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Materialien Heft 39/2001, Historische Kulturlandschaft - Bayerisches ...

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Diese Gruppe von drei<br />

Grenzsteinen wirkt<br />

relativ unscheinbar.<br />

Der Standort hatte<br />

jedoch bis zum Beginn<br />

des 19. Jahrhunderts<br />

eine große Bedeutung,<br />

da hier drei unterschiedlicheHerrschaftsbereiche<br />

aufeinander trafen.<br />

72<br />

Funktionsbereich<br />

Staat<br />

An der Südspitze der Dankenfelder Gemarkung<br />

befindet sich im Wald an der Grenze zum Nachbarort<br />

Zettmannsdorf bzw. Grub eine Gruppe von<br />

drei kleinen Marksteinen, von denen nur der<br />

mittlere behauen ist. Das Alter der Steine ist<br />

schwer bestimmbar, da keine Inschriften vorhanden<br />

sind und die Steine keine augenfällige<br />

Gestaltung aufweisen. Da der Flurname »Drei<br />

Marksteine« jedoch in älteren Karten und im Extraditionsplan<br />

von 1822 eingezeichnet ist,<br />

müsste es sich tatsächlich um eine sehr alte<br />

Steinsetzung handeln. Die Bedeutung dieses<br />

<strong>Kulturlandschaft</strong>selementes wird deutlich, wenn<br />

man sich vor Augen führt, dass hier noch am<br />

Ende des 18. Jahrhunderts drei unterschiedliche<br />

Herrschaftsbereiche aneinander stießen, nämlich<br />

der Wald der Ritterschaft Dankenfeld, der Wald<br />

der Grafen von Schönborn und der Wald des<br />

Fürstbistums Würzburg. Wenngleich die Möglichkeit<br />

besteht, dass die heutigen Steine vielleicht<br />

erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Erinnerung<br />

an die alte Situation neu gesetzt worden<br />

sind, ist ihre Bedeutung unstrittig. Immerhin fand<br />

der wichtige Grenzpunkt gleich dreier Herrschaften<br />

sogar Eingang in den Flurnamen.<br />

Natürlich besitzen bis heute alle Gemarkungen<br />

Grenzsteine, doch diese sind oft jüngeren<br />

Ursprunges und weisen kaum Besonderheiten<br />

auf. Eine überdurchschnittliche Bedeutung besitzen<br />

immer diejenigen Marksteine, die durch<br />

Inschriften datiert werden können und manchmal<br />

mittels Abkürzungen auch noch auf die alten<br />

Besitzverhältnisse verweisen. So existiert beispielsweise<br />

an der Grenze zu Fürnbach in der<br />

Waldabteilung »Steinbruch« ein Grenzstein mit<br />

den Initialen »M.v.O.« sowie der Nummer 115.<br />

Die Bezeichnung verweist auf die Marschalk von<br />

Ostheim, die Form und Gestalt auf das beginnende<br />

18. Jahrhundert. Demnach haben die Marschalk<br />

von Ostheim damals die Grenze vermarkt<br />

und hier den Grenzpunkt Nummer 115 gesetzt.<br />

Neben den Grenzsteinen findet man am Rand der<br />

Dankenfelder Gemarkung vielfach auch Grenzgräben.<br />

Möglicherweise verdeutlichten diese<br />

Grenzgräben nicht nur die Grenze an sich, sondern<br />

bildeten eine regelrechte Barriere, um beispielsweise<br />

das Wild oder die im Wald weidenden<br />

Haustiere nicht in den Wald des benachbarten<br />

Grundeigentümers zu lassen.

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