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AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg

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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des<br />

Schulverbandes Merching für das Haushaltsjahr<br />

2010<br />

Haushaltssatzung des<br />

Schulverbandes Merching<br />

Geschäftsführende Gemeinde: Merching<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2010<br />

Auf Grund der Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i.V.m. Art. 26<br />

Abs. 1 KommZG und mit Art. 63 ff. der<br />

Gemeindeordnung erlässt der Schulverband<br />

Merching folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das<br />

Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt.<br />

Er schließt im<br />

Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben<br />

mit 625.300 €<br />

und im<br />

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben<br />

mit 114.700 €<br />

ab.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im<br />

Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

a) Die Höhe des, durch die sonstigen Einnahmen im<br />

Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der<br />

nach den einschlägigen Bestimmungen auf die<br />

Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden<br />

soll (Verwaltungsumlage), wird auf 440.000 €<br />

festgesetzt (Umlagesoll).<br />

b) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im<br />

Vermögenshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der<br />

nach den einschlägigen Bestimmungen auf die<br />

Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden<br />

soll (Investitionsumlage), wird auf 0,00 €<br />

festgesetzt (Umlagesoll).<br />

c) Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2009<br />

von insgesamt 335 Schülern (ohne Gastschüler)<br />

besucht. Für die Bemessung der<br />

Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt<br />

der Betrag pro Schüler<br />

im Verwaltungshaushalt 1.313,4328 €<br />

im Vermögenshaushalt 0,0000 €<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf<br />

90.000 € festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.<br />

Merching, den 11.05.2010<br />

Martin Walch<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

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