AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg
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04.10.2011<br />
<strong>AMTSBLATT</strong><br />
DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG<br />
Herausgeber: Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> und Dienststelle <strong>Friedberg</strong><br />
Halbjährlicher Bezugspreis Euro 50,00. Bestellungen über das<br />
Landratsamt, 86551 <strong>Aichach</strong>. Kündigungen nur pro Halbjahr möglich.<br />
Kostenloser Bezug über das Internet unter:<br />
www.lra-aic-fdb.de<br />
Einzelverkauf, Landratsamt – Pforte Euro 2,50<br />
Bekanntmachung des Projektbüros<br />
Klardigital; Wichtige Informationen zum<br />
Fernsehempfang<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Naturschutz –<br />
Neubestellung der Naturschutzwacht<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Jahrgang 66/Nr.8<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes<br />
<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Kiesabbau mit<br />
Wiederverfüllung und Rekultivierung<br />
Bekanntmachung des Projektbüros Klardigital; wichtige Informationen zum Fernsehempfang<br />
Ab dem 30.04.2012 ist der analoge Satellitenempfang in Deutschland Geschichte. Analoge TV-Satellitensignale<br />
können dann nicht mehr empfangen werden. Für die betroffenen Haushalte und Liegenschaften, die jetzt noch<br />
das analoge Fernsehen nutzen, bieten sich verschiedene alternative Empfangswege wie digitaler Satellit (DVB-<br />
S), Kabel (analog und digital/DVB-C), digitale Antenne (DVBT: DasÜberall Fernsehen) und Internet-TV (IPTV) an.<br />
Satellitenhaushalte<br />
Der Umstieg vom analogen Satellitenempfang auf einen digitalen Verbreitungsweg ist für den Haushalt mit<br />
Direktempfang einfach. Bleibt man beim Satellit ist in den meisten Fällen ein Austausch des Receivers<br />
ausreichend. Bei wenigen alten Anlagen muss eine Umrüstung der Empfangseinheit LNB (Low Noise<br />
Blockconverter) erfolgen.<br />
Haushalte mit Kabelempfang und Kabelnetze<br />
Die Abschaltung der analogen Satellitenversorgung bedeutet für den Kabelnutzer in der Regel keine Änderung.<br />
Viele Kabelnetzbetreiber werden auch nach dem 30.04.2012 ihren Kunden analoge und digitale<br />
Fernsehprogramme anbieten, damit die Kunden/Mieter weiter ihren Kabelanschluss wie gewohnt nutzen können.<br />
Die analoge Kabelversorgung kann jedoch beeinträchtigt sein, wenn der Kabelnetzbetreiber nicht rechtzeitig die<br />
für die Programmzuführung ins Kabel benötigten Satellitenkopfstellen umgerüstet hat. Betreiber von Kabel- oder<br />
Gemeinschaftsantennenanlagen mit eigener Empfangseinrichtung (Headend), die durch den analogen Satelliten<br />
versorgt werden, – müssen unabhängig von der Teilnehmerzahl – ihre Anlagen entsprechend anpassen, wenn<br />
nicht bereits auf die digitale Zuführung umgestellt wurde. Betreiber solcher Anlagen können beispielweise<br />
überregionale, regionale, lokale Kabelnetzbetreiber, Wohnbaugesellschaften, Mehrfamilienhausbesitzer,<br />
Eigentumswohnanlagen, Hotels, Wohn- und Altenheime, Krankenhäuser und andere sein. Nutzer der digitalen<br />
Antenne (DVB-T: DasÜberallFernsehen) und Internet-TV (IPTV) sind von der Umstellung nicht betroffen. Auch<br />
der UKW-Radioempfang ist von der Umstellung nicht betroffen.<br />
Damit ab dem 30.04.2012 der Fernsehschirm nicht schwarz bleibt, empfehlen wir allen Betroffenen eine<br />
rechtzeitige Umstellung durchzuführen. Frühzeitiges Handeln kann zusätzliche Kosten ersparen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Videotextseite 198 aller Hauptprogramme, unter www.klardigital.de<br />
oder beim Projektbüro klardigital c/o Die Medienanstalten; Friedrichstraße 60; 10117 Berlin.<br />
1
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Kiesabbau mit Wiederverfüllung und<br />
Rekultivierung<br />
Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> hat im Verfahren für den<br />
Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung<br />
auf den Grundstücken Fl.Nrn 438, 439, 447,449 Gemarkung Derching<br />
der Fa. Lindermayr GmbH & Co., KG<br />
Innere Industriestr. 26<br />
86316 <strong>Friedberg</strong><br />
einen Erörterungstermin anberaumt. Darin werden die rechtzeitig gegen die ausgelegten Pläne erhobenen<br />
Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Träger<br />
des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen haben, erörtert.<br />
Die Erörterung findet statt:<br />
Im<br />
Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
Münchener Str. 9<br />
86551 <strong>Aichach</strong><br />
Große Sitzungssaal (EG)<br />
am 18.10.2011 ab 9.00 Uhr.<br />
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das<br />
Vorhaben berührt werden, freigestellt. Andere als die bereits in Anhörungsverfahren vorgebrachten<br />
Einwendungen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Erörterungstermins. Verspätete Einwendungen sind<br />
ausgeschlossen.<br />
Wir bitten, einen Personalausweis mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. dieser<br />
hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des<br />
Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten<br />
auch ohne ihn verhandelt werden kann.<br />
Es wird fortlaufend verhandelt. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.<br />
Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht<br />
erstattet.<br />
Stefan Renner<br />
Oberregierungsrat<br />
Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Naturschutz - Neubestellung der<br />
Naturschutzwacht beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
Die Angehörigen der Naturschutzwacht für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> wurden neu bestellt für die<br />
Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2014. Ihr gehören unverändert folgende Mitglieder an:<br />
M i t g l i e d<br />
Hildegard Wessel,<br />
Adelzhausen<br />
Tel.: 08258/449<br />
Eva Mannweiler,<br />
<strong>Aichach</strong><br />
Tel.: 08251/5974<br />
vorwiegender Einsatzraum<br />
Gemeinde Adelzhausen<br />
Gemeinde Eurasburg<br />
Gemeinde Sielenbach<br />
Stadt <strong>Aichach</strong><br />
Gemeinde Obergriesbach<br />
Gemeinde Dasing, östlich der Paar<br />
2
Josef Fischer<br />
Todtenweis<br />
Tel.: 08237/836<br />
Herbert Losekamm,<br />
Kissing<br />
Tel.: 08233/20991<br />
Hubert Schlämmer,<br />
Kühbach<br />
Fax.: 08251/3140<br />
Manfred Scholz,<br />
<strong>Friedberg</strong><br />
Tel.: 0821/603195<br />
Peter Koppold,<br />
<strong>Friedberg</strong><br />
Tel.: 0821/609420<br />
kommissarisch<br />
Herr Fischer<br />
Hermann Meyer,<br />
Merching<br />
Tel.: 08233/30240<br />
VG Aindling<br />
Gemeinde Hollenbach<br />
Gemeinde Affing<br />
Gemeinde Rehling<br />
VG Kühbach<br />
Markt Inchenhofen<br />
Markt Mering<br />
Gemeinde Kissing<br />
Gemeinde Ried<br />
Stadt <strong>Friedberg</strong><br />
Gemeinde Dasing, westlich der Paar<br />
VG Pöttmes<br />
Gemeinde Merching<br />
Gemeinde Schmiechen<br />
Gemeinde Steindorf<br />
Für den verwaisten und nur kommissarisch besetzten Einsatzbereich der „VG Pöttmes“ wird nach wie vor<br />
ein Ersatz gesucht.<br />
Die Naturschutzwacht hat als personelle Verstärkung der unteren Naturschutzbehörde (staatliches Landratsamt)<br />
die Aufgabe, in der Natur vor Ort das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern mitzugestalten.<br />
Durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort sowie durch die Vermittlung allgemeiner<br />
Zusammenhänge in der Natur soll Verständnis für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
geweckt werden. Die Angehörigen der Naturschutzwacht sollen aber auch die Einhaltung der hierzu erlassenen<br />
Rechtsvorschriften als Hilfskräfte der unteren Naturschutzbehörde im Außen-dienst überwachen und an der<br />
Verfolgung und Ahndung von Verstößen dagegen mitwirken. Sie sind als Angehörige der unteren<br />
Naturschutzbehörde Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch und mit hoheitlichen<br />
Befugnissen ausgestattet.<br />
Die Behörden werden gebeten unsere Naturschutzwächter wie bisher in ihrem Wirken zu unterstützen.<br />
Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />
<strong>Aichach</strong>, 20.09.2011<br />
Stefan Renner<br />
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