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Materialien Heft 39/2001, Historische Kulturlandschaft - Bayerisches ...

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Steinbach ist der östlichste Weinort Frankens mit<br />

geschlossenen Rebflächen. Der Weinbau hat dort<br />

eine lange Tradition. Ein fischgrätartiges System<br />

von Trockenmauern, Terrassenschilden,<br />

Erschließungstreppen und Wasserabschlägen gab<br />

dieser Weinberglandschaft ein einmaliges und<br />

damit unverwechselbares Gepräge. Diesem Terrassen-<br />

und Mauerbau lag ein ausgeklügeltes<br />

wassertechnisches Gesamtsystem zugrunde.<br />

Allerdings waren die Weinbergterrassen nur zu<br />

Fuß zu erreichen und damit ein zeitgemäßes<br />

Arbeiten unmöglich. Unter diesen Bedingungen<br />

ging der Weinbau in Steinbach zurück und die<br />

historischen Mauern waren zunehmend der Erosion<br />

und dem Verfall ausgesetzt. Damit wurde<br />

auch die Bewirtschaftung der noch verbliebenen<br />

Terrassen immer mehr erschwert. Ein typischer<br />

fränkischer Winzerort drohte seine Identität zu<br />

verlieren, es bestand die Gefahr, dass ein Denkmal<br />

und ein Stück Weinbergskultur schließlich<br />

ganz verloren gehen. Im Rahmen eines Neuordnungsverfahrens<br />

wurde nach Lösungen gesucht,<br />

wie der Weinbau in Steinach erhalten und<br />

gleichzeitig die Ansprüche des Naturschutzes und<br />

der Denkmalpflege zu erfüllt werden konnten.<br />

Flurneuordnung Steinbach, Gde. Ebelsbach, Lkr. Haßberge<br />

DLE Würzburg<br />

Schließlich wurde folgendes Gestaltungs- und<br />

Neuordnungskonzept umgesetzt: Der Unterhang<br />

wurde nach den Anforderungen eines zeitgemäßen<br />

Weinbaus umgestaltet, im Oberhang,<br />

seit 1986 unter Naturschutz, werden die Weinbergterrassen<br />

in traditioneller Weise weiterbewirtschaftet.<br />

Die<br />

Umgestaltung im<br />

unteren Hangbereich<br />

ist für die<br />

Winzer eine<br />

wesentliche Voraussetzung<br />

für die<br />

Sicherung ihres<br />

Einkommens.<br />

Kulturhistorische<br />

Weinbergslage<br />

Nonnenberg in Steinbach<br />

Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass<br />

auch die unwirtschaftlichen und schwer zugänglichen<br />

Terrassenanlagen des Schutzgebietes künftig<br />

weiter bewirtschaftet und damit erhalten<br />

werden.<br />

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