FEUERWEHRPLÄNEN gem. DIN 14 095 - Landkreis Aichach ...
FEUERWEHRPLÄNEN gem. DIN 14 095 - Landkreis Aichach ...
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Vorbemerkung<br />
Checkliste und Anleitungs - Richtlinie zur Erstellung von<br />
<strong>FEUERWEHRPLÄNEN</strong> <strong>gem</strong>. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong><br />
Die Bayerische Bauordnung (Art. 60, Abs. 3 BayBO) sieht bei Gebäuden, von denen Gefahren für die<br />
öffentliche Sicherheit oder Gefahr für Leben und Gesundheit der Benutzer – insbesondere bei<br />
Sonderbauten und Gebäuden besonderer Art oder Nutzung – hervorgehen könnten, weitergehende<br />
Anforderungen vor. Darunter fällt unter anderem auch die Erstellung von Feuerwehrplänen nach<br />
<strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong> als geeignete Maßnahme zur Gefahrenbegrenzung.<br />
Grundlage im Baugenehmigungsverfahren ist hierfür § <strong>14</strong> der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)<br />
Abs. 2.8, der die Darstellung der betrieblichen und organisatorischen Vorkehrungen zum Brandschutz<br />
fordert. Feuerwehrplan und Betriebsbrandschutzordnung sind darin enthalten.<br />
Nachdem es immer wieder Fragen bezüglich der Erstellung von Feuerwehrplänen gibt, wird diese<br />
Richtlinie vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-Friedberg herausgegeben.<br />
FEUERWEHRPLAN <strong>gem</strong>. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong><br />
1. Was ist ein Feuerwehrplan?<br />
Der Feuerwehrplan soll den Einsatzleitern und den Einsatzkräften der Feuerwehren<br />
im Einsatz zur schnellen Orientierung in einem Objekt dienen. (Gedankenstütze für<br />
den Ortskundigen und Orientierungshilfe für den Ortsfremden)<br />
2. Wofür muss ein Feuerwehrplan erstellt werden?<br />
Ein Feuerwehrplan muss erstellt werden für Schutzobjekte<br />
für die er behördlich vorgeschrieben wurde (z. B. Störfallverordnung),<br />
in denen radioaktive Stoffe der Gefahrengruppe II oder III vorhanden sind,<br />
in denen PCB-haltige elektrische Betriebsmittel (z. B. Transformatoren) enthalten<br />
sind,<br />
mit außergewöhnlicher Ausdehnung und / oder Brandempfindlichkeit<br />
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in denen besondere Personengruppen sich aufhalten (Altenheime, Krankenhäuser,<br />
Pflegeheime und Anstalten),<br />
mit Menschenansammlungen (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen<br />
Hotels, Kinos) und für Baudenkmäler und Museen<br />
bei denen durch die Bauweise oder Nutzung mit besonderen Gefahren zu rechnen ist<br />
(z.B. Lackfabriken, Chemiebetriebe, medizinische-mikrobiologische Laboratorien,<br />
Tanklager, Gaslager, Bahnanlagen, verkehrstechnische Anlagen)<br />
bei denen durch schwer erkundbare Eigenarten von Bauweise und Nutzung falsche<br />
einsatztaktische Entschlüsse wahrscheinlich sind<br />
mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung (Löschwasserversorgung über lange<br />
Schlauchstrecken notwendig)<br />
3. Grundlagen zur Erstellung eines Feuerwehrplanes<br />
Die Erstellung eines Feuerwehrplanes richtet sich nach Lage, Art und Nutzung des<br />
jeweiligen Objektes und kann auf Grund Art. 60 BayBO durch die Baugenehmigungsbehörde<br />
gefordert werden.<br />
Die Pläne sind vom Eigentümer / Bauherrn oder Betreiber bzw. durch hinzugezogene<br />
Sachkundige zu erstellen und ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong> bildet<br />
für die Erstellung die Grundlage.<br />
Ein Feuerwehrplan kann nicht nur allein anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine<br />
eingehende Ortsbesichtigung ist ebenso erforderlich, wie die Absprache mit den zuständigen<br />
Stellen für den baulichen Brandschutz (Bauaufsichtsbehörde) und den abwehrenden<br />
Brandschutz (Feuerwehr).<br />
Bei der Erstellung sind die Vorgaben der vorliegenden Anleitung möglichst genau zu<br />
beachten und entsprechend umzusetzen.<br />
Feuerwehrpläne müssen so ausgeführt werden, dass sie auch unter ungünstigen äußeren<br />
Umständen (unter Einsatzbedingungen – bei Regen, Dunkelheit, Platzmangel etc.) noch<br />
benutzt werden können.<br />
Es sind deshalb Pläne mit möglichst vereinfachter Darstellung der Grundrisse (ohne<br />
Maßangaben, Maßlinien, eingezeichnete Möblierung) zu fertigen. Einrichtungen sind in<br />
Einsatzpläne nur aufzunehmen, wenn diese von einsatztaktischer Bedeutung für die<br />
Feuerwehr sein können (z.B. bei Regallagern, Verkaufsstätten, besondere technische<br />
Anlagen etc.).<br />
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Zum Schutz gegen äußere Einflüsse (Regen, Beschädigungen, Verschmutzung) sind die<br />
Feuerwehrpläne mit Klarsichthüllen oder durch Einlaminierung zu sichern.<br />
4. Planaufbau<br />
Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten enthält ein Feuerwehrplan einen Ortslageplan,<br />
eine Objektbeschreibung, einen Gesamtübersichtsplan, einen Objektplan und eventuell<br />
notwendige Detailpläne. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />
4.1 Ortslageplan<br />
Der Ortslageplan besteht aus einem farbigen Stadt-/Ortsplanausschnitt im Format<br />
<strong>DIN</strong> A 4, aus dem die Lage und die Umgebung des Objektes ersichtlich wird.<br />
Distanzkreise mit 1 km und 2 km – Radien sind einzuzeichnen.<br />
4.2 Objektinformation<br />
Die Objektinformation enthält in Textform wichtige einsatztaktische Angaben und<br />
muss deshalb in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr oder der Kreisbrandinspektion<br />
/ dem Kreisbrandrat erstellt werden. Die notwendigen Angaben zu Erstellung<br />
dieser Unterlagen (z.B. Erreichbarkeiten der Firmenleitung / des Eigentümers<br />
etc.) müssen jedoch vom Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber des Objekts zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
4.3 Gesamtübersichtsplan<br />
Der Gesamtübersichtsplan verfügt über die zur Durchführung erster einsatztaktischer<br />
Maßnahmen notwendigen Informationen. Er muss deshalb mindestens folgende<br />
Angaben enthalten:<br />
die Darstellung der baulichen Anlage<br />
die Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (ortsüblich oder betriebsintern)<br />
den Hauptzugang bzw. Hauptzufahrt zum Objekt<br />
die Anzahl der Geschosse<br />
die befahrbaren Flächen<br />
die Flächen für die Feuerwehr nach <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> 090 / Art. 15 BayBO / FeuerwehrflRl<br />
angrenzende und benachbarte Gebäude und deren Nutzung<br />
die Standorte der Brandmeldezentrale (BMZ), des Feuerwehrbedienfeldes (FB),<br />
des Feuerwehrschlüsseldepots (FD), der Brandmeldeanlage (BMA), des<br />
Freischaltelements (FSE), der Blitzleuchte, ggf. des Lagetableau<br />
die Wasserentnahmestellen ... 4
4.4 Objektplan<br />
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Ein Objektplan ist immer dann erforderlich, wenn aus Platzgründen eine Vielzahl von<br />
Informationen und Details im Übersichtsplan nicht mehr eingetragen werden kann. Er soll<br />
zusätzlich folgende Angaben enthalten:<br />
die Bezeichnung des Objektes / des Objektteiles<br />
die Art und Nutzung<br />
die Anzahl und ggf. die Bezeichnung von Voll- und Untergeschossen<br />
Zugänge und Notausgänge<br />
Treppen, Treppenräume, erreichbare Geschosse<br />
Aufzüge, Feuerwehraufzüge, Fahrtreppen usw.<br />
besondere Angriffs- und Rettungswege (z.B. Fluchttunnel)<br />
Öffnungen in Wänden und Decken mit Feuerwiderstand (z.B. Brandwände)<br />
Bedienstellen von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (RWA)<br />
Steigleitungen (Löschwasserversorgung für die Feuerwehr im Gebäude nass<br />
und/oder trocken), Einspeisung für die Feuerwehr<br />
ortsfeste Löschanlagen mit Angabe der Art und Menge der Löschmittel, sowie zur<br />
Lage der Löschzentrale (z.B. Sprinklerzentrale)<br />
Bereiche der Löschwasser – Rückhalteeinrichtungen (Lage der Bedienstellen,<br />
Sperren, Verschlussmittel)<br />
Bereiche mit erhöhter Brandgefahr (Lager brennbarer Flüssigkeiten, Gaslager),<br />
besondere Gefahrenbereiche (radioaktive Strahler, Explosivstoffe, Gifte etc.)<br />
4.5 Detailplan<br />
Weitergehende, zusätzliche Detailpläne müssen dann gefertigt werden, wenn<br />
zum Beispiel in bestimmten Geschossen besondere Gefahrenschwerpunkte<br />
vorliegen. Dieser Plan soll ausführliche Angaben, bezogen auf einen<br />
bestimmten Bereich (z.B. Lagerbereich, Produktionsbereich), enthalten. Detail-<br />
und Objektpläne sind jedoch immer in Verbindung mit einem Gesamtübersichtsplan<br />
anzufertigen.<br />
5. Format der Feuerwehrpläne<br />
Die Feuerwehrpläne sind im Format <strong>DIN</strong> A 3 auszuführen. In bestimmten<br />
Fällen kann es jedoch zweckmäßig oder sogar notwendig sein (z.B. bei<br />
größeren baulichen Anlagen), auch andere Formate zu benutzen. Dies hat<br />
jedoch immer in Absprache mit der Feuerwehr zu geschehen.<br />
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6. Maßstab der Pläne<br />
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Feuerwehrpläne für Schutzobjekte sollten möglichst das Papierformat <strong>DIN</strong> A 3<br />
ausfüllen. Üblich sind dabei folgende Maßstäbe:<br />
Übersichtspläne mit Eintragungen (z.B. Zufahrten, Zugänge, Wasserversorgung,<br />
angrenzende Gebäude und Straßen, Gleisanlagen etc.)<br />
Maßstäbe 1 : 5000 bzw. 1:1000<br />
Geschosspläne mit Eintragungen (z.B. von Öffnungen in Wänden und<br />
Decken, Treppen) Maßstab 1:100<br />
Geschosspläne größerer Gebäude mit Eintragungen (z.B. Brandabschnitte,<br />
Gebäudezugänge, Treppen) Maßstab 1:200 oder gar 1:500<br />
7. Plan – Raster<br />
Geschosse oder Einzelpläne und ggf. auch Übersichtspläne für Schutzobjekte in den<br />
Maßstäben 1:100, 1:200 und 1:500 werden zweckmäßig mit einem Raster versehen,<br />
der Abstände (Entfernungen) von jeweils 10 Metern bzw. 20 Metern erkennen lässt.<br />
8. All<strong>gem</strong>eine Hinweise<br />
Der Feuerwehrplan ist möglichst so anzulegen, dass die Hauptzufahrt im Übersichtsplan<br />
am unteren Rand des Blattes liegt. Die Geschoss- und Einzelpläne sollten dann<br />
in der gleichen Lage wie der Übersichtsplan gefertigt werden.<br />
In den Plänen muss sich ein Nordpfeil befinden um die kartographische Richtung<br />
festzulegen.<br />
Besteht ein Feuerwehrplan aus einem Übersichtsplan und Geschoss- oder Einzelplänen,<br />
so sind auf dem Übersichtsplan nur die Hauptzugänge zu den Gebäudeteilen<br />
anzugeben. Alle übrigen Zugangsmöglichkeiten sind in den Geschoss- und<br />
Einzelplänen einzutragen.<br />
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Wände, die Gebäude-Umrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere<br />
Strichstärken deutlich hervorzuheben.<br />
Außen- und Brandwände 0,80 mm Strichstärke<br />
Treppenräume,öffentliche Verkehrsflächen<br />
benachbarte bauliche Anlagen 0,50 mm Strichstärke<br />
Grundstücksgrenzen, Symbole, Bezugslinien 0,35 mm Strichstärke<br />
9. Textgestaltung<br />
Textliche Angaben müssen gut lesbar im Klartext geschrieben werden. Möglichst<br />
kurze, verständliche Angaben sind zu machen.<br />
9.1 Textfelder<br />
Kann ein Text nicht direkt eingetragen werden, so kann dieser mit einer Bezugslinie<br />
nach außen verlagert werden. Ist auch dies nicht möglich, so darf in diesen Fällen<br />
eine, von einem Kreis umrandete Ziffer, deren Bedeutung einer nebenstehenden<br />
Legende zu entnehmen sein muss, verwendet werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
ist jedoch die Darstellung mit Bezugslinien zu wählen.<br />
9.2 Graphische Symbole<br />
Eine Vielzahl von Informationen sind im Einsatzplan durch graphische Symbole nach<br />
<strong>DIN</strong> <strong>14</strong>034-2 und <strong>DIN</strong> <strong>14</strong>034-6 unmissverständlich darzustellen. Mittels einer<br />
Legende auf dem jeweiligen Plan sind die Symbole zu erklären – ein eigenes<br />
Legenden-Blatt kann verwendet werden. Es sind demnach die in der Anlage, (Seite<br />
8 und 9 dieser Richtlinie) beigefügten Symbole zu verwenden. Die Größe der<br />
Symbole ist dem jeweiligen Planformat anzupassen.<br />
9.3 Schriftbild / Schriftgröße<br />
Die Schrift muss in senkrechter Normschrift <strong>DIN</strong> 17 oder <strong>DIN</strong> 6776 ausgeführt<br />
werden. Die Schriftgröße muss der Zeichnung angepasst werden, jedoch 2,2 mm<br />
Mindestgröße aufweisen.<br />
10. Sonstiges<br />
10.1 Farben<br />
Aufgrund einer besseren Übersichtlichkeit sind in Feuerwehrplänen folgende Farben<br />
zu verwenden:<br />
Blau: für Hydranten, Sprinklerzentralen und sonstige Löschwasser-<br />
Einrichtungen.<br />
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Grün: für Wege und Flächen, die der Feuerwehr den Zugang zum Objekt<br />
ermöglichen<br />
Rot: Räume und Flächen mit erhöhter Brandgefahr<br />
Gelb: für nicht befahrbare Flächen<br />
Grau: für befahrbare Flächen <strong>gem</strong>. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> 090<br />
10.2 Geschossangaben<br />
Die Anzahl der Geschosse soll gegliedert sein nach Kellergeschossen, Erdgeschoss,<br />
Obergeschossen und Dachgeschossen.<br />
z.B.: für 2 Kellergeschosse, Erd- und 5 Obergeschosse -> 2-E+5<br />
für 1 Kellergeschoss, Erd-, 2 Ober- und Dachgeschoss -> 1-E+2+D<br />
10.3 Änderungen / Abweichungen<br />
Änderungen bzw. Abweichungen von dieser Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen<br />
im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-Friedberg sind mit der Feuerwehr-Kreisbrandinspektion<br />
abzustimmen!<br />
Weitere Auskünfte zur Planerstellung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-Friedberg erteilen:<br />
Landratsamt <strong>Aichach</strong>-Friedberg<br />
Sachbearbeiter baulicher Brandschutz Telefon: 08251 / 92-312<br />
Fax: 08251 / 92-375<br />
Kreisbrandinspektion <strong>Aichach</strong>-Friedberg<br />
Kreisbrandrat Telefon: 08257 / 1500<br />
Fax: 08257 / 9905451<br />
Schlussbemerkung<br />
Diese Richtlinie ist Bestandteil zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Baugenehmigungsverfahren.<br />
Von der Genehmigungsbehörde geforderte Feuerwehrpläne sind<br />
vom Bauherrn im Benehmen mit der Feuerwehr zu erstellen. Sie sind bei der Genehmigungsbehörde<br />
in 7-facher Ausfertigung vorzulegen.<br />
© LRA <strong>Aichach</strong> – Friedberg, SG 50 VB/Geiger - Stand Juni 2002<br />
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