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Transfusionsordnung - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

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<strong>Transfusionsordnung</strong><br />

der Medizinischen Fakultät der <strong>Ernst</strong>-<strong>Moritz</strong>-<br />

<strong>Arndt</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Greifswald</strong><br />

Die Ausarbeitung erfolgte nach den aktuell gültigen Richtlinien<br />

zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung<br />

von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />

aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer<br />

und vom Paul-Ehrlich-Institut<br />

In der vorliegenden <strong>Transfusionsordnung</strong> wurden die wesentlichen Punkte der o.g. Richtlinien<br />

berücksichtigt, soweit sie den organisatorischen Ablauf im Klinikum betreffen. Daher ist die<br />

Aufforderung zur Kenntnisnahme und Beachtung der umfassenderen Richtlinien Bestandteil dieser<br />

Anweisung. Das Transfusionsgesetz stützt diese Richtlinie gesetzlich ab als allgemein anerkannter<br />

Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik.<br />

Stand 2006<br />

Revision: Dezember 2009<br />

Revision (im Text blau gekennzeichnet): Dezember 2011


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Ansprechpartner ...................................................................................................................................3<br />

Grundlagen der Verfahrensanweisung.................................................................................................4<br />

Verantwortung im Zusammenhang mit Bluttransfusionen..................................................................4<br />

Qualitätssicherung................................................................................................................................4<br />

Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten...........................................................4<br />

1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANSFUSIONEN ..............5<br />

1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen ............................................................................................5<br />

1.2 Untersuchungsanforderungen für die Blutbank .........................................................................5<br />

1.4 Anforderung von Blutprodukten................................................................................................6<br />

1.5 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven ...................................................8<br />

1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station ..............................................................................9<br />

1.6 Transfusion...............................................................................................................................10<br />

1.7 Dokumentation.........................................................................................................................12<br />

1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten ..................................................12<br />

2. DIE NOTFALLTRANSFUSION ..................................................................................................13<br />

2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten............................................................14<br />

2.2 Ausgabe der Notfallkiste..........................................................................................................14<br />

3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN...........................................................15<br />

3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich)........................................16<br />

3.2 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktion (relativ häufig) .................................................16<br />

3.3 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion.......................................................................17<br />

3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz TRALI (selten)........................................17<br />

3.5 Posttransfusionspurpura (PTP) ................................................................................................17<br />

3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte.....................................17<br />

3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung............................................................................17<br />

4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT<br />

WERDEN KÖNNEN.........................................................................................................................18<br />

4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK) .................................................................................................18<br />

4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK) ..............................................................................................18<br />

4.3 γ-Bestrahlung ...........................................................................................................................19<br />

4.4 Human-Frischplasma ...............................................................................................................19<br />

4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte ..............................19<br />

Liste der dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut (patienten- und produktbezogene<br />

Chargendokumentatio):......................................................................................................................20<br />

6. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION .....................................................20<br />

6.1 Eigenblutspende - Indikation ...................................................................................................20<br />

6.2 Optimale Vorraussetzungen schaffen ......................................................................................21<br />

6.3 infektiöses Eigenblut................................................................................................................22<br />

6.4 Operation ohne Transfusion überstanden ................................................................................22<br />

6.5 Vereinbarung mit dem Spender ...............................................................................................22<br />

6.6 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung ..............................................................................22<br />

6.7 Haltbarkeit, Lagerungsdauer von Eigenblut ............................................................................23<br />

7. HYGIENEMAßNAHMEN............................................................................................................23<br />

8. BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN INTERNETSEITEN DER<br />

ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN .....................................................................................23<br />

http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/transfus.htm.................................................23<br />

2


Abteilung Transfusionsmedizin<br />

der Medizinischen Fakultät der <strong>Ernst</strong>-<strong>Moritz</strong>-<strong>Arndt</strong>- <strong>Universität</strong><br />

Ansprechpartner<br />

Abteilungsleiter,<br />

Transfusionsverantwortlicher des<br />

Klinikums<br />

Herr Prof. Dr. med.<br />

A. Greinacher<br />

3<br />

Telefon: 86-5482<br />

Sekretariat Frau U. Alpen<br />

Telefon: 86-5479<br />

Fax: 86-5489<br />

Leiter der Herstellung Frau M. Lange Telefon: 86-5483<br />

Leiterin immunhämatologisches<br />

Labor<br />

Frau Dr. med. K. Selleng Telefon: 86-5469<br />

Immunhämatologisches Labor Telefon: 86-5473<br />

Leiterin des Labors<br />

Thrombozytenserologie<br />

Frau Dr. med. K. Althaus,<br />

vertr. Herr Dr. G. Hron<br />

Telefon: 86-19506<br />

oder -5475<br />

Thrombozytenlabor Telefon: 86-5475<br />

Blutspende: Spendesaal Telefon: 86-5476<br />

Spenderanmeldung (auch<br />

Eigenblutspende)<br />

Telefon: 86-5478<br />

Blutspendewerbung Herr U. Alpen Telefon: 86-5488<br />

Dienstarzt wechselnd Telefon: 86-19368<br />

Gerinnungskonsil wechselnd Telefon: 86-19504<br />

Stufenplanbeauftragter Frau Dr. A. Sümnig Telefon: 86-19502<br />

Vertriebsleiterin Frau B. Badorrek Telefon: 86-5472<br />

Qualitätsbeauftragte für<br />

Hämotherapie<br />

Frau Dr. med. K. Selleng<br />

Telefon: 86-5469<br />

EDV-Beauftragte Frau Th. Krause Telefon: 86-5593<br />

Notfalllabor<br />

Telefon: 86-6074<br />

Fax: 86-6075


Grundlagen der Verfahrensanweisung<br />

[1] Transfusionsgesetz (TFG) 1998 in aktuell gültiger Fassung<br />

[2] Die aktuell gültigen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur<br />

Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) der BÄK und PEI<br />

[3] Querschnittsleitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasmaderivaten in der aktuell gültigen Fassung<br />

Verantwortung im Zusammenhang mit Bluttransfusionen<br />

“Jeder hämotherapeutische Maßnahmen durchführende Arzt muss die dafür erforderlichen<br />

Kenntnisse und ausreichende Erfahrung besitzen. Die Indikationsstellung ist integraler Bestandteil<br />

des jeweiligen ärztlichen Behandlungsplanes. Die „Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie<br />

mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.“ [3]<br />

Qualitätssicherung<br />

„Einrichtungen der Krankenversorgung im stationären und ambulanten Bereich, die Blutprodukte<br />

anwenden, sind durch § 15 TFG gesetzlich zur Einrichtung eines Systems der Qualitätssicherung<br />

verpflichtet.“ [2]<br />

„Zur Beschreibung und zur Dokumentation des funktionierenden QM-Systems ist ein den Aufgaben<br />

entsprechendes Qualitätsmanagementhandbuch zu erstellen, das sowohl für klinische als auch<br />

transfusionsmedizinische Einrichtungen Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />

zusammenfasst.“ [2]<br />

Das QM-Handbuch zur Hämotherapie des Klinikums der EMAU ist einsehbar unter<br />

http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=385<br />

Jede Klinik benennt einen Transfusionsbeauftragten (Facharzt mit 16 Stunden<br />

theoretischer Fortbildung der Landesärztekammer), der in enger Abstimmung mit der Abteilung<br />

Transfusionsmedizin (TM) für die Umsetzung der Richtlinien sorgt und bei notwendigen<br />

Änderungen die Informationen in geeigneter Form weitergibt. Die Transfusionsbeauftragten der<br />

einzelnen Kliniken sind zugleich Mitglieder der Transfusionskommission des <strong>Universität</strong>sklinikums<br />

und vertreten die klinischen Belange ihres Fachbereichs gegenüber der transfusionsmedizinischen<br />

Einrichtung. Der Transfusionsverantwortliche (Leiter der Abt. Transfusionsmedizin)<br />

des Klinikums beruft die Kommission mindestens 1x / Jahr mit Benennung der<br />

Tagungsordnungspunkte ein. Detaillierte Aufgabenbeschreibungen finden Sie im QM-Handbuch<br />

zur Hämotherapie des Klinikums über die oben genannte Internetadresse.<br />

Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten<br />

Vor der Übertragung von Blut und Blutprodukten (auch Plasmafraktionen) muss frühzeitig<br />

eine Risiko-Aufklärung des Patienten durchgeführt werden. Deren Inhalt ist vom<br />

gesprächsführenden Arzt mit Datum und Unterschrift in geeigneter Weise in der Krankenakte zu<br />

dokumentieren. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, bei<br />

Betreuten das des Betreuers eingeholt werden. Wir empfehlen, die Aufklärungsbögen aus dem<br />

Intranet des Klinikums zu nutzen.<br />

Kann ein Patient nicht vor der Bluttransfusion aufgeklärt werden (z.B. bei Unfallopfern), muss die<br />

Aufklärung im Nachhinein erfolgen (Sicherungsaufklärung). Unabhängig davon, wie und wann<br />

aufgeklärt wurde, soll in jedem Entlassungsbrief ein Standardsatz entsprechend der Situation<br />

aufgenommen werden:<br />

„Der Patient hat während der stationären Behandlung Blutprodukte (Blutkonserven oder<br />

Gerinnungspräparate) / keine Blutprodukte erhalten.“<br />

Bei planbaren Operationen mit zu erwartendem Blutbedarf muss auf die Möglichkeit der<br />

4


Eigenblutspende hingewiesen werden; siehe "Hinweise zur Eigenblutspende und<br />

Retransfusion" (Kap. 6). Zuständig ist der behandelnde Arzt/Operateur.<br />

1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANS-<br />

FUSIONEN<br />

Sobald für einen Patienten anhand der (Verdachts-) Diagnose ein Bedarf an Blutersatz<br />

wahrscheinlich erscheint und/oder invasive Maßnahmen mit möglichen Blutungskomplikationen<br />

vorauszusehen sind, ist eine Blutgruppenbestimmung zu veranlassen. Bei jeder Blutgruppen-<br />

Erstbestimmung wird parallel ein Antikörpersuchtest (Screening) durchgeführt, um beim<br />

evtl. Nachweis einer Immunisierung frühzeitig verträgliche Konserven austesten zu können. In<br />

jedem Bereich muss der Personenkreis festgelegt werden, der Blutgruppenbestimmungen anordnen<br />

sowie Blutkonserven-Bestellungen (=Rezept!) ausführen darf. Eine Blutgruppenbestimmung<br />

aus Nothilfepässen darf nur im Katastrophenfall (auch nicht im Notfall und schon gar nicht im<br />

Regelfall) übernommen werden. Der Patient sollte nach diesem Ausweis befragt werden, da<br />

möglicherweise weitere wichtige Informationen dort eingetragen sind. Dazu gehört die Angabe<br />

über das Vorliegen von irregulären Antikörpern, die bei jeder Transfusion berücksichtigt werden<br />

müssen, auch wenn diese Antikörper zeitweilig nicht mehr nachweisbar sind (cave: verzögerte<br />

Transfusionsreaktionen nach Boosterung!).<br />

1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen<br />

Grundsätzlich ist das Labor 24h am Tag besetzt.<br />

Werktags sollen Blutproben zur Blutgruppenbestimmung bis spätestens 15.00 Uhr geschickt<br />

werden, damit sie im sicheren und kostengünstigen Routineverfahren abgearbeitet werden können.<br />

Notfalluntersuchungen (als „Notfall“ gekennzeichnete Proben) werden zu jeder Zeit<br />

unverzüglich bearbeitet; dies jedoch nur bei dringlichem Blutbedarf und Angabe der (Verdachts-)<br />

Diagnose!<br />

Das Ergebnis einer notfallmäßigen Blutgruppenbestimmung gilt als vorläufiger Befund, bis es von<br />

einem autorisierten Mitarbeiter validiert ist und wird nur in Verbindung mit der Ausgabe von<br />

dringlich benötigten Konserven ausgegeben.<br />

Da unter Notfallbedingungen bei der Entnahme von Blutproben (Identifikation!) vermehrt Fehler<br />

auftreten können, muss hier die Dokumentation, trotz Eile, besonders sorgfältig erfolgen. Auch im<br />

Labor ist die Fehlerquote unter Notfallbedingungen größer. Deshalb muss die Indikation zur<br />

Notfalluntersuchung sehr restriktiv gestellt werden.<br />

1.2 Untersuchungsanforderungen für die Blutbank<br />

Laboranforderungsscheine für die Blutbank müssen grundsätzlich vollständig ausgefüllt sein<br />

(Dringlichkeit der Untersuchung, Diagnose, transfusionsmedizinische Anamnese, z.B. Blutgruppen-<br />

und Antikörperbefunde aus dem Nothilfepass, Transfusionen und Schwangerschaften, bei<br />

Neugeborenen die serologischen Befunde aus dem Mutterpass - ggf. Kopie mitschicken, Datum der<br />

Blutprobenentnahme).<br />

Für eine Bearbeitung sind mindestens folgende Angaben notwendig:<br />

o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten (Barcodeklebeetiketten nutzen)<br />

o Anfordernde Station (Barcodeklebeetikett)<br />

o Gewünschte Untersuchung<br />

5


o Datum der Probenentnahme und Unterschrift der abnehmenden Person<br />

o Unterschrift des Arztes bei Anforderung von Blutprodukten<br />

Probenmaterial:<br />

o Erwachsene 6ml EDTA-Blut<br />

o Kinder 2ml EDTA-Blut<br />

o Frühgeborene: spezielle Abnahmeröhrchen<br />

Für die Blutprobenentnahme und für die Identitätssicherung bei der Anforderung von<br />

Blutprodukten trägt der Arzt die Verantwortung. Wenn eine Krankenschwester oder<br />

ein Pfleger die Blutentnahme vornimmt, muss der Arzt, der die Aufgabe überträgt, sich vorher von<br />

der fachlichen Eignung überzeugt haben. Stehen keine Patienten-Klebeetiketten zur<br />

Verfügung, ist unbedingt auf eine eindeutig leserliche Beschriftung zu achten!<br />

Blutentnahme und Beschriftung des Blutprobenröhrchens:<br />

o Vor der Blutentnahme muss eine Identitätskontrolle beim Patienten durchgeführt werden<br />

(Vergleich mit den Angaben auf dem Patientenarmband. Trägt der Patient kein Armband:<br />

Erfragen des Namens, Vornamens und des Geburtsdatums und Vergleich mit den Angaben<br />

auf dem Klebeetikett).<br />

o „Bekleben, Vergleichen, Entnehmen“ - Keine Blutentnahme in ein unbeschriftetes<br />

Behältnis!<br />

o Klebeetikett mit den Patientendaten auf das Röhrchen<br />

o entsprechendes Klebeetikett vom Anforderungsbogen auf das Röhrchen<br />

o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten mit den Angaben auf dem<br />

Anforderungsschein vergleichen<br />

o in jedem Fall mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum des<br />

Patienten<br />

o Notfallsituation (unklare Identität des Patienten) siehe Kapitel 2<br />

Die Mitarbeiter der Abteilung Transfusionsmedizin sind angewiesen, die Annahme von<br />

Untersuchungsmaterial in unzureichend gekennzeichneten Röhrchen oder mit unvollständig<br />

ausgefüllten Begleitscheinen abzulehnen.<br />

Die nachträgliche Beschriftung von Probenröhrchen ist eine Hauptursache für Verwechslungen.<br />

Nachträgliche Änderungen sind ebenfalls nicht zulässig.<br />

1.4 Anforderung von Blutprodukten<br />

Aufgrund des nicht auszuschließenden Restrisikos (Infektion, Immunisierung,<br />

Hemmkörperbildung) bei jeder Anwendung von Blutprodukten muss die Indikation streng gestellt<br />

werden. Die Indikationsstellung liegt in der Verantwortung des transfundierenden Arztes. Für die<br />

Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten (EK) für Elektiveingriffe sind von den Kliniken<br />

Richtzahlen erarbeitet worden, die im QM-Handbuch zur Hämotherapie einsehbar sind.<br />

Wenn die Blutgruppe im Rahmen einer früheren Behandlung nach dem 1.5.1995 im<br />

<strong>Universität</strong>sklinikum bereits bestimmt worden war (Blutgruppeneintrag abrufbar über LORENZO-<br />

Laborbefunde-Transfusion-Info Patient), genügt bei Konservenbedarf die Einsendung eines<br />

Kreuzprobenröhrchens, aus dem dann das vorliegende Blutgruppenergebnis bestätigt<br />

(Identitätssicherung) und ein aktuelles Antikörper-Screening durchgeführt wird. Ist der<br />

Patient nicht bekannt, reicht für die erste Einsendung ein Röhrchen mit 6 ml Blut. Zur<br />

6


Identitätssicherung muss am Folgetag eine zweite Abnahme durchgeführt und als Kontrollblut in<br />

die Blutbank geschickt werden.<br />

Die Anforderung für Blutpräparate ist ein Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel und<br />

muss folgende Angaben enthalten:<br />

o Entnahmedatum der Blutprobe<br />

o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten (Barcodeklebeetiketten nutzen)<br />

o Anfordernde Station (Barcodeklebeetikett)<br />

o Indikation (z.B. Diagnose, Laborwerte, Symptomatik)<br />

o Bekannte erythrozytäre Antikörper, Knochenmark-/Blutstammzelltransplantationen<br />

(Nothilfepass einsehen, falls vorhanden)<br />

o Gewünschte Blutprodukte, Anzahl<br />

o Transfusionsdatum, Dringlichkeit *1<br />

o Unterschrift der abnehmenden Person<br />

o Unterschrift des Arztes *2<br />

*1 Bei der Dringlichkeit einer Anforderung wird unterschieden zwischen:<br />

o in Bereitschaft: (Überprüfung von Identität und aktuellem Antikörperstatus, Kreuzen nach<br />

telefon. Anforderung),<br />

o regulär (heute bzw. unter Angabe des geplanten Transfusionsdatums),<br />

o Notfall (Transfusion innerhalb 30-120 min): Ausgabe ungekreuzt, Transport ohne<br />

Blaulicht, Begleitdokumente sind als Notfall deklariert, parallel wird gekreuzt, bei<br />

Unverträglichkeitsreaktionen erfolgt ein Rückruf der Konserve<br />

o Notfall (Transfusion < 30 min): ungekreuzt, Blaulicht<br />

Für dringend benötigte Konserven oder Präparate kann die Anforderung nach telefon. Anmeldung<br />

über Fax erfolgen (Fax: 6075).<br />

*2 Für die Blutprobenentnahme, die Richtigkeit der Angaben und Identitätssicherung trägt immer<br />

der Arzt die Verantwortung, auch wenn eine Krankenschwester oder ein Pfleger die Probe<br />

entnimmt. Auf einen Anforderungsschein ohne Arzt-Unterschrift und Stempel (im<br />

Ausnahmefall Name in Druckbuchstaben) dürfen keine Blutpräparate ausgegeben werden.<br />

Die Blutprobe für die Kreuzprobe (6 ml EDTA-Blut) muss im Regelfall von<br />

einem anderen Entnahmevorgang stammen als die für die Blutgruppenbestimmung, um<br />

durch den Vergleich der jeweils daraus bestimmten Blutgruppen eine vorherige oder aktuelle<br />

Patienten- oder Probenverwechslung aufdecken zu können. Für die Routine zur OP-Vorbereitung<br />

heißt das – ein Röhrchen am Aufnahmetag und ein weiteres Röhrchen am Folgetag entnehmen und<br />

einsenden.<br />

Nur im Notfall darf gleichzeitig eine Blutprobe für die Blutgruppenbestimmung und<br />

Kreuzprobe benutzt werden. Blutproben für die Kreuzprobe dürfen nicht „auf Vorrat“ abgenommen<br />

und auf der Station gelagert werden.<br />

Die Kreuzprobe hat ab Entnahmetag 3 Tage Gültigkeit (über Lauris –<br />

Transfusion sichtbar), da bei vorimmunisierten Patienten auch kurzfristig eine<br />

Antikörperbildung möglich ist (z.B. durch Boosterung).<br />

7


Die Kreuzprobe kann aus einer Blutprobe durchgeführt werden, die älter als 3 Tage, aber nicht älter<br />

als 7 Tage ist, wenn sichergestellt ist, dass der Patient innerhalb der letzten 3 Monate vor der<br />

Entnahme und in der Zeit zwischen Entnahme und geplanter Transfusion nicht transfundiert worden<br />

ist. Die Verantwortung trägt der transfundierende Arzt. Diese Bestätigung muss auf dem<br />

Anforderungsschein vermerkt werden (im Diagnosefeld ankreuzen und unterschreiben).<br />

Blutproben für die Kreuzproben müssen frühzeitig ins Labor geschickt werden (nach Möglichkeit<br />

am Vortag), damit die Blutkonservenausgabe und die geplanten Transfusionen möglichst<br />

vormittags- zumindest in der regulären Dienstzeit - unter optimaler Überwachung der Patienten<br />

erfolgen können.<br />

Werden eingekreuzte und in der Blutbank bereitstehende<br />

Erythrozytenkonzentrate nicht mehr benötigt, müssen sie<br />

schnellstmöglich abbestellt werden, damit sie für andere Patienten verfügbar sind. Es<br />

ist vom verantwortlichen Stationsarzt sicherzustellen, dass täglich überprüft wird, ob diese<br />

Konserven abbestellt werden können. Es ist nicht zulässig, Erythrozytenkonzentrate länger als bis<br />

zum Ablauf der Gültigkeit der Kreuzprobe auf den Stationen zu lagern. Thrombozytenkonzentrate<br />

und Plasma sind zur sofortigen Transfusion bestimmt.<br />

1.5 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven<br />

Grundsätzlich dürfen Blutkonserven nur in speziellen Konservenkühlschränken gelagert werden,<br />

bei denen eine kontinuierliche Temperaturüberwachung und Dokumentation gewährleistet ist.<br />

Eine gemeinsame Lagerung von Blutprodukten mit anderen Arzneimitteln, Lebensmitteln oder<br />

sonstigen Materialien ist nicht zulässig. Die produktspezifischen Lagerungsbedingungen sind zu<br />

jedem Zeitpunkt einzuhalten (Kühlkette nicht unterbrechen), um Bakterienwachstum in den<br />

Konserven zu verhindern und eine erneute Ausgabe von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten<br />

zu ermöglichen.<br />

Lagerbedingungen Erythrozytenkonzentrate:<br />

o 4°C (2-6°C),<br />

o Blutkonservenkühlschrank mit dokumentierter Temperaturüberwachung und regelmäßiger<br />

Reinigung (Dokumentation!).<br />

o Transport in Kühl-(Isolier-)tasche mit im Kühlschrank temperierten Kühlakkus, keine<br />

gefrorenen Akkus verwenden!!!<br />

Lagerbedingungen gefrorenes Frischplasma:<br />

o im Depot bei


Blutprodukte dürfen nicht im gleichen Behälter wie Patientenblutproben transportiert werden, um<br />

eine Kontamination mit pathogenen Bakterien oder Viren zu vermeiden.<br />

1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station<br />

1.5.1 im Stationszimmer<br />

Nach Auslieferung der Konserven auf die Station ist der Empfang der Konserven auf dem<br />

Lieferschein für den Transportdienst zu quittieren und unverzüglich der zuständige Arzt zu<br />

verständigen. Sollte ein Arzt nicht verfügbar sein, sind die Konserven im nächstgelegenen<br />

Konservenkühlschrank zwischenzulagern.<br />

Eigenblutkonserven immer vor Fremdblut transfundieren!!!<br />

Überprüfung der Begleitdokumente:<br />

o Lieferschein: enthält alle für einen Patienten zur selben Zeit ausgegebenen Blutprodukte,<br />

Aufbewahrung bis nach der Transfusion, bei Rückgabe der Konserven an die Blutbank<br />

zurückgeben, Dokumentation des Rückgabegrundes auf dem Lieferschein, werden keine<br />

Produkte zurückgegeben, kann der Schein entsorgt werden<br />

o Konservenbegleitschein: nicht von der Konserve trennen bis alle Angaben vom<br />

transfundierenden Arzt kontrolliert wurden und die Konserve unverwechselbar am<br />

Patientenbett aufgehängt wurde. Auf dem Schein Ergebnis des Bedside-Testes und<br />

Zeitpunkt der Transfusion dokumentieren, dann in der Krankenakte archivieren. Bei<br />

Meldung einer Transfusionsreaktion, den unteren Teil des Scheines abtrennen und<br />

ausgefüllt, zusammen mit einer neuen Blutprobe und dem Restbeutel der Konserve an die<br />

TM zurücksenden.<br />

Überprüfung der gelieferten Produkte:<br />

o Unversehrtheit (z.B. keine Luftblasen, Gerinnsel oder rötliche Verfärbung des Überstandes<br />

- auch im Schlauchsegment)<br />

o Den Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Empfängers auf dem Konservenbegleitschein<br />

überprüfen<br />

o Ist die BG der Konserve mit der BG des Empfängers kompatibel? Beide Informationen<br />

stehen auf dem Konservenbegleitschein<br />

o die Nummern der Präparate (Konserven-Nr., auf dem Konservenetikett unter dem Barcode)<br />

mit der Konserven-Nr. auf dem Begleitschein vergleichen<br />

o Verfallsdatum<br />

Erst nach nochmaliger Überprüfung der Transfusionsindikation (festgelegter ärztlicher<br />

Personenkreis) darf die Konserve angestochen und das Transfusionssystem gefüllt werden.<br />

Andernfalls müssen die Konserven schnellstmöglich in das Konservendepot zurückgebracht<br />

werden.<br />

Eine Unterbrechung der Kühlkette von mehr als 30 Minuten muss vermieden werden.<br />

Außer bei akuter starker Blutung mit hohem Blutbedarf dürfen nicht mehrere Blutkonserven<br />

gleichzeitig angestochen werden.<br />

9


Die Transfusion muss nach Eröffnung der Konserven innerhalb von 6 Stunden abgeschlossen sein.<br />

Eine Erwärmung über Raumtemperatur (max. 42°C) ist nur bei speziellen Indikationen notwendig<br />

(Hinweise der Transfusionsmedizin beachten!) und darf nur mit speziellen, zugelassenen<br />

Blutwärmegeräten durchgeführt werden.<br />

Eine Erwärmung im Wasserbad ist wegen der Gefahr von Hämolysen<br />

oder bakteriellen Kontaminationen nicht zulässig.<br />

Einmal erwärmtes Blut darf für spätere Transfusionen nicht mehr gekühlt werden; es ist innerhalb<br />

von 6 Stunden zu verbrauchen.<br />

1.5.2 am Patienten<br />

Der transfundierende Arzt führt die vorbereitenden Kontrollen durch, die eine möglichst<br />

nebenwirkungsarme Transfusion sicherstellen. Er überprüft persönlich, ob die Konserven für den<br />

betreffenden Empfänger bestimmt sind:<br />

o Prüfung der Identität des Patienten (möglichst durch Befragung des wachen und<br />

orientierten Patienten, oder Prüfung des Patientenidentifikationsarmbandes)<br />

o Vergleich der Beschriftung der Konserve mit dem Konservenbegleitschein (siehe S.10)<br />

o Kenntnisnahme des Kreuzprobenbefundes<br />

(Die Fehltransfusion wegen fehlendem Vergleich von Patient und Konservenzuordnung ist immer<br />

noch die häufigste Transfusionsnebenwirkung mit einer Häufigkeit von ca. 1:15.000, d.h. am<br />

Klinikum statistisch etwa eine Fehltransfusionen pro Jahr)<br />

o Bedside-Test (AB0-Identitätstest)<br />

Der AB0-Identitätstest des Patienten muss unmittelbar vor jedem<br />

Transfusionsvorgang von Erythrozytenkonzentraten und<br />

Granulozytenkonzentraten, auch im Notfall, durchgeführt werden. Werden<br />

mehrere Blutkonserven direkt hintereinander unter der Verantwortung des gleichen Arztes<br />

transfundiert, ist dies ein Transfusionsvorgang. Die AB0-Blutgruppe ist vom Arzt<br />

persönlich oder unter seiner „direkten Aufsicht“ mit einer frisch abgenommenen Blutprobe<br />

vom Patienten mit der Bedside Testkarte zu überprüfen. Das Ergebnis ist schriftlich auf<br />

dem Konservenbegleitschein zu dokumentieren. Bei Fremdbluttransfusionen ist die AB0-<br />

Kontrolle der Konserve nicht notwendig, da diese bereits vor Konservenausgabe in der<br />

Abteilung Transfusionsmedizin <strong>Greifswald</strong> durchgeführt wird. Bei der<br />

Eigenbluttransfusion muss zusätzlich die Blutgruppe der<br />

Eigenblutkonserve getestet werden!<br />

Bedside-Karten dürfen nicht in der Krankenakte abgeheftet werden, da über sie pathogene Viren<br />

verbreitet werden können.<br />

1.6 Transfusion<br />

In der Regel ist für die Transfusion ein peripher-venöser Zugang zu legen, auch wenn ein zentralvenöser<br />

Katheter zur Verfügung steht. Zudem dürfen gleichzeitig über dasselbe Schlauchsystem<br />

keine Calcium- oder Glukose-haltigen Lösungen verabreicht werden (Gefahr der<br />

Gerinnungsaktivierung oder Hämolyse).<br />

Die gleichzeitige Infusion von physiologischer Kochsalzlösung zur „Verdünnung“ des<br />

Erythrozytenkonzentrates ist nicht erforderlich.<br />

Muss das Blut im Ausnahmefall über einen zentralen Katheter transfundiert werden, über den<br />

10


vorher andere Lösungen infundiert worden sind, sollte der Katheter zunächst mit 20 ml ( je nach<br />

„Totraumvolumen“) physiologischer NaCl-Lösung gespült werden, um eine<br />

Hämolyse/Gerinnungsaktivierung zu vermeiden.<br />

Für die Gabe von Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten wie auch Frischplasmen werden<br />

Standard-Filter mit 170-200 µm Porengröße (DIN 58360 TG) verwendet.<br />

Der Patient muss vor der Einleitung der Transfusion über die Risiken aufgeklärt werden und eine<br />

entsprechende Einwilligung unterzeichnen (Verantwortung liegt beim transfundierenden Arzt).<br />

Die Übertragung aller Blutkonserven und Blutprodukte muss immer unter<br />

Beachtung von akut auftretenden Nebenwirkungen durch den transfundierenden Arzt<br />

eingeleitet werden. Für eine geeignete weitere Überwachung ist zu sorgen (z.B. nach dem<br />

Patienten sehen in den ersten 10-15 min; RR, Puls, Temperatur vor der Transfusion, unmittelbar<br />

nach der Transfusion und 1h nach der Transfusion dokumentieren). Der zuständige Arzt muss<br />

unverzüglich erreichbar sein und im Fall klinischer Symptome, die mit der Transfusion assoziiert<br />

sein können, diese am Patientenbett beurteilen. Eine Meldung dieser Nebenwirkung erfolgt in<br />

Rücksprache mit dem Stufenplanbeauftragten der Abt. Transfusionsmedizin. Bei Dienstwechsel<br />

sind laufende Transfusionen dem Diensthabenden namentlich dokumentiert zu übergeben. Auch<br />

nach Abschluss der Transfusion ist auf Nebenreaktionen zu achten, über deren Auftreten der Patient<br />

informiert sein sollte. Dies gilt insbesondere für ambulante Transfusionen,<br />

nach denen der Patient zumindest eine Stunde nach Transfusion unter Beobachtung bleiben muss.<br />

Der Konservenbeutel muss nach Beendigung der Transfusion für 24 Stunden, möglichst<br />

verschlossen und bei 4°C im Kühlschrank der Station in einem verschlossenen Behältnis<br />

aufbewahrt werden (durch Richtlinien vorgeschrieben) (siehe auch Kapitel Transfusionsreaktionen).<br />

Werden mehrere Blutkonserven direkt hintereinander unter der Verantwortung des gleichen Arztes<br />

transfundiert, ist dies ein Transfusionsvorgang. Ein Transfusionsvorgang kann vom Pflegepersonal<br />

unterstützt und aufrechterhalten werden, d.h. Konserven, die vom transfundierenden Arzt<br />

kontrolliert und danach unverwechselbar am Bett des Patienten aufgehängt wurden, dürfen vom<br />

Pflegepersonal „umgesteckt“ (Transfusionsbesteck von einer Konserve in die nächste stecken oder<br />

Anschluss am Wege-Hahn) werden. Werden die Konserven auch nur kurzfristig wieder vom<br />

Patientenbett entfernt, hat der transfundierende Arzt die Richtigkeit der Zuordnung erneut zu<br />

überprüfen.<br />

Ein Transfusionsbesteck kann für mehrere Konserven verwendet werden, maximal über einen<br />

Zeitraum von 6h.<br />

Unbedenkliche Konstellation (Major-Kompatibilität) *1<br />

Transfusion von Erythrozytenkonzentraten:<br />

Patient EK<br />

______________________________________________________________________________________<br />

Blutgruppe: A A u. 0<br />

B B u. 0<br />

AB AB, A, B u. 0<br />

0 nur 0<br />

_______________________________________________________________________________________<br />

11<br />

für die<br />

*1 Major-Kompatibilität = AB0-Blutgruppe der Konserve ist kompatibel (verträglich) mit den<br />

Isoagglutininen des Patienten!<br />

Unbedenkliche Konstellation (Minor-Kompatibilität) *2 für die<br />

Transfusion von Frischplasma:


Patient Plasma<br />

____________________________________________________________________________________<br />

Blutgruppe 0 0, A, B, AB<br />

A A, AB<br />

B B, AB<br />

AB AB<br />

______________________________________________________<br />

Der Rhesus-Faktor bleibt bei Plasmatransfusionen unberücksichtigt.<br />

*2 Verträglichkeit der Isoagglutinine des Spenderplasmas mit der AB0-Blutgruppe des Patienten.<br />

1.7 Dokumentation<br />

Patientenbezogene Dokumentation aller transfundierten Blutprodukte, auch bei Abbruch der<br />

Therapie; dazu gehören auch Faktoren-Konzentrate z.B. Antithrombin, PPSB u.a. sowie<br />

Immunglobulin-Präparate (s. Anlage) in der Krankenakte:<br />

o Produktbezeichnung<br />

o Angabe des Herstellers<br />

o der Konserven- oder Chargennummer<br />

o bei zellulären Blutprodukten und Plasma Angabe der Blutgruppe<br />

o der Dosis (Packungsgröße und Anzahl der verwendeten Packungen)<br />

o des Datums und der Uhrzeit der Transfusion<br />

o Ergebnis des Bedside-Tests des Patienten<br />

Dies ist eine ärztliche Aufgabe. In der Regel stehen dafür Klebeetiketten zur Verfügung, die vom<br />

Hersteller mitgeliefert werden und alle Informationen von Punkt 1-5 enthalten.<br />

Produktbezogene Dokumentation in der Abteilung Transfusionsmedizin:<br />

o Datum der Ausgabe an die Station/ namentlich dem Patienten zugeordnet<br />

o Gültigkeit der Kreuzprobe anhand des Untersuchungsdatums<br />

Die Aufzeichnungen, einschl. der EDV-erfassten Daten, müssen mind. 30 Jahre lang aufbewahrt<br />

werden. Sie müssen zu Zwecken der Rückverfolgung unverzüglich verfügbar sein.<br />

Im Rahmen der Qualitätssicherung sind die anwendungsbezogenen Wirkungen durch geeignete<br />

Parameter (z. B. Hämatokrit, Thrombozytenzählung) zu dokumentieren.<br />

Besonderheit Klinikum Karlsburg: Das Depot für gefrorenes Frischplasma muss eine eigene<br />

produktbezogene Dokumentation führen.<br />

Ebenso muss in den Kliniken eine eigene produktbezogene Dokumentation über solche<br />

dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut durchgeführt werden, die nicht über die Abteilung<br />

Transfusionsmedizin ausgegeben wurden (Verfahrensanweisung der Apotheke beachten).<br />

1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten<br />

Zur Sicherstellung der vollständigen produktbezogenen Dokumentation müssen alle nicht<br />

benötigten Blutprodukte unbedingt wieder in die Abteilung Transfusionsmedizin<br />

12


zurückgegeben werden.<br />

Die Rücknahme von Erythrozytenkonzentraten zum Zweck des erneuten In-Verkehr-bringens ist<br />

nur möglich, wenn sie ohne Unterbrechung der Kühlkette transportiert und in kontrollierten<br />

Konservenkühlschränken bei Temperaturen von 4 ±2°C gelagert wurden. Konservenkühlschränke<br />

befinden sich in folgenden Breichen:<br />

o OP Klinikum Sauerbruchstraße (2 Stück)<br />

o OP Chirurgie Löfflerstraße<br />

o OP Univ.-Frauenklinik<br />

o Urologie<br />

o Klinik für Anästhesie (ITS 2)<br />

o Klinikum Karlsburg (2 Konservenkühlschränke)<br />

o Klinik für Innere Medizin, Station 1<br />

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerbedingungen und Reinigungsmaßnahmen werden vom<br />

Transfusionsbeauftragten und der dafür eingeteilten Schwester/Pfleger überwacht (Dokumentation).<br />

Wurde ein Erythrozytenkonzentrat dem Konservenkühlschrank für eine zunächst vorgesehene<br />

Transfusion entnommen, aber nicht transfundiert, muss bei Verlegung des Patienten, bzw. vor<br />

Rückgabe an die Abteilung Transfusionsmedizin auf dem Lieferschein vermerkt werden:<br />

Zeitpunkt der Entnahme aus dem Konservenkühlschrank bzw. die Dauer der Lagerung<br />

außerhalb des Kühlschrankes, Name (leserlich) und Unterschrift der verantwortlichen Schwester<br />

oder des verantwortlichen Arztes.<br />

Bei Rückgabe an die Abt. Transfusionsmedizin notiert die annehmende MTA den Zeitpunkt der<br />

Rücknahme und überprüft Unversehrtheit und Temperatur. Abhängig von der Dauer der<br />

Unterbrechung und des im Labor durchgeführten Hämolysetests entscheidet der Dienstarzt der<br />

Abteilung Transfusionsmedizin über die Möglichkeit einer weiteren Verwendung.<br />

2. DIE NOTFALLTRANSFUSION<br />

Notfalltransfusionen sind auf vitale Indikationen zu beschränken. Die Notwendigkeit ist in den<br />

Krankenunterlagen zu dokumentieren. Die Blutanforderung muss vom zuständigen behandelnden<br />

Arzt schriftlich mit Angabe der (Verdachts-) Diagnose als „Notfall“ deklariert werden. In<br />

Notsituationen ist eine Bestellung per Fax unter 6075 möglich (bitte auch tel. informieren -6074<br />

insbesondere nachts und am Wochenende, da der Nachtdienst nicht immer in Sichtweite des Fax-<br />

Gerätes arbeitet!!).<br />

Bei Abweichungen vom Regelverfahren trägt der anordnende Arzt die Verantwortung für das<br />

erhöhte Transfusionsrisiko.<br />

13


2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten<br />

Bleibt im Notfall keine Zeit, vor der Transfusion eine Kreuzprobe durchzuführen, werden die<br />

Erythrozytenkonzentrate ungekreuzt ausgegeben. Die Kreuzprobe wird dann schnellstmöglich<br />

angesetzt.<br />

Bei Massivtransfusionen wird die Kreuzprobe bis zum 20. Erythrozytenkonzentrat durchgeführt.<br />

Werden am gleichen Tag weitere EK's benötigt, können diese ungekreuzt ausgegeben werden.<br />

2.2 Ausgabe der Notfallkiste<br />

Für die akute Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlichem Blutverlust stellt die Abteilung<br />

Transfusionsmedizin Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 in folgenden Subdepots bereit:<br />

o ITS 2, Klinikum Sauerbruchstraße: 6 EK 0D (Rh positiv)<br />

o Klinik für Chirurgie Loefflerstraße, Aufwachraum OP: 10 EK 0D (Rh positiv)<br />

o Klinikum Karlsburg: 6 EK 0D (Rh positiv)<br />

o Station INN-1: 4 EK 0d (Rh negativ)<br />

Die Anforderung der Notfallkiste ist nur in extrem bedrohlichen<br />

Fällen durch die Ärzte der Klinik für Anästhesiologie und<br />

Intensivmedizin und dem Dienst(-ober)arzt auf der INN-1 zulässig.<br />

Von den Konserven der Notfallkiste sind Schlauchsegmente abgetrennt und registriert. Die<br />

dokumentierten Nummern erlauben die spätere Durchführung der Kreuzprobe, wenn das<br />

Patientenblut zur Verfügung steht. Vor der Transfusion muss eine Probe zur<br />

Blutgruppenbestimmung entnommen werden. Eine Entnahme nach erfolgter Transfusion kann das<br />

Ergebnis verfälschen und zu weiteren nicht gewollten Rh-inkompatiblen Transfusionen führen.<br />

Diese Form der Blutausgabe ist nicht identisch mit der Ausgabe von<br />

ungekreuztem Blut. Sie ist auf vitale Indikationen zu beschränken,<br />

bei denen kein Material oder nicht genügend Zeit zur Verfügung<br />

steht, eine Kurzbestimmung der Blutgruppe vor Ausgabe der<br />

Konserven durchzuführen.<br />

Bei Mädchen und Frauen vor der Menopause sollte die Gabe Rh-positiver Erythrozytenkonzentrate<br />

vermieden werden, wenn der Rh-Faktor D nicht bekannt ist.<br />

Bei Gabe der Rh-positiven Notfallkonserven an Rh-negative Patienten besteht die Gefahr einer<br />

hämolytischen Transfusionsreaktion, wenn ein nicht bekanntes oder z. Z. nicht nachweisbares Anti-<br />

D geboostert wird.<br />

Bei der notfallmäßigen Gabe von Rh-D-positivem Blut auf Rh-D-negative<br />

Empfänger ist in den folgenden 3 Wochen verstärkt auf Symptome einer verzögerten Hämolyse<br />

zu achten (Ikterus, Hämoglobinurie, Hb-Abfall). Um eine mögliche Antikörperbildung frühzeitig zu<br />

erfassen, sind zunächst nach einem Probenentnahmeplan (wird Ihnen zugeschickt) 2 ml EDTA-Blut<br />

zur Durchführung des direkten Coombstestes in die Abteilung Transfusionsmedizin zu schicken.<br />

Vor jeder weiteren Transfusion von D-positiven Erythrozytenkonzentraten wird eine<br />

Antikörpersuche aus einer aktuellen Blutprobe durchgeführt.<br />

Im Entlassungsbericht des Patienten muss neben diesem Hinweis eine Nachuntersuchung<br />

auf Antikörperbildung (in bis 50% der Fälle wahrscheinlich) nach 2-4 Monaten in der<br />

Abteilung Transfusionsmedizin veranlasst werden (Sollbestimmung in Hämotherapierichtlinien). Es<br />

14


liegt in der Verantwortung des Stationsarztes, dies im Entlassungsbrief des Patienten ausdrücklich<br />

zu vermerken.<br />

Folgende Punkte müssen bei der Notfalltransfusion beachtet werden:<br />

o Blutgruppenbestimmung unverzüglich veranlassen (auch bei vorhandenem<br />

Nothilfepass, dessen Eintragungen mitzuteilen sind). In extremen Notsituationen wird aus<br />

dem Kreuzprobenblut eine Kurzbestimmung der Blutgruppen durchgeführt und auf dem<br />

Konservenbegleitschein vorläufig mitgeteilt (Bestätigungsuntersuchung anschließend und<br />

Befundausgabe nach Validierung.)<br />

o Blutentnahmen für Blutgruppenbestimmung und Kreuzprobe<br />

möglichst vor der Gabe von Infusionen oder über einen zweiten Zugang<br />

vornehmen, da sonst die Laboruntersuchungen verfälscht und langwieriger werden können.<br />

Therapie mit kolloidalen Plasmaersatzlösungen sind mitzuteilen.<br />

o Auf die Identitätssicherung (Blutprobe = Patient) muss im Notfall besonders<br />

geachtet werden. Nicht von eingespielten, organisatorischen Abläufen abweichen!<br />

- Nur im äußersten Notfall ist die Transfusion schon vor Abschluss der<br />

transfusionsserologischen Untersuchungen erlaubt.<br />

- Der AB0-Identitätstest (bedside) mit einer Blutprobe des Patienten muss<br />

dabei IMMER durchgeführt und dokumentiert werden.<br />

o Das Ergebnis der Kurzbestimmung der Blutgruppe liegt innerhalb von 1 Minute vor.<br />

Danach kann AB0- und Rhesus-Blutgruppen-gleich oder major-kompatibel transfundiert<br />

werden, auch wenn das Ergebnis der Kreuzprobe noch nicht vorliegt.<br />

o Alle serologischen Untersuchungen sind nachzuholen.<br />

Die Notwendigkeit einer Notfalltransfusion ist vom transfundierenden Arzt schriftlich in den<br />

Patientenunterlagen zu dokumentieren. Ein der Notfallkiste beigefügtes FAX ist ausgefüllt (Notfall-<br />

Etikett mit Konserven-Nr. aufkleben und unterschreiben) an die Abt. Transfusionsmedizin zu<br />

schicken (FAX 6075).<br />

Bei Massivtransfusionen, d.h. per definitionem mehr als 10<br />

Konserven innerhalb von 24 Stunden, besteht die Gefahr der<br />

Unterkühlung des Patienten, so dass spezielle, zugelassene<br />

Blutwärmer eingesetzt werden sollten. Die Gefahr einer<br />

Hypokalzämie besteht heute bei der alleinigen Transfusion von<br />

Erythrozytenkonzentraten in additiver Lösung nicht mehr. Eine<br />

Calciumgabe nach der mehrfachen Gabe von gefrorenem Frischplasma<br />

sollte nur nach Kontrolle des Ca ++ -Spiegels erfolgen.<br />

Insbesondere bei Trauma-Patienten sollte frühestmöglich neben der<br />

Transfusion von Erythrozytenkonzentraten auch die Therapie mit<br />

Frischplasma begonnen werden. Es stehen dafür Plasmen bereits<br />

aufgetaut in der Blutbank zur Verfügung und können mit der EK-<br />

Anforderung bestellt und ausgeliefert werden. Das gleiche gilt bei<br />

Patienten mit vorbestehender Lebererkrankung mit verminderter<br />

Syntheseleistung. Bei Massivtransfusionen mit rascher<br />

Plasmatransfusion können pro Liter Plasma 10 ml einer 10%igen Ca-<br />

Gluconatlösung gegeben werden.<br />

3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN<br />

Nach dem Arzneimittel-Gesetz (AMG) müssen alle Nebenwirkungen erfasst und schriftlich an die<br />

Abteilung Transfusionsmedizin gemeldet werden. Dort erfolgt eine jahresbezogene<br />

15


Zusammenfassung. Mitteilungen von schwerwiegenden Zwischenfällen werden von der Abteilung<br />

Transfusionsmedizin unverzüglich an die zuständigen Landes- und Bundesbehörden weitergeleitet.<br />

Die überwiegende Zahl von schweren Transfusionszwischenfällen ist auf Verwechslungen der<br />

Konserven/Patienten zurückzuführen (Organisationsfehler). Bei Transfusionsreaktionen muss sofort<br />

die Transfusion unterbrochen werden:<br />

Kanüle belassen und eine symptomatische Therapie einleiten.<br />

Bei unerwünschten Nebenwirkungen sind grundsätzlich an das<br />

transfusionsserologische Labor einzusenden:<br />

Empfängerblut nach Transfusion (6 ml EDTA-Blut, 6 ml Nativblut oder Serumgelröhrchen),<br />

Blutkonserven-Restbeutel, Anforderungsschein mit dem Auftrag zur Untersuchung einer<br />

Transfusionsreaktion und der untere Abschnitt des Konservenbegleitscheins sowie das Formular zur<br />

Meldung von Transfusionsreaktionen (www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/) mit Angaben über<br />

Hergang und Verlauf/Therapie der Störung.<br />

Werden vom die Transfusion überwachenden Pflegepersonal klinische Symptome beobachtet, die<br />

als transfusionsassoziiert vermutet werden, so ist der Arzt verpflichtet, am Bett des Patienten die<br />

Situation selbst einzuschätzen. Wenn Unsicherheiten bei der Beurteilung des Zusammenhangs<br />

zwischen Symptomatik und Transfusion bestehen, bitten wir um eine telefonische Rücksprache mit<br />

dem Dienstarzt der Transfusionsmedizin (Tel. 19368) oder dem Stufenplanbeauftragten.<br />

3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich)<br />

Die Maßnahmen bei der akuten Therapie von schwereren Zwischenfällen richten sich<br />

nach dem üblichen Stufenplan bei der Schockbehandlung. Zusätzlich werden eine forcierte<br />

Diuresebehandlung und die Gabe von Cortison (z.B. 1g Methylprednisolon) empfohlen. Es muss<br />

mit der Entstehung einer disseminierten intravasalen Gerinnung gerechnet werden.<br />

Bei Verdacht auf Hämolyse muss sich der behandelnde Arzt sofort mit dem diensthabenden<br />

Arzt der Abteilung Transfusionsmedizin in Verbindung setzen (Tel. 86-19368 oder außerhalb der<br />

regulären Dienstzeit über 86-6074). Als Parameter zum Ausschluss einer Hämolyse dienen neben<br />

der Beurteilung des Plasmaüberstandes nach Zentrifugation der Blutprobe die Bestimmung von<br />

freiem Hämoglobin im Plasma und Urin sowie LDH, Haptoglobin und Bilirubin im Serum und das<br />

Blutbild. Bei eindeutigen hämolytischen Reaktionen, die akut nicht abgeklärt werden können, ist<br />

eine Wiederholungsuntersuchung ca. 8-14 Tage später anzuordnen (Boosterung).<br />

Bei Verdacht auf eine akute hämolytische Transfusionsreaktion darf nur im vitalen Notfall<br />

weiter transfundiert werden, und auch nur dann, wenn die AB0-Blutgruppe durch den Bedside-Test<br />

nochmals kontrolliert wurde und eine akute intravasale Hämolyse nach Zentrifugation einer<br />

antikoagulierten Probe (Plasma hämolytisch? zusätzlich auf Urinfarbe achten!) ausgeschlossen<br />

wurde. Symptome für eine akute hämolytische TR können sein: Blutdruckabfall, Kreislaufschock,<br />

Übelkeit, Erbrechen, Rückenschmerzen.<br />

3.2 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktion (relativ häufig)<br />

Zur prophylaktischen Behandlung von wiederholten leichten Nebenreaktionen wie Urticaria oder<br />

leichten Schüttelfrösten eignet sich die kombinierte Gabe z.B. von H2-Blockern und Antihistaminika.<br />

16


3.3 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion<br />

Diese treten nach Ablauf mehrerer Tage bis zu drei Wochen nach zunächst unauffälliger<br />

Erythrozytentransfusion auf. Ursachen sind niedrigtitrige erythrozytäre Alloantikörper, die zum<br />

Zeitpunkt der Transfusion nicht nachgewiesen werden konnten und nach Transfusion vermehrt<br />

gebildet (geboostert) werden. Häufigste Symptome sind Fieber, Hämoglobinabfall und leichter<br />

Ikterus. Akutes Nierenversagen ist selten, doch sind auch tödlich verlaufende verzögerte<br />

Zwischenfälle beschrieben worden. Die Nierenfunktion sollte überwacht werden.<br />

3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz TRALI (selten)<br />

Hervorgerufen durch granulozytäre Antikörper im Plasma von Blutprodukten. Bild der „weißen<br />

Lunge“. Klinische Symptome: akute Verschlechterung des Gasaustausches innerhalb von 1-2<br />

Stunden nach Transfusion von Plasma oder Thrombozytenkonzentraten. Ursache: Anti-<br />

Granulozytenantikörper, die mit dem Präparat übertragen wurden. Maßnahmen: symptomatische<br />

Behandlung. Differentialdiagnostisch muss ein TRALI sorgfältig von einem TACO (transfusion<br />

associated circulatory overload) unterschieden werden. Ein TRALI tritt nicht später als 6h nach der<br />

Transfusion auf. Zur Differentialdiagnostik kann die Untersuchung des BNP (B-type natriuretic<br />

peptide) herangezogen werden.<br />

3.5 Posttransfusionspurpura (PTP)<br />

Symptome: Thrombozytensturz und hämorrhagische Diathese ca. 1 Woche nach Transfusion,<br />

hervorgerufen durch Anti-HPA-1a, selten andere thrombozytenspezifische Antikörper.<br />

Therapie: hochdosiert i.v. Immunglobuline 1g/kg Körpergewicht an zwei aufeinanderfolgenden<br />

Tagen. Spontane Ausheilung meist innerhalb von 1-4 Wochen.<br />

3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte<br />

Klinische Symptome: Fieber, Krämpfe, Erbrechen, Diarrhoe, Schock, Hämoglobinurie,<br />

Nierenversagen, Verbrauchskoagulopathie<br />

Therapie: Abbruch der Transfusion, Antibiotika, Kortikosteroide, Schocktherapie.<br />

Bei dringendem Verdacht ist eine mikrobielle Untersuchung des Empfängers (Blutkultur) zu<br />

veranlassen. Die Untersuchung des infrage kommenden Präparates wird durch die Abt.<br />

Transfusionsmedizin veranlasst.<br />

3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung<br />

Bei Verdacht auf eine transfusionsbedingte Infektionsübertragung (Lues, Hepatitis oder<br />

AIDS) muss nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch die transfusionsmedizinische Einrichtung<br />

unverzüglich verständigt werden. Dies ist für die Rückverfolgung (look-back) durch den<br />

Stufenplanbeauftragten notwendig, da der möglicherweise infektiöse Blutspender rasch<br />

ermittelt werden muss, um eine Weitergabe anderer Blutfraktionen desselben Spenders an andere<br />

Patienten verhindern zu können. Das Unterlassen dieser Meldung wird nach dem am<br />

1.7.1998 in Kraft getretenen Transfusionsgesetz als Straftat geahndet.<br />

Nebenwirkungen nach der Gabe von Gerinnungspräparaten, Immunglobulinen<br />

oder anderen aus Blut hergestellten Produkten sind ebenfalls an die Abteilung Transfusionsmedizin<br />

zu melden.<br />

17


4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT WERDEN KÖNNEN<br />

4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK)<br />

Blutkonserve zur Anwendung am<br />

Patienten<br />

Human-Erythrozytenkonzentrat<br />

SAGM, leukozytendepletiert / HGW<br />

Human-Erythrozytenkonzentrat<br />

SAGM, leukozytendepletiert,<br />

bestrahlt / HGW<br />

4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK)<br />

Sonderpräparation Rücksprache mit Dienstarzt TM<br />

erforderlich<br />

In Perfusorspritze<br />

Volumenreduziert, in<br />

Perfusorspritze für Neugeborene<br />

Austauschkonserve für<br />

Neugeborene<br />

Gewaschenes EK<br />

Volumenreduzierte EK erfordern eine<br />

Herstellungszeit von ca. 1,5h<br />

Eine Austauschkonservene erfordert<br />

eine Herstellungszeit von ca. 2h<br />

Gewaschene EK erfordern eine<br />

Herstellungszeit von ca. 3h<br />

Blutkonserve zur Anwendung am Patienten Sonderpräparation Rücksprache mit Dienstarzt<br />

TM erforderlich<br />

Human-Thrombozytapheresekonzentrat,<br />

leukozytendepletiert/HGW<br />

Human-Thrombozytapheresekonzentrat,<br />

leukozytendepletiert, bestrahlt/HGW<br />

Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt,<br />

leukozytendepletiert, in Additivlösung/HGW<br />

Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt,<br />

leukozytendepletiert, in Additivlösung,<br />

bestrahlt/HGW<br />

HLA-und/oder HPAkompatibles<br />

TK<br />

In Perfusorspritze<br />

Volumenreduziert, in<br />

Perfusorspritze für<br />

Neugeborene<br />

In Perfusorspritze<br />

Volumenreduziert, in<br />

Perfusorspritze für<br />

Neugeborene<br />

Wegen der Spenderauswahl<br />

und –einbestellung<br />

Rücksprache notwendig.<br />

Volumenreduzierte TK<br />

erfordern eine<br />

Herstellungszeit von ca. 3 h<br />

Volumenreduzierte TK<br />

erfordern eine<br />

Herstellungszeit von ca. 3 h<br />

18<br />

Fach- und Gebrauchsinformation unter<br />

http://www.klinikum.uni-greifswald.de/<br />

• Mitarbeiter (Personalinfo)<br />

• http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/<br />

Fach- und Gebrauchsinformation unter<br />

http://www.klinikum.uni-greifswald.de/<br />

• Mitarbeiter (Personalinfo)<br />

• http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja<br />

Ja


4.3 γ-Bestrahlung<br />

Eine Bestrahlung von zellhaltigen Blutkonserven mit einer Dosis von 30 Gy ist indiziert, wenn die<br />

Gefahr besteht, durch Transfusion immunkompetenter Lymphozyten eine meist tödlich verlaufende<br />

Posttransfusions-„Graft-versus-host“ - Reaktion (GvHR) auszulösen (z.B. bei besonders<br />

immungeschwächten Empfängern, HLA-kompatiblen Transfusionen und bei der nur in<br />

Ausnahmefällen erlaubten Transfusion von Verwandtenblut, ausführliche Empfehlungen siehe [3]).<br />

Weiterhin werden Eigenblute von Patienten mit bösartigen Erkrankungen mit eine Dosis von 60 Gy<br />

bestrahlt. Werden bei diesen Patienten mit Hilfe eines Cell-Savers Erythrozyten aus dem Op.-Gebiet<br />

gewonnen, müssen diese vor Retransfusion bestrahlt werden: Dosis ebenfalls 60 Gy. Ein<br />

entsprechendes Set liegt in der Abteilung Transfusionsmedizin bereit und muss dort abgefordert<br />

werden. Bitte den Transportdienst anweisen, diese Tasche mit dem Cellsaver-Blut direkt beim<br />

Laborpersonal abzugeben.<br />

4.4 Human-Frischplasma<br />

Gefrorenes Frischplasma darf wegen der Gefahr einer bakteriellen Kontamination nicht im<br />

Wasserbad aufgetaut werden. Es wird auf Anforderung in der Abteilung Transfusionsmedizin in<br />

speziellen, zugelassenen Plasma-Auftaugeräten aufgetaut. Beutel gewissenhaft auf Folienrisse<br />

prüfen. Aufgetaute Frischplasmen sind unverzüglich zu transfundieren oder umgehend an die<br />

Abteilung Transfusionsmedizin zurückzugeben. Wird die Kühlkette nicht längerfristig<br />

unterbrochen, können die Plasmen von der Abteilung Transfusionsmedizin weiterverwendet werden<br />

(Dokumentation!); die Weitergabe an andere Patienten unter Ausschluss der<br />

Transfusionsmedizin ist nicht zulässig.<br />

Blutkonserve zur<br />

Anwendung am Patienten<br />

Gefrorenes Human-<br />

Frischplasma GFPA/HGW<br />

(aus Plasmapherese)<br />

Gefrorenes Human-<br />

Frischplasma CPD/HGW<br />

(aus Vollblutspende)<br />

Sonderpräparation Rücksprache<br />

mit Dienstarzt<br />

TM erforderlich<br />

In Perfusorspritze Nein Ja<br />

In Perfusorspritze nein Ja<br />

19<br />

Fach- und<br />

Gebrauchsinformation unter<br />

http://www.klinikum.unigreifswald.de/<br />

: Mitarbeiter<br />

(Personalinfo)<br />

http://www.medizin.unigreifswald.de/transfus/<br />

4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte<br />

Querschnittsleitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten:<br />

http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Leitidx/Blutkomponenten.html<br />

Faktorenkonzentrate sind Plasmaprodukte und unterliegen ebenfalls der Patienten-bezogenen und<br />

Chargen-bezogenen Dokumentationspflicht. Um eine einheitliche Dokumentation sicherzustellen,<br />

dürfen diese Präparate nur über die Transfusionsmedizin bezogen werden. Auf dem<br />

Anforderungsschein für Blutpräparate sind Indikation und die für die Therapie notwendigen<br />

Laborparameter anzugeben.<br />

Im Klinikum Karlsburg werden Faktorenkonzentrate über die Apotheke des Klinikums Karlsburg<br />

bezogen.


Die Patienten-bezogene Dokumentation in der Krankenakte erfolgt zweckmäßigerweise mit den<br />

beigefügten Klebeetiketten (Chargen-Nummer). Die chargenbezogene Dokumentation für die rasche<br />

Rückverfolgung (Look-back-Verfahren) bei Meldungen über Infektionsübertragungen durch ein<br />

Produkt einer Charge erfolgt in der Abteilung Transfusionsmedizin.<br />

Liste der dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut (patienten- und<br />

produktbezogene Chargendokumentation):<br />

Alpha(1)-Proteinase Inhibitor*<br />

Antithrombin III<br />

Aktivierter Faktor VII (NovoSeven)<br />

Blutgerinnungsfaktor VII<br />

Blutgerinnungsfaktor VIII<br />

Blutgerinnungsfaktor IX<br />

Blutgerinnungsfaktor XIII<br />

C1-Inaktivator*<br />

Fibrinogen<br />

Gewebekleber (Fibrin)<br />

Gefrorenes Frischplasma<br />

Gefrorenes Frischplasma (virusinaktiviert)<br />

Humanalbumin*<br />

Immunglobuline*<br />

Interferone*<br />

Plasmaproteinlösung<br />

Plasminogen<br />

Protein C<br />

Prothrombinkomplexpräparate<br />

Prothrombinkomplex mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypass-Aktivität (FEIBA)<br />

Serumcholinesterase*<br />

Transfer-Faktor*<br />

Zellhaltige Blut-und<br />

Blutbestandteilkonserven<br />

Gentechnisch hergestellte Plasmaproteine zur Behandlung von Hämostasestörungen<br />

Die produktbezogene Dokumentation der mit ∗gekennzeichneten Präparate erfolgt über die<br />

Apotheke, alle anderen Präparate werden durch die Abt. Transfusion ausgegeben und produkt- bzw.<br />

chargenbezogen dokumentiert.<br />

5. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION<br />

Verantwortlich für die Blutentnahme, Aufbereitung und Bereitstellung ist die Abt.<br />

Transfusionsmedizin der EMAU <strong>Greifswald</strong>. Bei Herstellung von Eigenblutkonserven durch andere<br />

staatlich autorisierte transfusionsmedizinische Einrichtungen ist der Transport der Konserven,<br />

welche vom DRK MV abgenommen wurden, i.d.R. unproblematisch. In allen anderen Fällen<br />

sollten diese zur Klärung von Detailfragen Kontakt mit der Transfusionsmedizin der <strong>Universität</strong><br />

<strong>Greifswald</strong> aufnehmen.<br />

5.1 Eigenblutspende - Indikation<br />

Bei geplanten Eingriffen und einer Transfusionswahrscheinlichkeit von<br />

mindestens 10% ist der Patient von dem behandelnden Arzt frühzeitig auf die Möglichkeit der<br />

20


Eigenblutspende hinzuweisen. Die Anzahl der anzustrebenden Eigenblutkonserven sollte der<br />

Anzahl der sonst nach dem Indikationskatalog (Bestandteil des QM-Handbuches, SOP VT6)<br />

einzukreuzenden Fremdkonserven entsprechen. Die Planung der Eigenblutspende umfasst die<br />

Kombination verschiedener Techniken:<br />

o die Blutspende zur Gewinnung von Vollblut (leukozytendepletiert)<br />

o die Plasmaspende (sehr selten indiziert)<br />

o die präoperative Hämodilution<br />

o die maschinelle Autotransfusion von Erythrozyten während der Operation unter Einsatz von<br />

Cellsavern<br />

(Verfahren 3 und 4 werden von der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin perioperativ<br />

durchgeführt.)<br />

Die Eigenblutspende ist Teil einer medizinischen Behandlung und bedarf der ärztlichen Indikation.<br />

Die Indikation ist möglichst frühzeitig unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Bedarfs an<br />

Blut und der maximalen Lagerungszeit der Eigenblutkonserven vom behandelnden Arzt der<br />

Einrichtung, die den Eingriff vornimmt, zu stellen. Die Beratung zur Eigenblutspende sollte unter<br />

Berücksichtigung der individuellen Risikosituation des Patienten erfolgen.<br />

Dem Patienten wird entweder mit der Einbestellung zur stationären<br />

Aufnahme das ausgefüllte Formular „Anforderung zur präoperativen<br />

Eigenblutspende“ zugeschickt oder im prästationären Gespräch<br />

ausgehändigt -<br />

http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/: Formulare<br />

Diese Anforderung muss Angaben über Diagnose, Art der geplanten Operation, OP-Termin und<br />

Anzahl der gewünschten Transfusionseinheiten enthalten. Für den Punkt „Spendefähigkeit“ ist bei<br />

Risikopatienten eine Beurteilung durch den Hausarzt oder den behandelnden Internisten<br />

wünschenswert.<br />

5.2 Optimale Vorraussetzungen schaffen<br />

Der vorrausichtliche Transfusionstermin soll grundsätzlich vorhersehbar und mit zeitlich<br />

ausreichendem Vorlauf festgelegt werden. Eine Eigenblutkonserve ist 42 Tage haltbar. Um einen<br />

Verfall zu vermeiden, sollte sie frühestens 35 Tage vor dem OP-Termin gespendet werden.<br />

Die Eigenblutentnahme setzt Spendetauglichkeit voraus. Zur objektiven Beurteilung dieser, ist es<br />

erforderlich, dass der Patient bereits erhobene Befunde, wie EKG, Lungenfunktionsprüfung,<br />

Blutbild- und infektionsserologische Untersuchungsbefunde, zum Beratungstermin mitbringt. Der<br />

untersuchende Arzt der Abt. Transfusionsmedizin entscheidet abschließend in eigener<br />

Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang der Patient zur Eigenblutspende herangezogen werden<br />

kann. Dies entbindet aber die anfordernde Klinik nicht von der Vorabeinschätzung der<br />

Spendetauglichkeit, damit dem Patienten unnötige Wege und Wartezeiten erspart werden können.<br />

Es sollte auch unbedingt mitgeteilt werden, ob bei dem Patienten eine bösartige Erkrankung<br />

vorliegt. In diesem Fall wird das gespendete Vollblut mit 60 Gy bestrahlt, um die Verbreitung<br />

potentieller Tumorzellen durch die Transfusion zu verhindern.<br />

Wichtige Kontraindikationen:<br />

o akute Infektionen mit der Gefahr einer hämatogenen Streuung<br />

o Verdacht auf infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, Durchfallerkrankungen in den<br />

vergangenen 4 Wochen<br />

o Ungeklärte akute Erkrankungen<br />

21


o Frischer Myokardinfarkt (< 3 Monate)<br />

o Instabile Angina pectoris<br />

o Hauptstammstenose der Koronararterien<br />

o Klinisch wirksame Aortenstenose<br />

o Dekompensierte Herzinsuffizienz<br />

o Synkopen unklarer Genese<br />

Feste Altersgrenzen sind für eine Eigenblutspende (EBS) nicht vorgegeben, bei Kindern mit einem<br />

Gewicht unter 10 kg sollte keine präoperative EBS erfolgen. Eine sehr sorgfältige Indikation hat bei<br />

Schwangeren zu erfolgen.<br />

5.3 infektiöses Eigenblut<br />

Anlässlich einer präoperativen EBS sind mind. die serologischen Infektionsmarker für humanes<br />

Immundefektvirus (HIV-1/-2), Hepatitis-B-und Hepatitis-C zu untersuchen.<br />

Bei auffälligem Screeningtest werden die Eigenblutkonserven mit "infektiös" gekennzeichnet und<br />

mit einem Begleitbrief versehen; eine Transfusion ist möglich. Liegen negative Bestätigungsteste<br />

vor dem Transfusionszeitpunkt vor, erfolgt keine Etikettierung mit „infektiös“. Beim positiven<br />

Bestätigungstest ist nach Risikoabwägung über weitere Eigenblutentnahmen und die Retransfusion<br />

der bereits gespendeten Konserve zu entscheiden. Der Patient ist eingehend aufzuklären und zu<br />

beraten.<br />

5.4 Operation ohne Transfusion überstanden<br />

Die Indikation zur Transfusion von Eigenblut erfolgt mit der gleichen Sorgfalt und Strenge wie die<br />

zur Fremdblutübertragung. Auch Eigenblutkonserven können schwerwiegende<br />

Komplikationen verursachen, z.B. bei bakterieller Verkeimung.<br />

Nicht benötigte Eigenblutkonserven dürfen keinesfalls zur Übertragung auf andere Patienten<br />

(homologe Transfusion) verwendet werden. Sie werden spätestens am Ende der Lagerfrist<br />

fachgerecht entsorgt.<br />

5.5 Vereinbarung mit dem Spender<br />

Die Abteilung Transfusionsmedizin klärt den Eigenblutspender darüber auf:<br />

a) dass nicht benötigte Eigenblutkonserven vernichtet werden<br />

b) dass es in seltenen Fällen durch produktionstechnische Fehler passieren kann, dass das<br />

gespendete Eigenblut nicht transfundiert werden kann<br />

Sein Einverständnis dokumentiert der Spender durch Unterschrift.<br />

5.6 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung<br />

Eigenblutspenden, die einem Patienten von dritter Seite entnommen worden sind, dürfen im<br />

Klinikum nur dann transfundiert werden, wenn sie von einer anderen staatlich autorisierten<br />

transfusionsmedizinischen Einrichtung gemäß AMG produziert worden sind und gewährleistet ist,<br />

dass der Transport ordnungsgemäß erfolgt ist. Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist<br />

eine Transfusion solcher Produkte an Patienten des <strong>Universität</strong>sklinikums strikt untersagt.<br />

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Blutkonserven anderer Einrichtungen müssen grundsätzlich von der Abt. Transfusionsmedizin<br />

geprüft werden und dürfen nur über die TM ausgegeben werden. Sie werden vor Ausgabe, im<br />

Gegensatz zu den bei uns hergestellten Eigenblutkonserven, gekreuzt.<br />

5.7 Haltbarkeit, Lagerungsdauer von Eigenblut<br />

Haltbarkeit Lagerungsdauer<br />

Eigenblut als Vollblut 42 Tage 42 Tage<br />

Werden andere Eigenblutprodukte hergestellt, erfolgen separate Absprachen über Lagerungsfristen<br />

mit der Abt. Transfusionsmedizin.<br />

6. HYGIENEMAßNAHMEN<br />

Transportbehälter für Blutprodukte werden in der Abteilung Transfusionsmedizin nach jeder<br />

Rückkehr von Station einer Flächendesinfektion unterzogen.<br />

Konservenkühlschränke müssen monatlich (und bei Verschmutzung) mit einem<br />

virusinaktivierenden Desinfektionsmittel (siehe Desinfektionsmittelliste des Klinikums) gereinigt<br />

werden. Dies muss dokumentiert werden (Anlage Reinigungsplan). Die Dokumentationsliste ist<br />

sichtbar am Kühlschrank anzubringen.<br />

Vor Einleitung einer Transfusion ist der Handhabung der Anstechöffnung des Beutels besondere<br />

Aufmerksamkeit zu widmen: Bei Öffnung der Lasche ist eine Berührung des Anstechdorns am<br />

Transfusionsbesteck und eine Berührung des Zugangs zur Anstechöffnung mit der Hand unbedingt<br />

zu vermeiden.<br />

Zur Hautdesinfektion vor der Punktion, zur Handhabung und Pflege bereits liegender venöser/<br />

zentraler Zugänge, zur Reinigung / Desinfizierung des Umfeldes in den Einrichtungen der<br />

Krankenversorgung sind die Vorgaben der Hygieneordnung des Klinikums zu beachten.<br />

Nach erfolgter Transfusion muss der Konserven-Restbeutel für 24 Stunden in einem verschlossenen<br />

Behältnis im Kühlschrank aufbewahrt werden. Nach dieser Lagerfrist muss der Beutel in die dafür<br />

vorgesehenen Behälter der Abfallkategorie B entsorgt werden.<br />

7. BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN<br />

INTERNETSEITEN DER ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN<br />

http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/ : Blutdepot/Labor<br />

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