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Verbraucherinformation zum Download - Jungmediziner

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Kostenklausel für USA und Kanada<br />

H 1686:08<br />

- Diese Klausel gilt für Privat-, Tierhalter-, Wassersport- und Jagdhaftpflichtversicherungen, deren Deckungssummen 5 Mio. Euro und mehr betragen.-<br />

Bei in den USA, USA-Territorien*) und Kanada eintretenden Versicherungsfällen oder<br />

dort geltend gemachten Ansprüchen werden - abweichend von § 3 Ziff. II 4 AHB 2008<br />

- die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme<br />

angerechnet.<br />

Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; Aufwendungen<br />

zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles<br />

sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht<br />

20<br />

1.10<br />

selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers<br />

entstanden sind.<br />

*) Der Begriff „USA-Territorien“ ist geographisch zu sehen. Hierunter fallen Gebiete,<br />

die der US-amerikanischen Jurisdiktion unterliegen, z. B. Puerto Rico, Guam und die<br />

Jungfern-Inseln (= Virgin Islands).

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