“,<br />

erläutert Jörg Lauterberg, Gründungsmitglied des Aktionsbündnisses Patientensicherheit.<br />

In dem seit 2005 bestehenden Verein engagieren sich<br />

unter anderem Vertreter von Ärzteschaft, Krankenkassen und Patientenverbänden,<br />

um durch einen offenen und auf Lernen gerichteten Umgang<br />

mit Fehlern in Medizin und Pflege diese künftig zu vermeiden. „Intelligentes<br />

Risiko-Management liegt nicht nur im Interesse des Patienten,<br />

sondern auch des Krankenhauses. Denn Fehlervermeidung ist besser und<br />

günstiger als Schadensregulierung“, so Lauterberg.<br />

Vor zwei Jahren startete das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht<br />

der Universität Bremen (IGMR) das Pilotprojekt an den drei Kinderkliniken.<br />

Mit Unterstützung des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es wurde es 2005 auf elf<br />

Kliniken in Norddeutschland ausgeweitet.<br />

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<strong>Politik</strong><br />

Verwendung honorarfrei • Beleg an die Redaktion erbeten<br />

Anonym und freiwillig<br />

In dem Projekt sind alle Mitarbeiter der beteiligten Kliniken aufgefordert,<br />

mit Hilfe eines zweiseitigen Bogens sicherheitsrelevante Fehler und Zwischenfälle<br />

zu dokumentieren. Das IGMR wertet die Berichte aus und leitet<br />

die Auswertungsergebnisse zusammen mit einem Bericht über den „Fehler<br />

des Monats“ zurück an die Krankenhäuser. Die Fragebögen können anonym<br />

und auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. „Bei den Mitarbeitern<br />

bestand anfangs ein Unwohlsein, was denn wohl mit den Meldungen<br />

passieren würde. Jetzt hat sich aber der positive Nutzen durchgesetzt“,<br />

erklärt Qualitätsmanagerin Danne. Lauterberg ergänzt: „Voraussetzung<br />

für das Gelingen eines solchen Systems ist eine Kommunikationskultur,<br />

die Fehler und Beinahe-Fehler ohne Angst vor Schuldzuweisungen oder<br />

innerbetrieblichen Konsequenzen behandelt.“ Damit das System vor Ort<br />

entsprechend betreut werden kann, wurden in den Kinderkliniken ein<br />

Arzt oder eine Ärztin und eine Kinderkrankenschwester als Ansprechpartner<br />

benannt.<br />

Überzeugende Ergebnisse<br />

Aus den zahlreichen Rückmeldungen sind bereits Konsequenzen gezogen<br />

worden. Rezepte werden beispielsweise nur noch per Computer erstellt<br />

und nicht mehr handschriftlich. „Medikamentendosierungen, die geändert<br />

werden, müssen zusätzlich mit einem Pfeil nach oben oder unten<br />

gekennzeichnet werden“, erklärt Danne. Weitere Beispiele: Bei jungen<br />

Patienten in der Kieferchirurgie ist das Konzept zum Fäden ziehen nach<br />

der Operation geändert worden, um zum richtigen Zeitpunkt die<br />

Kieferchirurgen und Anästhesisten auf der Station zu haben. Bei Infusionen<br />

mit vielen und langen Schläuchen werden jetzt die einzelnen Schläuche<br />

farblich markiert, um Verwechslungen zu vermeiden.„Zudem haben wir<br />

in diesem Jahr mit der Einführung eines EDV-gestützten Medikationsmoduls<br />

über die Anordnung und Gabe der Medikamente begonnen, um<br />

Fehler bei der Medikation oder Dosierung zu vermeiden“, ergänzt die<br />

Qualitätsmanagerin.<br />

Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen hat „Gesundheit Nord“ –<br />

die Bremer Krankenhaus-Holding der ehemals kommunalen Kliniken –<br />

beschlossen, noch in diesem Jahr das Fehlerberichtssystem auf alle vier<br />

angeschlossenen Häuser auszudehnen.<br />

(athe)<br />

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Infos über das Aktionsbündnis Patientensicherheit:<br />

www.aktionsbuendnis-patientensicherheit.de<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Aufbau des bundesweiten Mammographie-Screenings läuft<br />

Kassen und Ärzte verbessern<br />

Früherkennung von Brustkrebs<br />

11.<strong>08</strong>.<strong>06</strong> (<strong>psg</strong>). Mammographie, die Röntgenuntersuchung der Brust, gilt<br />

als die sicherste Methode zur Früherkennung von Brustkrebs.„Entscheidend<br />

für den erfolgreichen Einsatz dieses Untersuchungsverfahrens sind<br />

aber die richtige Technik, Umsetzung und Qualität“, sagt Dr. Bernhard<br />

Egger, Arzt und Leiter des Stabsbereichs Medizin des <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong>es.<br />

Denn immer noch sterben laut Statistischem Bundesamt jährlich<br />

mehr als 17.000 Frauen an Brustkrebs. Die <strong>AOK</strong> unterstützt deshalb seit<br />

Jahren den Aufbau eines bundesweiten Mammographie-Screenings.<br />

Seit dem Jahr 2000 wird in den Regionen Bremen,Wiesbaden/Rhein-Taunus<br />

und Weser-Ems das Mammographie-Screening getestet. „Die Entdeckungsrate<br />

betrug durchschnittlich neun Karzinomfälle auf je 1.000<br />

Frauen im Erst-Screening“, erklärt Jan S. Graebe-Adelssen von der Kooperationsgemeinschaft<br />

Mammographie. Dabei entdeckten die Fachärzte<br />

80 Prozent der Karzinome in einem prognostisch günstigen Stadium,<br />

wenn sie noch eine Größe von bis zu zwei Zentimetern hatten.„In dieser<br />

frühen Phase sind die Heilungschancen noch sehr gut“, betont der Leiter<br />

der Kooperationsgemeinschaft. Diese wurde 2003 von den Spitzenverbänden<br />

der gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV) gegründet, um die Einführung des Mammographie-Screenings<br />

in Deutschland zu koordinieren.<br />

Flächendeckender Ausbau bis 2007<br />

Nach den positiven Ergebnissen in den Testregionen hat es sich die Kooperationsgemeinschaft<br />

zum Ziel gesetzt, das Mammographie-Screening<br />

bis Ende 2007 flächendeckend anzubieten.„Mehr als 43 Prozent der<br />

Einrichtungen gibt es schon“, sagt Graebe-Adelssen. Die ersten Einheiten<br />

in Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />

Nordrhein und Westfalen-Lippe arbeiten bereits. „Ohne maßgebliche<br />

Beteiligung der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

auf Länderebene hätten wir das Programm nicht so rasch einführen<br />

können“, betont Graebe-Adelssen.<br />

Im Juni 2002 hatte der Bundestag beschlossen, das Programm auf Grundlage<br />

der „Europäischen Leitlinien für die Qualitätssicherung des Mammographie-Screenings“<br />

einzuführen. Im Januar 2004 traten die Ände-<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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rungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in Kraft. Seitdem haben<br />

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine<br />

von der Krankenkasse bezahlte Mammographie. Laut Krebsregisterdaten<br />

des Robert-Koch-Instituts treten in dieser Altersgruppe rund 50 Prozent<br />

aller Mammakarzinome auf.<br />

In den europäischen Leitlinien sind hohe Qualitätsanforderungen für das<br />

Mammographie-Screening festgelegt worden. „Die deutschen Richtlinien<br />

sichern die vollständige Umsetzung der EU-Leitlinien und gehen teilweise<br />

sogar darüber hinaus.Wir gehen davon aus, dass damit nicht mehr<br />

so viele Tumore übersehen oder auch diagnostiziert werden, obwohl<br />

tatsächlich keiner vorhanden ist. Diese Fehler lassen sich mit dem neuen<br />

Programm deutlich reduzieren“, erklärt Bernhard Egger.<br />

Das Früherkennungsprogramm gliedert sich in regionale Versorgungsprogramme.<br />

Diese werden von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung<br />

und den Landesverbänden der Krankenkassen in einzelne Screening-Einheiten<br />

unterteilt. In einer Region muss jede Mammographie-<br />

Aufnahme von zwei speziell geschulten Ärzten unabhängig voneinander<br />

beurteilt werden. Als Screening-Arzt kann nur arbeiten, wer jährlich über<br />

5.000 Mammographien befundet. „Entscheidend ist eine gute Zusammenarbeit<br />

der Fachleute. Das Gesetz schreibt regelmäßige Teambesprechungen<br />

und Konferenzen vor “, erklärt Graebe-Adelssen. Das Programm<br />

sei durch diese „kollegiale Gegenkontrolle“ ein permanent lernendes System.<br />

Hohe Teilnahmequote durch Einladungssystem<br />

Alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren werden schriftlich zu den Untersuchungen<br />

eingeladen.„Erfahrungen aus anderen Ländern wie Schweden<br />

oder Holland haben gezeigt, dass eine hohe Teilnahmequote nur mit diesem<br />

Einladungssystem erreicht wird “, betont Egger. Die Teilnehmerzahlen<br />

in den drei deutschen Modellregionen bestätigen dies: Zwischen 2000<br />

und 2004 beteiligten sich insgesamt 104.000 aller angeschriebenen<br />

Frauen an den Screening-Programmen. Eine Quote von knapp 60 Prozent,<br />

die noch weiter gesteigert werden soll.<br />

Hintergrund:<br />

Mammographie-Screening ist ein Röntgen-Programm zur Früherkennung<br />

von Brustkrebs. „Screening“ kommt aus dem Englischen und bedeutet<br />

Reihenuntersuchung. Eine Screening-Einheit umfasst einen Einzugsbereich<br />

von 800.000 bis eine Million Einwohnern. Um eine bundes-<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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weite Versorgung zu erreichen, sollen bis Ende 2007 insgesamt 93 solcher<br />

Einheiten aufgebaut werden. Jeder Bereich wird geleitet von maximal<br />

zwei programmverantwortlichen Ärzten und ist einem Referenzzentrum<br />

zugeordnet. Bundesweit sollen maximal sechs solcher Zentren aufgebaut<br />

werden. Fünf Standorte stehen fest: Berlin, Bremen, München,<br />

Münster und Wiesbaden/Marburg. Diese Einrichtungen überwachen die<br />

Qualitätsvorgaben und übernehmen die Beratung sowie Fortbildung der<br />

Ärzte.<br />

(athe)<br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Mehr Infos unter:<br />

www.kooperationsgemeinschaft-mammographie.de<br />

www.ein-teil-von-mir.de<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Neues vom<br />

Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das wichtigste Gremium der<br />

gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Von seinen Beschlüssen<br />

sind alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

betroffen. Denn der GBA entscheidet unter anderem,welche ambulanten<br />

oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich<br />

sind. Der <strong>AOK</strong>-Mediendienst informiert regelmäßig über wichtige Entscheidungen<br />

des GBA:<br />

Laser wird bei Hornhauterkrankungen Kassenleistung<br />

Für bestimmte Erkrankungen der Hornhaut wird künftig die Behandlung<br />

mit einem therapeutischen Laser von den Kassen übernommen. Dies hat<br />

der GBA beschlossen. Die Phototherapeutische Keratektomie, bei der mittels<br />

eines Lasers erkrankte oder verletzte Teile der Hornhaut im Auge behandelt<br />

werden können, soll vertragsärztliche Leistung werden, wenn<br />

entsprechende Therapiealternativen versagt haben. Der Beschluss des<br />

GBA sieht vor, dass beispielsweise Narben auf der Hornhaut oder rezidivierende<br />

(wiederkehrende) Hornhautdefekte sowie einige andere Erkrankungen<br />

der Hornhaut mit der Lasermethode behandelt werden können.<br />

Die Laserbehandlung zur Korrektur von Fehlsichtigkeit bleibt als vertragsärztliche<br />

Leistung weiterhin ausgeschlossen.<br />

Kurzwirksame Insulin-Analoga nur in Ausnahmen<br />

Kurzwirksame Insulin-Analoga sind in der Therapie des Diabetes mellitus<br />

Typ 2 zu Lasten der gesetzlichen Kassen künftig grundsätzlich nur noch<br />

verordnungsfähig, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind. Dies hat<br />

der Gemeinsame Bundesausschuss mit einer entsprechenden Änderung<br />

der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen.<br />

Der GBA hat aber Ausnahmen definiert, in denen kurzwirksame Insulin-<br />

Analoga weiterhin erstattungsfähig sind: Patienten, die allergisch auf<br />

Humaninsulin reagieren oder bei denen auch trotz intensiver Therapie<br />

mit Humaninsulin eine stabile Stoffwechsellage nicht gelingt, erhalten<br />

weiterhin ein Analog-Insulin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Eine weitere Ausnahme gilt für Patienten, bei denen aufgrund<br />

unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen die Therapie mit Analog-<br />

Insulin wirtschaftlicher ist.<br />

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Beide Formen des Insulins sind zwar generell zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patienten<br />

(Altersdiabetes) geeignet. Die auf dem deutschen<br />

Markt befindlichen Insulin-Analoga sind allerdings laut GBA bis zu 60<br />

Prozent teurer als Humaninsulin. Der Ausschuss hat deshalb im vergangenen<br />

Jahr das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen<br />

(IQWiG) beauftragt, eine Nutzenbewertung der Analoginsuline<br />

im Vergleich zum Humaninsulin vorzunehmen. Dadurch sollte geklärt<br />

werden, ob Insulin-Analoga einen zusätzlichen Nutzen haben, der<br />

den Preisunterschied rechtfertigt. Im Februar 20<strong>06</strong> legte das IQWiG die<br />

Ergebnisse der Untersuchung vor. Danach lässt sich kein Zusatznutzen<br />

für das teurere Analog-Insulin nachweisen. Auf dieser Grundlage entschied<br />

der Bundesausschuss, dass eine Behandlung von Typ-2-Diabetes<br />

mit Humaninsulin genauso zweckmäßig, jedoch deutlich wirtschaftlicher<br />

erfolgen kann als mit den kurzwirksamen Insulin-Analoga.<br />

Als Humaninsulin wird die synthetische Nachbildung des körpereigenen,<br />

natürlichen Hormons Insulin bezeichnet. Insulinanaloga sind Abwandlungen<br />

des Hormons Insulin, die wie Humaninsulin den Blutzucker-Spiegel<br />

senken. Kurzwirksame Insulinanaloga sind in der Struktur dem Insulin<br />

ähnlich aufgebaute Hormone. Sie gelangen schneller als Humaninsulin<br />

in den Kreislauf, und ihre Wirkung klingt auch schneller wieder ab.<br />

Erweiterung der Knochendichtemessung überprüft<br />

Der Gemeinsame Bundesauschuss überprüft zurzeit, in welchen Fällen<br />

die Knochendichte-Messung (Osteodensitometrie) künftig zu Lasten der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich angewendet werden darf.<br />

Bisher wird diese Messung nur vorgenommen, wenn nach einem Knochenbruch<br />

vermutet wird, dass eine zu geringe Knochendichte dafür verantwortlich<br />

ist. Der GBA überprüft nun, ob diese Leistung auch in der<br />

Früherkennung für Gesunde oder bei bestimmten Risikopatienten mit<br />

einer Vorerkrankung, bei denen mit einer Abnahme der Knochendichte<br />

gerechnet werden kann, sinnvoll ist. Sachverständige aus Wissenschaft<br />

und Praxis, von Ärzteverbänden oder Patientengruppen sind aufgerufen,<br />

ihre Stellungnahmen beim GBA bis zum 1. September 20<strong>06</strong> abzugeben.<br />

Die Stellungnahmen können anhand eines vorgegebenen Fragenkatalogs<br />

– möglichst in elektronischer Form – beim GBA eingereicht werden.<br />

Dort ist auch der Fragenkatalog erhältlich.<br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Weitere Infos über den Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Gesetzgebungskalender<br />

Gesundheitspolitik<br />

Die Große Koalition von CDU, CSU und SPD hat sich in der Gesundheitsund<br />

Sozialpolitik zahlreiche Aufgaben vorgenommen. Der <strong>AOK</strong>-Mediendienst<br />

bietet einen Überblick über die wichtigsten laufenden und geplanten<br />

Gesetzesvorhaben (Stand: 10. August 20<strong>06</strong>). Diese und ältere<br />

Stichworte finden Sie auch im Internet: www.aok-bv.de/politik/gesetze.<br />

Änderung der Approbationsordnung für Ärzte<br />

Die Palliativmedizin soll zum Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Medizinstudium<br />

werden. Eine entsprechende Änderung der Approbationsordnung<br />

für Ärzte strebt das Land Niedersachsen an (Bundesrats-Drucksache<br />

168/<strong>06</strong>). Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß damit, dass es<br />

„noch erhebliche Defizite in der Versorgung schwerstkranker und sterbender<br />

Menschen“ gebe. Deshalb müssten angehende Mediziner bereits während<br />

des Studiums darauf vorbereitet werden. Der Antrag wird jetzt in den<br />

Ausschüssen der Länderkammer beraten.<br />

Aufhebung von Mindestaltersgrenzen<br />

Ausgabe <strong>08</strong> / 11.<strong>08</strong>.20<strong>06</strong><br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Der Verordnungsantrag:<br />

http://dip.bundestag.de (Bundesrats-Drucksache 168/<strong>06</strong>)<br />

Die Mindestaltersgrenze für die Zulassung zur Ausbildung von Hebammen,<br />

Physiotherapeuten (je 17 Jahre) sowie Masseuren (16 Jahre) soll abgeschafft<br />

werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den der Bundesrat am 10. Februar<br />

20<strong>06</strong> in den Bundestag eingebracht hat (Bundestags-Drucksache<br />

16/1031). Die bisher starren Altersgrenzen führten dazu, so erläutert die Länderkammer,<br />

dass manche Bewerber zwar die schulischen Voraussetzungen<br />

erfüllten,jedoch wegen ihres noch zu niedrigen Alters ein volles Jahr bis zum<br />

Ausbildungsbeginn verlören. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode<br />

hatte der Bundesrat einen gleichlautenden Gesetzentwurf im Parlament<br />

eingebracht (Bundesrats-Drucksache 790/04). In der Alten- und Krankenpflege<br />

ist die Mindestaltersgrenze bereits gestrichen worden. Die Bundesregierung<br />

unterstützt prinzipiell die Aufhebung der Mindestaltersgrenze,<br />

hat jedoch ein eigenes Gesetzgebungsverfahren angekündigt.<br />

Der Gesetzentwurf:<br />

http://dip.bundestag.de (Bundestags-Drucksache 16/1031)<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Bürokratieabbau in der Pflege<br />

Der Abbau von Bürokratie in der Pflege ist das Ziel eines Gesetzentwurfs,<br />

den das Land Baden-Württemberg im Bundesrat beantragt hat.„Vor dem<br />

Hintergrund zahlreicher Beschwerden von Seiten der Leistungserbringer“<br />

soll der bürokratische Aufwand verringert werden, ohne dass es dadurch<br />

„zu einem Verzicht auf notwendigen Schutz“ kommen dürfe, heißt es in<br />

dem Entwurf (Bundesrats-Drucksache 243/<strong>06</strong>). Erreicht werden soll dies<br />

durch „die Harmonisierung von widersprüchlichen Regelungen“ in der<br />

sozialen Pflegeversicherung und im Heimgesetz. Der Bundesrat hat am<br />

7. April den Gesetzesantrag in den zuständigen Ausschuss überwiesen.<br />

EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

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Der Gesetzentwurf:<br />

http://dip.bundestag.de (Bundesrats-Drucksache 243/<strong>06</strong>)<br />

Der Streit um die EU-Dienstleistungsrichtlinie ist beigelegt. Die Wirtschaftsminister<br />

der 25 Mitgliedstaaten billigten am 29. Mai 20<strong>06</strong> im<br />

Ministerrat einstimmig den überarbeiteten Entwurf der EU-Kommission.<br />

Darin wird auf das so genannte Herkunftslandprinzip verzichtet. Das hatte<br />

das Europäische Parlament in seinen Änderungsvorschlägen vom 14.<br />

Februar verlangt. Künftig müssen sich Dienstleister, die in einem anderen<br />

EU-Staat tätig sind, nach den dortigen rechtlichen Vorgaben richten. Die<br />

Liberalisierung der Dienstleistungen gilt grundsätzlich für jede selbstständige<br />

wirtschaftliche Tätigkeit, die gegen Entgelt angeboten wird. Davon<br />

ausgenommen sind unter anderem Gesundheits-, Pflege- und Sozialdienstleistungen.<br />

Damit soll verhindert werden, dass nationale Standards<br />

unterlaufen werden. Außerdem dürfen die Mitgliedstaaten „Anforderungen<br />

in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen stellen, die aus<br />

Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, des Umweltschutzes<br />

und der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sind“. Die<br />

EU-Staaten sind verpflichtet, bürokratische Hürden für ausländische<br />

Dienstleister abzubauen. Die geänderte Richtlinie geht nun in zweiter Lesung<br />

in das Europäische Parlament. Nach dessen Zustimmung haben die<br />

Mitgliedstaaten Zeit bis 2009, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.<br />

Mehr Infos:<br />

www.aok-bv.de/politik/europa<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)<br />

Das Bundeskabinett hat am 12. Juli die Eckpunkte der Großen Koalition<br />

zur Gesundheitsreform gebilligt. Bis September soll nun der entsprechende<br />

Gesetzentwurf vorliegen. Kernpunkt ist die Einführung eines Gesundheitsfonds.<br />

In den sollen von 20<strong>08</strong> an die Beiträge von Arbeitgebern<br />

und Arbeitnehmern sowie ein Steuerzuschuss fließen. Der wird anfangs<br />

1,5 Milliarden Euro im Jahr betragen und soll 2009 auf drei Milliarden Euro<br />

ansteigen (siehe Seite 2 und die <strong>psg</strong>-Grafik auf Seite 7).<br />

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder<br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Aktuelle Infos:<br />

www.reform-aktuell.de<br />

Die Bundesregierung soll die Teilnahme von Kindern an den Früherkennungsuntersuchungen<br />

der gesetzlichen Krankenkassen (U1 bis U9) verbindlicher<br />

als bisher gestalten. Das ist das Ziel eines Entschließungsantrags,<br />

den der Bundesrat am 19. Mai 20<strong>06</strong> beschlossen hat. So soll die Regierung<br />

die Rechtsgrundlage für eine stärkere Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen<br />

(U-Untersuchungen) schaffen, etwa durch Rahmenvereinbarungen,<br />

Einladungswesen und Kampagnen. Außerdem, so heißt es<br />

in dem Antrag, soll die Bundesregierung beim Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

darauf hinwirken, dass bei der Überarbeitung der Kinder-Richtlinie<br />

spezielle Untersuchungsschritte mit Blick auf Kindesvernachlässigung<br />

und -misshandlung vorgesehen werden. Von einer Pflicht zur Teilnahme<br />

an Vorsorgeuntersuchungen, die im ursprünglichen Antrag der<br />

Länder Hamburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-<br />

Holstein enthalten war, ist keine Rede mehr. Die Krankenkassen begrüßen<br />

Initiativen zur Stärkung der Früherkennungsuntersuchungen für<br />

Kinder. Nötig sei vor allem eine bessere Zusammenarbeit der verantwortlichen<br />

Institutionen. Derzeit nehmen mehr als 90 Prozent der Kinder<br />

bis zu zwei Jahren und mehr als 80 Prozent der vier- bis fünfjährigen Kinder<br />

an den Früherkennungsuntersuchungen teil.<br />

Der Entschließungsantrag:<br />

http://dip.bundestag.de (Bundesrats-Drucksache 56/<strong>06</strong>)<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Fusion von Krankenkassen<br />

Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrates ab, mit<br />

dem die Voraussetzungen für eine Fusion von gesetzlichen Krankenkassen<br />

konkretisiert werden sollen. Notwendige Änderungen des Organisationsrechts<br />

der Krankenkassen müssten in ein Gesamtkonzept eingebettet<br />

werden, schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf.<br />

In den Eckpunkten der Großen Koalition zur Gesundheitsreform ist die<br />

Möglichkeit von kassenartenübergreifenden Fusionen enthalten. Die<br />

Länderkammer will mit ihrem Vorstoß erreichen, dass die Aufsichtsbehörden<br />

die Auswirkungen einer Fusion auf die regionalen Versorgungsstrukturen,<br />

die Leistungsfähigkeit sowie die wirtschaftliche Situation und<br />

den Beitragssatz der künftigen Kasse besser beurteilen können. Außerdem<br />

soll auch bei länderübergreifenden Fusionen von Betriebs- und Innungskrankenkassen<br />

ein Staatsvertrag notwendig sein.<br />

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Der Gesetzentwurf:<br />

http://dip.bundestag.de (Bundestags-Drucksache 16/1037)<br />

Gewebegesetz – Gesetz über Qualität und Sicherheit von<br />

menschlichen Zellen und Geweben<br />

Das Bundeskabinett hat am 9. August den Entwurf eines „Gesetzes über<br />

Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen“ (Gewebegesetz)<br />

gebilligt. Dadurch soll die Versorgungsqualität bei der Transplantation<br />

von Geweben verbessert werden. Der Entwurf wird am 22.<br />

September dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt und danach in<br />

den Bundestag eingebracht. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Mit dem<br />

Gewebegesetz setzt die Bundesregierung zwingende Vorgaben durch die<br />

EU-Geweberichtlinie vom März 2004 um. Den Referentenentwurf hatte<br />

das Gesundheitsministerium im April – eine Woche vor Ablauf der Umsetzungsfrist<br />

– vorgelegt. Ziel der EU-Richtlinie ist es, bei der medizinischen<br />

Versorgung mit Geweben insbesondere die Übertragung von<br />

Krankheiten zu verhindern. Die Bundesregierung will die Spende und Entnahme<br />

verschiedener menschlicher Zellen und Gewebe dem Arzneimittelgesetz<br />

unterstellen. Ärzte, Krankenhäuser und Kassen haben den Referentenentwurf<br />

kritisiert. Die Regelungen führten zu einer weiteren Kostenbelastung<br />

und einem hohen bürokratischen Aufwand,heißt es in einer<br />

gemeinsamen Presseerklärung von Bundesärztekammer, Deutscher<br />

Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen.<br />

Kliniken würden so zu „pharmazeutischen Unternehmen“ gemacht. Der<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Gesetzentwurf gehe weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus und<br />

gefährde die Existenz vieler Gewebebanken.<br />

Haushaltsbegleitgesetz<br />

Der Bundesrat hat am 16. Juni das Haushaltsbegleitgesetz 20<strong>06</strong> gebilligt.<br />

Der Bundestag hatte am 19. Mai in zweiter und dritter Lesung zugestimmt.<br />

Das Gesetz ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Regierung<br />

die Staatskassen bis 2009 um ingesamt 117 Milliarden Euro entlasten<br />

will. Die wichtigsten Regelungen mit Auswirkungen auf die gesetzliche<br />

Krankenversicherung (GKV):<br />

• Der Steuerzuschuss des Bundes für die GKV wird 2007 von derzeit 4,2 Milliarden<br />

Euro auf 1,5 Milliarden Euro verringert und entfällt ab 20<strong>08</strong>.<br />

• Der Mehrwertsteuersatz steigt von 16 auf 19 Prozent; das belastet die<br />

Kassen mit etwa 900 Millionen Euro jährlich.<br />

• Die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-,Feiertags- und Nachtzuschlägen<br />

wird auf einen Grundlohn von 25 Euro die Stunde begrenzt.<br />

• Der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird von 25 auf<br />

30 Prozent erhöht (15 statt zwölf Prozent Rentenversicherung, 13 statt<br />

elf Prozent gesetzliche Krankenversicherung, unverändert zwei Prozent<br />

Steuern); die Formel für die Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro im<br />

Monat wird entsprechend angepasst. Der Bund beziffert die Mehreinnahmen<br />

der Krankenkassen mit 170 Millionen Euro im Jahr.<br />

• Die Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge des<br />

Bundes für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird gesenkt; der Bund<br />

will damit 180 Millionen Euro jährlich sparen.<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen hatten am 4. Mai in der Anhörung des<br />

Bundestags-Haushaltsausschusses die sozialpolitischen Auswirkungen<br />

des Haushaltsbegleitgesetzes kritisiert. Die erheblichen finanziellen<br />

Belastungen im Jahr 2007 machten Beitragssatzerhöhungen notwendig.<br />

Kinderarzneimittel-Verordnung<br />

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Der Gesetzentwurf:<br />

http://dip.bundestag.de (Bundestags-Drucksache 16/752)<br />

Das Europäische Parlament hat am 1. Juni eine Kinderarzneimittel-Verordnung<br />

verabschiedet. Deren Ziel ist es, die Entwicklung von speziellen<br />

Arzneimitteln für Kinder zu intensivieren. Als Anreiz für die Pharmaunternehmen<br />

ist unter anderem eine sechsmonatige Verlängerung des Arzneimittel-Patents<br />

vorgesehen. Bislang erhalten Kindern häufig die gleichen<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Arzneimittel wie Erwachsenen – lediglich in geringerer Dosis. Die Verordnung<br />

wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten, nachdem<br />

der Ministerrat sie gebilligt hat.<br />

Pflegeversicherung<br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Pressemeldung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 20<strong>06</strong>:<br />

www.europarl.de/presse/pressemitteilungen<br />

Anders, als im Koalitionsvertrag festgehalten, wird die Reform der Pflegeversicherung<br />

erst 2007 erfolgen. Ziel ist nach den Worten der Parlamentarischen<br />

Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-<br />

Merk, die Pflegeversicherung durch eine Finanz- und Strukturreform vor<br />

weiterer finanzieller Auszehrung zu schützen. Dabei will Gesundheitsministerin<br />

Ulla Schmidt die häusliche Pflege stärken, auch durch bessere<br />

finanzielle Leistungen.Laut Koalitionsvertrag soll ein Bestandteil der Reform<br />

die „Ergänzung des Umlageverfahrens durch kapitalgedeckte Elemente<br />

als Demografiereserve“ sein. Vorgesehen ist, zum Ausgleich der unterschiedlichen<br />

Risikostrukturen einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher<br />

und privater Pflegeversicherung einzuführen. Die 1995 unveränderten<br />

Leistungen sollen dynamisiert werden.<br />

Sozialgerichts-Gebühren<br />

Die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte<br />

in sozialgerichtlichen Verfahren soll abgeschafft werden. Das ist<br />

das Ziel eines Gesetzentwurfs, den der Bundesrat in den Bundestag eingebracht<br />

hat (Bundestags-Drucksache 16/1028). Vorgesehen ist eine allgemeine<br />

Verfahrensgebühr im Unterliegensfall, deren Höhe von der jeweiligen<br />

Instanz abhängt. Außerdem sollen alle Beteiligten eine besondere<br />

Verfahrensgebühr zahlen – auch im Fall des Prozessgewinns. Nach<br />

den Vorstellungen des Bundesrats soll die allgemeine Gebühr vor dem<br />

Sozialgericht 75 Euro betragen, für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht<br />

auf 150 Euro und für Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht<br />

auf 225 Euro steigen. Auf diesem Weg wollen die Bundesländer<br />

die Zahl der Sozialgerichtsverfahren verringern. Die Bundesregierung<br />

bezweifelt in ihrer Stellungnahme, dass dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf<br />

erreicht werden kann.<br />

Der Gesetzentwurf:<br />

http://dip.bundestag.de (Bundestags-Drucksache 16/1028)<br />

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<strong>Politik</strong><br />

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Vertragsärztliche Versorgung<br />

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung<br />

für eine Reform des Vertragsarztrechtes am 7. Juli zahlreiche Änderungen<br />

gefordert. So soll unter anderem eine Teilzulassung von Ärzten<br />

an der ambulanten Versorgung – analog zur geplanten Teilzeitanstellung<br />

– ermöglicht werden. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am<br />

24. Mai gebilligt und dem Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet.<br />

Ziel der Reform ist eine Flexibilisierung der rechtlichen Vorgaben, um auf<br />

regionale Unterversorgung besser reagieren zu können. Dazu sollen unter<br />

anderem Vertragsärzte Zweigpraxen auch außerhalb ihrer Kassenärztlichen<br />

Vereinigung eröffnen dürfen und die Anstellung von Ärzten<br />

erleichtert werden.<br />

Der <strong>AOK</strong>-<strong>Bundesverband</strong> unterstützt grundsätzlich die Intention des Gesetzgebers.<br />

Er kritisiert aber, dass die geplante Liberalisierung auch in<br />

überversorgten Regionen gelten soll.<br />

Mehr Infos und der Kabinettsentwurf zur Reform des Vertragsarztrechts unter:<br />

www.aok-bv.de/politik/gesetze<br />

Mehr Informationen zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich:<br />

www.morbi-rsa.de<br />

Vorhaltekosten für Medikamente bei Pandemien<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen die Kosten für die Bevorratung<br />

von Medikamenten übernehmen, die von den Bundesländern zum<br />

Schutz vor bedrohlichen übertragbaren Krankheiten beschafft werden.<br />

Das ist das Ziel eines Gesetzesantrags der Hansestadt Hamburg im Bundesrat.<br />

Anlass ist, dass die Länder Medikamente vorhalten, um im Fall einer<br />

Übertragung des Vogelgrippe-Virus H5N1 auf den Menschen die Bevölkerung<br />

ausreichend mit antiviralen Arzneimitteln zu versorgen. Jede<br />

Krankenkasse soll dem Antrag zufolge entsprechend dem Anteil ihrer Versicherten<br />

an der Bevölkerung den Bundesländern die Kosten erstatten. Die<br />

Notwendigkeit einer Bevorratung von Medikamenten für eine Pandemie<br />

soll der Gemeinsame Bundesausschuss feststellen. Der Bundesrat wird<br />

sich in seiner Plenarsitzung am 22. September mit dem Gesetzesantrag<br />

befassen.<br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Der Gesetzesantrag:<br />

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<strong>psg</strong> in Kürze ...<br />

<strong>AOK</strong> Brandenburg entlastet Hausärzte<br />

11.<strong>08</strong>.<strong>06</strong> (<strong>psg</strong>). Die <strong>AOK</strong> Brandenburg unterstützt ein Modellprojekt, mit<br />

dem die medizinische Versorgung auf dem Land verbessert werden soll.<br />

Unter dem Titel „Gemeindeschwester“ ist in Lübbenau im Spreewald eine<br />

zweijährige Testphase angelaufen. Hausärzte in unterversorgten Regionen<br />

sollen entlastet werden, damit sie mehr Zeit für einzelne Patienten<br />

haben. Begonnen hat das Projekt mit drei Gemeindeschwestern, die<br />

in der Testregion sechs Hausärzte und eine Kinderärztin unterstützen.<br />

Die Schwestern besuchen Patienten, leisten einfache medizinische Hilfe<br />

und klären telefonisch mit den Ärzten, ob Hausbesuche notwendig ist.<br />

Ausgabe <strong>08</strong> / 11.<strong>08</strong>.20<strong>06</strong><br />

Alle Texte dieser Ausgabe finden Sie auch im Internet: www.aok-presse.de<br />

Mehr Infos:<br />

www.aok-brandenburg.de<br />

Ausgaben für Arzneien im ersten Halbjahr gestiegen<br />

11.<strong>08</strong>.<strong>06</strong> (<strong>psg</strong>). Im Juni 20<strong>06</strong> haben die gesetzlichen Krankenkassen<br />

1,952 Milliarden Euro für Arzneimittel ausgegeben. Das waren nach Angaben<br />

der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)<br />

1,79 Prozent oder 35,6 Millionen Euro weniger als im Juni 2005. Die Ausgaben<br />

des ersten Halbjahres 20<strong>06</strong> liegen allerdings um 588 Millionen<br />

Euro oder 5,3 Prozent über denen der ersten sechs Monate 2005. Von Januar<br />

bis einschließlich Juni 20<strong>06</strong> haben die Krankenkassen insgesamt<br />

mehr als 11,7 Milliarden Euro für Medikamente aufwenden müssen.<br />

Mehr Infos:<br />

www.aok-gesundheitspartner.de<br />

<strong>AOK</strong> Baden-Württemberg: Hausarzt-Programm landesweit<br />

11.<strong>08</strong>.<strong>06</strong> (<strong>psg</strong>). Nach erfolgreichen regionalen Modellversuchen bietet<br />

die <strong>AOK</strong> Baden-Württemberg ihr Hausarzt-Programm jetzt landesweit<br />

an. Bisher beteiligten sich mehr als 900 Hausärzte an dem Programm.<br />

Dessen Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arzt, Patient, Reha-<br />

Klinik und Krankenkasse zu verbessern. Teilnehmen können alle <strong>AOK</strong>-<br />

Versicherte im Land – vorausgesetzt, ihr Arzt hat sich ebenfalls in das<br />

Programm eingeschrieben.<br />

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Dialog-Fax: 0228/849 00 - 20<br />

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❏ Adressenänderung Bitte senden Sie den <strong>psg</strong> <strong>Politik</strong> künftig an folgende Adresse:<br />

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Redaktion: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Straße: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

PLZ/Ort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

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❏ Ich will den Informationsvorsprung von drei Tagen nutzen. Bitte senden Sie mir<br />

den <strong>psg</strong> <strong>Politik</strong> künftig nicht mehr per Post, sondern per E-Mail:<br />

Ich interessiere mich auch für die Ratgeber-Ausgabe des <strong>psg</strong>:<br />

❏ Bitte schicken Sie mir den <strong>psg</strong> Ratgeber per Post an die oben angegebene Adresse.<br />

❏ Bitte schicken Sie mir den <strong>psg</strong> Ratgeber per E-Mail an folgende Adresse:<br />

❏ Bitte streichen Sie mich aus dem Verteiler für den <strong>psg</strong> <strong>Politik</strong>.<br />

Sonstige Wünsche und Bemerkungen:<br />

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