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AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg

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§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Merching, den 09.12.2010<br />

Martin Walch<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

3. Änderungssatzung zur Kinderhortsatzung<br />

(KIHS)<br />

Aufgrund von Art. 8, 11 Abs.1 des Gesetzes über<br />

Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und § 2<br />

der Zweckvereinbarung zwischen dem<br />

Schulverband Merching und den Gemeinden<br />

Merching, Schmiechen und Steindorf erlässt der<br />

Schulverband Merching folgende 3.<br />

Änderungssatzung zur Satzung zur Errichtung und<br />

zum Betrieb eines bedarfsgerechten Kinderhorts<br />

(Kinderhortsatzung) vom 17.09.2007<br />

§ 1<br />

§ 9 wird wie folgt geändert:<br />

§ 9 Nr. 8<br />

Im Rahmen einer möglichen Ferienbetreuung kann<br />

der Träger von Nr. 2 abweichende Öffnungszeiten<br />

festlegen.<br />

§ 2<br />

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Merching, den 09.12.2010<br />

Martin Walch<br />

Schulverbandsvorsitzender<br />

_________________________________________<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Ruhpolding;<br />

Die Gemeinde Ruhpolding führt am 04./05. Februar<br />

2011 die 40. Bayerischen<br />

Behördenskimeisterschaften der inneren<br />

Verwaltung durch. Teilnahmeberechtigt sind<br />

ganzjährig beschäftigte Bedienstete der Städte,<br />

Märkte, Gemeinden, Landratsämter, Regierungen<br />

und des Innenministeriums einschließlich der<br />

Staatsbauverwaltung und Anstalten des öffentlichen<br />

Rechts mit Ausnahme der Behörden, die eigene<br />

Skimeisterschaften durchführen. Ausgetragen<br />

werden je zwei Riesentorläufe (Mannschafts- und<br />

Einzelwertung) und Langläufe (Einzelwertung und<br />

Staffel). An die Behörden, die bereits in den<br />

Vorjahren teilgenommen haben, werden die<br />

Ausschreibungen Anfang Dezember versandt.<br />

Weitere Interessenten können die Ausschreibung im<br />

Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de<br />

herunterladen oder bei der Gemeinde Ruhpolding,<br />

Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding, Tel.<br />

08663/540172, Fax 08663/540177 anfordern.<br />

_________________________________________<br />

Bekanntmachungen des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<br />

<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />

Gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO kann bei mehr als<br />

20 Beteiligten die Zustellung eines<br />

Baugenehmigungsbescheides durch eine öffentliche<br />

Bekanntmachung ersetzt werden. Wir bitten daher um<br />

Veröffentlichung der nachfolgenden Mitteilung im<br />

Amtsblatt:<br />

„Betreff: Baurecht; Nutzungsänderung des ehemaligen<br />

Fleischereibetriebes in einen Betrieb zur Entrostung<br />

neuer Fahrzeugteile in <strong>Aichach</strong>, Augsburger Straße 31,<br />

Flur-Nr. 1040 Gemarkung <strong>Aichach</strong>.“<br />

Mit Bescheid vom 18.11.2010 wurde vom Landratsamt<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />

folgende Genehmigung erteilt:<br />

„Die bauaufsichtliche Genehmigung zur<br />

Nutzungsänderung des ehemaligen Fleischereibetriebes<br />

in einen Betrieb zur Entrostung neuer Fahrzeugteile auf<br />

dem Grundstück Flur-Nr. 1040 der Gemarkung <strong>Aichach</strong><br />

wird entsprechend den mit Genehmigungsvermerk vom<br />

18.11.2010 versehenen Unterlagen nachträglich erteilt.“<br />

Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem<br />

Genehmigungsbescheid<br />

zugrunde liegenden Antragsunterlagen, können von den<br />

betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<br />

<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str. 9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer<br />

215, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze<br />

4 – 6 Bayer. Bauordnung).<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die<br />

Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Bayerischen<br />

Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: 11 23<br />

43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4,<br />

86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des<br />

Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts<br />

erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den<br />

Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen<br />

bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung<br />

dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der<br />

Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder<br />

Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen<br />

sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />

beifügen.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur<br />

Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom<br />

22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das<br />

Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts<br />

abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen<br />

Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />

Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />

Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den<br />

Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />

Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

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