09.02.2012 Aufrufe

DRB0194.pdf

Liste

Liste

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Auf einen Blick


Inhaltsverzeichnis<br />

Auf einen Blick<br />

RingBausparen – Viele Vorteile sprechen dafür! 3<br />

RingBausparen – Verkaufsstorys für jede Lebenslage 4<br />

RingBausparen – Das Verkaufskonzept 7<br />

RingBausparen – Die aktuellen RingBauspartarife 8<br />

RingBausparen – Bedarfsgerecht empfehlen 10<br />

RingBausparen – Einfach zu berechnen 12<br />

RingBausparen – Die staatliche Bausparförderung 17<br />

RingBausparen – Sparen mit staatlicher Förderung 20<br />

Immobilie als Altersvorsorge 22<br />

Die Wohnriester-Förderung im Überblick 23<br />

RingBaufinanzierung – Die Philosophie 25<br />

RingBaufinanzierung – Sicherheit bei der Finanzierung 26<br />

RingBaufinanzierung – Die RingBaufinanzierung als Ansatz für Folgegeschäft 27<br />

RingBaufinanzierung – Die Grundsätze 28<br />

RingBaufinanzierung – Die Produkte 29<br />

RingBaufinanzierung – Die Bonitätsanforderungen 35<br />

RingBaufinanzierung – Der Immobilienerwerb 36<br />

Die wohnwirtschaftliche Verwendung 38<br />

Das Mieter-ABC der wohnwirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeiten 40<br />

Das kleine Bauspar- und Finanzierungs-ABC 41<br />

Wohnriester – Fragen und Antworten 46<br />

Ihre Notizen 51<br />

RingBausparen<br />

Viele Vorteile sprechen dafür!<br />

Bausparen ist 100 %ig sicher, es gibt kein Kursrisiko und kein Zinsrisiko<br />

Stabile Erträge, die sich sehen lassen können, bis zu 4 % Sparzinsen – garantiert<br />

Völlige Freiheit beim Sparen. Mal mehr, mal weniger, regelmäßig oder<br />

unregelmäßig – je nach persönlicher Situation<br />

Staatliche Förderung – keine andere Anlageform wird so vielseitig gefördert<br />

(Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage)<br />

Im Notfall ist das Guthaben kurzfristig verfügbar<br />

Ihr Kunde erwirbt den Anspruch auf ein zinsgünstiges, vom Kapitalmarkt<br />

unabhängiges Bauspardarlehen<br />

Garantiert niedriger Darlehenszins (Sollzins) von nur 3,5% p. a. für das<br />

Bauspardarlehen (effektiver Jahreszins 3,76 % – 4,61 %)<br />

Sondertilgungen während der Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen<br />

Rückzahlung des Darlehens sind jederzeit kostenfrei möglich – ohne<br />

Zinsaufschlag<br />

Vor Erreichen des Sparziels gibt es bei Bedarf eine günstige Vor- bzw.<br />

Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags<br />

Ein bis zu 75 % höheres Darlehen durch die Mehrzuteilung in den Tarifen<br />

Options-Tarif C, Options-Tarif E, Finanzierungs-Tarif G und Finanzierungs-<br />

Tarif M. Alle anderen Tarife können durch einen Wechsel in den aktuellen<br />

Finanzierungs-Tarif M von der Mehrzuteilung profitieren<br />

Absenkung der Zins- und Tilgungsbeiträge im Rahmen der Mehrzuteilung<br />

möglich – für eine noch niedrigere monatliche Rate<br />

Kostenfreie Erhöhung der Bausparsumme beim Options-Tarif E und<br />

Finanzierungs-Tarif G um 100 %, beim Finanzierungs-Tarif M um<br />

200 % möglich<br />

2 3


RingBausparen<br />

Verkaufsstorys für jede Lebenslage<br />

4 % Sparzinsen – die gehören zu unseren Liebsten!<br />

Zeigen Sie Ihren Kunden, wie man mit Unterstützung von Arbeitgeber<br />

und Vater Staat ein hübsches Vermögen aufbaut! Wecken<br />

Sie den Bedarf Ihres Kunden, indem Sie ihn zum Träumen anregen,<br />

und zeigen Sie ihm dann, wie er sich seine Wünsche erfüllt!<br />

Ihr Kunde spart mit einem RingBausparvertrag und kassiert<br />

satte Zuschüsse – vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.<br />

Außerdem kann sich Ihr Kunde die<br />

Wohnungsbauprämie sichern.<br />

Wohnungsbauprämie<br />

FlexiGeldplan<br />

Möchte sich Ihr Kunde als Mieter ab und zu besondere Wohn -<br />

wünsche erfüllen und braucht dazu immer wieder Geld? Dann<br />

ist der FlexiGeldplan genau das Richtige! Denn mit einem monat<br />

lichen Beitrag von nur 18,– Euro und der Anlage von 40,– Euro<br />

vermögenswirksamen Leistungen sichert sich Ihr Kunde insgesamt<br />

25.000,– Euro für seine Wohnwünsche! Und schon nach<br />

ca. 5–5 1 /2 Jahren Sparzeit stehen erstmals 5.000,– Euro bereit,<br />

danach ca. alle 3 Jahre weitere 4 x 5.000,– Euro. Auch<br />

andere Auszahlungsvarianten sind möglich oder der Einsatz als<br />

vollwertiger Finanzierungsbaustein von bis zu 75.000,– Euro nach<br />

Ablauf von zwei Jahren für den Eigenheimerwerb.<br />

DRB 0265<br />

Für alle Bauspar-Neuabschlüsse ab 2009 gilt: Die Wohnungsbauprämie<br />

(WoP) wird nach Zuteilung nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung gewährt.<br />

Tipp: Auch Sparer sollten sich die WoP sichern, falls später doch einmal<br />

der Erwerb von Wohneigentum in Frage kommt oder die Mietwohnung verschönert<br />

werden soll! Ausnahme: Einmalig steht die WoP der letzten 7 abgeschlossenen<br />

Sparjahre nach Zuteilung des Bausparvertrags frei zur Verfügung,<br />

wenn der Bausparer bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre ist.<br />

Gefördert von Vater<br />

Staat und Ihrem Chef!<br />

FlexiGeldplan<br />

Der flexible<br />

Geldplan für alle Mieter!<br />

DRB 0607<br />

Tipp: Der FlexiGeldplan ist die ideale Ergänzung zur Riester-Versicherung.<br />

Durch Nutzung der zusätzlichen Zuschüsse von Vater Staat und vom Arbeit -<br />

geber sowie durch das günstige Bauspardarlehen bei flexibler Verwend ungs -<br />

möglichkeit unabhängig vom Wohneigentumserwerb. Gemeinsam sind die<br />

beiden Produkte das ideale Wohnriester-Paket.<br />

RingImmoSchutzbrief<br />

Um das Wohneigentum in Schuss zu halten, sind von Zeit zu<br />

Zeit Modernisierungen und Renovierungen nötig – und das kann<br />

teuer werden. Mit dem RingImmoSchutzbrief sorgen Ihre Kunden<br />

für diese Kosten rechtzeitig vor: Bei einem monatlichen Beitrag von<br />

nur 58,– Euro können sie bereits nach ca. 5–5 1 /2 Jahren über<br />

5.000,– Euro Bausparsumme verfügen, danach ca. alle 3 Jahre<br />

über weitere 4 x 5.000,– Euro. Natürlich sind auch andere Laufzeiten<br />

und Beiträge möglich – flexibel und ganz nach Bedarf.<br />

Insgesamt stehen 25.000,– € zur Verfügung<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

RingImmoSchutzbrief<br />

Das Vorsorgeprogramm<br />

für die eigenen vier Wände<br />

Teilbetrag<br />

5.000,– €<br />

verfügbar nach ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca.<br />

5–5 1 /2 Jahren 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später<br />

4 5<br />

DRB 0273<br />

Auch andere Laufzeiten<br />

und Auszahlungsvarianten<br />

sind möglich!


Schenken und schenken lassen!<br />

Fast alle Eltern und Großeltern möchten ihren Lieben gern etwas Sinnvolles<br />

schenken – doch deren Wünsche sind meist kurzlebig und konsumorientiert.<br />

Da kommt Ihre Idee den Kunden bestimmt wie gerufen: Ein RingBausparvertrag<br />

ist ein Geschenk, das eine sichere und attraktive Spargrundlage und staatliche<br />

Förderung durch 8,8 % Wohnungsbauprämie 1) bietet. Darauf hat übrigens jeder<br />

ab einem Alter von 16 Jahren einen eigenen Anspruch – unabhängig vom<br />

Einkommen der Eltern.<br />

Die schlaue Alternative<br />

zum Sparbuch!<br />

DRB 0565 06.10<br />

DRB 0565<br />

+ + + Schenken und schenken lassen + + +<br />

RingBausparvertrag:<br />

Das Geschenk mit Zukunft!<br />

Eine clevere Sparidee mit staatlicher Unterstützung!<br />

Über einen RingBausparvertrag kann sich wirklich jeder freuen. Denn während<br />

der gesamten Ansparzeit gibt es eine garantierte Guthabenverzinsung von bis<br />

zu 4 %! Und alles ist so einfach: Sie sparen ohne Zwang und gehen keine<br />

Verpflichtung ein!<br />

Wird der Bausparvertrag auf den Namen des Kindes abgeschlossen, gibt es<br />

ab dem 16. Lebensjahr zusätzlich Unterstützung von Vater Staat: mit der frei verwendbaren<br />

Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 %, die zusammen mit dem<br />

Bausparguthaben ganz nach Wunsch eingesetzt werden kann! Zum Beispiel<br />

für ein Studium, das erste Auto oder die eigene Wohnung. 1)<br />

Inklusive: Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen!<br />

Mit dem RingBausparvertrag sichern Sie sich auch den Anspruch auf ein Bauspardarlehen.<br />

Es bietet garantiert niedrige Zinsen und kann für wohnwirtschaftliche<br />

Zwecke genutzt werden.<br />

Ein RingBausparvertrag rechnet sich!<br />

Mit nur 43,– Euro im Monat – dem prämienbegünstigten Höchstbetrag für Ledige<br />

– und der Wohnungsbauprämie spart sich schnell ein kleines Vermögen an.<br />

Rechenbeispiel: 43,– € monatlich und staatliche Förderung2) Sparzeit ca. 7 Jahre ca. 10 Jahre ca. 15 Jahre<br />

Guthaben 4.415,– € 6.810,– € 11.220,– €<br />

Bausparsumme 7.000,– € 10.000,– € 16.000,– €<br />

1) Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, können einmal frei über die Wohnungsbauprämie der<br />

letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre verfügen. Die Prämie wird ab dem 16. Lebensjahr gewährt. Dabei gelten Förder -<br />

höchstbeträge und Einkommensgrenzen.<br />

2) Berechnungsgrundlage: Options-Tarif E. Die Wohnungsbauprämie kann über die gesamte Sparzeit in Anspruch<br />

genommen werden und steht nach Zuteilung zur Verfügung. Die Verwendung des Guthabens inkl. Prämie erfolgt wohnwirtschaftlich.<br />

Die Abschlussgebühr wird gesondert gezahlt. Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet.<br />

Sichere Geldanlage mit garantierter Guthabenverzinsung von bis zu 4 %<br />

3) Voraussetzung: Der Bausparvertrag hat 7 Jahre bestanden, es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht, ohne dass<br />

eine Vertragsänderung stattgefunden hat, der Vertrag wurde nicht erhöht oder zusammengelegt, es wird auf das Darlehen<br />

verzichtet.<br />

3)<br />

Staatlich gefördert durch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % 1)<br />

Flexibel sparen: regelmäßig oder zwischendurch, z. B. zum Geburtstag<br />

Optional günstiges Bauspardarlehen mit garantierter Zinssicherheit<br />

Guthaben flexibel einsetzbar – für junge Leute sogar mit allen Förderungen1) Die Vorteile auf einen Blick:<br />

DRB 0242<br />

1) Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, können nach Zuteilung des Bauspar -<br />

vertrags einmal frei über die Wohnungsbauprämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre verfügen.<br />

RingBausparen<br />

Das Verkaufskonzept<br />

Ob bewährte Verkaufsstorys, starke Verkaufsansätze oder wichtige Akquisi tionshilfen<br />

– im Internet unter www.dasVerkaufskonzept.de finden Sie garantiert<br />

das Passende für Ihren Vertriebserfolg! Neben den Bedarfsfeldern „Sparen“,<br />

„Immobilienerwerb“ und „Immobilienbesitz“ stehen Ihnen zusätzlich aktuelle<br />

Fachinformationen zur Verfügung.<br />

So einfach kommen Sie zu Ideen:<br />

1. Geben Sie in Ihren Internet-Browser www.dasVerkaufskonzept.de ein.<br />

2. Tragen Sie Ihre Vertriebskennung in das vorgesehene Feld ein.<br />

3. Klicken Sie auf „Anmeldung“.<br />

Ihre Vertriebskennung für die Anmeldung erfragen Sie bitte bei Ihrem<br />

zuständigen Verkaufsdirektor der Bausparkasse.<br />

6 7


RingBausparen<br />

Die aktuellen RingBauspartarife<br />

Tarifübersicht<br />

Guthabenzins 1,5% p. a. 1,25 % p. a.<br />

Bonus1) 2,5 % p. a. –<br />

Darlehenszins (Sollzins) 4 % p. a. 3,50 % p. a.<br />

Effektiver Jahreszins2) 4,68 % p. a. bis 5,98 % p. a. 3,76 % p. a. bis 4,61 % p. a.<br />

(Bei Erhöhung d. Bausparsumme<br />

um 200 %: 3,62 % p.a. bis 3,91 % p.a.)<br />

Abschlussgebühr 1,6 % 3) Monatlicher Regelsparbeitrag<br />

der Bausparsumme 1,6 % der Bausparsumme<br />

je 1.000,– € Bausparsumme 3,50 € 3,– €<br />

Mindestsparguthaben 50 % der Bausparsumme 30 % der Bausparsumme<br />

Tarifliche Mindestsparzeit 19 Monate –<br />

Mindestbewertungszahl 4,8 (BWZ-Faktor 1,7) 4,8<br />

Mindestbausparsumme 5.000,– € 5.000,– €<br />

Mehrzuteilung4) Options-Tarif E Finanzierungs-Tarif M<br />

Höhe des Bauspardarlehens immer 50 % der Bausparsumme max. 70 % der Bausparsumme<br />

bis zu 75 % des Bauspardarlehens bis zu 75 % des Bauspardarlehens<br />

Darlehensgebühr 2% des Bauspardarlehens –<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag (TB), monatlich<br />

in ‰ der Bausparsumme abhängig von<br />

der Bewertungszahl (BWZ) bei dem für die<br />

Zuteilung maßgeblichen Bewertungsstichtag.<br />

Tilgungsdauer (TD) in Jahren/Monaten.<br />

Effektiver Jahreszins (Eff-Zins) in % p. a.<br />

Tilgungsdauer 5) Jahre/Monate von 7/9 bis 13/11 von 8/3 bis 19/7<br />

Erhöhungsgebühr<br />

BWZ TB TD Eff-Zins<br />

in ‰<br />

4,800–5,199 6,40 7/9 5,11–5,98<br />

5,200–5,999 6,00 8/5 5,04–5,84<br />

6,000–6,999 5,50 9/4 4,95–5,74<br />

7,000–7,999 5,00 10/5 4,86–5,62<br />

8,000–9,599 4,50 11/11 4,77–5,53<br />

ab 9,600 4,00 13/11 4,68–5,41<br />

Nach Ablauf von 2 Jahren: keine<br />

Gebühr für Erhöhungen bis zu 100 %<br />

der ursprünglichen Bausparsumme.<br />

1,0 % für Bausparsummen, die darüber<br />

hinaus erhöht werden.<br />

BWZ TB TD Eff-Zins<br />

in ‰<br />

4,800–5,399 8,20 8/3 3,99–4,61<br />

5,400–5,999 7,60 9/0 3,96–4,58<br />

6,000–6,999 6,90 10/1 3,92–4,52<br />

7,000–7,999 6,20 11/5 3,88–4,44<br />

8,000–8,999 5,60 13/0 3,84–4,41<br />

9,000–11,539 5,20 14/3 3,82–4,36<br />

11,540–12,639 4,40 17/1 3,77–4,30<br />

ab 12,640 4,10 19/7 3,76–4,28<br />

Nach Ablauf von 2 Jahren: keine<br />

Gebühr für Erhöhungen bis zu 200 %<br />

der ursprünglichen Bausparsumme.<br />

1,0 % für Bausparsummen, die darüber<br />

hinaus erhöht werden.<br />

1) Das Bausparguthaben wird mit 1,5 % jährlich<br />

verzinst. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend<br />

um einen Bonus von 2,5 % auf insgesamt 4 %<br />

jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt sind:<br />

• Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre<br />

bestanden<br />

• Es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht,<br />

ohne dass vorher eine Vertragsteilung oder<br />

Vertragsermäßigung durchgeführt wurde<br />

• Der Bausparvertrag wurde nicht erhöht oder<br />

zusammengelegt<br />

• Der Bausparer verzichtet auf das<br />

Bauspardarlehen<br />

Die Bonusverzinsung endet mit dem Tage der<br />

ersten Zuteilung (Zuteilungstermin).<br />

2) Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />

3) Der Bausparer erhält einen Treuebonus in<br />

Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max.<br />

1.000,– €), wenn die drei nachstehenden<br />

Voraussetzungen erfüllt sind:<br />

• Der Bausparvertrag hat mindestens 10 Jahre<br />

bestanden<br />

• Der Bausparvertrag wurde ohne vorhergegangene<br />

Vertragsänderungen (Teilung, Ermäßig<br />

ung, Erhöhung, Zusammenlegung) zugeteilt<br />

• Der Bausparer verzichtet auf das<br />

Bauspardarlehen<br />

4) Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach<br />

mit der Bundesanstalt für Finanzdienst leistungs -<br />

aufsicht abgestimmten Voraussetzungen eine<br />

Absenkung des Tilgungsbeitrages bzw. ein<br />

erhöhtes Bauspardarlehen mit modifiziertem<br />

oder unverändertem Tilgungsbeitrag (Mehr zu -<br />

teilung) anbieten.<br />

5) Kontogebühren sind nicht berücksichtigt.<br />

8 9


RingBausparen<br />

Bedarfsgerecht empfehlen<br />

Sparen oder finanzieren? Das ist häufig die Frage, mit der Sie von Ihren Kunden<br />

konfrontiert werden. Gut, dass Sie für die bedarfsorientierte Tarifempfehlung<br />

zwei exzellente Argumente haben: Options-Tarif E und Finanzierungs-Tarif M.<br />

Options-Tarif E<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Ihr Kunde … Ihre Empfehlung:<br />

... äußert eindeutige Bau- oder Kaufpläne<br />

und möchte später mit einem<br />

zinsgünstigen Darlehen finanzieren.<br />

... möchte zunächst nur mit hoher<br />

Rendite sparen und ist sich noch<br />

nicht sicher, ob er später ein<br />

Darlehen aufnehmen wird.<br />

... möchte schnell über sein Darlehen<br />

verfügen und kann sofort das Mindestsparguthaben<br />

einzahlen bzw.<br />

sehr hohe Sparbeiträge leisten.<br />

... ist Mieter, möchte sich ab und zu<br />

besondere Wohnwünsche erfüllen<br />

und braucht dazu immer wieder Geld.<br />

... möchte zum Ablauf der Zins bindung<br />

eine bestehende Finanzierung<br />

umschulden oder ablösen.<br />

Eignet sich immer für Kunden, bei denen der<br />

Spargedanke im Vordergrund steht und die<br />

Darlehensinanspruchnahme unwahrscheinlich ist.<br />

Optimal für Kunden, die sofort finanzieren wollen<br />

oder eine Finanzierung planen.<br />

Bedarfsorientierte Tarifempfehlung – eine Hilfestellung<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Verkaufsstory: „FlexiGeldplan“<br />

(DRB 0607)<br />

Options-Tarif E<br />

Verkaufsstory: „4 % Sparzinsen –<br />

die gehören zu unseren Liebsten!“<br />

(DRB 0265)<br />

Options-Tarif E<br />

Argument: „Schnellste Zuteilung!“<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Verkaufsstory: „FlexiGeldplan“<br />

(DRB 0607)<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Bedarfsorientierte Tarifempfehlung – eine Hilfestellung<br />

Ihr Kunde … Ihre Empfehlung:<br />

... ist bereits Immobilienbesitzer und<br />

möchte finanziell für Modernisierung,<br />

Renovierung etc. vorsorgen.<br />

... hat bereits eine Riester-Rente,<br />

möchte in Zukunft vielleicht einmal<br />

Wohneigentum erwerben und sich<br />

dazu alle Förderungen sichern.<br />

... möchte einem Verwandten oder<br />

Bekannten ein sinnvolles Geschenk<br />

machen.<br />

... möchte in der Darlehensphase<br />

eine erträgliche Zins- und Tilgungsrate<br />

haben und nicht zu hohe Zahlungen<br />

leisten.<br />

... legt Wert auf günstige Darlehenszinsen<br />

und hohe Planungssicherheit<br />

bei niedrigen monatlichen Raten.<br />

… möchte für den Ruhestand vorsorgen<br />

und durch die eigenen vier Wände<br />

vom mietfreien Wohnen profitieren.<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Verkaufsstory: „RingImmo-<br />

Schutzbrief“ (DRB 0273)<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Verkaufsstory: „FlexiGeldplan –<br />

die ideale Ergänzung zum<br />

Wohnriester!“ (DRB 0607)<br />

Options-Tarif E<br />

Verkaufsstory: „Schenken und<br />

schenken lassen!“ (DRB 0565)<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Argument: „Absolute Zinssicherheit<br />

und niedrige Raten!“<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

(als Sofortfinanzierung in<br />

Kombination mit einem<br />

Bauspar-Vorausdarlehen)<br />

Unser Finanzierungs-Tarif ist fü r alle da!<br />

Finanzierungs-Tarif M<br />

Verkaufsstory: „Immobilie als<br />

Altersvorsorge” (DRB 0546)<br />

Auch Kunden, die sich in der Vergangenheit für einen anderen Tarif ent schieden<br />

haben und nun die Vorteile des Finanzierungs-Tarifs (aktuell Finanzierungs-Tarif M)<br />

nutzen möchten, haben die Möglichkeit, in diesen Tarif zu wechseln 1) . Dabei<br />

erfolgt die Umstellung so, als hätte Ihr Kunde von Anfang an einen Bauspar -<br />

vertrag als Finanzierungs-Tarif abgeschlossen.<br />

Wichtige Informationen über Voraussetzungen und Auswirkungen, insbesondere<br />

auch auf die Zuteilung des Vertrags, finden Sie im Tarifwechselantrag (DRB 0005).<br />

1) Kein Wechsel aus dem Finanzierungs-Tarif G möglich.<br />

10 11


RingBausparen<br />

Einfach zu berechnen<br />

Mit dem RingProduktPortal oder dem RingBausparrechner berechnen Sie<br />

schnell und präzise den gewünschten Bausparvertrag. Die nachfolgenden<br />

Formeln, Anspar- und Tilgungstabellen helfen Ihnen, überschlägig und schnell<br />

die Laufzeit, die Bausparsumme oder den Sparbeitrag von Hand zu berechnen.<br />

Dabei ist es Voraussetzung, dass Sie zusammen mit Ihrem Kunden zwei dieser<br />

drei Zielwerte bereits festgelegt haben.<br />

Zur detaillierten Berechnung gehen Sie einfach unter:<br />

www.rpp.DeutscherRing.de – Kennung: Bausparkasse –<br />

oder www.RingBausparrechner.de mit editierbarem PDF-Antrag<br />

Beispielrechnung mit Verlaufsdarstellung<br />

im RingProduktPortal<br />

RingBausparrechner mit PDF-Antrag<br />

Berechnung monatlicher Sparbeitrag<br />

Wie viel muss ich monatlich zahlen, um zu einem festgelegten Zeitpunkt eine<br />

bestimmte Bausparsumme zu erhalten?<br />

(Bausparsumme und Ansparzeit vorgegeben)<br />

mtl. Sparbeitrag gem.<br />

Anspartabelle je nach<br />

gewünschter Laufzeit<br />

x<br />

(z. B. 9,42 € bei einer Laufzeit<br />

von 5 Jahren bis zur Zuteilung)<br />

Berechnung Bausparsumme<br />

Bausparsumme<br />

(z. B. 15.000,– €)<br />

Mtl. Sparbeitrag<br />

(141,– €, Beispielrechnung<br />

auf Basis<br />

Options-Tarif E)<br />

12 13<br />

1.000<br />

Welche Bausparsumme erhalte ich zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn ich<br />

monatlich einen festgelegten Sparbeitrag einzahle?<br />

(Monatlicher Sparbeitrag und Ansparzeit sind vorgegeben)<br />

1.000<br />

x<br />

Berechnung Laufzeit<br />

gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />

(z. B. 140,– €)<br />

mtl. Sparbeitrag gem. Anspartabelle<br />

je nach gewünschter Laufzeit<br />

(z. B. 9,42 € bei einer Laufzeit von 5 Jahren bis zur<br />

Zuteilung, Beispielrechnung auf Basis Options-Tarif E)<br />

=<br />

Bausparsumme<br />

(15.000,– €,<br />

abrunden auf<br />

volle Tausend)<br />

Wann kann ich über eine bestimmte Bausparsumme verfügen, wenn ich<br />

monatlich einen bestimmten Sparbeitrag zahle?<br />

(Bausparsumme und monatlicher Sparbeitrag sind vorgegeben)<br />

1.000<br />

x<br />

gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />

(z. B. 140,– €)<br />

Bausparsumme<br />

(z. B. 15.000,– €)<br />

=<br />

Mtl. Sparbeitrag<br />

=<br />

je 1.000,– €<br />

(Laufzeit ist in etwa identisch<br />

mit dem nächstgelegenen mtl.<br />

Sparbeitrag in der Anspartabelle)


Anspartabelle Options-Tarif E (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />

zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />

ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />

2 Jahre – – Sofortauffüllung1) 3 Jahre 18,06 € 17,08 € 2 Jahre, 6 Monate<br />

4 Jahre 12,17 € 11,78 € 3 Jahre, 6 Monate<br />

5 Jahre 9,42 € 9,12 € 4 Jahre, 6 Monate<br />

6 Jahre 7,68 € 7,42 € 5 Jahre, 6 Monate<br />

7 Jahre 6,47 € 6,25 € 6 Jahre, 6 Monate<br />

8 Jahre 5,58 € 5,39 € 7 Jahre, 6 Monate<br />

9 Jahre 4,90 € 4,73 € 8 Jahre, 6 Monate<br />

10 Jahre 4,36 € 4,21 € 9 Jahre, 6 Monate<br />

11 Jahre 3,93 € 3,79 € 10 Jahre, 6 Monate<br />

12 Jahre 3,57 € 3,45 € 11 Jahre, 6 Monate<br />

13 Jahre 3,27 € 3,15 € 12 Jahre, 6 Monate<br />

14 Jahre 3,02 € 2,91 € 13 Jahre, 6 Monate<br />

15 Jahre 2,79 € 2,69 € 14 Jahre, 6 Monate<br />

Tilgungstabelle Options-Tarif E (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />

Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 2)<br />

2 und 3 Jahre 6,40 € 5,11– 5,98 % 7 Jahre, 9 Monate<br />

4 Jahre 5,50 € 4,95–5,74 % 9 Jahre, 4 Monate<br />

5 Jahre 5,00 € 4,86–5,62 % 10 Jahre, 5 Monate<br />

6 Jahre 4,50 € 4,77–5,53 % 11 Jahre, 11 Monate<br />

Ab 7 Jahren 4,00 € 4,68–5,41 % 13 Jahre, 11 Monate<br />

Anspartabelle Finanzierungs-Tarif M (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />

zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />

ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />

4 1 /4 Jahre – – Sofortauffüllung1) 5 Jahre 9,83 € 9,26 € 4 Jahre, 6 Monate<br />

6 Jahre 6,72 € 6,25 € 5 Jahre, 6 Monate<br />

7 Jahre 4,90 € 4,50 € 6 Jahre, 6 Monate<br />

8 Jahre 3,74 € 3,39 € 7 Jahre, 6 Monate<br />

9 Jahre 3,01 € 2,85 € 8 Jahre, 6 Monate<br />

10 Jahre 2,68 € 2,54 € 9 Jahre, 6 Monate<br />

11 Jahre 2,42 € 2,28 € 10 Jahre, 6 Monate<br />

12 Jahre 2,20 € 2,08 € 11 Jahre, 6 Monate<br />

13 Jahre 2,02 € 1,90 € 12 Jahre, 6 Monate<br />

14 Jahre 1,86 € 1,75 € 13 Jahre, 6 Monate<br />

15 Jahre 1,73 € 1,62 € 14 Jahre, 6 Monate<br />

Tilgungstabelle Finanzierungs-Tarif M (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />

Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />

Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 2)<br />

4 1 /4 bis 9 Jahre 8,20 € 3,99–4,61 % 8 Jahre, 3 Monate<br />

10 Jahre 7,60 € 3,96–4,58 % 9 Jahre<br />

11 und 12 Jahre 6,90 € 3,92–4,52 % 10 Jahre, 1 Monat<br />

13 und 14 Jahre 6,20 € 3,88–4,44 % 11 Jahre, 5 Monate<br />

15 Jahre 5,60 € 3,84–4,41 % 13 Jahre<br />

1) Sofortauffüllung in Höhe des Mindestbausparguthabens (50 % der Bausparsumme bei Options-<br />

Tarif E und 30 % der Bausparsumme bei Finanzierungs-Tarif M) zzgl. der Abschluss gebühr sowie<br />

der anteilig für das Jahr des Vertragsabschlusses belasteten Kontoführungsgebühr einen Tag vor<br />

einem Bewert ungsstich tag.<br />

2) Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />

Berechnungsgrundlagen:<br />

• Vertragsbeginn 1.1. eines Jahres<br />

• Es wird gespart, bis die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />

• Keine Berücksichtigung von staatlicher Bausparförderung<br />

• Steuerfreiheit für die Zinserträge vorausgesetzt<br />

• Tabelle berechnet auf Basis 10.000,– € (Options-Tarif E)/25.000,– € (Finanzierungs-Tarif M)<br />

(geringe Abweichungen bei anderen Bausparsummen möglich)<br />

• Laufzeit bis zur voraussichtlichen Zuteilung ist eine unverbindliche Angabe, Abweichungen sind möglich<br />

14 15


Optimierte Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarif M<br />

Spardauer<br />

8 Jahre<br />

10 Jahre<br />

12 Jahre<br />

15 Jahre<br />

Mtl. Zins- u. Tilgungsbeitrag je 1.000,– € Bausparsumme bei Erreichen eines Spar -<br />

guthabens von ca.: (Die zum Erreichen des jeweiligen Sparguthabens erforderliche mtl. Sparrate<br />

sowie die Laufzeit des Bauspardarlehens in Jahren und Monaten ist in Klammern dargestellt)<br />

30 % der BSS 35 % der BSS 40 % der BSS 45 % der BSS 50 % der BSS<br />

8,2 ‰ 6,4 ‰ 4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,0 ‰<br />

(3,3 ‰; 8 J., 3 M.) (3,9 ‰; 10 J., 1 M.) (4,4 ‰; 12 J., 8 M.) (4,9 ‰; 15 J., 0 M.) (5,4 ‰; 19 J., 2 M.)<br />

6,9 ‰ 5,3 ‰ 4,1 ‰ 3,3 ‰ 2,6 ‰<br />

(2,7 ‰; 10 J., 1 M.) (3,1 ‰; 12 J., 9 M.) (3,5 ‰; 16 J., 0 M.) (3,9 ‰; 19 J., 2 M.) (4,3 ‰; 23 J., 8 M.)<br />

5,8 ‰ 4,5 ‰ 3,7 ‰ 3,0 ‰ 2,5 ‰<br />

(2,1 ‰; 12 J., 6 M.) (2,5 ‰; 15 J., 9 M.) (2,9 ‰; 18 J., 4 M.) (3,3 ‰; 21 J., 11 M.) (3,6 ‰; 25 J., 0 M.)<br />

4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,1 ‰ 2,7 ‰ 2,5 ‰<br />

(1,7 ‰; 15 J., 6 M.) (2,0 ‰; 19 J., 2 M.) (2,4 ‰; 23 J., 8 M.) (2,6 ‰; 25 J., 0 M.) (2,9 ‰; 25 J., 0 M.)<br />

Gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) kann die Bausparkasse dem<br />

Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht abgestimmten Voraus setz<br />

u ngen bei Zuteilung des Bau spar vertrages eine Absenkung des Zins- und Tilgungsbeitrags anbieten.<br />

Die hier dargestellten optimierten Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzier ungs-Tarifs M sind auf<br />

dieser Basis berechnet. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass das aus der Tabelle ersichtliche Spargut -<br />

haben bei Zuteilung durch eine gleichbleibende monatliche Sparleistung erreicht wird. Eine hiervon<br />

abweichende Besparung führt zu abweichenden Zins- und Tilgungsbeiträgen. Die Zuteilung erfolgt<br />

zum Ablauf der Spardauer. Erreicht der Vertrag die Zuteilung bereits vorher, wird von einer Fort -<br />

setzung des Vertrags ausgegangen. Rechtzeitig vor Ablauf der Spardauer ist dann die erneute<br />

Zuteilung gem. ABB zu beantragen. Alle Werte sind Annäherungswerte. Die tatsächlichen optimierten<br />

Zins- und Tilgungs bei träge bei Zuteilung des Bausparvertrags können von den hier dargestellten<br />

leicht abweichen.<br />

Die Bausparkasse kann und darf zum Zeitpunkt des Ver trags abschlusses die hier dargestellten Zinsund<br />

Tilgungs beiträge nicht garantieren. Die Höhe der regulären Zins- und Tilgungsbeiträge ist in § 11<br />

der ABB festgelegt und kann ggf. von den hier unverbindlich und beispielhaft dargestellten abweichen.<br />

RingBausparen<br />

Die staatliche Bausparförderung<br />

Keine andere Sparform wird vom Staat so vielfältig gefördert wie das Bausparen.<br />

Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL)<br />

und der Wohnungsbauprämie erhalten Ihre Kunden zwei Förderungen, die Bausparen<br />

noch attraktiver macht.<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage für VL Stand 1.1.2009<br />

Förderhöchstbetrag p. a. Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />

470,– € 9 % 42,30 €<br />

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Jeder<br />

Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Antrag seines Arbeitnehmers den gewünschten<br />

Betrag als VL zu überweisen. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber<br />

häufig einen tarifvertraglich festgelegten Zuschuss zu den VL<br />

Ist der Arbeitgeberanteil kleiner als 40,– Euro monatlich, rechnet es sich,<br />

wenn der Arbeitnehmer die VL durch einen Anteil seines eigenen<br />

Nettogehaltes aufstockt. Dadurch sichert er sich bei Erfüllung der<br />

Anspruchsvoraussetzungen die maximale staatliche Förderung der VL<br />

Sollte Ihr Kunde irgendwann einmal keinen Anspruch mehr auf die<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage haben, weil die Einkommensgrenzen (siehe Tabelle<br />

Seite 19) überschritten werden, kann ersatzweise auch Wohnungsbauprämie<br />

auf die VL beantragt werden<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist jährlich vom Kunden im Rahmen seiner<br />

Einkommensteuererklärung zu beantragen<br />

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach 7 Jahren für die ersten 7 Jahre dem<br />

Bausparkonto gutgeschrieben. Bei vorzeitiger prämienunschädlicher Ver füg<br />

ung über den Vertrag erfolgt die Gutschrift zeitnah. Nach Ablauf von 7 Jahren<br />

wird die Sparzulage im Rahmen der steuerlichen Veranlagung festgesetzt<br />

16 17


Wohnungsbauprämie Stand 1.1.2009<br />

Förderhöchstbetrag p. a. 1) Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />

Alleinstehend 512,– € 8,8 % 45,06 €<br />

Verheiratet 1.024,– € 8,8 % 90,11 €<br />

Die Wohnungsbauprämie erhält Ihr Kunde bei Einhaltung der Einkommens -<br />

grenzen (siehe Tabelle Seite 19) für alle Einzahlungen auf sein Bausparkonto<br />

sowie auf die gutgeschriebenen Bausparzinsen bis zum genannten Förderhö<br />

chstbetrag. VL, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird,<br />

gehören nicht dazu<br />

Die Wohnungsbauprämie ist jährlich vom Kunden über die Bausparkasse zu<br />

beantragen<br />

Den Antrag erhält der Kunde zusammen mit dem Jahreskontoauszug<br />

Die Wohnungsbauprämie wird nur nach Zuteilung und Auszahlung der<br />

Bausparmittel bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung gewährt. Mehr<br />

Informationen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung finden Sie auf Seite 38<br />

Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge findet die Sperrfrist von 7<br />

Jahren, nach deren Ablauf frei über die Wohnungsbauprämie (WoP) verfügt<br />

werden kann, keine Anwendung mehr. Dies gilt auch für Bausparverträge, die<br />

in 2008 abgeschlossen worden sind und für die in diesem Jahr nicht mindes -<br />

tens ein Regelsparbeitrag eingezahlt wurde<br />

Bei einer Erhöhung von Bausparverträgen – unabhängig davon, wann der<br />

ursprüngliche Bausparvertrag abgeschlossen wurde – unterliegt seit 2009 die<br />

Wohnungsbauprämie für den erhöhten Vertragsteil ebenfalls einer wohnwirtschaftlichen<br />

Verwendung<br />

Sonderregelung Wohnungsbauprämie für junge Leute<br />

Ausnahme: Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind,<br />

können nach Zuteilung einmal frei – ohne wohnwirtschaftliche Verwendung –<br />

über die Wohnungsbau prämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre<br />

verfügen. Daher der Tipp an alle jungen Bausparer: Sichern Sie sich jetzt<br />

die Wohnungsbauprämie, sie steht Ihnen zu!<br />

1) Mindestsparbeitrag p. a. beträgt 50,– € je Bausparkasse.<br />

Einkommensgrenzen für die staatliche Bausparförderung<br />

Zu versteuerndes Jahreseinkommen Stand 1.1.2009<br />

Familienstand Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie<br />

Alleinstehend 17.900,– € 25.600,– €<br />

Verheiratet 35.800,– € 51.200,– €<br />

Entspricht einem Bruttoeinkommen (alle Angaben unverbindlich) 2)<br />

Familienstand Arbeitnehmer Anzahl Arbeitnehmer- Wohnungsbauprämie<br />

Kinder Sparzulage<br />

Alleinstehend 1 0 23.803,– € 29.635,– €<br />

Alleinstehend 1 1 32.464,– € 38.296,– €<br />

Alleinstehend 1 2 39.763,– € 45.595,– €<br />

Verheiratet 1 0 45.815,– € 57.480,– €<br />

Verheiratet 1 1 53.114,– € 64.778,– €<br />

Verheiratet 1 2 60.412,– € 71.835,– €<br />

Verheiratet 1 3 67.643,– € 78.843,– €<br />

Verheiratet 2 0 47.607,– € 59.271,– €<br />

Verheiratet 2 1 54.905,– € 66.569,– €<br />

Verheiratet 2 2 62.204,– € 73.868,– €<br />

2) Berücksichtigt sind die gültigen und in den jeweiligen Fällen abzugsfähigen Arbeitnehmer-Pausch -<br />

beträge, Sonderausgabenpauschbeträge, Vorsorgepauschalen, Entlastungsbetrag für Alleiner ziehen de,<br />

Betreuungsfreibeträge und Kinderfreibeträge. Die angegebenen Summen gelten nur für sozialversicherungspflichtige<br />

Arbeitnehmer. Die Angaben wurden unter der Annahme gleichbleibender Steuer -<br />

gesetze erstellt und sind ohne Gewähr. (Stand 1.1.2010)<br />

18 19


RingBausparen<br />

Sparen mit staatlicher Förderung<br />

Entnehmen Sie der folgenden Tabelle, welches Guthaben nach 7 Jahren mit der<br />

staatlichen Bausparförderung in unserem Options-Tarif E erreicht werden kann.<br />

Guthaben nach 7 Jahren<br />

Wichtig für Sparer:<br />

Familien- Anzahl Monatlicher Guthaben Guthaben<br />

stand Arbeit- Sparbeitrag ca. bei Dar- ca. bei Darnehmer<br />

lehensverzicht lehensnutzung<br />

Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 4.055,– € 3.755,– €<br />

Sparzulage Verheiratet 2 AN 2x 40,– € VL 8.200,– € 7.595,– €<br />

Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 8.545,– € 7.870,– €<br />

Sparzulage + 43,– €<br />

und Verheiratet 1 AN 40,– € VL 13.030,– € 12.000,– €<br />

Wohnungs bau- + 86,– €<br />

prämie Verheiratet 2 AN 2x 40,– € VL<br />

+ 86,– €<br />

17.190,– € 15.835,– €<br />

Wohnungsbau- Alleinstehend – 43,– € 4.325,– € 4.030,– €<br />

prämie Verheiratet – 86,– € 8.805,– € 8.155,– €<br />

Die Wohnungsbauprämie wird nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung<br />

gewährt. Wie vielseitig die wohnwirtschaftliche Verwendung ist, wird ab<br />

Seite 38 beschrieben.<br />

Daher gilt für alle prämienberechtigten Kunden die Empfehlung:<br />

Auch wenn Sie zurzeit nicht für die eigenen vier Wände sparen,<br />

als Bausparer können Sie sich die Wohnungsbauprämie in Höhe<br />

von 8,8 % sichern!<br />

Vielleicht möchten Sie später doch einmal Wohneigentum erwerben<br />

oder Ihre Mietwohnung verschönern. Mit der Wohnungsbauprämie<br />

sichern Sie sich alle Optionen für morgen und bleiben so flexibel!<br />

Mögliche Bausparsummen beim Sparen<br />

mit staatlichen Förderungen<br />

Mögliche Bausparsummen<br />

Gesamt- 40,– € 43,– € 80,– € 83,– € 86,– € 126,– € 166,– €<br />

sparrate<br />

Bauspar- 6.000,– € 6.000,– € 12.000,– € 13.000,– € 13.000,– € 20.000,– € 26.000,– €<br />

summe<br />

Berechnungsgrundlagen der Tabellen:<br />

• Vertragsbeginn und Sparbeginn am 1.1. eines Jahres<br />

• Die Bausparsumme entspricht dem Betrag, der bei der vorgegebenen Besparung nach 7 Jahren<br />

voraussichtlich in die Zuteilung kommt<br />

• Die Abschlussgebühr wird separat gezahlt<br />

• Sparen bis zur Zuteilung, also 7 Jahre lang<br />

• Guthaben bei Darlehensverzicht beinhaltet Bonus, Bedingungen müssen erfüllt sein<br />

• Anspruch auf die jeweils genannte staatliche Bausparförderung besteht<br />

• Alle staatlichen Förderungen sind im Guthaben berücksichtigt, auch die Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

• Die Zinsabschlagsteuer ist nicht berücksichtigt<br />

Oder nutzen Sie einfach unseren Verkaufsflyer „4 % Sparzinsen – die gehören zu<br />

unseren Liebsten!“ (DRB 0265). Mit den darin genannten Daten und Abschluss -<br />

möglichkeiten sichern Sie Ihrem Kunden alle Vorteile der staatlichen Förderung.<br />

Gesetzliche Sperrfrist<br />

Arbeitnehmer-Sparzulage:<br />

Der Gesetzgeber hat für die Arbeitnehmer-Sparzulage eine Sperrfrist von 7 Jahren<br />

festgelegt. Nach Ablauf von 7 Jahren kann frei über die Sparzulage verfügt<br />

werden. So lange muss der Bausparvertrag bestanden haben. Wird über die<br />

Bausparmittel vorher verfügt, bleibt der Anspruch erhalten, wenn nach Zuteilung<br />

eine unmittelbare Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken gegeben ist.<br />

Wohnungsbauprämie:<br />

Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge findet die Sperrfrist von<br />

7 Jahren, nach deren Ablauf frei über die Wohnungsbauprämie (WoP) verfügt<br />

werden kann, keine Anwendung mehr.<br />

20 21


RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Immobilie als Altersvorsorge<br />

Zunehmender<br />

Versorgungsgrad<br />

Ziel:<br />

die Immobilie als<br />

sicheres Dach der Altersvorsorge<br />

3. Kapitalanlageprodukte z.B. Kapitallebensversicherung,<br />

private Rentenversicherung, Bausparen<br />

2. Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge<br />

Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung)<br />

1. Basisvorsorge<br />

Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente<br />

Die Immobilie, wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge<br />

Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Denn das Niveau der gesetzlichen<br />

Rente wird weiter sinken. Nur wer selbst aktiv wird und heute schon an morgen<br />

denkt, wird seinen Lebensabend ohne finanzielle Einbußen genießen können.<br />

Grundlage der Altersvorsorge ist das 3-Schichten-Modell, das der Gesetzgeber mit<br />

dem Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt hat. Der eigenen Immobilie kommt in<br />

diesem Modell eine besondere Bedeutung zu, denn sie sichert wie ein Dach jede<br />

Form der Altersvorsorge zusätzlich ab! Als sichere Investition und Geldanlage<br />

garantiert sie mietfreies Wohnen im Alter und damit mehr finanzielle Flexibilität.<br />

Die eigene Immobilie als Altersvorsorge bietet viele Vorteile:<br />

Sichere Investition – hohe Wertsteigerung möglich<br />

Mehr finanzielle Freiheit durch die Mietersparnis im Alter<br />

Vermögensaufbau für einen hohen Lebenskomfort im Alter<br />

Gesteigerte Lebensqualität genießen und eigene Wohnideen verwirklichen<br />

Die Immobilie als Reserve für Unerwartetes – kurzfristige Liquidität durch<br />

zinsgünstiges Hypothekendarlehen möglich<br />

Werte und Sicherheit schaffen für Ihre Kunden, deren Kinder und Enkelkinder<br />

Vererbbar, ohne zu verlieren: i. d. R. keine Steuern bei rechtzeitiger Übertragung<br />

. Ggf. Nachversteuerung im Erbfall, sofern der Erblasser die Riester-<br />

Förderung für die Anschaffung oder Entschuldung selbst genutzten<br />

Wohneigentums in Anspruch genommen hat<br />

RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Die Wohnriester-Förderung im Überblick<br />

Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) hat das Ziel, das selbst genutzte Wohneigentum<br />

in die staatlich geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Unter Wohnriester<br />

versteht man die staatliche Riester-Förderung in Form von Zulagen und<br />

ggf. Steuervorteilen sowie die Verwendungsmöglichkeiten von Riester-Verträgen<br />

für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie.<br />

Was wird dabei gefördert:<br />

Kauf und Bau ab 1.1.2008 1)<br />

Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase 1)<br />

Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften<br />

Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder Pflegeheim<br />

Förderbeträge und Steuerersparnis<br />

Maximale Förderung 154,– € 185,– €<br />

300,– € 3)<br />

Geförderte Spar- bzw.<br />

Tilgungsleistung<br />

Grundzulage<br />

p. a./Person<br />

Staatliche Riester-Förderung 2)<br />

Berufseinsteiger-Bonus<br />

(für alle unter 25-Jährigen)<br />

200,– €<br />

(einmalige Erhöhung der Zulage)<br />

4% des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens<br />

(maximal 2.100,– € p. a.)<br />

Einkommensgrenzen Keine<br />

Steuervorteil Sonderausgabenabzug für maximal 2.100,– € p. a./Person.<br />

Steuererstattung des Differenzbetrags, wenn die Steuerersparnis<br />

den Betrag der Riester-Zulagen überschreitet.<br />

22 23<br />

Grundzulage<br />

p. a./Kind<br />

1) Wenn die Wohnimmobilie selbst genutzt wird und sich in Deutschland oder einem anderen Staat<br />

des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-<br />

Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />

2) Grundzulage und Berufseinsteigerbonus gibt es auf den jeweils eigenen Riester-Vertrag<br />

(Ehegattengemeinschafts-Verträge sind nicht möglich!), die Kinderzulage erhält in der Regel<br />

die Mutter (auf Antrag beider Ehegatten der Vater).<br />

3) Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren worden sind.


Das Wohnförderkonto:<br />

Grundsätzlich sind alle Leistungen aus Riester-Verträgen nachgelagert<br />

(ab Rentenbeginn) einkommensteuerpflichtig<br />

Auf dem Wohnförderkonto werden alle geförderten Wohnriester-Beträge,<br />

d. h. alle Entnahmebeträge aus Riester-Verträgen und Tilgungsleistungen mit<br />

Riester-Förderungen inkl. der eingeflossenen Zulagen aufsummiert und mit<br />

2% jährlich verzinst<br />

Das Konto bildet damit die Basis für die nachgelagerte Besteuerung<br />

Besteuerung des Wohnförderkontos:<br />

Bei der nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos zu dem bei<br />

Rentenbeginn gültigen Steuersatz kann sich der Zulagenberechtigte zwischen<br />

zwei Alternativen entscheiden:<br />

Ratenzahlung, d.h. Verteilung der Steuerschuld auf jährlich gleiche Beträge<br />

ab dem Rentenbeginn bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs<br />

Sofortige Zahlung der gesamten Steuerschuld zu Rentenbeginn. Für diese<br />

Wahl gewährt der Staat einen Rabatt von 30%, d.h., nur 70% der Steuerschuld<br />

sind zu begleichen<br />

RingBaufinanzierung<br />

Die Philosophie<br />

„Eine gute Baufinanzierung denkt zuerst an Sicherheit“<br />

Es ist ein gutes Gefühl, wenn man sich auf seine<br />

Finanzierung verlassen kann. Zeigen Sie Ihren Kunden,<br />

welche Vorteile die RingBaufinanzierung bietet:<br />

Alles aus einer Hand<br />

Individuelle Finanzierungen<br />

Komplette Lösungen, d. h. auch Vorsorge- und<br />

Risiko ab sicherung rund um die Immobilie und<br />

die Arbeitskraft Ihres Kunden<br />

Langfristig durchdachte Konzepte, damit Ihr Kunde<br />

auch übermorgen noch in seiner Immobilie wohnen<br />

bleiben kann<br />

Ausgezeichnete Produkte<br />

Die Bankpartner der RingBaufinanzierung:<br />

24 25<br />

DRB 0580<br />

RingBaufinanzierung<br />

Ihr starker Partner für<br />

Wohn(t)raum-Finanzierung nach Maß


RingBaufinanzierung<br />

Sicherheit bei der Finanzierung<br />

„Warum eine gute Beratung so wichtig ist“<br />

Die RingBaufinanzierung bietet Ihren Kunden mehr als nur günstige Zinsen zu<br />

Top-Konditionen. Wir bieten erstklassige Beratung in allen Finanzierungsfragen<br />

und sichern die Kunden optimal gegen Zinsänderungsrisiken ab.<br />

Wie wichtig eine gute Beratung ist, zeigt sich besonders in Niedrigzinsphasen.<br />

Denn wenn der Marktzins deutlich steigt, kann bei Ablauf der Zinsfestschreibung<br />

die Finanzierungsrate Ihres Kunden unbezahlbar werden. Beraten Sie Ihren<br />

Kunden daher eindringlich und helfen Sie ihm, das Zinsänderungsrisiko auszuschalten.<br />

Die günstigen Darlehen und cleveren Bausparlösungen vom Deutschen Ring<br />

sind dazu bestens geeignet. Denn damit sind das Eigenheim und der Lebensstandard<br />

Ihres Kunden mit bis zu 100 %iger Sicherheit vor zukünftigen Zinssteigerungen<br />

geschützt.<br />

Zinsentwicklung 1)<br />

10 %<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%<br />

0%<br />

?<br />

1996 2000 2004 2008 2012<br />

1) Quelle: Bundesbank-Zinsstatistik (Juni 1967 bis Juni 2003), Hypothekendarlehen, 10 Jahre Zinsfestschreibung,<br />

Effektivzins, Durchschnittssatz. Ab 2003: Deutsche Bundesbank – EWU-Zinsstatistik,<br />

Wohnungsbaukredite, 10 Jahre Zinsfestschreibung, Effektivzins Banken Deutschland.<br />

RingBaufinanzierung<br />

Die RingBaufinanzierung als Ansatz<br />

für Folgegeschäft<br />

Der Baufinanzierungskunde ist längerfristig an Sie gebunden und hat immer<br />

wieder Beratungsbedarf<br />

Dadurch ergibt sich eine intensivere Kundenbindung mit höherem Cross-<br />

Selling-Potenzial und überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten<br />

Die Baufinanzierung dient als Ankerpunkt für den späteren Verkauf von<br />

Versicherungslösungen und Vorsorgekonzepten, denn mit jeder<br />

Baufinanzierung ergibt sich neuer Vorsorge- und Anpassungsbedarf<br />

Weiterer Vorsorge- und Anpassungsbedarf bei<br />

Baufinanzierungskunden:<br />

Bauphase<br />

Familie und Einkommen<br />

Immobilie<br />

Bauleistungsversicherung,<br />

Feuerrohbauversicherung, Bauherrenhaftpflicht<br />

Unfallversicherung/Krankenhaustagegeld,<br />

Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />

private Rentenversicherung,<br />

Privathaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht,<br />

Rechtsschutzversicherung<br />

Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung,<br />

Hausratversicherung, Bausparvertrag<br />

für Renovierung und Modernisierung<br />

und/oder zur Zinsabsicherung der Anschlussfinanzierung<br />

26 27


RingBaufinanzierung<br />

Die Grundsätze<br />

Der Deutsche Ring und seine Partner finanzieren:<br />

Einfamilienhäuser<br />

Zweifamilien-/Doppelhäuser<br />

Doppelhaushälften<br />

Reihenhäuser<br />

Eigentumswohnungen (mind. 40 m 2 Wfl.)<br />

Baugrundstücke<br />

Neubaumaßnahmen<br />

Kaufpreisfinanzierungen<br />

Modernisierungen<br />

Anbauten<br />

Aus- und Umbauten<br />

Umschuldungen<br />

Arbeitnehmer und Rentner mit regelmäßigen, dauerhaften Einkünften<br />

Selbstständige/Freiberufler, sofern mindestens 3 Jahresabschlüsse<br />

vorliegen und nur eine Firma betrieben wird 1)<br />

Bis zu 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises, außer bei:<br />

Selbstständigen Gewerbetreibenden (bis zu 80%)<br />

Darlehensnehmern mit ausländischem Arbeitgeber (bis zu 72%)<br />

Zwangsversteigerungserwerb (bis zur Höhe des Zuschlagsbetrags)<br />

Differenz muss durch Eigenkapital gedeckt sein (Bankguthaben etc.).<br />

Vollfinanzierungen (über 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises)<br />

bei guter Bonität möglich. Anfragen über den Verkaufsdirektor.<br />

1) Bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts sind auch mehrere Firmen möglich.<br />

RingBaufinanzierung<br />

Die Produkte<br />

Bauspar-Vorausdarlehen<br />

So funktioniert’s: Ihr Kunde erhält ein Vorausdarlehen mit einer Zinsbindung von<br />

z. B. 8, 10 oder 15 Jahren. Gleichzeitig schließt er einen Bausparvertrag in Höhe<br />

des Vorausdarlehens ab. Bis zur Zuteilung seines Bausparvertrags zahlt er monatlich<br />

die günstigen Zinsen für das Vorausdarlehen und eine Sparrate auf seinen<br />

Bausparvertrag. Nach Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen<br />

durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen mit dem bereits heute<br />

feststehenden günstigen Zinssatz abgelöst. Reicht das angesparte Guthaben<br />

nicht aus, um die gesamte Bausparsumme zuzuteilen, kann eine Teilzuteilung<br />

erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an zahlt Ihr Kunde den festen Zins- und Tilgungsbeitrag<br />

für das zinsgesicherte Bauspardarlehen.<br />

Die Vorteile für Ihre Kunden:<br />

Niedrige und garantiert feste Zinsen für den gesamten Finanzierungszeitraum<br />

schützen vor bösen Überraschungen durch Zinsänderungen<br />

Die Finanzierungsraten sind für die gesamte Laufzeit des Darlehens planbar.<br />

Durch optimales Sparen wird eine überschaubare Finanzierungsdauer erreicht<br />

Es besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers<br />

in den Bausparvertrag einzuzahlen und damit die tatsächliche monatliche<br />

Zahlung weiter zu reduzieren<br />

Der Staat fördert zusätzlich, denn innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen<br />

gibt es die staatliche Bauspar förder ung in Form von Arbeitnehmer-Sparzulage<br />

und/oder Wohnungsbauprämie<br />

Nach Ablauf der Zinsbindung besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie<br />

Sondertilgungen auf das Bauspardarlehen zu leisten<br />

28 29


Verlaufsdarstellung Bauspar-Vorausdarlehen<br />

Bauspar-Vorausdarlehen<br />

Bausparguthaben<br />

Zinsbindung des<br />

Bauspar-Vorausdarlehens<br />

Zuteilung 1)<br />

Bauspardarlehen<br />

1) Bauspar-Vorausdarlehen wird nach Zuteilung durch Bausparguthaben und -darlehen abgelöst.<br />

Finanzierungs-Tipp für Arbeitnehmer mit<br />

Wohneigentum: Sofortdarlehen<br />

ohne Grundbucheintragung<br />

Mit dem RingImmoFitDarlehen lassen sich<br />

kleine und große Bau maßnahmen zwischen<br />

5.000,– und 50.000,– Euro spielend einfach<br />

mit einem Bauspar-Vorausdarlehen<br />

finan zieren. Der Vorteil: Es kommt ohne<br />

Eintragung ins Grundbuch aus, wodurch<br />

keine zusätzlichen Notar- und Gerichtskosten<br />

anfallen.<br />

Motivieren Sie Ihre Kunden zum Renovieren,<br />

Modernisieren und Energiesparen. Mit dem<br />

Plakat „Renovieren und Modernisieren“ geben<br />

Sie ihnen wertvolle Anregungen.<br />

Garantiert zinsgünstiges<br />

Bauspardarlehen<br />

Bis zu 50.000,– € Sofortdarlehen<br />

ohne Grundbucheintrag!<br />

DRB 0569 01.10<br />

DRB 0569<br />

DRB 0620<br />

+ + + Das Fitness-Programm für Ihr Zuhause + + +<br />

Renovieren, modernisieren und Energie sparen:<br />

Machen Sie Ihr Zuhause<br />

fit für die Zukunft!<br />

Die eigenen vier Wände wohnlicher und komfortabler zu gestalten ist eine tolle<br />

Sache. Besonders wenn man bedenkt, dass mit der Lebensqualität auch der<br />

Wert der Immobilie steigt. Wohneigentümer erfüllen sich mit dem RingImmoFit-<br />

Darlehen schnell und kostengünstig ihre Wohnträume. Die neue Einbauküche,<br />

der seit langem geplante Dachausbau oder die umwelt- und kontoschonenden<br />

Energiesparmaßnahmen – mit diesem Sofortdarlehen steht Ihren Plänen nichts<br />

mehr im Weg. Sie erhalten zu attraktiven Konditionen ein Darlehen von bis zu<br />

50.000,– Euro. Ohne Grundbucheintrag und damit ohne hohe Zusatzkosten!<br />

Ihre Vorteile mit dem RingImmoFitDarlehen<br />

Sofortdarlehen von 5.000,– Euro bis zu 50.000,– Euro<br />

ohne Grundbucheintrag<br />

Top-Konditionen und außergewöhnlich niedrige Raten!<br />

Flexibel rund um die Wohnimmobilie einsetzbar<br />

Zinssicherheit durch Tilgungsbausparvertrag<br />

Sonderzahlungen auf den Bausparvertrag möglich<br />

Staatliche Förderung möglich<br />

Zusätzliche Verringerung der monatlichen Rate durch<br />

vermögenswirksame Leistungen<br />

Niedrige Raten und keine Extrakosten<br />

Das RingImmoFitDarlehen gibt es zu unglaublich niedrigen Raten!<br />

Und da es ohne Eintragung ins Grundbuch auskommt, sparen<br />

Sie beim Abschluss auch noch die Gerichts- und Notarkosten.<br />

Das RingImmoFitDarlehen macht fast jede Wohnidee möglich. Sehen Sie selbst!<br />

Jahre<br />

Annuitätendarlehen<br />

Beim Annuitätendarlehen werden gleichbleibende Raten an Zins- und Tilgungs -<br />

leistungen gezahlt. Die jährliche Zahlung, Annuität genannt, setzt sich aus dem<br />

für das Darlehen vereinbarten Zinssatz und der Darlehenstilgung zu sammen. Die<br />

Darlehenstilgung erhöht sich im Laufe der Zeit um den geringer werdenden Zins -<br />

betrag. Der Zinssatz eines Annuitätendarlehens wird über eine gewisse Zeit, die<br />

Zinsbindungsdauer, festgeschrieben. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Zinssatz<br />

neu festgeschrieben. In Zeiten niedriger Zinsen kann das ein Risiko bedeuten, da<br />

sich mit steigenden Zinsen nach Ablauf der Zinsbindungs frist die Annuität und<br />

damit die Ratenzahlungen erheblich erhöhen können.<br />

Bauspardarlehen<br />

Das Bauspardarlehen ist die zweite Phase des Bausparvertrags: ein garantiert<br />

zinsgünstiges und zinsfestes Darlehen. Der Anspruch Ihres Kunden entsteht<br />

mit Zuteilung des Bausparvertrags. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem<br />

gewählten Tarif (z. B. max. 70 % der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M,<br />

bei Inanspruchnahme der Mehrzuteilung sogar bis zu 122,5 % der Bausparsumme).<br />

Auf das Darlehen zahlt Ihr Kunde einen gleichbleibenden monatlichen<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag über die gesamte Laufzeit. Sonderzahlungen sind<br />

jederzeit und uneingeschränkt kostenfrei möglich (Verkürzung der Laufzeit oder<br />

unter bestimmten Bedingungen Reduzierung der monatlichen Rate möglich).<br />

30 31


Forward-Darlehen<br />

Das Forward-Darlehen richtet sich an alle Kunden, die sich den aktuellen Niedrigzins<br />

für mehrere Jahre im Voraus für eine Anschlussfinanzierung sichern wollen.<br />

Und das ohne Vorfälligkeitskosten, die üblicherweise bei Umschuldungen fällig<br />

werden. Denn die bestehende Baufinanzierung läuft zunächst unverändert weiter.<br />

Sobald dort die Zinsbindung endet, wird die bestehende Finanzierung durch das<br />

Forward-Darlehen abgelöst. Zinsen und Tilgung auf das Forward-Darlehen sind<br />

erst ab diesem Moment zu zahlen. Es kommt also zu keiner Doppelbelastung<br />

und die Zinsreservierung durch ein Forward-Darlehen kostet den Kunden lediglich<br />

einen geringen Zinsaufschlag (in einigen Konstellationen sogar ohne Zinsauf -<br />

schlag erhältlich!).<br />

Bauspar-Konstantdarlehen<br />

Das Vorausdarlehen und die Bausparsumme entsprechen z. B. dem 1,2 -Fachen<br />

des Finanzierungsbedarfs. Die über den eigentlichen Geldbedarf hinausgehende<br />

Vorausdarlehenssumme wird als Soforteinzahlung dem Bausparvertrag gutgeschrieben.<br />

Der monatliche Sparbeitrag bleibt dadurch konstant niedrig und<br />

sorgt, zusammen mit der Soforteinzahlung, für Zinserträge auf dem Bausparkonto.<br />

Auch nach Zuteilung des Bausparvertrags bleiben die monatlichen Zahlungen<br />

für Zins und Tilgung konstant: Ihr Kunde zahlt während der gesamten<br />

Finanzierungsdauer immer die gleiche Rate.<br />

Verlaufsdarstellung Bauspar-Konstantdarlehen<br />

Zahlung<br />

in €<br />

Sparbeitrag<br />

Zinsen für Vorausdarlehen<br />

Zuteilung<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag<br />

Bauspardarlehen<br />

Zinsbindung Vorausdarlehen Garantiert zinsgünstiges<br />

Bauspardarlehen<br />

Von Anfang<br />

bis Ende<br />

konstante<br />

Raten –<br />

sicher und<br />

planbar<br />

Jahre<br />

Bauspar-Zwischenkredit<br />

Zur Überbrückung der Zeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrags kann ein<br />

gewünschter Betrag (bis zur Höhe der Bausparsumme) zwischenfinanziert werden.<br />

Darauf entfallen nur Zinsen, keine Tilgung. Das Bausparguthaben bleibt<br />

unverändert, der Vertrag wartet auf seine Zuteilung. Ihr Kunde kann so bereits<br />

vor der Zuteilung ohne Wartezeit und Verlust staatlicher Förderungen über<br />

Finanzier ungs mittel verfügen. Der garantiert niedrige Darlehenszins und alle<br />

Vorteile des Bausparens bleiben erhalten. Nach Zuteilung wird der Zwischenkredit<br />

durch das Bauspardarlehen und das angesparte Guthaben abgelöst.<br />

Verlaufsdarstellung Bauspar-Zwischenkredit<br />

Zwischenkredit (ZK)<br />

Mindestsparguthaben<br />

Bausparen<br />

32 33<br />

Guthaben<br />

Zuteilung<br />

ZK<br />

Vertragsbeginn Vorzeitiger<br />

Kapitalbedarf<br />

Zinsgünstiges<br />

Bauspardarlehen<br />

Besonderheit: Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />

Diese Variante ist insbesondere für die Kunden geeignet, die noch keinen Bausparvertrag haben und<br />

trotzdem die Vorteile einer bausparunterlegten Sofortfinanzierung nutzen möchten. Gegenüber dem<br />

Bauspar-Vorausdarlehen und Konstantdarlehen ist der Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />

ideal für Kunden, die eine schnellere Tilgung wünschen.<br />

Die Bausparsumme, die immer der Zwischenkreditsumme entspricht, wird in Abhängigkeit zu dem<br />

Finanzierungsbedarf des Kunden und dem gewünschten Bauspartarif ermittelt. Grundregel: Das spätere<br />

Bauspardarlehen entspricht immer dem aktuellen Finanzierungsbedarf.<br />

Das erforderliche (Mindest-)Guthaben wird sofort entweder direkt durch den Kunden eingezahlt oder<br />

die Bausparkasse vermittelt einen kurzfristigen Auffüllkredit hierfür in entsprechender Höhe. Bei<br />

Auszahlung des Zwischenkredites erhält dann der Kunde bei einer Eigenauffüllung die gesamte<br />

Zwischenkreditsumme und bei einer Kreditauffüllung den Differenzbetrag nach Ablösung des<br />

Auffüllkredites.<br />

Über die Auswahl des Bauspartarifs, die Laufzeit des Zwischenkredites und die Höhe des Auffüll -<br />

betrags lassen sich Konditionen und mtl. Zahlungen individuell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />

des Kunden ausrichten.


LV-Hypothek<br />

Die Lebensversicherungs-Hypothek kombiniert die Vorzüge einer Lebensversicherung<br />

mit einem Finanzierungsvorhaben und dem damit geplanten Vermögensaufbau.<br />

Ihr Kunde erhält ein Darlehen, dessen laufende Tilgung ausgesetzt wird.<br />

Als Tilgungsersatz dient eine kapitalbildende Versicherung der Deutscher Ring<br />

Lebensversicherungs-AG der sogenannten „3. Schicht" (z. B. Kapital-LV, Renten -<br />

versicherung, fondsgebundene Versicherungen). Während der Lauf zeit des<br />

Darlehens werden die Darlehenszinsen und die Versicherungsprämie gezahlt. Ist<br />

die Versicherung fällig, wird mit der Ablaufleistung das Darlehen zurückgeführt.<br />

Die Darlehenslaufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Ver sicher ung. Gleichzeitig<br />

sind die Angehörigen gegen das To des fallrisiko und durch Zusatzversicherungen<br />

auch gegen Verlust und Einschränkung der Arbeitskraft abgesichert.<br />

Verlaufsdarstellung LV-Hypothek<br />

LV-Hypothek<br />

Nur Zinszahlung<br />

Beginn<br />

KfW-Darlehen<br />

LV entwickelt<br />

die Tilgung durch<br />

laufende Beitragszahlung<br />

z. B. 25 Jahre<br />

Ablösung durch<br />

Kapitalabfindung<br />

Jahre<br />

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene, zumeist zinsverbilligte<br />

Förderprogramme für den Wohnungsbau. Wenn die Zinsbindung der<br />

billigen KfW-Mittel abläuft und dann zu marktüblichen<br />

Konditionen verlängert werden muss, kann<br />

die Restschuld nach Zuteilung durch das Bausparguthaben<br />

und das zinssichere Bauspardarlehen<br />

abgelöst werden – ohne Belastungsrisiko für Ihre<br />

Kunden, denn wer weiß schon, welcher Marktzins<br />

dann besteht?<br />

RingBaufinanzierung<br />

Die Bonitätsanforderungen<br />

1. Einkünfte des Kunden<br />

Ermitteln Sie zuerst die Einkünfte des Kunden;<br />

hierbei können Sie berücksichtigen:<br />

Lohn/Gehalt/Rente, max. 13 dauerhafte monatliche Zahlungen<br />

Kindergeld<br />

Kindesunterhalt, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Finanzierung jünger als<br />

13 Jahre ist 1)<br />

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu 70 % der Kaltmieten/-pachten<br />

Aufwendungsdarlehen nur, wenn ausreichend lange Restauszahlungsdauer<br />

1) Nur bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts.<br />

Nicht anerkannte Einkommensarten sind z. B.:<br />

Wohngeld, BAföG, Zuschüsse von Dritten<br />

Ausbildungsvergütungen<br />

Mehrarbeitslöhne (Überstunden, Spesen und Ausbildungsvergütungen)<br />

Arbeitslosengeld und Sozialhilfe<br />

Einkünfte aus Pflegeversicherung<br />

Umschulungs-/ABM-Maßnahmen<br />

„Schwarzgelder“<br />

Vorwegschätzung der Gewinne durch Steuerberater<br />

2. Zahlungsverpflichtungen<br />

Stellen Sie nun fest, welche Zahlungsverpflichtungen Ihr Kunde hat:<br />

Zins- und Tilgungszahlungen aus der beantragten Finanzierung<br />

Weitere Immobilienfinanzierungen<br />

Leasingraten und Ratenkreditverpflichtungen<br />

Kaltmiete<br />

Bei Selbstständigen: Aufwendungen für Krankenversicherung, Steuern<br />

und Altersvorsorge<br />

Bewirtschaftungskosten für die eigengenutzte Immobilie (2,– € je m 2 ) 2)<br />

Bewirtschaftungskosten für vermietetes Wohneigentum (1,– € je m 2 ) 2)<br />

Sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />

Unterhaltsverpflichtungen<br />

2) Nur bei Finanzierungen über 72 % des Verkehrswerts.<br />

34 35


RingBaufinanzierung<br />

Der Immobilienerwerb<br />

Rechnen Sie mit Nebenkosten!<br />

Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Schon vor oder gleich nach dem<br />

Immo bilienerwerb fallen Nebenkosten an. Diese sollten immer realistisch<br />

kalkuliert werden:<br />

Makler verlangen für ihre Dienste je nach Bundesland zwischen 3,48 %<br />

und 6,96 % des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />

Für den Notar und das Grundbuchamt sollten Sie rund 1,5 % des<br />

Kaufpreises rechnen<br />

Die Grunderwerbsteuer beträgt zurzeit 3,5 %, in Berlin, Hamburg und<br />

Sachsen-Anhalt 4,5 % des Kaufpreises. Für die folgenden Jahre planen<br />

weitere Bundesländer eine Anhebung der Grunderwerbsteuer auf bis<br />

zu 5 % (Stand 1.8.2010)<br />

Besteht die finanzierende Bank auf einem Wertgutachten von einem<br />

Sachverständigen, so sollten Sie dafür rund 0,5 % des ermittelten Werts<br />

einplanen<br />

Bei Umschuldungen vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung kann die<br />

Vorfälligkeitsentschädigung, die abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens,<br />

dem Zinsschaden der Bank sowie deren Berechnungsmethode ist, unterschiedlich<br />

hoch ausfallen. Daher sollte durch eine Anfrage bei der zuvor<br />

finanzierenden Bank stets geklärt werden, mit welcher Entschädigung im<br />

Einzelfall zu rechnen ist<br />

Modernisierungskosten – einige Beispiele<br />

Wohneigentum ist schön. Aber es muss auch instand gehalten werden!<br />

Wer sein Haus nicht pflegt, mindert dessen Lebenszeit. Statistisch beträgt<br />

sie 80 Jahre. Raten Sie Ihrem Kunden, zunächst das in Ordnung zu bringen,<br />

was dem Haus am meisten schadet. Zum Beispiel ein undichtes Dach, ein<br />

rissiger Außenputz oder kaputte Dach rinnen. Die Faustformel für die Kosten<br />

lautet: Innerhalb der Lebenszeit von 80 Jahren muss man das 1,3-Fache der<br />

Baukosten noch einmal aufwenden. Davon mehr als die Hälfte während der<br />

ersten 50 Jahre. Einige Beispiele:<br />

Beispiele Modernisierungskosten<br />

Maßnahmen Häufigkeit Kosten ca.<br />

Neue Fußböden Alle 7–30 Jahre 20,– € bis 100,– €/m<br />

Empfehlen Sie Ihrem Kunden, sich durch Kostenvoranschläge/Angebote von<br />

Handwerkern oder Architekten über die genauen Kosten zu informieren. Nur<br />

so vermeiden Sie späteren Ärger aufgrund entstehender Finanzierungslücken.<br />

2<br />

Einbauküche Alle 10–15 Jahre 6.000,– € bis 15.000,– €<br />

Heizungssanierung Alle 15–20 Jahre 10.000,– € bis 15.000,– €<br />

Modernisierung des Bades Alle 15–25 Jahre 8.000,– € bis 15.000,– €<br />

Fensteraustausch Alle 25–30 Jahre 600,– € bis 1.000,– €/Fenster<br />

Dachsanierung Alle 40–50 Jahre 15.000,– € bis 25.000,– €<br />

Empfehlen Sie Ihrem Kunden, sich durch Kostenvoranschläge/Angebote von<br />

Handwerkern oder Architekten über die genauen Kosten zu informieren. Nur<br />

so vermeiden diese späteren Ärger aufgrund entstehender Finanzierungslücken.<br />

Nutzen Sie für Ihre Argumentation auch das Plakat „Renovieren und Modern i -<br />

sieren“ (siehe Seite 30).<br />

Einzureichende Unterlagen<br />

Der Umfang der einzureichenden Unterlagen zur Prüfung der Beleihungsobjekte<br />

und Bonitätsunterlagen ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich.<br />

Welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen, entnehmen Sie bitte den<br />

Antragsunterlagen des jeweiligen Antrags, z. B.<br />

RingBaufinanzierung: DRB 0209<br />

RingBauspardarlehen: DRB 0208<br />

(als Blankodarlehen/Darlehen gegen Verpflichtungserklärung)<br />

RingImmoFitDarlehen von 5.000,– Euro bis 50.000,– Euro: DRB 0245<br />

(siehe auch Produktmerkblatt)<br />

36 37


RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Einfriedung, wenn sie zu den<br />

Heizungsanlagen inkl. Wärme -<br />

Herstellungskosten des Wohn-<br />

pumpensystem bei Wohngebäuden<br />

Die wohnwirtschaftliche Verwendung<br />

gebäudes gehört<br />

Entschuldung, soweit das Dar-<br />

K Kamine und Öfen im Wohnbereich<br />

Kanalanschlussgebühren<br />

lehen ursprünglich zu wohnwirt- Kaution, solange die Verfügungsschaftlichen<br />

Zwecken aufgenombe schränkung besteht<br />

men wurde oder an der Immobilie Kollektoren zur Warmwasser -<br />

Das ABC der Verwendungsmöglichkeiten<br />

gesichert ist. Auch Rückzahlung<br />

von Verwandtendarlehen<br />

gewinnung bei Wohngebäuden<br />

L Leibrenten im Zusammen-<br />

Bausparen – der Begriff beinhaltet zwar einen Hinweis auf das eigentliche Spar-<br />

Erbauseinandersetzung,<br />

hang mit Bau oder Erwerb<br />

ziel, aber natürlich können Ihre Kunden das Bausparguthaben jederzeit für belie-<br />

wenn der Bau sparer von einer eines Wohngebäudes<br />

bige Zwecke einsetzen: die Urlaubsreise, ein neues Auto oder andere Wünsche.<br />

Erbengemeinschaft, der er an- M Maklerprovision bei Käufen<br />

gehört, Wohnraum oder Bauland Markisen für Terrassen und<br />

Das Bauspardarlehen muss jedoch immer zu wohnwirtschaftlichen Zwecken<br />

von anderen Miterben erwirbt<br />

Balkon, sofern fest verbaut<br />

verwendet werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für<br />

Erbbaurecht und Erbbauzins- Moderni sier ung der eigenen<br />

das Bausparguthaben bei Inanspruchnahme der staatlichen Bausparförderung<br />

Ablösung für Wohngebäude,<br />

oder gemieteten Wohnung<br />

(siehe hierzu Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie auf Seite 17<br />

jedoch keine lfd. Zahlung<br />

N Notariatsgebühren<br />

und 18). Wohnwirtschaftlich meint dabei im weitesten Sinne fast jede Maßnahme<br />

Erbfolge, Erwerb eines Wohn- P Parkettböden, sofern fest mit<br />

rund um die Wohnimmobilie. Die wohnwirtschaftliche Verwendung wird im Zu -<br />

gebäudes im Rahmen der vor- dem Fußboden verbunden<br />

sam menhang mit der Zuteilungsannahme und/oder Darlehensbeantragung auf<br />

weggenommenen Erbfolge<br />

R Renovierungskosten, sofern<br />

entsprechenden Formularen von Ihnen und Ihrem Kunden bestätigt und durch<br />

Erbschaftsteuer, wenn Wohn- im Verhältnis zum Verkehrswert<br />

Belege, z. B. Kaufvertrag oder Rechnungen, nachgewiesen. Als Vertriebspartner<br />

immobilien geerbt werden<br />

nicht unerheblich<br />

der Deutscher Ring Bausparkasse AG haben Sie die Kompetenz, die wohnwirt-<br />

Erschließungskosten für<br />

S Sauna<br />

schaftliche Verwendung von Bausparmitteln bis zu 25.000,– Euro zu bestätigen.<br />

Wohnungsbau<br />

Schutzräume/Bunker<br />

F Fahrstühle in Wohngebäuden Schwimmbad<br />

Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, ob die geplante Maßnahme tatsächlich<br />

Fassadensanierung von Wohn- Stellplätze<br />

wohnwirtschaftlich ist, finden Sie hier die notwendigen Informationen. Alle aufge-<br />

gebäuden<br />

T Teppichboden, sofern fest mit<br />

führten Verwendungen, ggf. mit den genannten Einschränkungen, sind wohnwirt-<br />

Ferienhaus, wenn zum dauern- dem Fußboden verbunden<br />

schaftlich:den<br />

Bewohnen zugelassen<br />

Terrassen, die zu einem Wohn -<br />

(keine reinen Ferienhaus- und<br />

bereich gehören<br />

A Abbruchkosten im Zusammen- Bauland<br />

Wochenendsiedlungen und nicht U Umschuldung, soweit Darlehen<br />

hang mit der Neuerrichtung eines Baunebenkosten für Wohnungsbau<br />

bei Gewährung der erhöhten<br />

ursprünglich zu wohnwirtschaft-<br />

Wohnhauses<br />

C Carports für Wohnhäuser<br />

WoP von 15% in den Jahren<br />

lichen Zwecken aufgenommen<br />

Anliegerbeiträge<br />

D Dachsanierungen von Wohnge -<br />

1991–1993)<br />

wurde oder an der Immobilie ge-<br />

Architektenhonorar<br />

bäuden<br />

G Garagen für Wohnhäuser<br />

sichert ist. Auch Rückzahlung<br />

Auslandsimmobilien sind keine Dauerwohnrecht, wenn eigentums-<br />

Gartenanlage bei Erstanlage<br />

von Verwandtendarlehen<br />

förderberechtigte Verwendung, Bau- ähnlich i. S. d. Wohnungseigen-<br />

des Gartens im Zusammenhang V Vermessungskosten<br />

sparmittel können hierfür jedoch tums gesetzes<br />

mit Wohnungsbau<br />

W Wärmedämmungsmaßnahmen<br />

eingesetzt werden, soweit die Si- E Einbauküche, sofern individuell<br />

Gemischt genutztes Gebäude, bei Wohngebäuden<br />

cherstellung im Inland erfolgen kann auf das Gebäude zugeschnitten und<br />

soweit die Bausparmittel die<br />

Wintergärten, die als Wohnbereich<br />

B Badezimmerrenovierung<br />

fest mit dem Gebäude verbunden<br />

Kosten für den zu Wohnzwecken genutzt werden<br />

Bauerwartungsland, wenn<br />

Einbaumöbel, wenn wesentlicher<br />

genutzten Gebäudeteil nicht über- Wochenendhaus (siehe auch<br />

Bebauung gesichert ist<br />

Gebäudebestandteil<br />

steigen<br />

Ferienhaus)<br />

Grunderwerbsteuer auf<br />

Z Zäune inkl. Tor, wenn sie zu<br />

den Wohnteil der Immobilie<br />

den Herstellungskosten des<br />

38<br />

H Hausanschlusskosten<br />

Wohngebäudes gehören<br />

39


RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Das Mieter-ABC der wohnwirtschaft -<br />

lichen Verwendungsmöglichkeiten<br />

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über bauliche Maßnahmen des<br />

Mieters und die Möglichkeit, sie mit prämienbegünstigten Bausparverträgen<br />

nach Zuteilung zu finanzieren. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf<br />

Vollständigkeit.<br />

A Alarmanlage<br />

B Badeinbau oder -renovierung<br />

Bodenbeläge<br />

D Dachgeschossausbau<br />

Diebstahlsicherung<br />

E Einbauküche<br />

Einbauschränke, wenn wesentlicher<br />

Bestandteil<br />

Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen<br />

erneuern bzw. verlegen<br />

Etagenheizung<br />

F Fenstererneuerung<br />

Fliesen im Rahmen einer<br />

Instandsetzung<br />

Fußbodenerneuerung<br />

H Heizungsumstellung, wenn nicht<br />

Reparatur<br />

I Innenputzerneuerung<br />

Isolierverglasung<br />

K Klempnerarbeiten im Rahmen<br />

einer Instandsetzung<br />

M Malerarbeiten im Rahmen<br />

einer Instandsetzung<br />

R Radiatoren für Zentralheizung<br />

Rollladeneinbau<br />

S Sanitäre Anlagen<br />

Schallschutzmaßnahmen<br />

Steckdosen und Schalter<br />

T Tapezieren im Rahmen<br />

einer Instandsetzung<br />

Teppichboden<br />

Terrassen- und<br />

Balkonrenovierung<br />

Thermostatventil-Einbau<br />

Türerneuerung<br />

V Verkleidung von Außen-<br />

und Innenwänden<br />

Verputzerneuerung<br />

Versetzen von Wänden<br />

W Wärmepumpeneinbau<br />

Wärmeschutzmaßnahmen<br />

Warmwasseranlage-Einbau<br />

WC-Einbau<br />

Wohnungsabschluss<br />

Z Zentralheizungserneuerung<br />

Zwischendecke<br />

Zwischengeschoss-Einbau<br />

RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Das kleine Bauspar-und<br />

Finanzierungs-ABC<br />

40 41<br />

A<br />

B<br />

Abschlussgebühr: Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr<br />

fällig. Sie dient der Deckung eines Teils der Abschlusskosten<br />

und sollte innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn beglichen<br />

sein. Die gezahlte und dem Bausparkonto belastete Abschlussgebühr<br />

gehört zu den begünstigungsfähigen Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes.<br />

Anfangsdarlehen: Summe aus Bauspardarlehen und Darlehensgebühr.<br />

Bausparsumme: Bausparsumme nennt man den Betrag, über den ein<br />

Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel<br />

Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40 – 50 %<br />

der Gesamtfinanzierung ausmachen. Will der Bau sparer dagegen umschulden<br />

oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollte er das<br />

am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren.<br />

Beleihungsgrenze: Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen,<br />

bis zu der Bauspar dar lehen gewährt werden können, liegt bei 80 % des<br />

Beleihungswerts (in der Regel 72 % des Verkehrswerts). Wird diese<br />

Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten/Ersatzsicherheiten die<br />

Darlehens gewährung durchaus möglich machen. Die Beleihungsgrenzen<br />

der Bankpartner der RingBaufinanzierung fallen unterschiedlich aus und<br />

ermöglichen zurzeit Finanzierungen bis 100 % des Verkehrswerts, in<br />

Einzelfällen auch darüber hinaus.<br />

Beleihungsunterlagen: Für die Beleihungsprüfung braucht das Finanzierungsinstitut<br />

vom Darlehensnehmer be stimmte Unter lagen, z. B. vollständige<br />

Abschrift des Grundbuchauszugs, Abschrift des Kaufvertrags,<br />

Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche<br />

Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen<br />

Antragsformularen.<br />

Beleihungswert: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Bausparkassen<br />

und Banken verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend


D<br />

E<br />

wohnwirtschaftlich genutzten Objekts anhand von Unterlagen durchzuführen<br />

und einen Beleihungswert festzusetzen. Der Beleihungswert darf<br />

den Verkehrswert nicht übersteigen.<br />

Bewertungsstichtage: Der 31. März, der 30. Juni, der 30. September<br />

und der 31. Dezember sind bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />

Bewertungsstichtage. Zu diesen Terminen werden die Bewertungszahlen<br />

für Bausparverträge errechnet.<br />

Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird nach einer „Zeit x Geld“-Formel<br />

errechnet.<br />

Options-Tarif E:<br />

Saldensumme x 1,7<br />

Bausparsumme<br />

Finanzierungs-Tarif M:<br />

Saldensumme<br />

Bausparsumme<br />

Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung (siehe Ziel-<br />

bewertungszahl). Neben dem Mindestsparguthaben ist die Mindestbewertungszahl<br />

Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags.<br />

Blankodarlehen: Darlehen ohne Absicherung im Grundbuch; bis zu<br />

30.000,– Euro als Bauspar darlehen oder Bausparzwischenkredit (bezogen<br />

auf den nicht durch Bauspar guthaben gesicherten Darlehensteil) möglich.<br />

Darlehensgebühr: Die Darlehensgebühr von 2 % des Bauspardarlehens<br />

beim Options-Tarif E wird dem Bauspardarlehen zugeschlagen. Sie zählt<br />

zu den Geldbeschaffungskosten und ist bei Beachtung der gesetzlichen<br />

Bestimmungen steuerlich absetzbar.<br />

Darlehenssicherung: Die Sicherung des Immobiliendarlehens erfolgt<br />

grundsätzlich am finanzierten oder an einem anderen inländischen<br />

Pfandobjekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine<br />

Eintragung im Grundbuch ist nicht erforderlich bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung<br />

oder bei Blankodarlehen. Gegebenenfalls kann<br />

ein Darlehen auch gegen Stellung einer Ersatzsicherheit gewährt werden.<br />

Erhöhung: Mit Zustimmung der Bausparkasse kann die Bausparsumme<br />

erhöht werden. Der erhöhte Vertragsteil gilt prämienrechtlich als neuer<br />

Bausparvertrag. Erhöhungen der Bausparsumme um bis zu 100 % bei<br />

den Tarifen E und G und um bis zu 200 % beim Tarif M sind kostenfrei,<br />

wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende<br />

Erhöhungen in diesen Tarifen fällt eine Abschlussgebühr in Höhe<br />

von 1 % der Bausparsumme an.<br />

Ermäßigung: Mit einer Vertragsermäßigung wird durch den höheren<br />

Anspargrad und die höhere Bewertungszahl eine schnellere Zuteilung<br />

erreicht. Die Abschlussgebühr wird nachträglich nicht reduziert.<br />

Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten für die Sicherstellung von Baudarlehen<br />

kommen zum Beispiel in Betracht: Bankbürgschaft, Abtretung<br />

von Sparguthaben, Abtretung einer inländischen Lebensversicherung,<br />

Pfandrechte an Standard-Wertpapieren (Handel und Verwaltung im Inland).<br />

Mehrzuteilung: Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen<br />

eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein um bis zu 75%<br />

höheres Bauspardarlehen anbieten.<br />

Mindestbewertungszahl: Das Erreichen der Mindestbewertungszahl<br />

ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrags.<br />

Mindestsparguthaben: Das Mindestsparguthaben – auch Mindestansparsumme<br />

genannt – ist das Bausparguthaben, das am Bewertungsstichtag<br />

mindestens vorhanden sein muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden<br />

kann.<br />

Sondertilgungen: Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, durch Sondertilgungen<br />

schneller schuldenfrei zu werden. Sondertilgungen auf Bauspardarlehen<br />

sind in beliebiger Höhe möglich. Bei Sondertilgungen ab<br />

10 % des Anfangsdarlehens, mindestens jedoch 500,– Euro, setzt die<br />

Bausparkasse auf Verlangen des Bausparers den monatlichen Zins- und<br />

Tilgungsbeitrag herab. Bei anderen Immobiliendarlehen besteht zumeist<br />

ein Sondertilgungsrecht in Höhe von 5 % der Darlehenssumme. Andere<br />

Tilgungsmodalitäten sind vertraglich vereinbar.<br />

Sonderzahlungen auf Bausparverträge: Über die Regelsparbeiträge hinaus<br />

kann der Bausparer grundsätzlich Sonderzahlungen leisten und damit<br />

die Zuteilungsvoraussetzungen (Zuteilung) beeinflussen (Besonderheiten<br />

gelten bei Bausparverträgen, die vorfinanziert wurden).<br />

Tarifwechsel: Mit Zustimmung der Bausparkasse können alle nicht zugeteilten<br />

Bauspartarife in den Finanzierungs-Tarif M wechseln. Ausgenommen<br />

hiervon ist der Tarif G. Der Wechsel wird zum nächsten Bewertungsstich -<br />

tag wirksam.<br />

42 43<br />

M<br />

S<br />

T


U<br />

V<br />

Tarifwechselbetrag: Er stellt den Ausgleich für den Wechsel in einen Tarif<br />

mit niedrigerem Guthaben- und Darlehenszins dar. Grundlage ist die Summe<br />

der bisher gutgeschriebenen Zinsen. Die Belastung erfolgt mit Wirkung zum<br />

Jahresbeginn.<br />

Teilung: Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag in zwei oder mehrere<br />

Verträge teilen lassen. Dabei werden das Bausparguthaben und der Bonus<br />

beim Options-Tarif E im Verhältnis der Bausparsummen der neu entstehenden<br />

Verträge aufgeteilt, wenn der Bausparer keine andere Verteilung des<br />

Guthabens wünscht. Grund sätzlich muss bei jeder Teilung ein Guthaben<br />

von 1% der neuen Bauspar summe auf den neu entstehenden Vertrag übertragen<br />

werden, mindestens 100,– Euro.<br />

Tilgungsbeginn: Bei Bauspardarlehen ist der erste Tilgungsbeitrag im ersten<br />

Monat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, bei Teilauszahlung<br />

spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu entrichten.<br />

Treuebonus: Beim Options-Tarif E kann ein Treuebonus in Höhe der gezahlten<br />

Abschluss gebühr (max. 1.000,– Euro) verdient werden, wenn der Bausparvertrag<br />

mindestens 10 Jahre bestanden hat, ohne vorhergegangene<br />

Vertragsänderung (Teilung, Ermäßigung, Zusammenlegung oder Erhöhung)<br />

zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.<br />

Übertragung: Mit Zustimmung der Bausparkasse, die von bestimmten<br />

Voraussetzungen abhängig ist, können Bausparverträge auf andere Personen<br />

übertragen werden. Übertragungen sind ohne Verlust der staatlichen<br />

Bausparförderung nur auf Angehörige möglich. Ausnahme: Gewährte<br />

Arbeitnehmer-Sparzulagen bleiben erhalten, wenn der Vertrag nach Ablauf<br />

der gesetzlichen Sperrfrist auf einen Nichtverwandten übertragen wird.<br />

Verkehrswert: Das ist der Wert eines Objekts, der am Tag der Ermittlung<br />

im gewöhnlichen Ge schäfts verkehr unter Berücksichtigung aller Eigenschaften<br />

des Objekts (Lage, Beschaffenheit der Baulichkeit und des Grundstücks<br />

etc.) zu erzielen wäre.<br />

Verpflichtungserklärung: Ein Bauspardarlehen bis zu 30.000,– Euro<br />

(Kleindarlehen) kann ohne Eintrag im Grundbuch gegen Verpflichtungserklärung<br />

der Eigentümer des Pfandobjekts gewährt werden – auch ein<br />

Zwischenkredit bis zur Höhe von 30.000,– Euro, bezogen auf den nicht<br />

durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil, bei einer Bewertungszahl<br />

des Bausparvertrags von mind. 2,4. In dieser Erklärung verpflichten sich die<br />

Eigentümer,<br />

dass die Belastung des Objekts 72 % der Herstellungskosten, des Kaufpreises<br />

oder des Verkehrswerts nicht übersteigen wird<br />

zur Sicherung des Kredits auf Verlangen der Bausparkasse eine Grundschuld<br />

an bereiter Stelle eintragen zu lassen<br />

eine mögliche Sicherung durch eine Grundschuld nicht dadurch zu verhindern,<br />

dass das Pfandobjekt mit weiteren Rechten belastet oder veräußert<br />

wird<br />

Vertragsbeginn: Der Bausparvertrag kommt mit der Annahme des Antrags<br />

durch die Bausparkasse zustande. Mit dem Tag der Annahme,<br />

der dem Bausparer auf der Annahmeurkunde mitgeteilt wird, beginnen<br />

die Sparzeit und die gesetzliche Sperrfrist.<br />

Zielbewertungszahl: Bei einer Zuteilung haben die Verträge mit den höheren<br />

Bewertungszahlen Vorrang. Die niedrigste Bewertungszahl, für die<br />

zu einem Zuteilungstermin noch alle Bausparverträge mit den verfügbaren<br />

Zuteilungsmitteln zugeteilt werden können, heißt Zielbewertungszahl.<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag: Der Zins- und Tilgungsbeitrag ist die monatliche<br />

Rate, die der Bausparer nach Auszahlung seines Bauspardarlehens<br />

für Zins und Tilgung aufbringen muss. Die Höhe des Tilgungsbeitrages<br />

richtet sich nach der erreichten Bewertungszahl bei Zuteilung. Der monatliche<br />

Zins- und Tilgungsbeitrag lässt sich im Rahmen der Mehrzuteilung<br />

weiter absenken.<br />

Zusammenlegung: Bausparverträge des gleichen Bauspartarifs mit den<br />

gleichen Tarifmerkmalen können zusammengelegt werden. Für die prämienrechtliche<br />

Sperrfrist bleibt der Vertragsbeginn der Ursprungsverträge<br />

maßgebend.<br />

Zuteilung: Für die Zuteilung sind bestimmte Voraussetzungen unerlässlich,<br />

z. B. Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl. Die Zuteilung<br />

hängt aber letztlich auch von den der Bausparkasse zur Verfügung stehenden<br />

Zuteilungsmitteln ab und erfolgt ca. 4 bis 6 Monate nach Erreichung<br />

der Mindestvoraussetzungen. Des halb kann und darf im Voraus keine verbindliche<br />

Aussage über den Zuteilungs termin gemacht werden. Hat die<br />

Bausparkasse den Bausparvertrag zugeteilt und hat der Bausparer die<br />

Zuteilung angenommen, stellt die Bausparkasse Bausparguthaben und<br />

Bauspardarlehen bereit.<br />

44 45<br />

Z


RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />

Wohnriester – Fragen und Antworten<br />

Allgemeine Fragen<br />

Seit wann gibt es den Wohnriester?<br />

Die gesetzlichen Grundlagen der Wohnriester-Regelungen sind im sogenannten<br />

Eigenheimrentengesetz festgelegt, gültig seit dem 1.1.2008.<br />

Wer erhält die Förderung?<br />

Anspruch auf diese Förderung haben alle, die in einem inländischen Altersvor -<br />

sorgesystem abgesichert sind, z. B. Arbeitnehmer, Beamte und sonstige sozial -<br />

versicherte Berufstätige. Nicht berufstätige Ehepartner können einen Vertrag<br />

abschließen (= mittelbare Förderberechtigung) und erhalten die Förderung, ohne<br />

etwas einzahlen zu müssen, wenn der Partner zulagenberechtigt ist und einen<br />

entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.<br />

Wie hoch ist die Förderung?<br />

Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage maximal 154,– Euro. Die jährliche<br />

Kinderzulage beträgt 185,– Euro. Kinder ab dem Geburtsjahr 2008 erhalten<br />

300,– Euro. Und: Alle unter 25-Jährigen erhalten einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus<br />

von einmalig 200,– Euro. Die Summe der Zulagen wird am Jahresende<br />

der errechneten Steuerersparnis laut Einkommensteuererklärung gegenübergestellt.<br />

Ist die Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet<br />

das Finanzamt die Differenz im Rahmen des Einkommensteuerbescheids.<br />

Wann erhält man die volle Förderung?<br />

Wenn 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens vom Vorjahr,<br />

abzüglich der Zulage, in einem riestergeförderten Vertrag angelegt werden.<br />

Wie erhält man die Förderung?<br />

Grundlage ist ein Antrag, den der Sparer vom Anbieter des Wohnriester-Produkts<br />

erhält, selbst ausfüllt und bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)<br />

einreichen kann. Der Sparer kann aber auch den Anbieter bevollmächtigen, die<br />

Zulage jedes Jahr abzurufen (= Dauerantrag).<br />

Wer erhält den „Berufseinsteiger-Bonus“?<br />

Den Berufseinsteiger-Bonus über 200,– Euro erhalten alle, die zulagenberechtigt<br />

sind, einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, den erforderlichen Mindestbetrag<br />

einzahlen und zu Beginn des ersten Beitragsjahrs jünger als 25 Jahre<br />

sind.<br />

Was wird gefördert?<br />

Bau oder Kauf einer Immobilie, wenn sich diese in Deutschland oder einem<br />

anderen EWR-Staat 1) befindet, nach dem 31.12.2007 gekauft bzw. gebaut<br />

wurde und selbst genutzt wird. Zudem der Erwerb von Anteilen an Wohnungs -<br />

genossenschaften und der Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder<br />

Pflegeheim. Ebenso gefördert wird die Entschuldung einer selbst genutzten<br />

Immobilie zu Beginn der Auszahlungsphase, unabhängig vom Erwerbszeitpunkt.<br />

Was ist nicht förderfähig?<br />

Nicht gefördert werden:<br />

Immobilien, die sich nicht in Deutschland und nicht in einem anderen<br />

EWR-Staat befinden<br />

Immobilien, die vermietet, also nicht selbst genutzt werden<br />

Immobilien, die nicht ganzjährig bewohnt werden, z. B. Ferienwohnungen<br />

Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen<br />

Welche Wohnriester-Produkte werden angeboten?<br />

Von Bausparkassen werden Riester-Bausparverträge angeboten, die sowohl in<br />

der Anspar- als auch in der Darlehensphase mit Riester-Zulagen gefördert werden,<br />

sowie Riester-Baudarlehen. Banken und Sparkassen haben sich ebenfalls<br />

Riester-Baudarlehen zertifizieren lassen. Daneben gelten die Wohnriester-Regelungen<br />

natürlich auch für alle anderen Riester-Vorsorgearten: Rentenversicherungen,<br />

Investmentfonds und Banksparpläne.<br />

Kann Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag für den Erwerb von<br />

Immobilien entnommen werden?<br />

Ja. Das in einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital kann bis zu<br />

75 % oder 100 % entnommen und für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten<br />

Immobilie verwendet werden.<br />

Kann Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag für die Entschuldung<br />

einer Immobilie verwendet werden?<br />

Ja, zu Beginn der Auszahlungsphase – also zu Rentenbeginn – können bis zu<br />

75% oder 100 % des Kapitals entnommen und für die Entschuldung einer<br />

selbst genutzten Immobilie verwendet werden.<br />

1) Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />

46 47


Aus welchem Riester-Vertrag kann Geld für den Bau, Kauf oder die<br />

Entschuldung einer Immobilie entnommen werden?<br />

Aus jedem Riester-Vertrag kann Geld für den Bau, Kauf oder die Entschuldung<br />

einer Immobilie verwendet werden. Egal, ob es sich um einen Riester-Bauspar -<br />

vertrag, eine Riester-Versicherung, einen Riester-Fonds- oder Riester- Bank -<br />

sparplan handelt.<br />

Wie erfolgt die Besteuerung der Wohnriester-Produkte?<br />

Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind Riester-Spar- bzw. Tilgungsbeiträge<br />

grundsätzlich steuerfrei. Mit Rentenbeginn sind die geförderten Spar- und<br />

Tilgungsbeiträge nachgelagert zu versteuern.<br />

Was ist das Wohnförderkonto?<br />

Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das der Anbieter des Riester-<br />

Produkts für jeden Wohnriester-Vertrag anlegt. Auf diesem Konto werden<br />

alle geförderten Wohnriester-Beträge, d. h. alle Entnahme- und Tilgungsleistungen<br />

inkl. der in diese eingeflossenen Zulagen, aufsummiert und mit<br />

2 % jährlich verzinst. Mit Rentenbeginn endet die Verzinsung des Wohnförderkontos<br />

und der Kontostand bildet die Berechnungsgrundlage für die<br />

nachgelagerte Besteuerung.<br />

Wie funktioniert die (nachgelagerte) Besteuerung?<br />

Mit dem Rentenbeginn (frühestens mit 60, spätestens mit 68) muss der Eigenheimbesitzer<br />

den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des Wohnförderkontos<br />

mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Zwei Alternativen sind möglich:<br />

1) Ratenzahlung, d.h., die Steuerschuld wird gleichmäßig auf die gesamte<br />

Rentenphase verteilt (vom 60. bzw. 68. Lebensjahr bis zur Vollendung des<br />

85. Lebensjahres) und ist jährlich zu besteuern.<br />

2) Sofortige Zahlung der Steuerschuld zu Rentenbeginn. Für diese Wahl gewährt<br />

der Staat einen Rabatt in Höhe von 30 %, d.h., nur 70 % des geförderten<br />

Betrags müssen versteuert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings,<br />

dass die Immobilie die nächsten 20 Jahre selbst genutzt wird.<br />

Müssen die Zulagen und die Steuerermäßigung im Erbfall zurückgezahlt<br />

werden?<br />

Mit dem Tod des Zulageberechtigten wird die Selbstnutzung der Wohnimmobile<br />

aufgegeben. Bei Aufgabe der Selbstnutzung einer Wohnimmobile erfolgt keine<br />

Rückforderung von Zulagen und/oder Steuerermäßigung. Wird zu diesem Zeitpunkt<br />

noch ein Wohnförderkonto geführt, ist dieses aufzulösen. Der Auflösungsbetrag<br />

fällt mit in die Erbmasse und ist im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung<br />

des Verstorbenen mit dem individuellen Steuersatz nachgelagert zu<br />

versteuern, sofern der Verstorbene die Steuerschuld nicht in einem Beitrag zu<br />

Rentenbeginn beglichen hat.<br />

Fragen zur Finanzierung, Vermietung und zum Verkauf<br />

Wird zur Finanzierung eingesetztes Riester-Vermögen als Eigenkapital<br />

anerkannt?<br />

Ja, das auf einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital wird als<br />

Eigenkapital anerkannt.<br />

Wie werden Tilgungsleistungen gefördert?<br />

Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge werden steuerlich<br />

begünstigt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Förderberechtigung besteht<br />

und das Darlehen für eine selbst genutzte und nach dem 31.12.2007 gekaufte<br />

Wohnimmobilie eingesetzt wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die<br />

staatliche Riester-Zulage auf die anfallenden Tilgungsleistungen (max. in Höhe<br />

von 2.100,– Euro) beantragt werden.<br />

Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Laufzeiten eines Riester-Darlehens?<br />

Ja, Riester-Darlehen müssen bis zum Rentenbeginn, spätestens bis zum<br />

68. Lebensjahr komplett getilgt sein.<br />

Was passiert, wenn eine mit dem Geld aus dem Riester-Vertrag gebaute<br />

oder gekaufte Immobilie weitervermietet wird?<br />

Wird eine riesterfinanzierte Immobilie vermietet, muss der im Wohnförderkonto<br />

aufgezinste Betrag mit sofortiger Wirkung nachversteuert werden. Es sei denn,<br />

die Vermietung erfolgt zeitlich begrenzt, z. B. aufgrund eines beruflich bedingten<br />

Umzugs, und die Immobilie wird spätestens vor Vollendung seines 67. Lebensjahres<br />

wieder durch den Zulageberechtigten selbst genutzt.<br />

48 49


Was passiert bei einem Verkauf der geförderten Immobilie in der<br />

Auszahlungsphase?<br />

Nach dem 85. Lebensjahr ist der Verkauf der Immobilie steuerunschädlich.<br />

Ebenso, wenn der geförderte Betrag unmittelbar in den Erwerb eines Folgeobjektes<br />

investiert wird (z. B. lebenslanges Wohnrecht in einem Alters- oder<br />

Pflegeheim). Ansonsten gilt der Verkauf als steuerschädliche Verwendung<br />

und eine nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos ist notwendig.<br />

Nach Eintritt in die Auszahlungsphase gelten hierbei folgende Regelungen:<br />

1) Bei der Wahl einer Verteilung der Steuer auf die Rentenphase ist eine einmalige<br />

nachgelagerte Besteuerung des Restsaldos aus dem Wohnförderkonto<br />

notwendig.<br />

2) Bei Wahl der Einmalbesteuerung zu Rentenbeginn muss der erhaltene Rabatt<br />

in Höhe von 30 % nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert<br />

werden, abhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs:<br />

1. bis 10. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1,5-fachen<br />

Wert (= 45%)<br />

11. bis 20. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1-fachen Wert<br />

Dieses kann umgangen werden, indem der noch nicht versteuerte Restbetrag in<br />

einem anderen Riester-Vertrag angelegt wird.<br />

Damit Sie nichts vergessen:<br />

Ihre Notizen<br />

50 51


DRB 0194 08.10<br />

Internet: www.DeutscherRing.de<br />

E-Mail: Bausparservice@DeutscherRing.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!