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Materialien Heft 39/2001, Historische Kulturlandschaft - Bayerisches ...

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neuordnung, ist das Gewicht der historischen<br />

<strong>Kulturlandschaft</strong> gewachsen. Das neue<br />

Raumordnungsgesetz (in der Fassung vom<br />

1.1.1998) formuliert einen neuen Grundsatz der<br />

Raumordnung, nachdem »gewachsene <strong>Kulturlandschaft</strong>en<br />

... in ihren prägenden Merkmalen<br />

sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu<br />

erhalten« sind. Von der Zielsetzung her kann dies<br />

nur bedeuten, dass die »gewachsene <strong>Kulturlandschaft</strong>«<br />

positiver eingeschätzt wird als das, was<br />

die aktuelle Entwicklung an <strong>Kulturlandschaft</strong>smustern<br />

hervorbringt.<br />

Diese Änderung des Raumordnungsgesetzes ist<br />

auf Festsetzungen des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes<br />

(EUREK) zurückzuführen, das<br />

sich die »Erhaltung und das kreative Management<br />

der <strong>Kulturlandschaft</strong>en Europas« zum Ziel gesetzt<br />

hat. Dort wird recht eindeutig formuliert: »Die<br />

Vielfalt der <strong>Kulturlandschaft</strong>en in Europa ist ein<br />

kostbares Erbe. Sie stellen eine sichtbare regionale<br />

Identität dar und sind ein Abbild der<br />

Geschichte und der Ausdruck der menschlichen<br />

Interaktion mit der Natur. Bemühungen zur Erhaltung<br />

der regionalen Landschaften und ihrer<br />

Schönheit behindern nicht die wirtschaftliche<br />

Entwicklung. Im Gegenteil, diese Landschaften<br />

können als ökonomischer Anreiz dienen: schöne<br />

Landschaften sind eine bemerkenswerte Sehenswürdigkeit<br />

für Touristen und ziehen häufig Investitionen<br />

an. Dieses vielfältige Erbe erfordert ein<br />

vernünftiges Management, das die örtlichen<br />

Bedingungen berücksichtigt.« In dieser Feststellung<br />

der europäischen Raumordnungsminister ist<br />

schon vieles gesagt, was den Wert der historischen<br />

<strong>Kulturlandschaft</strong> und die Zweckmäßigkeit<br />

ihrer Erhaltung ausmacht.<br />

Auch die europäische Landwirtschaftspolitik hat<br />

sich des Themas verstärkt angenommen. Der Entwurf<br />

des neuen LEADER+-Programmes hat sich<br />

neben rein arbeitsplatzmäßigen und organisatorischen<br />

Zielen auch »die Valorisierung des Naturund<br />

Kulturerbes« kleiner ländlicher Regionen zum<br />

Ziel gesetzt. Bevor man jedoch weiß, was man<br />

»valorisieren«, also — um einen etwas verständlicheren<br />

deutschen Fachausdruck zu verwenden<br />

— »inwertsetzen« kann, muss man zunächst einmal<br />

wissen, welches Potenzial dabei überhaupt<br />

nutzbar ist. Hier kommt wieder die Erfassung der<br />

historischen <strong>Kulturlandschaft</strong> ins Spiel, die in der<br />

Lage ist, das gebaute und landschaftliche kulturelle<br />

Erbe einer Region qualitätsvoll darzustellen.<br />

Auch das immaterielle kulturelle Erbe einer Region<br />

steht in enger Verbindung zu ihrer historischen<br />

<strong>Kulturlandschaft</strong>. Regionale Speisen und<br />

Getränke, ja regionales Handwerk und traditionelle<br />

Erzeugnisse lassen sich nur aus der historischen<br />

Entwicklung der <strong>Kulturlandschaft</strong> und ihrer<br />

Nutzung erklären.<br />

Weniger einem offensiven Entwicklungskonzept<br />

verpflichtet, als vielmehr der Förderung benachteiligter<br />

Gebiete, ermöglichen die Agrarumweltmaßnahmen<br />

des »Europäischen Ausrichtungsund<br />

Garantiefonds für die Landwirtschaft (in der<br />

Fassung vom 17. Mai 1999)« explizit Beihilfen,<br />

um »bedrohte, besonders wertvolle landwirtschaftlich<br />

genutzte <strong>Kulturlandschaft</strong>en« ebenso<br />

wie »die Landschaft und historische Merkmale auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen« zu erhalten.<br />

Der »Ausschuss der Regionen«, die Vertretung der<br />

Interessen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften<br />

in der Europäischen Gemeinschaft,<br />

hat sogar im aktuellen Entwurf einer<br />

eigenständigen Stellungnahme unter dem Titel<br />

»Die Gemeinsame Agrarpolitik und die Erhaltung<br />

der europäischen <strong>Kulturlandschaft</strong> (Stand<br />

9. Februar 2000)« den Wert der <strong>Kulturlandschaft</strong><br />

betont, und zwar weniger den des kulturellen<br />

Erbes, sondern den seines sozialen und wirtschaftlichen<br />

Entwicklungspotenzials. Immerhin<br />

stellt dieser Ausschuss mit Blick auf die weltweite<br />

Konkurrenzsituation der Landwirtschaft<br />

fest, »dass mit Blick auf den Wert (und die<br />

Gefährdung) der europäischen <strong>Kulturlandschaft</strong><br />

ein 'Wahrnehmungsdefizit' besteht. Dies ist umso<br />

bedauerlicher, weil das Modell der europäischen<br />

Landwirtschaft ja im wesentlichen damit begründet<br />

und verteidigt werden kann«. Er fordert daher<br />

eine Differenzierung der flächenbezogenen<br />

Beihilfen, um »die Erhaltung kulturlandschaftlich<br />

wichtiger Flächen und Ensembles, die ja oft mit<br />

höherem Aufwand bewirtschaftet werden, zu<br />

gewährleisten«.<br />

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