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FEUERWEHRPLÄNEN gem. DIN 14 095 - Landkreis Aichach ...

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Vorbemerkung<br />

Checkliste und Anleitungs - Richtlinie zur Erstellung von<br />

<strong>FEUERWEHRPLÄNEN</strong> <strong>gem</strong>. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong><br />

Die Bayerische Bauordnung (Art. 60, Abs. 3 BayBO) sieht bei Gebäuden, von denen Gefahren für die<br />

öffentliche Sicherheit oder Gefahr für Leben und Gesundheit der Benutzer – insbesondere bei<br />

Sonderbauten und Gebäuden besonderer Art oder Nutzung – hervorgehen könnten, weitergehende<br />

Anforderungen vor. Darunter fällt unter anderem auch die Erstellung von Feuerwehrplänen nach<br />

<strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong> als geeignete Maßnahme zur Gefahrenbegrenzung.<br />

Grundlage im Baugenehmigungsverfahren ist hierfür § <strong>14</strong> der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)<br />

Abs. 2.8, der die Darstellung der betrieblichen und organisatorischen Vorkehrungen zum Brandschutz<br />

fordert. Feuerwehrplan und Betriebsbrandschutzordnung sind darin enthalten.<br />

Nachdem es immer wieder Fragen bezüglich der Erstellung von Feuerwehrplänen gibt, wird diese<br />

Richtlinie vom Landratsamt <strong>Aichach</strong>-Friedberg herausgegeben.<br />

FEUERWEHRPLAN <strong>gem</strong>. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong><br />

1. Was ist ein Feuerwehrplan?<br />

Der Feuerwehrplan soll den Einsatzleitern und den Einsatzkräften der Feuerwehren<br />

im Einsatz zur schnellen Orientierung in einem Objekt dienen. (Gedankenstütze für<br />

den Ortskundigen und Orientierungshilfe für den Ortsfremden)<br />

2. Wofür muss ein Feuerwehrplan erstellt werden?<br />

Ein Feuerwehrplan muss erstellt werden für Schutzobjekte<br />

für die er behördlich vorgeschrieben wurde (z. B. Störfallverordnung),<br />

in denen radioaktive Stoffe der Gefahrengruppe II oder III vorhanden sind,<br />

in denen PCB-haltige elektrische Betriebsmittel (z. B. Transformatoren) enthalten<br />

sind,<br />

mit außergewöhnlicher Ausdehnung und / oder Brandempfindlichkeit<br />

... 2


- 2 -<br />

in denen besondere Personengruppen sich aufhalten (Altenheime, Krankenhäuser,<br />

Pflegeheime und Anstalten),<br />

mit Menschenansammlungen (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Schulen<br />

Hotels, Kinos) und für Baudenkmäler und Museen<br />

bei denen durch die Bauweise oder Nutzung mit besonderen Gefahren zu rechnen ist<br />

(z.B. Lackfabriken, Chemiebetriebe, medizinische-mikrobiologische Laboratorien,<br />

Tanklager, Gaslager, Bahnanlagen, verkehrstechnische Anlagen)<br />

bei denen durch schwer erkundbare Eigenarten von Bauweise und Nutzung falsche<br />

einsatztaktische Entschlüsse wahrscheinlich sind<br />

mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung (Löschwasserversorgung über lange<br />

Schlauchstrecken notwendig)<br />

3. Grundlagen zur Erstellung eines Feuerwehrplanes<br />

Die Erstellung eines Feuerwehrplanes richtet sich nach Lage, Art und Nutzung des<br />

jeweiligen Objektes und kann auf Grund Art. 60 BayBO durch die Baugenehmigungsbehörde<br />

gefordert werden.<br />

Die Pläne sind vom Eigentümer / Bauherrn oder Betreiber bzw. durch hinzugezogene<br />

Sachkundige zu erstellen und ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> <strong>095</strong> bildet<br />

für die Erstellung die Grundlage.<br />

Ein Feuerwehrplan kann nicht nur allein anhand von Planunterlagen erstellt werden. Eine<br />

eingehende Ortsbesichtigung ist ebenso erforderlich, wie die Absprache mit den zuständigen<br />

Stellen für den baulichen Brandschutz (Bauaufsichtsbehörde) und den abwehrenden<br />

Brandschutz (Feuerwehr).<br />

Bei der Erstellung sind die Vorgaben der vorliegenden Anleitung möglichst genau zu<br />

beachten und entsprechend umzusetzen.<br />

Feuerwehrpläne müssen so ausgeführt werden, dass sie auch unter ungünstigen äußeren<br />

Umständen (unter Einsatzbedingungen – bei Regen, Dunkelheit, Platzmangel etc.) noch<br />

benutzt werden können.<br />

Es sind deshalb Pläne mit möglichst vereinfachter Darstellung der Grundrisse (ohne<br />

Maßangaben, Maßlinien, eingezeichnete Möblierung) zu fertigen. Einrichtungen sind in<br />

Einsatzpläne nur aufzunehmen, wenn diese von einsatztaktischer Bedeutung für die<br />

Feuerwehr sein können (z.B. bei Regallagern, Verkaufsstätten, besondere technische<br />

Anlagen etc.).<br />

... 3


- 3 -<br />

Zum Schutz gegen äußere Einflüsse (Regen, Beschädigungen, Verschmutzung) sind die<br />

Feuerwehrpläne mit Klarsichthüllen oder durch Einlaminierung zu sichern.<br />

4. Planaufbau<br />

Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten enthält ein Feuerwehrplan einen Ortslageplan,<br />

eine Objektbeschreibung, einen Gesamtübersichtsplan, einen Objektplan und eventuell<br />

notwendige Detailpläne. Dabei ist folgendes zu beachten:<br />

4.1 Ortslageplan<br />

Der Ortslageplan besteht aus einem farbigen Stadt-/Ortsplanausschnitt im Format<br />

<strong>DIN</strong> A 4, aus dem die Lage und die Umgebung des Objektes ersichtlich wird.<br />

Distanzkreise mit 1 km und 2 km – Radien sind einzuzeichnen.<br />

4.2 Objektinformation<br />

Die Objektinformation enthält in Textform wichtige einsatztaktische Angaben und<br />

muss deshalb in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr oder der Kreisbrandinspektion<br />

/ dem Kreisbrandrat erstellt werden. Die notwendigen Angaben zu Erstellung<br />

dieser Unterlagen (z.B. Erreichbarkeiten der Firmenleitung / des Eigentümers<br />

etc.) müssen jedoch vom Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber des Objekts zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

4.3 Gesamtübersichtsplan<br />

Der Gesamtübersichtsplan verfügt über die zur Durchführung erster einsatztaktischer<br />

Maßnahmen notwendigen Informationen. Er muss deshalb mindestens folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

die Darstellung der baulichen Anlage<br />

die Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (ortsüblich oder betriebsintern)<br />

den Hauptzugang bzw. Hauptzufahrt zum Objekt<br />

die Anzahl der Geschosse<br />

die befahrbaren Flächen<br />

die Flächen für die Feuerwehr nach <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> 090 / Art. 15 BayBO / FeuerwehrflRl<br />

angrenzende und benachbarte Gebäude und deren Nutzung<br />

die Standorte der Brandmeldezentrale (BMZ), des Feuerwehrbedienfeldes (FB),<br />

des Feuerwehrschlüsseldepots (FD), der Brandmeldeanlage (BMA), des<br />

Freischaltelements (FSE), der Blitzleuchte, ggf. des Lagetableau<br />

die Wasserentnahmestellen ... 4


4.4 Objektplan<br />

- 4 -<br />

Ein Objektplan ist immer dann erforderlich, wenn aus Platzgründen eine Vielzahl von<br />

Informationen und Details im Übersichtsplan nicht mehr eingetragen werden kann. Er soll<br />

zusätzlich folgende Angaben enthalten:<br />

die Bezeichnung des Objektes / des Objektteiles<br />

die Art und Nutzung<br />

die Anzahl und ggf. die Bezeichnung von Voll- und Untergeschossen<br />

Zugänge und Notausgänge<br />

Treppen, Treppenräume, erreichbare Geschosse<br />

Aufzüge, Feuerwehraufzüge, Fahrtreppen usw.<br />

besondere Angriffs- und Rettungswege (z.B. Fluchttunnel)<br />

Öffnungen in Wänden und Decken mit Feuerwiderstand (z.B. Brandwände)<br />

Bedienstellen von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen (RWA)<br />

Steigleitungen (Löschwasserversorgung für die Feuerwehr im Gebäude nass<br />

und/oder trocken), Einspeisung für die Feuerwehr<br />

ortsfeste Löschanlagen mit Angabe der Art und Menge der Löschmittel, sowie zur<br />

Lage der Löschzentrale (z.B. Sprinklerzentrale)<br />

Bereiche der Löschwasser – Rückhalteeinrichtungen (Lage der Bedienstellen,<br />

Sperren, Verschlussmittel)<br />

Bereiche mit erhöhter Brandgefahr (Lager brennbarer Flüssigkeiten, Gaslager),<br />

besondere Gefahrenbereiche (radioaktive Strahler, Explosivstoffe, Gifte etc.)<br />

4.5 Detailplan<br />

Weitergehende, zusätzliche Detailpläne müssen dann gefertigt werden, wenn<br />

zum Beispiel in bestimmten Geschossen besondere Gefahrenschwerpunkte<br />

vorliegen. Dieser Plan soll ausführliche Angaben, bezogen auf einen<br />

bestimmten Bereich (z.B. Lagerbereich, Produktionsbereich), enthalten. Detail-<br />

und Objektpläne sind jedoch immer in Verbindung mit einem Gesamtübersichtsplan<br />

anzufertigen.<br />

5. Format der Feuerwehrpläne<br />

Die Feuerwehrpläne sind im Format <strong>DIN</strong> A 3 auszuführen. In bestimmten<br />

Fällen kann es jedoch zweckmäßig oder sogar notwendig sein (z.B. bei<br />

größeren baulichen Anlagen), auch andere Formate zu benutzen. Dies hat<br />

jedoch immer in Absprache mit der Feuerwehr zu geschehen.<br />

... 5


6. Maßstab der Pläne<br />

- 5 -<br />

Feuerwehrpläne für Schutzobjekte sollten möglichst das Papierformat <strong>DIN</strong> A 3<br />

ausfüllen. Üblich sind dabei folgende Maßstäbe:<br />

Übersichtspläne mit Eintragungen (z.B. Zufahrten, Zugänge, Wasserversorgung,<br />

angrenzende Gebäude und Straßen, Gleisanlagen etc.)<br />

Maßstäbe 1 : 5000 bzw. 1:1000<br />

Geschosspläne mit Eintragungen (z.B. von Öffnungen in Wänden und<br />

Decken, Treppen) Maßstab 1:100<br />

Geschosspläne größerer Gebäude mit Eintragungen (z.B. Brandabschnitte,<br />

Gebäudezugänge, Treppen) Maßstab 1:200 oder gar 1:500<br />

7. Plan – Raster<br />

Geschosse oder Einzelpläne und ggf. auch Übersichtspläne für Schutzobjekte in den<br />

Maßstäben 1:100, 1:200 und 1:500 werden zweckmäßig mit einem Raster versehen,<br />

der Abstände (Entfernungen) von jeweils 10 Metern bzw. 20 Metern erkennen lässt.<br />

8. All<strong>gem</strong>eine Hinweise<br />

Der Feuerwehrplan ist möglichst so anzulegen, dass die Hauptzufahrt im Übersichtsplan<br />

am unteren Rand des Blattes liegt. Die Geschoss- und Einzelpläne sollten dann<br />

in der gleichen Lage wie der Übersichtsplan gefertigt werden.<br />

In den Plänen muss sich ein Nordpfeil befinden um die kartographische Richtung<br />

festzulegen.<br />

Besteht ein Feuerwehrplan aus einem Übersichtsplan und Geschoss- oder Einzelplänen,<br />

so sind auf dem Übersichtsplan nur die Hauptzugänge zu den Gebäudeteilen<br />

anzugeben. Alle übrigen Zugangsmöglichkeiten sind in den Geschoss- und<br />

Einzelplänen einzutragen.<br />

... 6


- 6 -<br />

Wände, die Gebäude-Umrisse und Brandabschnitte begrenzen, sind durch größere<br />

Strichstärken deutlich hervorzuheben.<br />

Außen- und Brandwände 0,80 mm Strichstärke<br />

Treppenräume,öffentliche Verkehrsflächen<br />

benachbarte bauliche Anlagen 0,50 mm Strichstärke<br />

Grundstücksgrenzen, Symbole, Bezugslinien 0,35 mm Strichstärke<br />

9. Textgestaltung<br />

Textliche Angaben müssen gut lesbar im Klartext geschrieben werden. Möglichst<br />

kurze, verständliche Angaben sind zu machen.<br />

9.1 Textfelder<br />

Kann ein Text nicht direkt eingetragen werden, so kann dieser mit einer Bezugslinie<br />

nach außen verlagert werden. Ist auch dies nicht möglich, so darf in diesen Fällen<br />

eine, von einem Kreis umrandete Ziffer, deren Bedeutung einer nebenstehenden<br />

Legende zu entnehmen sein muss, verwendet werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

ist jedoch die Darstellung mit Bezugslinien zu wählen.<br />

9.2 Graphische Symbole<br />

Eine Vielzahl von Informationen sind im Einsatzplan durch graphische Symbole nach<br />

<strong>DIN</strong> <strong>14</strong>034-2 und <strong>DIN</strong> <strong>14</strong>034-6 unmissverständlich darzustellen. Mittels einer<br />

Legende auf dem jeweiligen Plan sind die Symbole zu erklären – ein eigenes<br />

Legenden-Blatt kann verwendet werden. Es sind demnach die in der Anlage, (Seite<br />

8 und 9 dieser Richtlinie) beigefügten Symbole zu verwenden. Die Größe der<br />

Symbole ist dem jeweiligen Planformat anzupassen.<br />

9.3 Schriftbild / Schriftgröße<br />

Die Schrift muss in senkrechter Normschrift <strong>DIN</strong> 17 oder <strong>DIN</strong> 6776 ausgeführt<br />

werden. Die Schriftgröße muss der Zeichnung angepasst werden, jedoch 2,2 mm<br />

Mindestgröße aufweisen.<br />

10. Sonstiges<br />

10.1 Farben<br />

Aufgrund einer besseren Übersichtlichkeit sind in Feuerwehrplänen folgende Farben<br />

zu verwenden:<br />

Blau: für Hydranten, Sprinklerzentralen und sonstige Löschwasser-<br />

Einrichtungen.<br />

... 7


- 7 -<br />

Grün: für Wege und Flächen, die der Feuerwehr den Zugang zum Objekt<br />

ermöglichen<br />

Rot: Räume und Flächen mit erhöhter Brandgefahr<br />

Gelb: für nicht befahrbare Flächen<br />

Grau: für befahrbare Flächen <strong>gem</strong>. <strong>DIN</strong> <strong>14</strong> 090<br />

10.2 Geschossangaben<br />

Die Anzahl der Geschosse soll gegliedert sein nach Kellergeschossen, Erdgeschoss,<br />

Obergeschossen und Dachgeschossen.<br />

z.B.: für 2 Kellergeschosse, Erd- und 5 Obergeschosse -> 2-E+5<br />

für 1 Kellergeschoss, Erd-, 2 Ober- und Dachgeschoss -> 1-E+2+D<br />

10.3 Änderungen / Abweichungen<br />

Änderungen bzw. Abweichungen von dieser Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen<br />

im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-Friedberg sind mit der Feuerwehr-Kreisbrandinspektion<br />

abzustimmen!<br />

Weitere Auskünfte zur Planerstellung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Aichach</strong>-Friedberg erteilen:<br />

Landratsamt <strong>Aichach</strong>-Friedberg<br />

Sachbearbeiter baulicher Brandschutz Telefon: 08251 / 92-312<br />

Fax: 08251 / 92-375<br />

Kreisbrandinspektion <strong>Aichach</strong>-Friedberg<br />

Kreisbrandrat Telefon: 08257 / 1500<br />

Fax: 08257 / 9905451<br />

Schlussbemerkung<br />

Diese Richtlinie ist Bestandteil zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Baugenehmigungsverfahren.<br />

Von der Genehmigungsbehörde geforderte Feuerwehrpläne sind<br />

vom Bauherrn im Benehmen mit der Feuerwehr zu erstellen. Sie sind bei der Genehmigungsbehörde<br />

in 7-facher Ausfertigung vorzulegen.<br />

© LRA <strong>Aichach</strong> – Friedberg, SG 50 VB/Geiger - Stand Juni 2002<br />

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