AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
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§ 2<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Merching, den 09.12.2010<br />
Martin Walch<br />
Schulverbandsvorsitzender<br />
3. Änderungssatzung zur Kinderhortsatzung<br />
(KIHS)<br />
Aufgrund von Art. 8, 11 Abs.1 des Gesetzes über<br />
Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und § 2<br />
der Zweckvereinbarung zwischen dem<br />
Schulverband Merching und den Gemeinden<br />
Merching, Schmiechen und Steindorf erlässt der<br />
Schulverband Merching folgende 3.<br />
Änderungssatzung zur Satzung zur Errichtung und<br />
zum Betrieb eines bedarfsgerechten Kinderhorts<br />
(Kinderhortsatzung) vom 17.09.2007<br />
§ 1<br />
§ 9 wird wie folgt geändert:<br />
§ 9 Nr. 8<br />
Im Rahmen einer möglichen Ferienbetreuung kann<br />
der Träger von Nr. 2 abweichende Öffnungszeiten<br />
festlegen.<br />
§ 2<br />
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Merching, den 09.12.2010<br />
Martin Walch<br />
Schulverbandsvorsitzender<br />
_________________________________________<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Ruhpolding;<br />
Die Gemeinde Ruhpolding führt am 04./05. Februar<br />
2011 die 40. Bayerischen<br />
Behördenskimeisterschaften der inneren<br />
Verwaltung durch. Teilnahmeberechtigt sind<br />
ganzjährig beschäftigte Bedienstete der Städte,<br />
Märkte, Gemeinden, Landratsämter, Regierungen<br />
und des Innenministeriums einschließlich der<br />
Staatsbauverwaltung und Anstalten des öffentlichen<br />
Rechts mit Ausnahme der Behörden, die eigene<br />
Skimeisterschaften durchführen. Ausgetragen<br />
werden je zwei Riesentorläufe (Mannschafts- und<br />
Einzelwertung) und Langläufe (Einzelwertung und<br />
Staffel). An die Behörden, die bereits in den<br />
Vorjahren teilgenommen haben, werden die<br />
Ausschreibungen Anfang Dezember versandt.<br />
Weitere Interessenten können die Ausschreibung im<br />
Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de<br />
herunterladen oder bei der Gemeinde Ruhpolding,<br />
Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding, Tel.<br />
08663/540172, Fax 08663/540177 anfordern.<br />
_________________________________________<br />
Bekanntmachungen des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong>; Bauordnung<br />
Gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO kann bei mehr als<br />
20 Beteiligten die Zustellung eines<br />
Baugenehmigungsbescheides durch eine öffentliche<br />
Bekanntmachung ersetzt werden. Wir bitten daher um<br />
Veröffentlichung der nachfolgenden Mitteilung im<br />
Amtsblatt:<br />
„Betreff: Baurecht; Nutzungsänderung des ehemaligen<br />
Fleischereibetriebes in einen Betrieb zur Entrostung<br />
neuer Fahrzeugteile in <strong>Aichach</strong>, Augsburger Straße 31,<br />
Flur-Nr. 1040 Gemarkung <strong>Aichach</strong>.“<br />
Mit Bescheid vom 18.11.2010 wurde vom Landratsamt<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> – Untere Bauaufsichtsbehörde –<br />
folgende Genehmigung erteilt:<br />
„Die bauaufsichtliche Genehmigung zur<br />
Nutzungsänderung des ehemaligen Fleischereibetriebes<br />
in einen Betrieb zur Entrostung neuer Fahrzeugteile auf<br />
dem Grundstück Flur-Nr. 1040 der Gemarkung <strong>Aichach</strong><br />
wird entsprechend den mit Genehmigungsvermerk vom<br />
18.11.2010 versehenen Unterlagen nachträglich erteilt.“<br />
Der Genehmigungsbescheid, einschließlich die dem<br />
Genehmigungsbescheid<br />
zugrunde liegenden Antragsunterlagen, können von den<br />
betroffenen Nachbarn beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<br />
<strong>Friedberg</strong>, Münchener Str. 9, 86551 <strong>Aichach</strong>, Zimmer<br />
215, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />
Die Zustellung der Baugenehmigung wird durch<br />
öffentliche Bekanntmachung ersetzt (Art. 66 Abs. 2 Sätze<br />
4 – 6 Bayer. Bauordnung).<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid können Sie Klage erheben. Die<br />
Klage müssen Sie innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Bayerischen<br />
Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: 11 23<br />
43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4,<br />
86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des<br />
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts<br />
erheben. In der Klage müssen Sie den Kläger, den<br />
Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />
Klagebegehrens bezeichnen, ferner sollen Sie einen<br />
bestimmten Antrag stellen und die zur Begründung<br />
dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. Der<br />
Klageschrift sollen Sie diesen Bescheid in Urschrift oder<br />
Abschrift beifügen. Der Klage und allen Schriftsätzen<br />
sollen Sie Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />
beifügen.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur<br />
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom<br />
22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das<br />
Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts<br />
abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen<br />
Bescheid Widerspruch einzulegen.<br />
Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.<br />
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den<br />
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein<br />
Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
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