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AMTSBLATT - Landkreis Aichach Friedberg

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04.10.2011<br />

<strong>AMTSBLATT</strong><br />

DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG<br />

Herausgeber: Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> und Dienststelle <strong>Friedberg</strong><br />

Halbjährlicher Bezugspreis Euro 50,00. Bestellungen über das<br />

Landratsamt, 86551 <strong>Aichach</strong>. Kündigungen nur pro Halbjahr möglich.<br />

Kostenloser Bezug über das Internet unter:<br />

www.lra-aic-fdb.de<br />

Einzelverkauf, Landratsamt – Pforte Euro 2,50<br />

Bekanntmachung des Projektbüros<br />

Klardigital; Wichtige Informationen zum<br />

Fernsehempfang<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Naturschutz –<br />

Neubestellung der Naturschutzwacht<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Jahrgang 66/Nr.8<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes<br />

<strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Kiesabbau mit<br />

Wiederverfüllung und Rekultivierung<br />

Bekanntmachung des Projektbüros Klardigital; wichtige Informationen zum Fernsehempfang<br />

Ab dem 30.04.2012 ist der analoge Satellitenempfang in Deutschland Geschichte. Analoge TV-Satellitensignale<br />

können dann nicht mehr empfangen werden. Für die betroffenen Haushalte und Liegenschaften, die jetzt noch<br />

das analoge Fernsehen nutzen, bieten sich verschiedene alternative Empfangswege wie digitaler Satellit (DVB-<br />

S), Kabel (analog und digital/DVB-C), digitale Antenne (DVBT: DasÜberall Fernsehen) und Internet-TV (IPTV) an.<br />

Satellitenhaushalte<br />

Der Umstieg vom analogen Satellitenempfang auf einen digitalen Verbreitungsweg ist für den Haushalt mit<br />

Direktempfang einfach. Bleibt man beim Satellit ist in den meisten Fällen ein Austausch des Receivers<br />

ausreichend. Bei wenigen alten Anlagen muss eine Umrüstung der Empfangseinheit LNB (Low Noise<br />

Blockconverter) erfolgen.<br />

Haushalte mit Kabelempfang und Kabelnetze<br />

Die Abschaltung der analogen Satellitenversorgung bedeutet für den Kabelnutzer in der Regel keine Änderung.<br />

Viele Kabelnetzbetreiber werden auch nach dem 30.04.2012 ihren Kunden analoge und digitale<br />

Fernsehprogramme anbieten, damit die Kunden/Mieter weiter ihren Kabelanschluss wie gewohnt nutzen können.<br />

Die analoge Kabelversorgung kann jedoch beeinträchtigt sein, wenn der Kabelnetzbetreiber nicht rechtzeitig die<br />

für die Programmzuführung ins Kabel benötigten Satellitenkopfstellen umgerüstet hat. Betreiber von Kabel- oder<br />

Gemeinschaftsantennenanlagen mit eigener Empfangseinrichtung (Headend), die durch den analogen Satelliten<br />

versorgt werden, – müssen unabhängig von der Teilnehmerzahl – ihre Anlagen entsprechend anpassen, wenn<br />

nicht bereits auf die digitale Zuführung umgestellt wurde. Betreiber solcher Anlagen können beispielweise<br />

überregionale, regionale, lokale Kabelnetzbetreiber, Wohnbaugesellschaften, Mehrfamilienhausbesitzer,<br />

Eigentumswohnanlagen, Hotels, Wohn- und Altenheime, Krankenhäuser und andere sein. Nutzer der digitalen<br />

Antenne (DVB-T: DasÜberallFernsehen) und Internet-TV (IPTV) sind von der Umstellung nicht betroffen. Auch<br />

der UKW-Radioempfang ist von der Umstellung nicht betroffen.<br />

Damit ab dem 30.04.2012 der Fernsehschirm nicht schwarz bleibt, empfehlen wir allen Betroffenen eine<br />

rechtzeitige Umstellung durchzuführen. Frühzeitiges Handeln kann zusätzliche Kosten ersparen.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Videotextseite 198 aller Hauptprogramme, unter www.klardigital.de<br />

oder beim Projektbüro klardigital c/o Die Medienanstalten; Friedrichstraße 60; 10117 Berlin.<br />

1


Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Kiesabbau mit Wiederverfüllung und<br />

Rekultivierung<br />

Das Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> hat im Verfahren für den<br />

Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung<br />

auf den Grundstücken Fl.Nrn 438, 439, 447,449 Gemarkung Derching<br />

der Fa. Lindermayr GmbH & Co., KG<br />

Innere Industriestr. 26<br />

86316 <strong>Friedberg</strong><br />

einen Erörterungstermin anberaumt. Darin werden die rechtzeitig gegen die ausgelegten Pläne erhobenen<br />

Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Träger<br />

des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen haben, erörtert.<br />

Die Erörterung findet statt:<br />

Im<br />

Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

Münchener Str. 9<br />

86551 <strong>Aichach</strong><br />

Große Sitzungssaal (EG)<br />

am 18.10.2011 ab 9.00 Uhr.<br />

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das<br />

Vorhaben berührt werden, freigestellt. Andere als die bereits in Anhörungsverfahren vorgebrachten<br />

Einwendungen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Erörterungstermins. Verspätete Einwendungen sind<br />

ausgeschlossen.<br />

Wir bitten, einen Personalausweis mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. dieser<br />

hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des<br />

Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten<br />

auch ohne ihn verhandelt werden kann.<br />

Es wird fortlaufend verhandelt. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.<br />

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht<br />

erstattet.<br />

Stefan Renner<br />

Oberregierungsrat<br />

Bekanntmachung des Landratsamtes <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong>; Naturschutz - Neubestellung der<br />

Naturschutzwacht beim Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

Die Angehörigen der Naturschutzwacht für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong> wurden neu bestellt für die<br />

Zeit vom 01.08.2011 bis 31.07.2014. Ihr gehören unverändert folgende Mitglieder an:<br />

M i t g l i e d<br />

Hildegard Wessel,<br />

Adelzhausen<br />

Tel.: 08258/449<br />

Eva Mannweiler,<br />

<strong>Aichach</strong><br />

Tel.: 08251/5974<br />

vorwiegender Einsatzraum<br />

Gemeinde Adelzhausen<br />

Gemeinde Eurasburg<br />

Gemeinde Sielenbach<br />

Stadt <strong>Aichach</strong><br />

Gemeinde Obergriesbach<br />

Gemeinde Dasing, östlich der Paar<br />

2


Josef Fischer<br />

Todtenweis<br />

Tel.: 08237/836<br />

Herbert Losekamm,<br />

Kissing<br />

Tel.: 08233/20991<br />

Hubert Schlämmer,<br />

Kühbach<br />

Fax.: 08251/3140<br />

Manfred Scholz,<br />

<strong>Friedberg</strong><br />

Tel.: 0821/603195<br />

Peter Koppold,<br />

<strong>Friedberg</strong><br />

Tel.: 0821/609420<br />

kommissarisch<br />

Herr Fischer<br />

Hermann Meyer,<br />

Merching<br />

Tel.: 08233/30240<br />

VG Aindling<br />

Gemeinde Hollenbach<br />

Gemeinde Affing<br />

Gemeinde Rehling<br />

VG Kühbach<br />

Markt Inchenhofen<br />

Markt Mering<br />

Gemeinde Kissing<br />

Gemeinde Ried<br />

Stadt <strong>Friedberg</strong><br />

Gemeinde Dasing, westlich der Paar<br />

VG Pöttmes<br />

Gemeinde Merching<br />

Gemeinde Schmiechen<br />

Gemeinde Steindorf<br />

Für den verwaisten und nur kommissarisch besetzten Einsatzbereich der „VG Pöttmes“ wird nach wie vor<br />

ein Ersatz gesucht.<br />

Die Naturschutzwacht hat als personelle Verstärkung der unteren Naturschutzbehörde (staatliches Landratsamt)<br />

die Aufgabe, in der Natur vor Ort das Verhältnis der Behörde zu den Bürgerinnen und Bürgern mitzugestalten.<br />

Durch konkrete Aufklärung, Beratung und Information vor Ort sowie durch die Vermittlung allgemeiner<br />

Zusammenhänge in der Natur soll Verständnis für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

geweckt werden. Die Angehörigen der Naturschutzwacht sollen aber auch die Einhaltung der hierzu erlassenen<br />

Rechtsvorschriften als Hilfskräfte der unteren Naturschutzbehörde im Außen-dienst überwachen und an der<br />

Verfolgung und Ahndung von Verstößen dagegen mitwirken. Sie sind als Angehörige der unteren<br />

Naturschutzbehörde Amtsträger im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch und mit hoheitlichen<br />

Befugnissen ausgestattet.<br />

Die Behörden werden gebeten unsere Naturschutzwächter wie bisher in ihrem Wirken zu unterstützen.<br />

Landratsamt <strong>Aichach</strong>-<strong>Friedberg</strong><br />

<strong>Aichach</strong>, 20.09.2011<br />

Stefan Renner<br />

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