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Materialien Heft 39/2001, Historische Kulturlandschaft - Bayerisches ...

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wurde die gemeinsame Angerweide aufgegeben.<br />

In Alfeld trieb der Hirte 1962 letztmals aus.<br />

Neben dem genannten gab es in der Gemeinde<br />

Alfeld sechs weitere Hutanger mit Flächen zwischen<br />

1,4 ha und 4,5 ha.<br />

Weitere charakteristische <strong>Kulturlandschaft</strong>selemente<br />

des Bereichs Landwirtschaft sind in<br />

Alfeld Streuobstwiesen, Obstbaumreihen, Tagwerkerhütten,<br />

Pflanzrichten, Viehtränken, Lesesteinhaufen,<br />

-wälle und -stufen, Terrassenackersysteme<br />

sowie Geschwölle von Wiesenbewässerungssystemen.<br />

Streuobstwiesen prägten dem Extraditionsplan<br />

von 1831 zufolge seit dem 19. Jahrhundert die<br />

Ortsränder. Ein großflächiger Obstanbau fand um<br />

Alfeld nicht zuletzt aufgrund der Marktferne und<br />

des nachteiligen Klimas nicht statt. Das Obst<br />

diente in erster Linie zur Deckung des Eigenbedarfs<br />

der umfangreichen Dorfbevölkerung mit<br />

Frisch- und Dörrobst, Most und Schnaps. Auch in<br />

der Alfelder Feldflur treten heute noch Streuobstwiesen,<br />

Obstbaumreihen und Einzelobstbäume<br />

häufiger auf. Sie sind Zeugnisse der<br />

früheren intensiven Nutzung der <strong>Kulturlandschaft</strong>.<br />

Im Grundsteuerkataster erkennt man sie<br />

an Flurnamen wie Kerschbaumacker, Baumwiesenacker,<br />

Baumacker, im Extraditionsplan an<br />

den Baumsignaturen. Streuobstwiesen, Obstbaumreihen<br />

und Einzelobstbäume sind bis heute<br />

ein prägendes Merkmal der Alfelder <strong>Kulturlandschaft</strong>.<br />

Eine Nutzung ist in den meisten Fällen<br />

jedoch nicht mehr gegeben. Kleine Häuschen,<br />

mundartlich als Tagwerkerhütten bezeichnet,<br />

dienten in den ortsfernen Obstgärten als Aufbewahrungsort<br />

für Geräte wie Leitern und Obstkörbe,<br />

zur Zwischenlagerung des geernteten Obstes<br />

und als Unterkunft für die Arbeiter. Zwei dieser<br />

Häuschen haben sich in Alfeld erhalten.<br />

In Alfeld wurden – wie in vielen Dörfern der<br />

Fränkischen Alb – auf Angerflächen sogenannte<br />

Pflanzrichten angelegt. Eine Pflanzricht ist eine<br />

kleine, 12 bis 20 qm große Parzelle Land auf<br />

Gemeindegrund. Jedem Gemeindeberechtigten<br />

wurde eine Pflanzricht zur Aufzucht von Krautund<br />

Rübenpflanzen überlassen. Die Alfelder Anlage<br />

grenzt östlich an die Straße nach Lauterhofen<br />

und war in eine obere und untere Pflanzricht<br />

aufgeteilt. Ihre Lage am Quellbereich des Alfelder<br />

Baches ermöglichte im Sommer bei fehlendem<br />

Regen das Gießen mit Bachwasser. Pflanzrichten<br />

sind in der Regel erst in der zweiten Hälfte des<br />

17. Jahrhunderts urkundlich in den Gemeindeordnungen<br />

belegt. Bei der Niederschrift der Alfelder<br />

Gemeindeordnung im Jahre 1617 hat es wohl<br />

Gesamtansicht von<br />

Alfeld mit Kuhherde<br />

im Vordergrund<br />

Kupferstich von<br />

C. M. Roth (1759)<br />

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