Transfusionsordnung - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Transfusionsordnung - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Transfusionsordnung - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
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<strong>Transfusionsordnung</strong><br />
der Medizinischen Fakultät der <strong>Ernst</strong>-<strong>Moritz</strong>-<br />
<strong>Arndt</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>Greifswald</strong><br />
Die Ausarbeitung erfolgte nach den aktuell gültigen Richtlinien<br />
zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung<br />
von Blutprodukten (Hämotherapie),<br />
aufgestellt vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer<br />
und vom Paul-Ehrlich-Institut<br />
In der vorliegenden <strong>Transfusionsordnung</strong> wurden die wesentlichen Punkte der o.g. Richtlinien<br />
berücksichtigt, soweit sie den organisatorischen Ablauf im Klinikum betreffen. Daher ist die<br />
Aufforderung zur Kenntnisnahme und Beachtung der umfassenderen Richtlinien Bestandteil dieser<br />
Anweisung. Das Transfusionsgesetz stützt diese Richtlinie gesetzlich ab als allgemein anerkannter<br />
Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik.<br />
Stand 2006<br />
Revision: Dezember 2009<br />
Revision (im Text blau gekennzeichnet): Dezember 2011
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Ansprechpartner ...................................................................................................................................3<br />
Grundlagen der Verfahrensanweisung.................................................................................................4<br />
Verantwortung im Zusammenhang mit Bluttransfusionen..................................................................4<br />
Qualitätssicherung................................................................................................................................4<br />
Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten...........................................................4<br />
1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANSFUSIONEN ..............5<br />
1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen ............................................................................................5<br />
1.2 Untersuchungsanforderungen für die Blutbank .........................................................................5<br />
1.4 Anforderung von Blutprodukten................................................................................................6<br />
1.5 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven ...................................................8<br />
1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station ..............................................................................9<br />
1.6 Transfusion...............................................................................................................................10<br />
1.7 Dokumentation.........................................................................................................................12<br />
1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten ..................................................12<br />
2. DIE NOTFALLTRANSFUSION ..................................................................................................13<br />
2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten............................................................14<br />
2.2 Ausgabe der Notfallkiste..........................................................................................................14<br />
3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN...........................................................15<br />
3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich)........................................16<br />
3.2 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktion (relativ häufig) .................................................16<br />
3.3 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion.......................................................................17<br />
3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz TRALI (selten)........................................17<br />
3.5 Posttransfusionspurpura (PTP) ................................................................................................17<br />
3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte.....................................17<br />
3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung............................................................................17<br />
4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT<br />
WERDEN KÖNNEN.........................................................................................................................18<br />
4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK) .................................................................................................18<br />
4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK) ..............................................................................................18<br />
4.3 γ-Bestrahlung ...........................................................................................................................19<br />
4.4 Human-Frischplasma ...............................................................................................................19<br />
4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte ..............................19<br />
Liste der dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut (patienten- und produktbezogene<br />
Chargendokumentatio):......................................................................................................................20<br />
6. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION .....................................................20<br />
6.1 Eigenblutspende - Indikation ...................................................................................................20<br />
6.2 Optimale Vorraussetzungen schaffen ......................................................................................21<br />
6.3 infektiöses Eigenblut................................................................................................................22<br />
6.4 Operation ohne Transfusion überstanden ................................................................................22<br />
6.5 Vereinbarung mit dem Spender ...............................................................................................22<br />
6.6 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung ..............................................................................22<br />
6.7 Haltbarkeit, Lagerungsdauer von Eigenblut ............................................................................23<br />
7. HYGIENEMAßNAHMEN............................................................................................................23<br />
8. BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN INTERNETSEITEN DER<br />
ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN .....................................................................................23<br />
http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/transfus.htm.................................................23<br />
2
Abteilung Transfusionsmedizin<br />
der Medizinischen Fakultät der <strong>Ernst</strong>-<strong>Moritz</strong>-<strong>Arndt</strong>- <strong>Universität</strong><br />
Ansprechpartner<br />
Abteilungsleiter,<br />
Transfusionsverantwortlicher des<br />
Klinikums<br />
Herr Prof. Dr. med.<br />
A. Greinacher<br />
3<br />
Telefon: 86-5482<br />
Sekretariat Frau U. Alpen<br />
Telefon: 86-5479<br />
Fax: 86-5489<br />
Leiter der Herstellung Frau M. Lange Telefon: 86-5483<br />
Leiterin immunhämatologisches<br />
Labor<br />
Frau Dr. med. K. Selleng Telefon: 86-5469<br />
Immunhämatologisches Labor Telefon: 86-5473<br />
Leiterin des Labors<br />
Thrombozytenserologie<br />
Frau Dr. med. K. Althaus,<br />
vertr. Herr Dr. G. Hron<br />
Telefon: 86-19506<br />
oder -5475<br />
Thrombozytenlabor Telefon: 86-5475<br />
Blutspende: Spendesaal Telefon: 86-5476<br />
Spenderanmeldung (auch<br />
Eigenblutspende)<br />
Telefon: 86-5478<br />
Blutspendewerbung Herr U. Alpen Telefon: 86-5488<br />
Dienstarzt wechselnd Telefon: 86-19368<br />
Gerinnungskonsil wechselnd Telefon: 86-19504<br />
Stufenplanbeauftragter Frau Dr. A. Sümnig Telefon: 86-19502<br />
Vertriebsleiterin Frau B. Badorrek Telefon: 86-5472<br />
Qualitätsbeauftragte für<br />
Hämotherapie<br />
Frau Dr. med. K. Selleng<br />
Telefon: 86-5469<br />
EDV-Beauftragte Frau Th. Krause Telefon: 86-5593<br />
Notfalllabor<br />
Telefon: 86-6074<br />
Fax: 86-6075
Grundlagen der Verfahrensanweisung<br />
[1] Transfusionsgesetz (TFG) 1998 in aktuell gültiger Fassung<br />
[2] Die aktuell gültigen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur<br />
Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) der BÄK und PEI<br />
[3] Querschnittsleitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />
Plasmaderivaten in der aktuell gültigen Fassung<br />
Verantwortung im Zusammenhang mit Bluttransfusionen<br />
“Jeder hämotherapeutische Maßnahmen durchführende Arzt muss die dafür erforderlichen<br />
Kenntnisse und ausreichende Erfahrung besitzen. Die Indikationsstellung ist integraler Bestandteil<br />
des jeweiligen ärztlichen Behandlungsplanes. Die „Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie<br />
mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten“ in der jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.“ [3]<br />
Qualitätssicherung<br />
„Einrichtungen der Krankenversorgung im stationären und ambulanten Bereich, die Blutprodukte<br />
anwenden, sind durch § 15 TFG gesetzlich zur Einrichtung eines Systems der Qualitätssicherung<br />
verpflichtet.“ [2]<br />
„Zur Beschreibung und zur Dokumentation des funktionierenden QM-Systems ist ein den Aufgaben<br />
entsprechendes Qualitätsmanagementhandbuch zu erstellen, das sowohl für klinische als auch<br />
transfusionsmedizinische Einrichtungen Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherungsmaßnahmen<br />
zusammenfasst.“ [2]<br />
Das QM-Handbuch zur Hämotherapie des Klinikums der EMAU ist einsehbar unter<br />
http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/index.php?id=385<br />
Jede Klinik benennt einen Transfusionsbeauftragten (Facharzt mit 16 Stunden<br />
theoretischer Fortbildung der Landesärztekammer), der in enger Abstimmung mit der Abteilung<br />
Transfusionsmedizin (TM) für die Umsetzung der Richtlinien sorgt und bei notwendigen<br />
Änderungen die Informationen in geeigneter Form weitergibt. Die Transfusionsbeauftragten der<br />
einzelnen Kliniken sind zugleich Mitglieder der Transfusionskommission des <strong>Universität</strong>sklinikums<br />
und vertreten die klinischen Belange ihres Fachbereichs gegenüber der transfusionsmedizinischen<br />
Einrichtung. Der Transfusionsverantwortliche (Leiter der Abt. Transfusionsmedizin)<br />
des Klinikums beruft die Kommission mindestens 1x / Jahr mit Benennung der<br />
Tagungsordnungspunkte ein. Detaillierte Aufgabenbeschreibungen finden Sie im QM-Handbuch<br />
zur Hämotherapie des Klinikums über die oben genannte Internetadresse.<br />
Aufklärungspflicht mit Einverständniserklärung des Patienten<br />
Vor der Übertragung von Blut und Blutprodukten (auch Plasmafraktionen) muss frühzeitig<br />
eine Risiko-Aufklärung des Patienten durchgeführt werden. Deren Inhalt ist vom<br />
gesprächsführenden Arzt mit Datum und Unterschrift in geeigneter Weise in der Krankenakte zu<br />
dokumentieren. Bei Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten, bei<br />
Betreuten das des Betreuers eingeholt werden. Wir empfehlen, die Aufklärungsbögen aus dem<br />
Intranet des Klinikums zu nutzen.<br />
Kann ein Patient nicht vor der Bluttransfusion aufgeklärt werden (z.B. bei Unfallopfern), muss die<br />
Aufklärung im Nachhinein erfolgen (Sicherungsaufklärung). Unabhängig davon, wie und wann<br />
aufgeklärt wurde, soll in jedem Entlassungsbrief ein Standardsatz entsprechend der Situation<br />
aufgenommen werden:<br />
„Der Patient hat während der stationären Behandlung Blutprodukte (Blutkonserven oder<br />
Gerinnungspräparate) / keine Blutprodukte erhalten.“<br />
Bei planbaren Operationen mit zu erwartendem Blutbedarf muss auf die Möglichkeit der<br />
4
Eigenblutspende hingewiesen werden; siehe "Hinweise zur Eigenblutspende und<br />
Retransfusion" (Kap. 6). Zuständig ist der behandelnde Arzt/Operateur.<br />
1. LOGISTISCHER ABLAUF IM ZUSAMMENHANG MIT BLUTTRANS-<br />
FUSIONEN<br />
Sobald für einen Patienten anhand der (Verdachts-) Diagnose ein Bedarf an Blutersatz<br />
wahrscheinlich erscheint und/oder invasive Maßnahmen mit möglichen Blutungskomplikationen<br />
vorauszusehen sind, ist eine Blutgruppenbestimmung zu veranlassen. Bei jeder Blutgruppen-<br />
Erstbestimmung wird parallel ein Antikörpersuchtest (Screening) durchgeführt, um beim<br />
evtl. Nachweis einer Immunisierung frühzeitig verträgliche Konserven austesten zu können. In<br />
jedem Bereich muss der Personenkreis festgelegt werden, der Blutgruppenbestimmungen anordnen<br />
sowie Blutkonserven-Bestellungen (=Rezept!) ausführen darf. Eine Blutgruppenbestimmung<br />
aus Nothilfepässen darf nur im Katastrophenfall (auch nicht im Notfall und schon gar nicht im<br />
Regelfall) übernommen werden. Der Patient sollte nach diesem Ausweis befragt werden, da<br />
möglicherweise weitere wichtige Informationen dort eingetragen sind. Dazu gehört die Angabe<br />
über das Vorliegen von irregulären Antikörpern, die bei jeder Transfusion berücksichtigt werden<br />
müssen, auch wenn diese Antikörper zeitweilig nicht mehr nachweisbar sind (cave: verzögerte<br />
Transfusionsreaktionen nach Boosterung!).<br />
1.1 Verfügbarkeit der Laborleistungen<br />
Grundsätzlich ist das Labor 24h am Tag besetzt.<br />
Werktags sollen Blutproben zur Blutgruppenbestimmung bis spätestens 15.00 Uhr geschickt<br />
werden, damit sie im sicheren und kostengünstigen Routineverfahren abgearbeitet werden können.<br />
Notfalluntersuchungen (als „Notfall“ gekennzeichnete Proben) werden zu jeder Zeit<br />
unverzüglich bearbeitet; dies jedoch nur bei dringlichem Blutbedarf und Angabe der (Verdachts-)<br />
Diagnose!<br />
Das Ergebnis einer notfallmäßigen Blutgruppenbestimmung gilt als vorläufiger Befund, bis es von<br />
einem autorisierten Mitarbeiter validiert ist und wird nur in Verbindung mit der Ausgabe von<br />
dringlich benötigten Konserven ausgegeben.<br />
Da unter Notfallbedingungen bei der Entnahme von Blutproben (Identifikation!) vermehrt Fehler<br />
auftreten können, muss hier die Dokumentation, trotz Eile, besonders sorgfältig erfolgen. Auch im<br />
Labor ist die Fehlerquote unter Notfallbedingungen größer. Deshalb muss die Indikation zur<br />
Notfalluntersuchung sehr restriktiv gestellt werden.<br />
1.2 Untersuchungsanforderungen für die Blutbank<br />
Laboranforderungsscheine für die Blutbank müssen grundsätzlich vollständig ausgefüllt sein<br />
(Dringlichkeit der Untersuchung, Diagnose, transfusionsmedizinische Anamnese, z.B. Blutgruppen-<br />
und Antikörperbefunde aus dem Nothilfepass, Transfusionen und Schwangerschaften, bei<br />
Neugeborenen die serologischen Befunde aus dem Mutterpass - ggf. Kopie mitschicken, Datum der<br />
Blutprobenentnahme).<br />
Für eine Bearbeitung sind mindestens folgende Angaben notwendig:<br />
o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten (Barcodeklebeetiketten nutzen)<br />
o Anfordernde Station (Barcodeklebeetikett)<br />
o Gewünschte Untersuchung<br />
5
o Datum der Probenentnahme und Unterschrift der abnehmenden Person<br />
o Unterschrift des Arztes bei Anforderung von Blutprodukten<br />
Probenmaterial:<br />
o Erwachsene 6ml EDTA-Blut<br />
o Kinder 2ml EDTA-Blut<br />
o Frühgeborene: spezielle Abnahmeröhrchen<br />
Für die Blutprobenentnahme und für die Identitätssicherung bei der Anforderung von<br />
Blutprodukten trägt der Arzt die Verantwortung. Wenn eine Krankenschwester oder<br />
ein Pfleger die Blutentnahme vornimmt, muss der Arzt, der die Aufgabe überträgt, sich vorher von<br />
der fachlichen Eignung überzeugt haben. Stehen keine Patienten-Klebeetiketten zur<br />
Verfügung, ist unbedingt auf eine eindeutig leserliche Beschriftung zu achten!<br />
Blutentnahme und Beschriftung des Blutprobenröhrchens:<br />
o Vor der Blutentnahme muss eine Identitätskontrolle beim Patienten durchgeführt werden<br />
(Vergleich mit den Angaben auf dem Patientenarmband. Trägt der Patient kein Armband:<br />
Erfragen des Namens, Vornamens und des Geburtsdatums und Vergleich mit den Angaben<br />
auf dem Klebeetikett).<br />
o „Bekleben, Vergleichen, Entnehmen“ - Keine Blutentnahme in ein unbeschriftetes<br />
Behältnis!<br />
o Klebeetikett mit den Patientendaten auf das Röhrchen<br />
o entsprechendes Klebeetikett vom Anforderungsbogen auf das Röhrchen<br />
o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten mit den Angaben auf dem<br />
Anforderungsschein vergleichen<br />
o in jedem Fall mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum des<br />
Patienten<br />
o Notfallsituation (unklare Identität des Patienten) siehe Kapitel 2<br />
Die Mitarbeiter der Abteilung Transfusionsmedizin sind angewiesen, die Annahme von<br />
Untersuchungsmaterial in unzureichend gekennzeichneten Röhrchen oder mit unvollständig<br />
ausgefüllten Begleitscheinen abzulehnen.<br />
Die nachträgliche Beschriftung von Probenröhrchen ist eine Hauptursache für Verwechslungen.<br />
Nachträgliche Änderungen sind ebenfalls nicht zulässig.<br />
1.4 Anforderung von Blutprodukten<br />
Aufgrund des nicht auszuschließenden Restrisikos (Infektion, Immunisierung,<br />
Hemmkörperbildung) bei jeder Anwendung von Blutprodukten muss die Indikation streng gestellt<br />
werden. Die Indikationsstellung liegt in der Verantwortung des transfundierenden Arztes. Für die<br />
Bereitstellung von Erythrozytenkonzentraten (EK) für Elektiveingriffe sind von den Kliniken<br />
Richtzahlen erarbeitet worden, die im QM-Handbuch zur Hämotherapie einsehbar sind.<br />
Wenn die Blutgruppe im Rahmen einer früheren Behandlung nach dem 1.5.1995 im<br />
<strong>Universität</strong>sklinikum bereits bestimmt worden war (Blutgruppeneintrag abrufbar über LORENZO-<br />
Laborbefunde-Transfusion-Info Patient), genügt bei Konservenbedarf die Einsendung eines<br />
Kreuzprobenröhrchens, aus dem dann das vorliegende Blutgruppenergebnis bestätigt<br />
(Identitätssicherung) und ein aktuelles Antikörper-Screening durchgeführt wird. Ist der<br />
Patient nicht bekannt, reicht für die erste Einsendung ein Röhrchen mit 6 ml Blut. Zur<br />
6
Identitätssicherung muss am Folgetag eine zweite Abnahme durchgeführt und als Kontrollblut in<br />
die Blutbank geschickt werden.<br />
Die Anforderung für Blutpräparate ist ein Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel und<br />
muss folgende Angaben enthalten:<br />
o Entnahmedatum der Blutprobe<br />
o Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten (Barcodeklebeetiketten nutzen)<br />
o Anfordernde Station (Barcodeklebeetikett)<br />
o Indikation (z.B. Diagnose, Laborwerte, Symptomatik)<br />
o Bekannte erythrozytäre Antikörper, Knochenmark-/Blutstammzelltransplantationen<br />
(Nothilfepass einsehen, falls vorhanden)<br />
o Gewünschte Blutprodukte, Anzahl<br />
o Transfusionsdatum, Dringlichkeit *1<br />
o Unterschrift der abnehmenden Person<br />
o Unterschrift des Arztes *2<br />
*1 Bei der Dringlichkeit einer Anforderung wird unterschieden zwischen:<br />
o in Bereitschaft: (Überprüfung von Identität und aktuellem Antikörperstatus, Kreuzen nach<br />
telefon. Anforderung),<br />
o regulär (heute bzw. unter Angabe des geplanten Transfusionsdatums),<br />
o Notfall (Transfusion innerhalb 30-120 min): Ausgabe ungekreuzt, Transport ohne<br />
Blaulicht, Begleitdokumente sind als Notfall deklariert, parallel wird gekreuzt, bei<br />
Unverträglichkeitsreaktionen erfolgt ein Rückruf der Konserve<br />
o Notfall (Transfusion < 30 min): ungekreuzt, Blaulicht<br />
Für dringend benötigte Konserven oder Präparate kann die Anforderung nach telefon. Anmeldung<br />
über Fax erfolgen (Fax: 6075).<br />
*2 Für die Blutprobenentnahme, die Richtigkeit der Angaben und Identitätssicherung trägt immer<br />
der Arzt die Verantwortung, auch wenn eine Krankenschwester oder ein Pfleger die Probe<br />
entnimmt. Auf einen Anforderungsschein ohne Arzt-Unterschrift und Stempel (im<br />
Ausnahmefall Name in Druckbuchstaben) dürfen keine Blutpräparate ausgegeben werden.<br />
Die Blutprobe für die Kreuzprobe (6 ml EDTA-Blut) muss im Regelfall von<br />
einem anderen Entnahmevorgang stammen als die für die Blutgruppenbestimmung, um<br />
durch den Vergleich der jeweils daraus bestimmten Blutgruppen eine vorherige oder aktuelle<br />
Patienten- oder Probenverwechslung aufdecken zu können. Für die Routine zur OP-Vorbereitung<br />
heißt das – ein Röhrchen am Aufnahmetag und ein weiteres Röhrchen am Folgetag entnehmen und<br />
einsenden.<br />
Nur im Notfall darf gleichzeitig eine Blutprobe für die Blutgruppenbestimmung und<br />
Kreuzprobe benutzt werden. Blutproben für die Kreuzprobe dürfen nicht „auf Vorrat“ abgenommen<br />
und auf der Station gelagert werden.<br />
Die Kreuzprobe hat ab Entnahmetag 3 Tage Gültigkeit (über Lauris –<br />
Transfusion sichtbar), da bei vorimmunisierten Patienten auch kurzfristig eine<br />
Antikörperbildung möglich ist (z.B. durch Boosterung).<br />
7
Die Kreuzprobe kann aus einer Blutprobe durchgeführt werden, die älter als 3 Tage, aber nicht älter<br />
als 7 Tage ist, wenn sichergestellt ist, dass der Patient innerhalb der letzten 3 Monate vor der<br />
Entnahme und in der Zeit zwischen Entnahme und geplanter Transfusion nicht transfundiert worden<br />
ist. Die Verantwortung trägt der transfundierende Arzt. Diese Bestätigung muss auf dem<br />
Anforderungsschein vermerkt werden (im Diagnosefeld ankreuzen und unterschreiben).<br />
Blutproben für die Kreuzproben müssen frühzeitig ins Labor geschickt werden (nach Möglichkeit<br />
am Vortag), damit die Blutkonservenausgabe und die geplanten Transfusionen möglichst<br />
vormittags- zumindest in der regulären Dienstzeit - unter optimaler Überwachung der Patienten<br />
erfolgen können.<br />
Werden eingekreuzte und in der Blutbank bereitstehende<br />
Erythrozytenkonzentrate nicht mehr benötigt, müssen sie<br />
schnellstmöglich abbestellt werden, damit sie für andere Patienten verfügbar sind. Es<br />
ist vom verantwortlichen Stationsarzt sicherzustellen, dass täglich überprüft wird, ob diese<br />
Konserven abbestellt werden können. Es ist nicht zulässig, Erythrozytenkonzentrate länger als bis<br />
zum Ablauf der Gültigkeit der Kreuzprobe auf den Stationen zu lagern. Thrombozytenkonzentrate<br />
und Plasma sind zur sofortigen Transfusion bestimmt.<br />
1.5 Transport und Lagerung von Blutproben und Blutkonserven<br />
Grundsätzlich dürfen Blutkonserven nur in speziellen Konservenkühlschränken gelagert werden,<br />
bei denen eine kontinuierliche Temperaturüberwachung und Dokumentation gewährleistet ist.<br />
Eine gemeinsame Lagerung von Blutprodukten mit anderen Arzneimitteln, Lebensmitteln oder<br />
sonstigen Materialien ist nicht zulässig. Die produktspezifischen Lagerungsbedingungen sind zu<br />
jedem Zeitpunkt einzuhalten (Kühlkette nicht unterbrechen), um Bakterienwachstum in den<br />
Konserven zu verhindern und eine erneute Ausgabe von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten<br />
zu ermöglichen.<br />
Lagerbedingungen Erythrozytenkonzentrate:<br />
o 4°C (2-6°C),<br />
o Blutkonservenkühlschrank mit dokumentierter Temperaturüberwachung und regelmäßiger<br />
Reinigung (Dokumentation!).<br />
o Transport in Kühl-(Isolier-)tasche mit im Kühlschrank temperierten Kühlakkus, keine<br />
gefrorenen Akkus verwenden!!!<br />
Lagerbedingungen gefrorenes Frischplasma:<br />
o im Depot bei
Blutprodukte dürfen nicht im gleichen Behälter wie Patientenblutproben transportiert werden, um<br />
eine Kontamination mit pathogenen Bakterien oder Viren zu vermeiden.<br />
1.5 Handhabung der Blutkonserven auf Station<br />
1.5.1 im Stationszimmer<br />
Nach Auslieferung der Konserven auf die Station ist der Empfang der Konserven auf dem<br />
Lieferschein für den Transportdienst zu quittieren und unverzüglich der zuständige Arzt zu<br />
verständigen. Sollte ein Arzt nicht verfügbar sein, sind die Konserven im nächstgelegenen<br />
Konservenkühlschrank zwischenzulagern.<br />
Eigenblutkonserven immer vor Fremdblut transfundieren!!!<br />
Überprüfung der Begleitdokumente:<br />
o Lieferschein: enthält alle für einen Patienten zur selben Zeit ausgegebenen Blutprodukte,<br />
Aufbewahrung bis nach der Transfusion, bei Rückgabe der Konserven an die Blutbank<br />
zurückgeben, Dokumentation des Rückgabegrundes auf dem Lieferschein, werden keine<br />
Produkte zurückgegeben, kann der Schein entsorgt werden<br />
o Konservenbegleitschein: nicht von der Konserve trennen bis alle Angaben vom<br />
transfundierenden Arzt kontrolliert wurden und die Konserve unverwechselbar am<br />
Patientenbett aufgehängt wurde. Auf dem Schein Ergebnis des Bedside-Testes und<br />
Zeitpunkt der Transfusion dokumentieren, dann in der Krankenakte archivieren. Bei<br />
Meldung einer Transfusionsreaktion, den unteren Teil des Scheines abtrennen und<br />
ausgefüllt, zusammen mit einer neuen Blutprobe und dem Restbeutel der Konserve an die<br />
TM zurücksenden.<br />
Überprüfung der gelieferten Produkte:<br />
o Unversehrtheit (z.B. keine Luftblasen, Gerinnsel oder rötliche Verfärbung des Überstandes<br />
- auch im Schlauchsegment)<br />
o Den Namen, Vornamen, Geburtsdatum des Empfängers auf dem Konservenbegleitschein<br />
überprüfen<br />
o Ist die BG der Konserve mit der BG des Empfängers kompatibel? Beide Informationen<br />
stehen auf dem Konservenbegleitschein<br />
o die Nummern der Präparate (Konserven-Nr., auf dem Konservenetikett unter dem Barcode)<br />
mit der Konserven-Nr. auf dem Begleitschein vergleichen<br />
o Verfallsdatum<br />
Erst nach nochmaliger Überprüfung der Transfusionsindikation (festgelegter ärztlicher<br />
Personenkreis) darf die Konserve angestochen und das Transfusionssystem gefüllt werden.<br />
Andernfalls müssen die Konserven schnellstmöglich in das Konservendepot zurückgebracht<br />
werden.<br />
Eine Unterbrechung der Kühlkette von mehr als 30 Minuten muss vermieden werden.<br />
Außer bei akuter starker Blutung mit hohem Blutbedarf dürfen nicht mehrere Blutkonserven<br />
gleichzeitig angestochen werden.<br />
9
Die Transfusion muss nach Eröffnung der Konserven innerhalb von 6 Stunden abgeschlossen sein.<br />
Eine Erwärmung über Raumtemperatur (max. 42°C) ist nur bei speziellen Indikationen notwendig<br />
(Hinweise der Transfusionsmedizin beachten!) und darf nur mit speziellen, zugelassenen<br />
Blutwärmegeräten durchgeführt werden.<br />
Eine Erwärmung im Wasserbad ist wegen der Gefahr von Hämolysen<br />
oder bakteriellen Kontaminationen nicht zulässig.<br />
Einmal erwärmtes Blut darf für spätere Transfusionen nicht mehr gekühlt werden; es ist innerhalb<br />
von 6 Stunden zu verbrauchen.<br />
1.5.2 am Patienten<br />
Der transfundierende Arzt führt die vorbereitenden Kontrollen durch, die eine möglichst<br />
nebenwirkungsarme Transfusion sicherstellen. Er überprüft persönlich, ob die Konserven für den<br />
betreffenden Empfänger bestimmt sind:<br />
o Prüfung der Identität des Patienten (möglichst durch Befragung des wachen und<br />
orientierten Patienten, oder Prüfung des Patientenidentifikationsarmbandes)<br />
o Vergleich der Beschriftung der Konserve mit dem Konservenbegleitschein (siehe S.10)<br />
o Kenntnisnahme des Kreuzprobenbefundes<br />
(Die Fehltransfusion wegen fehlendem Vergleich von Patient und Konservenzuordnung ist immer<br />
noch die häufigste Transfusionsnebenwirkung mit einer Häufigkeit von ca. 1:15.000, d.h. am<br />
Klinikum statistisch etwa eine Fehltransfusionen pro Jahr)<br />
o Bedside-Test (AB0-Identitätstest)<br />
Der AB0-Identitätstest des Patienten muss unmittelbar vor jedem<br />
Transfusionsvorgang von Erythrozytenkonzentraten und<br />
Granulozytenkonzentraten, auch im Notfall, durchgeführt werden. Werden<br />
mehrere Blutkonserven direkt hintereinander unter der Verantwortung des gleichen Arztes<br />
transfundiert, ist dies ein Transfusionsvorgang. Die AB0-Blutgruppe ist vom Arzt<br />
persönlich oder unter seiner „direkten Aufsicht“ mit einer frisch abgenommenen Blutprobe<br />
vom Patienten mit der Bedside Testkarte zu überprüfen. Das Ergebnis ist schriftlich auf<br />
dem Konservenbegleitschein zu dokumentieren. Bei Fremdbluttransfusionen ist die AB0-<br />
Kontrolle der Konserve nicht notwendig, da diese bereits vor Konservenausgabe in der<br />
Abteilung Transfusionsmedizin <strong>Greifswald</strong> durchgeführt wird. Bei der<br />
Eigenbluttransfusion muss zusätzlich die Blutgruppe der<br />
Eigenblutkonserve getestet werden!<br />
Bedside-Karten dürfen nicht in der Krankenakte abgeheftet werden, da über sie pathogene Viren<br />
verbreitet werden können.<br />
1.6 Transfusion<br />
In der Regel ist für die Transfusion ein peripher-venöser Zugang zu legen, auch wenn ein zentralvenöser<br />
Katheter zur Verfügung steht. Zudem dürfen gleichzeitig über dasselbe Schlauchsystem<br />
keine Calcium- oder Glukose-haltigen Lösungen verabreicht werden (Gefahr der<br />
Gerinnungsaktivierung oder Hämolyse).<br />
Die gleichzeitige Infusion von physiologischer Kochsalzlösung zur „Verdünnung“ des<br />
Erythrozytenkonzentrates ist nicht erforderlich.<br />
Muss das Blut im Ausnahmefall über einen zentralen Katheter transfundiert werden, über den<br />
10
vorher andere Lösungen infundiert worden sind, sollte der Katheter zunächst mit 20 ml ( je nach<br />
„Totraumvolumen“) physiologischer NaCl-Lösung gespült werden, um eine<br />
Hämolyse/Gerinnungsaktivierung zu vermeiden.<br />
Für die Gabe von Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentraten wie auch Frischplasmen werden<br />
Standard-Filter mit 170-200 µm Porengröße (DIN 58360 TG) verwendet.<br />
Der Patient muss vor der Einleitung der Transfusion über die Risiken aufgeklärt werden und eine<br />
entsprechende Einwilligung unterzeichnen (Verantwortung liegt beim transfundierenden Arzt).<br />
Die Übertragung aller Blutkonserven und Blutprodukte muss immer unter<br />
Beachtung von akut auftretenden Nebenwirkungen durch den transfundierenden Arzt<br />
eingeleitet werden. Für eine geeignete weitere Überwachung ist zu sorgen (z.B. nach dem<br />
Patienten sehen in den ersten 10-15 min; RR, Puls, Temperatur vor der Transfusion, unmittelbar<br />
nach der Transfusion und 1h nach der Transfusion dokumentieren). Der zuständige Arzt muss<br />
unverzüglich erreichbar sein und im Fall klinischer Symptome, die mit der Transfusion assoziiert<br />
sein können, diese am Patientenbett beurteilen. Eine Meldung dieser Nebenwirkung erfolgt in<br />
Rücksprache mit dem Stufenplanbeauftragten der Abt. Transfusionsmedizin. Bei Dienstwechsel<br />
sind laufende Transfusionen dem Diensthabenden namentlich dokumentiert zu übergeben. Auch<br />
nach Abschluss der Transfusion ist auf Nebenreaktionen zu achten, über deren Auftreten der Patient<br />
informiert sein sollte. Dies gilt insbesondere für ambulante Transfusionen,<br />
nach denen der Patient zumindest eine Stunde nach Transfusion unter Beobachtung bleiben muss.<br />
Der Konservenbeutel muss nach Beendigung der Transfusion für 24 Stunden, möglichst<br />
verschlossen und bei 4°C im Kühlschrank der Station in einem verschlossenen Behältnis<br />
aufbewahrt werden (durch Richtlinien vorgeschrieben) (siehe auch Kapitel Transfusionsreaktionen).<br />
Werden mehrere Blutkonserven direkt hintereinander unter der Verantwortung des gleichen Arztes<br />
transfundiert, ist dies ein Transfusionsvorgang. Ein Transfusionsvorgang kann vom Pflegepersonal<br />
unterstützt und aufrechterhalten werden, d.h. Konserven, die vom transfundierenden Arzt<br />
kontrolliert und danach unverwechselbar am Bett des Patienten aufgehängt wurden, dürfen vom<br />
Pflegepersonal „umgesteckt“ (Transfusionsbesteck von einer Konserve in die nächste stecken oder<br />
Anschluss am Wege-Hahn) werden. Werden die Konserven auch nur kurzfristig wieder vom<br />
Patientenbett entfernt, hat der transfundierende Arzt die Richtigkeit der Zuordnung erneut zu<br />
überprüfen.<br />
Ein Transfusionsbesteck kann für mehrere Konserven verwendet werden, maximal über einen<br />
Zeitraum von 6h.<br />
Unbedenkliche Konstellation (Major-Kompatibilität) *1<br />
Transfusion von Erythrozytenkonzentraten:<br />
Patient EK<br />
______________________________________________________________________________________<br />
Blutgruppe: A A u. 0<br />
B B u. 0<br />
AB AB, A, B u. 0<br />
0 nur 0<br />
_______________________________________________________________________________________<br />
11<br />
für die<br />
*1 Major-Kompatibilität = AB0-Blutgruppe der Konserve ist kompatibel (verträglich) mit den<br />
Isoagglutininen des Patienten!<br />
Unbedenkliche Konstellation (Minor-Kompatibilität) *2 für die<br />
Transfusion von Frischplasma:
Patient Plasma<br />
____________________________________________________________________________________<br />
Blutgruppe 0 0, A, B, AB<br />
A A, AB<br />
B B, AB<br />
AB AB<br />
______________________________________________________<br />
Der Rhesus-Faktor bleibt bei Plasmatransfusionen unberücksichtigt.<br />
*2 Verträglichkeit der Isoagglutinine des Spenderplasmas mit der AB0-Blutgruppe des Patienten.<br />
1.7 Dokumentation<br />
Patientenbezogene Dokumentation aller transfundierten Blutprodukte, auch bei Abbruch der<br />
Therapie; dazu gehören auch Faktoren-Konzentrate z.B. Antithrombin, PPSB u.a. sowie<br />
Immunglobulin-Präparate (s. Anlage) in der Krankenakte:<br />
o Produktbezeichnung<br />
o Angabe des Herstellers<br />
o der Konserven- oder Chargennummer<br />
o bei zellulären Blutprodukten und Plasma Angabe der Blutgruppe<br />
o der Dosis (Packungsgröße und Anzahl der verwendeten Packungen)<br />
o des Datums und der Uhrzeit der Transfusion<br />
o Ergebnis des Bedside-Tests des Patienten<br />
Dies ist eine ärztliche Aufgabe. In der Regel stehen dafür Klebeetiketten zur Verfügung, die vom<br />
Hersteller mitgeliefert werden und alle Informationen von Punkt 1-5 enthalten.<br />
Produktbezogene Dokumentation in der Abteilung Transfusionsmedizin:<br />
o Datum der Ausgabe an die Station/ namentlich dem Patienten zugeordnet<br />
o Gültigkeit der Kreuzprobe anhand des Untersuchungsdatums<br />
Die Aufzeichnungen, einschl. der EDV-erfassten Daten, müssen mind. 30 Jahre lang aufbewahrt<br />
werden. Sie müssen zu Zwecken der Rückverfolgung unverzüglich verfügbar sein.<br />
Im Rahmen der Qualitätssicherung sind die anwendungsbezogenen Wirkungen durch geeignete<br />
Parameter (z. B. Hämatokrit, Thrombozytenzählung) zu dokumentieren.<br />
Besonderheit Klinikum Karlsburg: Das Depot für gefrorenes Frischplasma muss eine eigene<br />
produktbezogene Dokumentation führen.<br />
Ebenso muss in den Kliniken eine eigene produktbezogene Dokumentation über solche<br />
dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut durchgeführt werden, die nicht über die Abteilung<br />
Transfusionsmedizin ausgegeben wurden (Verfahrensanweisung der Apotheke beachten).<br />
1.8 Rücknahme von nicht benötigten Erythrozytenkonzentraten<br />
Zur Sicherstellung der vollständigen produktbezogenen Dokumentation müssen alle nicht<br />
benötigten Blutprodukte unbedingt wieder in die Abteilung Transfusionsmedizin<br />
12
zurückgegeben werden.<br />
Die Rücknahme von Erythrozytenkonzentraten zum Zweck des erneuten In-Verkehr-bringens ist<br />
nur möglich, wenn sie ohne Unterbrechung der Kühlkette transportiert und in kontrollierten<br />
Konservenkühlschränken bei Temperaturen von 4 ±2°C gelagert wurden. Konservenkühlschränke<br />
befinden sich in folgenden Breichen:<br />
o OP Klinikum Sauerbruchstraße (2 Stück)<br />
o OP Chirurgie Löfflerstraße<br />
o OP Univ.-Frauenklinik<br />
o Urologie<br />
o Klinik für Anästhesie (ITS 2)<br />
o Klinikum Karlsburg (2 Konservenkühlschränke)<br />
o Klinik für Innere Medizin, Station 1<br />
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Lagerbedingungen und Reinigungsmaßnahmen werden vom<br />
Transfusionsbeauftragten und der dafür eingeteilten Schwester/Pfleger überwacht (Dokumentation).<br />
Wurde ein Erythrozytenkonzentrat dem Konservenkühlschrank für eine zunächst vorgesehene<br />
Transfusion entnommen, aber nicht transfundiert, muss bei Verlegung des Patienten, bzw. vor<br />
Rückgabe an die Abteilung Transfusionsmedizin auf dem Lieferschein vermerkt werden:<br />
Zeitpunkt der Entnahme aus dem Konservenkühlschrank bzw. die Dauer der Lagerung<br />
außerhalb des Kühlschrankes, Name (leserlich) und Unterschrift der verantwortlichen Schwester<br />
oder des verantwortlichen Arztes.<br />
Bei Rückgabe an die Abt. Transfusionsmedizin notiert die annehmende MTA den Zeitpunkt der<br />
Rücknahme und überprüft Unversehrtheit und Temperatur. Abhängig von der Dauer der<br />
Unterbrechung und des im Labor durchgeführten Hämolysetests entscheidet der Dienstarzt der<br />
Abteilung Transfusionsmedizin über die Möglichkeit einer weiteren Verwendung.<br />
2. DIE NOTFALLTRANSFUSION<br />
Notfalltransfusionen sind auf vitale Indikationen zu beschränken. Die Notwendigkeit ist in den<br />
Krankenunterlagen zu dokumentieren. Die Blutanforderung muss vom zuständigen behandelnden<br />
Arzt schriftlich mit Angabe der (Verdachts-) Diagnose als „Notfall“ deklariert werden. In<br />
Notsituationen ist eine Bestellung per Fax unter 6075 möglich (bitte auch tel. informieren -6074<br />
insbesondere nachts und am Wochenende, da der Nachtdienst nicht immer in Sichtweite des Fax-<br />
Gerätes arbeitet!!).<br />
Bei Abweichungen vom Regelverfahren trägt der anordnende Arzt die Verantwortung für das<br />
erhöhte Transfusionsrisiko.<br />
13
2.1 Ausgabe von ungekreuzten Erythrozytenkonzentraten<br />
Bleibt im Notfall keine Zeit, vor der Transfusion eine Kreuzprobe durchzuführen, werden die<br />
Erythrozytenkonzentrate ungekreuzt ausgegeben. Die Kreuzprobe wird dann schnellstmöglich<br />
angesetzt.<br />
Bei Massivtransfusionen wird die Kreuzprobe bis zum 20. Erythrozytenkonzentrat durchgeführt.<br />
Werden am gleichen Tag weitere EK's benötigt, können diese ungekreuzt ausgegeben werden.<br />
2.2 Ausgabe der Notfallkiste<br />
Für die akute Versorgung von Patienten mit lebensbedrohlichem Blutverlust stellt die Abteilung<br />
Transfusionsmedizin Erythrozytenkonzentrate der Blutgruppe 0 in folgenden Subdepots bereit:<br />
o ITS 2, Klinikum Sauerbruchstraße: 6 EK 0D (Rh positiv)<br />
o Klinik für Chirurgie Loefflerstraße, Aufwachraum OP: 10 EK 0D (Rh positiv)<br />
o Klinikum Karlsburg: 6 EK 0D (Rh positiv)<br />
o Station INN-1: 4 EK 0d (Rh negativ)<br />
Die Anforderung der Notfallkiste ist nur in extrem bedrohlichen<br />
Fällen durch die Ärzte der Klinik für Anästhesiologie und<br />
Intensivmedizin und dem Dienst(-ober)arzt auf der INN-1 zulässig.<br />
Von den Konserven der Notfallkiste sind Schlauchsegmente abgetrennt und registriert. Die<br />
dokumentierten Nummern erlauben die spätere Durchführung der Kreuzprobe, wenn das<br />
Patientenblut zur Verfügung steht. Vor der Transfusion muss eine Probe zur<br />
Blutgruppenbestimmung entnommen werden. Eine Entnahme nach erfolgter Transfusion kann das<br />
Ergebnis verfälschen und zu weiteren nicht gewollten Rh-inkompatiblen Transfusionen führen.<br />
Diese Form der Blutausgabe ist nicht identisch mit der Ausgabe von<br />
ungekreuztem Blut. Sie ist auf vitale Indikationen zu beschränken,<br />
bei denen kein Material oder nicht genügend Zeit zur Verfügung<br />
steht, eine Kurzbestimmung der Blutgruppe vor Ausgabe der<br />
Konserven durchzuführen.<br />
Bei Mädchen und Frauen vor der Menopause sollte die Gabe Rh-positiver Erythrozytenkonzentrate<br />
vermieden werden, wenn der Rh-Faktor D nicht bekannt ist.<br />
Bei Gabe der Rh-positiven Notfallkonserven an Rh-negative Patienten besteht die Gefahr einer<br />
hämolytischen Transfusionsreaktion, wenn ein nicht bekanntes oder z. Z. nicht nachweisbares Anti-<br />
D geboostert wird.<br />
Bei der notfallmäßigen Gabe von Rh-D-positivem Blut auf Rh-D-negative<br />
Empfänger ist in den folgenden 3 Wochen verstärkt auf Symptome einer verzögerten Hämolyse<br />
zu achten (Ikterus, Hämoglobinurie, Hb-Abfall). Um eine mögliche Antikörperbildung frühzeitig zu<br />
erfassen, sind zunächst nach einem Probenentnahmeplan (wird Ihnen zugeschickt) 2 ml EDTA-Blut<br />
zur Durchführung des direkten Coombstestes in die Abteilung Transfusionsmedizin zu schicken.<br />
Vor jeder weiteren Transfusion von D-positiven Erythrozytenkonzentraten wird eine<br />
Antikörpersuche aus einer aktuellen Blutprobe durchgeführt.<br />
Im Entlassungsbericht des Patienten muss neben diesem Hinweis eine Nachuntersuchung<br />
auf Antikörperbildung (in bis 50% der Fälle wahrscheinlich) nach 2-4 Monaten in der<br />
Abteilung Transfusionsmedizin veranlasst werden (Sollbestimmung in Hämotherapierichtlinien). Es<br />
14
liegt in der Verantwortung des Stationsarztes, dies im Entlassungsbrief des Patienten ausdrücklich<br />
zu vermerken.<br />
Folgende Punkte müssen bei der Notfalltransfusion beachtet werden:<br />
o Blutgruppenbestimmung unverzüglich veranlassen (auch bei vorhandenem<br />
Nothilfepass, dessen Eintragungen mitzuteilen sind). In extremen Notsituationen wird aus<br />
dem Kreuzprobenblut eine Kurzbestimmung der Blutgruppen durchgeführt und auf dem<br />
Konservenbegleitschein vorläufig mitgeteilt (Bestätigungsuntersuchung anschließend und<br />
Befundausgabe nach Validierung.)<br />
o Blutentnahmen für Blutgruppenbestimmung und Kreuzprobe<br />
möglichst vor der Gabe von Infusionen oder über einen zweiten Zugang<br />
vornehmen, da sonst die Laboruntersuchungen verfälscht und langwieriger werden können.<br />
Therapie mit kolloidalen Plasmaersatzlösungen sind mitzuteilen.<br />
o Auf die Identitätssicherung (Blutprobe = Patient) muss im Notfall besonders<br />
geachtet werden. Nicht von eingespielten, organisatorischen Abläufen abweichen!<br />
- Nur im äußersten Notfall ist die Transfusion schon vor Abschluss der<br />
transfusionsserologischen Untersuchungen erlaubt.<br />
- Der AB0-Identitätstest (bedside) mit einer Blutprobe des Patienten muss<br />
dabei IMMER durchgeführt und dokumentiert werden.<br />
o Das Ergebnis der Kurzbestimmung der Blutgruppe liegt innerhalb von 1 Minute vor.<br />
Danach kann AB0- und Rhesus-Blutgruppen-gleich oder major-kompatibel transfundiert<br />
werden, auch wenn das Ergebnis der Kreuzprobe noch nicht vorliegt.<br />
o Alle serologischen Untersuchungen sind nachzuholen.<br />
Die Notwendigkeit einer Notfalltransfusion ist vom transfundierenden Arzt schriftlich in den<br />
Patientenunterlagen zu dokumentieren. Ein der Notfallkiste beigefügtes FAX ist ausgefüllt (Notfall-<br />
Etikett mit Konserven-Nr. aufkleben und unterschreiben) an die Abt. Transfusionsmedizin zu<br />
schicken (FAX 6075).<br />
Bei Massivtransfusionen, d.h. per definitionem mehr als 10<br />
Konserven innerhalb von 24 Stunden, besteht die Gefahr der<br />
Unterkühlung des Patienten, so dass spezielle, zugelassene<br />
Blutwärmer eingesetzt werden sollten. Die Gefahr einer<br />
Hypokalzämie besteht heute bei der alleinigen Transfusion von<br />
Erythrozytenkonzentraten in additiver Lösung nicht mehr. Eine<br />
Calciumgabe nach der mehrfachen Gabe von gefrorenem Frischplasma<br />
sollte nur nach Kontrolle des Ca ++ -Spiegels erfolgen.<br />
Insbesondere bei Trauma-Patienten sollte frühestmöglich neben der<br />
Transfusion von Erythrozytenkonzentraten auch die Therapie mit<br />
Frischplasma begonnen werden. Es stehen dafür Plasmen bereits<br />
aufgetaut in der Blutbank zur Verfügung und können mit der EK-<br />
Anforderung bestellt und ausgeliefert werden. Das gleiche gilt bei<br />
Patienten mit vorbestehender Lebererkrankung mit verminderter<br />
Syntheseleistung. Bei Massivtransfusionen mit rascher<br />
Plasmatransfusion können pro Liter Plasma 10 ml einer 10%igen Ca-<br />
Gluconatlösung gegeben werden.<br />
3. TRANSFUSIONSREAKTIONEN/ MELDEPFLICHTEN<br />
Nach dem Arzneimittel-Gesetz (AMG) müssen alle Nebenwirkungen erfasst und schriftlich an die<br />
Abteilung Transfusionsmedizin gemeldet werden. Dort erfolgt eine jahresbezogene<br />
15
Zusammenfassung. Mitteilungen von schwerwiegenden Zwischenfällen werden von der Abteilung<br />
Transfusionsmedizin unverzüglich an die zuständigen Landes- und Bundesbehörden weitergeleitet.<br />
Die überwiegende Zahl von schweren Transfusionszwischenfällen ist auf Verwechslungen der<br />
Konserven/Patienten zurückzuführen (Organisationsfehler). Bei Transfusionsreaktionen muss sofort<br />
die Transfusion unterbrochen werden:<br />
Kanüle belassen und eine symptomatische Therapie einleiten.<br />
Bei unerwünschten Nebenwirkungen sind grundsätzlich an das<br />
transfusionsserologische Labor einzusenden:<br />
Empfängerblut nach Transfusion (6 ml EDTA-Blut, 6 ml Nativblut oder Serumgelröhrchen),<br />
Blutkonserven-Restbeutel, Anforderungsschein mit dem Auftrag zur Untersuchung einer<br />
Transfusionsreaktion und der untere Abschnitt des Konservenbegleitscheins sowie das Formular zur<br />
Meldung von Transfusionsreaktionen (www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/) mit Angaben über<br />
Hergang und Verlauf/Therapie der Störung.<br />
Werden vom die Transfusion überwachenden Pflegepersonal klinische Symptome beobachtet, die<br />
als transfusionsassoziiert vermutet werden, so ist der Arzt verpflichtet, am Bett des Patienten die<br />
Situation selbst einzuschätzen. Wenn Unsicherheiten bei der Beurteilung des Zusammenhangs<br />
zwischen Symptomatik und Transfusion bestehen, bitten wir um eine telefonische Rücksprache mit<br />
dem Dienstarzt der Transfusionsmedizin (Tel. 19368) oder dem Stufenplanbeauftragten.<br />
3.1 Akute hämolytische Transfusionsreaktion (sehr selten, gefährlich)<br />
Die Maßnahmen bei der akuten Therapie von schwereren Zwischenfällen richten sich<br />
nach dem üblichen Stufenplan bei der Schockbehandlung. Zusätzlich werden eine forcierte<br />
Diuresebehandlung und die Gabe von Cortison (z.B. 1g Methylprednisolon) empfohlen. Es muss<br />
mit der Entstehung einer disseminierten intravasalen Gerinnung gerechnet werden.<br />
Bei Verdacht auf Hämolyse muss sich der behandelnde Arzt sofort mit dem diensthabenden<br />
Arzt der Abteilung Transfusionsmedizin in Verbindung setzen (Tel. 86-19368 oder außerhalb der<br />
regulären Dienstzeit über 86-6074). Als Parameter zum Ausschluss einer Hämolyse dienen neben<br />
der Beurteilung des Plasmaüberstandes nach Zentrifugation der Blutprobe die Bestimmung von<br />
freiem Hämoglobin im Plasma und Urin sowie LDH, Haptoglobin und Bilirubin im Serum und das<br />
Blutbild. Bei eindeutigen hämolytischen Reaktionen, die akut nicht abgeklärt werden können, ist<br />
eine Wiederholungsuntersuchung ca. 8-14 Tage später anzuordnen (Boosterung).<br />
Bei Verdacht auf eine akute hämolytische Transfusionsreaktion darf nur im vitalen Notfall<br />
weiter transfundiert werden, und auch nur dann, wenn die AB0-Blutgruppe durch den Bedside-Test<br />
nochmals kontrolliert wurde und eine akute intravasale Hämolyse nach Zentrifugation einer<br />
antikoagulierten Probe (Plasma hämolytisch? zusätzlich auf Urinfarbe achten!) ausgeschlossen<br />
wurde. Symptome für eine akute hämolytische TR können sein: Blutdruckabfall, Kreislaufschock,<br />
Übelkeit, Erbrechen, Rückenschmerzen.<br />
3.2 Febrile und urticarielle Transfusionsreaktion (relativ häufig)<br />
Zur prophylaktischen Behandlung von wiederholten leichten Nebenreaktionen wie Urticaria oder<br />
leichten Schüttelfrösten eignet sich die kombinierte Gabe z.B. von H2-Blockern und Antihistaminika.<br />
16
3.3 Verzögerte hämolytische Transfusionsreaktion<br />
Diese treten nach Ablauf mehrerer Tage bis zu drei Wochen nach zunächst unauffälliger<br />
Erythrozytentransfusion auf. Ursachen sind niedrigtitrige erythrozytäre Alloantikörper, die zum<br />
Zeitpunkt der Transfusion nicht nachgewiesen werden konnten und nach Transfusion vermehrt<br />
gebildet (geboostert) werden. Häufigste Symptome sind Fieber, Hämoglobinabfall und leichter<br />
Ikterus. Akutes Nierenversagen ist selten, doch sind auch tödlich verlaufende verzögerte<br />
Zwischenfälle beschrieben worden. Die Nierenfunktion sollte überwacht werden.<br />
3.4 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz TRALI (selten)<br />
Hervorgerufen durch granulozytäre Antikörper im Plasma von Blutprodukten. Bild der „weißen<br />
Lunge“. Klinische Symptome: akute Verschlechterung des Gasaustausches innerhalb von 1-2<br />
Stunden nach Transfusion von Plasma oder Thrombozytenkonzentraten. Ursache: Anti-<br />
Granulozytenantikörper, die mit dem Präparat übertragen wurden. Maßnahmen: symptomatische<br />
Behandlung. Differentialdiagnostisch muss ein TRALI sorgfältig von einem TACO (transfusion<br />
associated circulatory overload) unterschieden werden. Ein TRALI tritt nicht später als 6h nach der<br />
Transfusion auf. Zur Differentialdiagnostik kann die Untersuchung des BNP (B-type natriuretic<br />
peptide) herangezogen werden.<br />
3.5 Posttransfusionspurpura (PTP)<br />
Symptome: Thrombozytensturz und hämorrhagische Diathese ca. 1 Woche nach Transfusion,<br />
hervorgerufen durch Anti-HPA-1a, selten andere thrombozytenspezifische Antikörper.<br />
Therapie: hochdosiert i.v. Immunglobuline 1g/kg Körpergewicht an zwei aufeinanderfolgenden<br />
Tagen. Spontane Ausheilung meist innerhalb von 1-4 Wochen.<br />
3.6 Transfusionsreaktionen durch bakteriell kontaminierte Blutprodukte<br />
Klinische Symptome: Fieber, Krämpfe, Erbrechen, Diarrhoe, Schock, Hämoglobinurie,<br />
Nierenversagen, Verbrauchskoagulopathie<br />
Therapie: Abbruch der Transfusion, Antibiotika, Kortikosteroide, Schocktherapie.<br />
Bei dringendem Verdacht ist eine mikrobielle Untersuchung des Empfängers (Blutkultur) zu<br />
veranlassen. Die Untersuchung des infrage kommenden Präparates wird durch die Abt.<br />
Transfusionsmedizin veranlasst.<br />
3.7 transfusionsbedingte Infektionsübertragung<br />
Bei Verdacht auf eine transfusionsbedingte Infektionsübertragung (Lues, Hepatitis oder<br />
AIDS) muss nicht nur das Gesundheitsamt, sondern auch die transfusionsmedizinische Einrichtung<br />
unverzüglich verständigt werden. Dies ist für die Rückverfolgung (look-back) durch den<br />
Stufenplanbeauftragten notwendig, da der möglicherweise infektiöse Blutspender rasch<br />
ermittelt werden muss, um eine Weitergabe anderer Blutfraktionen desselben Spenders an andere<br />
Patienten verhindern zu können. Das Unterlassen dieser Meldung wird nach dem am<br />
1.7.1998 in Kraft getretenen Transfusionsgesetz als Straftat geahndet.<br />
Nebenwirkungen nach der Gabe von Gerinnungspräparaten, Immunglobulinen<br />
oder anderen aus Blut hergestellten Produkten sind ebenfalls an die Abteilung Transfusionsmedizin<br />
zu melden.<br />
17
4. BLUTPRODUKTE, DIE ÜBER DIE ABT. TRANSFUSIONSMEDIZIN ANGEFORDERT WERDEN KÖNNEN<br />
4.1 Erythrozytenkonzentrate (EK)<br />
Blutkonserve zur Anwendung am<br />
Patienten<br />
Human-Erythrozytenkonzentrat<br />
SAGM, leukozytendepletiert / HGW<br />
Human-Erythrozytenkonzentrat<br />
SAGM, leukozytendepletiert,<br />
bestrahlt / HGW<br />
4.2 Thrombozytenkonzentrate (TK)<br />
Sonderpräparation Rücksprache mit Dienstarzt TM<br />
erforderlich<br />
In Perfusorspritze<br />
Volumenreduziert, in<br />
Perfusorspritze für Neugeborene<br />
Austauschkonserve für<br />
Neugeborene<br />
Gewaschenes EK<br />
Volumenreduzierte EK erfordern eine<br />
Herstellungszeit von ca. 1,5h<br />
Eine Austauschkonservene erfordert<br />
eine Herstellungszeit von ca. 2h<br />
Gewaschene EK erfordern eine<br />
Herstellungszeit von ca. 3h<br />
Blutkonserve zur Anwendung am Patienten Sonderpräparation Rücksprache mit Dienstarzt<br />
TM erforderlich<br />
Human-Thrombozytapheresekonzentrat,<br />
leukozytendepletiert/HGW<br />
Human-Thrombozytapheresekonzentrat,<br />
leukozytendepletiert, bestrahlt/HGW<br />
Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt,<br />
leukozytendepletiert, in Additivlösung/HGW<br />
Human-Thrombozytenkonzentrat gepoolt,<br />
leukozytendepletiert, in Additivlösung,<br />
bestrahlt/HGW<br />
HLA-und/oder HPAkompatibles<br />
TK<br />
In Perfusorspritze<br />
Volumenreduziert, in<br />
Perfusorspritze für<br />
Neugeborene<br />
In Perfusorspritze<br />
Volumenreduziert, in<br />
Perfusorspritze für<br />
Neugeborene<br />
Wegen der Spenderauswahl<br />
und –einbestellung<br />
Rücksprache notwendig.<br />
Volumenreduzierte TK<br />
erfordern eine<br />
Herstellungszeit von ca. 3 h<br />
Volumenreduzierte TK<br />
erfordern eine<br />
Herstellungszeit von ca. 3 h<br />
18<br />
Fach- und Gebrauchsinformation unter<br />
http://www.klinikum.uni-greifswald.de/<br />
• Mitarbeiter (Personalinfo)<br />
• http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/<br />
Fach- und Gebrauchsinformation unter<br />
http://www.klinikum.uni-greifswald.de/<br />
• Mitarbeiter (Personalinfo)<br />
• http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja<br />
Ja
4.3 γ-Bestrahlung<br />
Eine Bestrahlung von zellhaltigen Blutkonserven mit einer Dosis von 30 Gy ist indiziert, wenn die<br />
Gefahr besteht, durch Transfusion immunkompetenter Lymphozyten eine meist tödlich verlaufende<br />
Posttransfusions-„Graft-versus-host“ - Reaktion (GvHR) auszulösen (z.B. bei besonders<br />
immungeschwächten Empfängern, HLA-kompatiblen Transfusionen und bei der nur in<br />
Ausnahmefällen erlaubten Transfusion von Verwandtenblut, ausführliche Empfehlungen siehe [3]).<br />
Weiterhin werden Eigenblute von Patienten mit bösartigen Erkrankungen mit eine Dosis von 60 Gy<br />
bestrahlt. Werden bei diesen Patienten mit Hilfe eines Cell-Savers Erythrozyten aus dem Op.-Gebiet<br />
gewonnen, müssen diese vor Retransfusion bestrahlt werden: Dosis ebenfalls 60 Gy. Ein<br />
entsprechendes Set liegt in der Abteilung Transfusionsmedizin bereit und muss dort abgefordert<br />
werden. Bitte den Transportdienst anweisen, diese Tasche mit dem Cellsaver-Blut direkt beim<br />
Laborpersonal abzugeben.<br />
4.4 Human-Frischplasma<br />
Gefrorenes Frischplasma darf wegen der Gefahr einer bakteriellen Kontamination nicht im<br />
Wasserbad aufgetaut werden. Es wird auf Anforderung in der Abteilung Transfusionsmedizin in<br />
speziellen, zugelassenen Plasma-Auftaugeräten aufgetaut. Beutel gewissenhaft auf Folienrisse<br />
prüfen. Aufgetaute Frischplasmen sind unverzüglich zu transfundieren oder umgehend an die<br />
Abteilung Transfusionsmedizin zurückzugeben. Wird die Kühlkette nicht längerfristig<br />
unterbrochen, können die Plasmen von der Abteilung Transfusionsmedizin weiterverwendet werden<br />
(Dokumentation!); die Weitergabe an andere Patienten unter Ausschluss der<br />
Transfusionsmedizin ist nicht zulässig.<br />
Blutkonserve zur<br />
Anwendung am Patienten<br />
Gefrorenes Human-<br />
Frischplasma GFPA/HGW<br />
(aus Plasmapherese)<br />
Gefrorenes Human-<br />
Frischplasma CPD/HGW<br />
(aus Vollblutspende)<br />
Sonderpräparation Rücksprache<br />
mit Dienstarzt<br />
TM erforderlich<br />
In Perfusorspritze Nein Ja<br />
In Perfusorspritze nein Ja<br />
19<br />
Fach- und<br />
Gebrauchsinformation unter<br />
http://www.klinikum.unigreifswald.de/<br />
: Mitarbeiter<br />
(Personalinfo)<br />
http://www.medizin.unigreifswald.de/transfus/<br />
4.5 Faktorenkonzentrate und andere dokumentationspflichtige Blutprodukte<br />
Querschnittsleitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten:<br />
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Leitidx/Blutkomponenten.html<br />
Faktorenkonzentrate sind Plasmaprodukte und unterliegen ebenfalls der Patienten-bezogenen und<br />
Chargen-bezogenen Dokumentationspflicht. Um eine einheitliche Dokumentation sicherzustellen,<br />
dürfen diese Präparate nur über die Transfusionsmedizin bezogen werden. Auf dem<br />
Anforderungsschein für Blutpräparate sind Indikation und die für die Therapie notwendigen<br />
Laborparameter anzugeben.<br />
Im Klinikum Karlsburg werden Faktorenkonzentrate über die Apotheke des Klinikums Karlsburg<br />
bezogen.
Die Patienten-bezogene Dokumentation in der Krankenakte erfolgt zweckmäßigerweise mit den<br />
beigefügten Klebeetiketten (Chargen-Nummer). Die chargenbezogene Dokumentation für die rasche<br />
Rückverfolgung (Look-back-Verfahren) bei Meldungen über Infektionsübertragungen durch ein<br />
Produkt einer Charge erfolgt in der Abteilung Transfusionsmedizin.<br />
Liste der dokumentationspflichtigen Derivate aus Blut (patienten- und<br />
produktbezogene Chargendokumentation):<br />
Alpha(1)-Proteinase Inhibitor*<br />
Antithrombin III<br />
Aktivierter Faktor VII (NovoSeven)<br />
Blutgerinnungsfaktor VII<br />
Blutgerinnungsfaktor VIII<br />
Blutgerinnungsfaktor IX<br />
Blutgerinnungsfaktor XIII<br />
C1-Inaktivator*<br />
Fibrinogen<br />
Gewebekleber (Fibrin)<br />
Gefrorenes Frischplasma<br />
Gefrorenes Frischplasma (virusinaktiviert)<br />
Humanalbumin*<br />
Immunglobuline*<br />
Interferone*<br />
Plasmaproteinlösung<br />
Plasminogen<br />
Protein C<br />
Prothrombinkomplexpräparate<br />
Prothrombinkomplex mit Faktor-VIII-Inhibitor-Bypass-Aktivität (FEIBA)<br />
Serumcholinesterase*<br />
Transfer-Faktor*<br />
Zellhaltige Blut-und<br />
Blutbestandteilkonserven<br />
Gentechnisch hergestellte Plasmaproteine zur Behandlung von Hämostasestörungen<br />
Die produktbezogene Dokumentation der mit ∗gekennzeichneten Präparate erfolgt über die<br />
Apotheke, alle anderen Präparate werden durch die Abt. Transfusion ausgegeben und produkt- bzw.<br />
chargenbezogen dokumentiert.<br />
5. EIGENBLUTSPENDE UND EIGENBLUTTRANSFUSION<br />
Verantwortlich für die Blutentnahme, Aufbereitung und Bereitstellung ist die Abt.<br />
Transfusionsmedizin der EMAU <strong>Greifswald</strong>. Bei Herstellung von Eigenblutkonserven durch andere<br />
staatlich autorisierte transfusionsmedizinische Einrichtungen ist der Transport der Konserven,<br />
welche vom DRK MV abgenommen wurden, i.d.R. unproblematisch. In allen anderen Fällen<br />
sollten diese zur Klärung von Detailfragen Kontakt mit der Transfusionsmedizin der <strong>Universität</strong><br />
<strong>Greifswald</strong> aufnehmen.<br />
5.1 Eigenblutspende - Indikation<br />
Bei geplanten Eingriffen und einer Transfusionswahrscheinlichkeit von<br />
mindestens 10% ist der Patient von dem behandelnden Arzt frühzeitig auf die Möglichkeit der<br />
20
Eigenblutspende hinzuweisen. Die Anzahl der anzustrebenden Eigenblutkonserven sollte der<br />
Anzahl der sonst nach dem Indikationskatalog (Bestandteil des QM-Handbuches, SOP VT6)<br />
einzukreuzenden Fremdkonserven entsprechen. Die Planung der Eigenblutspende umfasst die<br />
Kombination verschiedener Techniken:<br />
o die Blutspende zur Gewinnung von Vollblut (leukozytendepletiert)<br />
o die Plasmaspende (sehr selten indiziert)<br />
o die präoperative Hämodilution<br />
o die maschinelle Autotransfusion von Erythrozyten während der Operation unter Einsatz von<br />
Cellsavern<br />
(Verfahren 3 und 4 werden von der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin perioperativ<br />
durchgeführt.)<br />
Die Eigenblutspende ist Teil einer medizinischen Behandlung und bedarf der ärztlichen Indikation.<br />
Die Indikation ist möglichst frühzeitig unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Bedarfs an<br />
Blut und der maximalen Lagerungszeit der Eigenblutkonserven vom behandelnden Arzt der<br />
Einrichtung, die den Eingriff vornimmt, zu stellen. Die Beratung zur Eigenblutspende sollte unter<br />
Berücksichtigung der individuellen Risikosituation des Patienten erfolgen.<br />
Dem Patienten wird entweder mit der Einbestellung zur stationären<br />
Aufnahme das ausgefüllte Formular „Anforderung zur präoperativen<br />
Eigenblutspende“ zugeschickt oder im prästationären Gespräch<br />
ausgehändigt -<br />
http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/: Formulare<br />
Diese Anforderung muss Angaben über Diagnose, Art der geplanten Operation, OP-Termin und<br />
Anzahl der gewünschten Transfusionseinheiten enthalten. Für den Punkt „Spendefähigkeit“ ist bei<br />
Risikopatienten eine Beurteilung durch den Hausarzt oder den behandelnden Internisten<br />
wünschenswert.<br />
5.2 Optimale Vorraussetzungen schaffen<br />
Der vorrausichtliche Transfusionstermin soll grundsätzlich vorhersehbar und mit zeitlich<br />
ausreichendem Vorlauf festgelegt werden. Eine Eigenblutkonserve ist 42 Tage haltbar. Um einen<br />
Verfall zu vermeiden, sollte sie frühestens 35 Tage vor dem OP-Termin gespendet werden.<br />
Die Eigenblutentnahme setzt Spendetauglichkeit voraus. Zur objektiven Beurteilung dieser, ist es<br />
erforderlich, dass der Patient bereits erhobene Befunde, wie EKG, Lungenfunktionsprüfung,<br />
Blutbild- und infektionsserologische Untersuchungsbefunde, zum Beratungstermin mitbringt. Der<br />
untersuchende Arzt der Abt. Transfusionsmedizin entscheidet abschließend in eigener<br />
Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang der Patient zur Eigenblutspende herangezogen werden<br />
kann. Dies entbindet aber die anfordernde Klinik nicht von der Vorabeinschätzung der<br />
Spendetauglichkeit, damit dem Patienten unnötige Wege und Wartezeiten erspart werden können.<br />
Es sollte auch unbedingt mitgeteilt werden, ob bei dem Patienten eine bösartige Erkrankung<br />
vorliegt. In diesem Fall wird das gespendete Vollblut mit 60 Gy bestrahlt, um die Verbreitung<br />
potentieller Tumorzellen durch die Transfusion zu verhindern.<br />
Wichtige Kontraindikationen:<br />
o akute Infektionen mit der Gefahr einer hämatogenen Streuung<br />
o Verdacht auf infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen, Durchfallerkrankungen in den<br />
vergangenen 4 Wochen<br />
o Ungeklärte akute Erkrankungen<br />
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o Frischer Myokardinfarkt (< 3 Monate)<br />
o Instabile Angina pectoris<br />
o Hauptstammstenose der Koronararterien<br />
o Klinisch wirksame Aortenstenose<br />
o Dekompensierte Herzinsuffizienz<br />
o Synkopen unklarer Genese<br />
Feste Altersgrenzen sind für eine Eigenblutspende (EBS) nicht vorgegeben, bei Kindern mit einem<br />
Gewicht unter 10 kg sollte keine präoperative EBS erfolgen. Eine sehr sorgfältige Indikation hat bei<br />
Schwangeren zu erfolgen.<br />
5.3 infektiöses Eigenblut<br />
Anlässlich einer präoperativen EBS sind mind. die serologischen Infektionsmarker für humanes<br />
Immundefektvirus (HIV-1/-2), Hepatitis-B-und Hepatitis-C zu untersuchen.<br />
Bei auffälligem Screeningtest werden die Eigenblutkonserven mit "infektiös" gekennzeichnet und<br />
mit einem Begleitbrief versehen; eine Transfusion ist möglich. Liegen negative Bestätigungsteste<br />
vor dem Transfusionszeitpunkt vor, erfolgt keine Etikettierung mit „infektiös“. Beim positiven<br />
Bestätigungstest ist nach Risikoabwägung über weitere Eigenblutentnahmen und die Retransfusion<br />
der bereits gespendeten Konserve zu entscheiden. Der Patient ist eingehend aufzuklären und zu<br />
beraten.<br />
5.4 Operation ohne Transfusion überstanden<br />
Die Indikation zur Transfusion von Eigenblut erfolgt mit der gleichen Sorgfalt und Strenge wie die<br />
zur Fremdblutübertragung. Auch Eigenblutkonserven können schwerwiegende<br />
Komplikationen verursachen, z.B. bei bakterieller Verkeimung.<br />
Nicht benötigte Eigenblutkonserven dürfen keinesfalls zur Übertragung auf andere Patienten<br />
(homologe Transfusion) verwendet werden. Sie werden spätestens am Ende der Lagerfrist<br />
fachgerecht entsorgt.<br />
5.5 Vereinbarung mit dem Spender<br />
Die Abteilung Transfusionsmedizin klärt den Eigenblutspender darüber auf:<br />
a) dass nicht benötigte Eigenblutkonserven vernichtet werden<br />
b) dass es in seltenen Fällen durch produktionstechnische Fehler passieren kann, dass das<br />
gespendete Eigenblut nicht transfundiert werden kann<br />
Sein Einverständnis dokumentiert der Spender durch Unterschrift.<br />
5.6 Eigenblutkonserven aus Fremdherstellung<br />
Eigenblutspenden, die einem Patienten von dritter Seite entnommen worden sind, dürfen im<br />
Klinikum nur dann transfundiert werden, wenn sie von einer anderen staatlich autorisierten<br />
transfusionsmedizinischen Einrichtung gemäß AMG produziert worden sind und gewährleistet ist,<br />
dass der Transport ordnungsgemäß erfolgt ist. Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist<br />
eine Transfusion solcher Produkte an Patienten des <strong>Universität</strong>sklinikums strikt untersagt.<br />
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Blutkonserven anderer Einrichtungen müssen grundsätzlich von der Abt. Transfusionsmedizin<br />
geprüft werden und dürfen nur über die TM ausgegeben werden. Sie werden vor Ausgabe, im<br />
Gegensatz zu den bei uns hergestellten Eigenblutkonserven, gekreuzt.<br />
5.7 Haltbarkeit, Lagerungsdauer von Eigenblut<br />
Haltbarkeit Lagerungsdauer<br />
Eigenblut als Vollblut 42 Tage 42 Tage<br />
Werden andere Eigenblutprodukte hergestellt, erfolgen separate Absprachen über Lagerungsfristen<br />
mit der Abt. Transfusionsmedizin.<br />
6. HYGIENEMAßNAHMEN<br />
Transportbehälter für Blutprodukte werden in der Abteilung Transfusionsmedizin nach jeder<br />
Rückkehr von Station einer Flächendesinfektion unterzogen.<br />
Konservenkühlschränke müssen monatlich (und bei Verschmutzung) mit einem<br />
virusinaktivierenden Desinfektionsmittel (siehe Desinfektionsmittelliste des Klinikums) gereinigt<br />
werden. Dies muss dokumentiert werden (Anlage Reinigungsplan). Die Dokumentationsliste ist<br />
sichtbar am Kühlschrank anzubringen.<br />
Vor Einleitung einer Transfusion ist der Handhabung der Anstechöffnung des Beutels besondere<br />
Aufmerksamkeit zu widmen: Bei Öffnung der Lasche ist eine Berührung des Anstechdorns am<br />
Transfusionsbesteck und eine Berührung des Zugangs zur Anstechöffnung mit der Hand unbedingt<br />
zu vermeiden.<br />
Zur Hautdesinfektion vor der Punktion, zur Handhabung und Pflege bereits liegender venöser/<br />
zentraler Zugänge, zur Reinigung / Desinfizierung des Umfeldes in den Einrichtungen der<br />
Krankenversorgung sind die Vorgaben der Hygieneordnung des Klinikums zu beachten.<br />
Nach erfolgter Transfusion muss der Konserven-Restbeutel für 24 Stunden in einem verschlossenen<br />
Behältnis im Kühlschrank aufbewahrt werden. Nach dieser Lagerfrist muss der Beutel in die dafür<br />
vorgesehenen Behälter der Abfallkategorie B entsorgt werden.<br />
7. BEREITSTELLUNG WEITERER INFORMATIONEN AUF DEN<br />
INTERNETSEITEN DER ABTEILUNG TRANSFUSIONSMEDIZIN<br />
http://www.medizin.uni-greifswald.de/transfus/ : Blutdepot/Labor<br />
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