DRB0194.pdf
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RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Auf einen Blick
Inhaltsverzeichnis<br />
Auf einen Blick<br />
RingBausparen – Viele Vorteile sprechen dafür! 3<br />
RingBausparen – Verkaufsstorys für jede Lebenslage 4<br />
RingBausparen – Das Verkaufskonzept 7<br />
RingBausparen – Die aktuellen RingBauspartarife 8<br />
RingBausparen – Bedarfsgerecht empfehlen 10<br />
RingBausparen – Einfach zu berechnen 12<br />
RingBausparen – Die staatliche Bausparförderung 17<br />
RingBausparen – Sparen mit staatlicher Förderung 20<br />
Immobilie als Altersvorsorge 22<br />
Die Wohnriester-Förderung im Überblick 23<br />
RingBaufinanzierung – Die Philosophie 25<br />
RingBaufinanzierung – Sicherheit bei der Finanzierung 26<br />
RingBaufinanzierung – Die RingBaufinanzierung als Ansatz für Folgegeschäft 27<br />
RingBaufinanzierung – Die Grundsätze 28<br />
RingBaufinanzierung – Die Produkte 29<br />
RingBaufinanzierung – Die Bonitätsanforderungen 35<br />
RingBaufinanzierung – Der Immobilienerwerb 36<br />
Die wohnwirtschaftliche Verwendung 38<br />
Das Mieter-ABC der wohnwirtschaftlichen Verwendungsmöglichkeiten 40<br />
Das kleine Bauspar- und Finanzierungs-ABC 41<br />
Wohnriester – Fragen und Antworten 46<br />
Ihre Notizen 51<br />
RingBausparen<br />
Viele Vorteile sprechen dafür!<br />
Bausparen ist 100 %ig sicher, es gibt kein Kursrisiko und kein Zinsrisiko<br />
Stabile Erträge, die sich sehen lassen können, bis zu 4 % Sparzinsen – garantiert<br />
Völlige Freiheit beim Sparen. Mal mehr, mal weniger, regelmäßig oder<br />
unregelmäßig – je nach persönlicher Situation<br />
Staatliche Förderung – keine andere Anlageform wird so vielseitig gefördert<br />
(Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage)<br />
Im Notfall ist das Guthaben kurzfristig verfügbar<br />
Ihr Kunde erwirbt den Anspruch auf ein zinsgünstiges, vom Kapitalmarkt<br />
unabhängiges Bauspardarlehen<br />
Garantiert niedriger Darlehenszins (Sollzins) von nur 3,5% p. a. für das<br />
Bauspardarlehen (effektiver Jahreszins 3,76 % – 4,61 %)<br />
Sondertilgungen während der Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen<br />
Rückzahlung des Darlehens sind jederzeit kostenfrei möglich – ohne<br />
Zinsaufschlag<br />
Vor Erreichen des Sparziels gibt es bei Bedarf eine günstige Vor- bzw.<br />
Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags<br />
Ein bis zu 75 % höheres Darlehen durch die Mehrzuteilung in den Tarifen<br />
Options-Tarif C, Options-Tarif E, Finanzierungs-Tarif G und Finanzierungs-<br />
Tarif M. Alle anderen Tarife können durch einen Wechsel in den aktuellen<br />
Finanzierungs-Tarif M von der Mehrzuteilung profitieren<br />
Absenkung der Zins- und Tilgungsbeiträge im Rahmen der Mehrzuteilung<br />
möglich – für eine noch niedrigere monatliche Rate<br />
Kostenfreie Erhöhung der Bausparsumme beim Options-Tarif E und<br />
Finanzierungs-Tarif G um 100 %, beim Finanzierungs-Tarif M um<br />
200 % möglich<br />
2 3
RingBausparen<br />
Verkaufsstorys für jede Lebenslage<br />
4 % Sparzinsen – die gehören zu unseren Liebsten!<br />
Zeigen Sie Ihren Kunden, wie man mit Unterstützung von Arbeitgeber<br />
und Vater Staat ein hübsches Vermögen aufbaut! Wecken<br />
Sie den Bedarf Ihres Kunden, indem Sie ihn zum Träumen anregen,<br />
und zeigen Sie ihm dann, wie er sich seine Wünsche erfüllt!<br />
Ihr Kunde spart mit einem RingBausparvertrag und kassiert<br />
satte Zuschüsse – vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.<br />
Außerdem kann sich Ihr Kunde die<br />
Wohnungsbauprämie sichern.<br />
Wohnungsbauprämie<br />
FlexiGeldplan<br />
Möchte sich Ihr Kunde als Mieter ab und zu besondere Wohn -<br />
wünsche erfüllen und braucht dazu immer wieder Geld? Dann<br />
ist der FlexiGeldplan genau das Richtige! Denn mit einem monat<br />
lichen Beitrag von nur 18,– Euro und der Anlage von 40,– Euro<br />
vermögenswirksamen Leistungen sichert sich Ihr Kunde insgesamt<br />
25.000,– Euro für seine Wohnwünsche! Und schon nach<br />
ca. 5–5 1 /2 Jahren Sparzeit stehen erstmals 5.000,– Euro bereit,<br />
danach ca. alle 3 Jahre weitere 4 x 5.000,– Euro. Auch<br />
andere Auszahlungsvarianten sind möglich oder der Einsatz als<br />
vollwertiger Finanzierungsbaustein von bis zu 75.000,– Euro nach<br />
Ablauf von zwei Jahren für den Eigenheimerwerb.<br />
DRB 0265<br />
Für alle Bauspar-Neuabschlüsse ab 2009 gilt: Die Wohnungsbauprämie<br />
(WoP) wird nach Zuteilung nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung gewährt.<br />
Tipp: Auch Sparer sollten sich die WoP sichern, falls später doch einmal<br />
der Erwerb von Wohneigentum in Frage kommt oder die Mietwohnung verschönert<br />
werden soll! Ausnahme: Einmalig steht die WoP der letzten 7 abgeschlossenen<br />
Sparjahre nach Zuteilung des Bausparvertrags frei zur Verfügung,<br />
wenn der Bausparer bei Vertragsschluss jünger als 25 Jahre ist.<br />
Gefördert von Vater<br />
Staat und Ihrem Chef!<br />
FlexiGeldplan<br />
Der flexible<br />
Geldplan für alle Mieter!<br />
DRB 0607<br />
Tipp: Der FlexiGeldplan ist die ideale Ergänzung zur Riester-Versicherung.<br />
Durch Nutzung der zusätzlichen Zuschüsse von Vater Staat und vom Arbeit -<br />
geber sowie durch das günstige Bauspardarlehen bei flexibler Verwend ungs -<br />
möglichkeit unabhängig vom Wohneigentumserwerb. Gemeinsam sind die<br />
beiden Produkte das ideale Wohnriester-Paket.<br />
RingImmoSchutzbrief<br />
Um das Wohneigentum in Schuss zu halten, sind von Zeit zu<br />
Zeit Modernisierungen und Renovierungen nötig – und das kann<br />
teuer werden. Mit dem RingImmoSchutzbrief sorgen Ihre Kunden<br />
für diese Kosten rechtzeitig vor: Bei einem monatlichen Beitrag von<br />
nur 58,– Euro können sie bereits nach ca. 5–5 1 /2 Jahren über<br />
5.000,– Euro Bausparsumme verfügen, danach ca. alle 3 Jahre<br />
über weitere 4 x 5.000,– Euro. Natürlich sind auch andere Laufzeiten<br />
und Beiträge möglich – flexibel und ganz nach Bedarf.<br />
Insgesamt stehen 25.000,– € zur Verfügung<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
RingImmoSchutzbrief<br />
Das Vorsorgeprogramm<br />
für die eigenen vier Wände<br />
Teilbetrag<br />
5.000,– €<br />
verfügbar nach ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca. verfügbar ca.<br />
5–5 1 /2 Jahren 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später 3 Jahre später<br />
4 5<br />
DRB 0273<br />
Auch andere Laufzeiten<br />
und Auszahlungsvarianten<br />
sind möglich!
Schenken und schenken lassen!<br />
Fast alle Eltern und Großeltern möchten ihren Lieben gern etwas Sinnvolles<br />
schenken – doch deren Wünsche sind meist kurzlebig und konsumorientiert.<br />
Da kommt Ihre Idee den Kunden bestimmt wie gerufen: Ein RingBausparvertrag<br />
ist ein Geschenk, das eine sichere und attraktive Spargrundlage und staatliche<br />
Förderung durch 8,8 % Wohnungsbauprämie 1) bietet. Darauf hat übrigens jeder<br />
ab einem Alter von 16 Jahren einen eigenen Anspruch – unabhängig vom<br />
Einkommen der Eltern.<br />
Die schlaue Alternative<br />
zum Sparbuch!<br />
DRB 0565 06.10<br />
DRB 0565<br />
+ + + Schenken und schenken lassen + + +<br />
RingBausparvertrag:<br />
Das Geschenk mit Zukunft!<br />
Eine clevere Sparidee mit staatlicher Unterstützung!<br />
Über einen RingBausparvertrag kann sich wirklich jeder freuen. Denn während<br />
der gesamten Ansparzeit gibt es eine garantierte Guthabenverzinsung von bis<br />
zu 4 %! Und alles ist so einfach: Sie sparen ohne Zwang und gehen keine<br />
Verpflichtung ein!<br />
Wird der Bausparvertrag auf den Namen des Kindes abgeschlossen, gibt es<br />
ab dem 16. Lebensjahr zusätzlich Unterstützung von Vater Staat: mit der frei verwendbaren<br />
Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 %, die zusammen mit dem<br />
Bausparguthaben ganz nach Wunsch eingesetzt werden kann! Zum Beispiel<br />
für ein Studium, das erste Auto oder die eigene Wohnung. 1)<br />
Inklusive: Anspruch auf ein günstiges Bauspardarlehen!<br />
Mit dem RingBausparvertrag sichern Sie sich auch den Anspruch auf ein Bauspardarlehen.<br />
Es bietet garantiert niedrige Zinsen und kann für wohnwirtschaftliche<br />
Zwecke genutzt werden.<br />
Ein RingBausparvertrag rechnet sich!<br />
Mit nur 43,– Euro im Monat – dem prämienbegünstigten Höchstbetrag für Ledige<br />
– und der Wohnungsbauprämie spart sich schnell ein kleines Vermögen an.<br />
Rechenbeispiel: 43,– € monatlich und staatliche Förderung2) Sparzeit ca. 7 Jahre ca. 10 Jahre ca. 15 Jahre<br />
Guthaben 4.415,– € 6.810,– € 11.220,– €<br />
Bausparsumme 7.000,– € 10.000,– € 16.000,– €<br />
1) Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, können einmal frei über die Wohnungsbauprämie der<br />
letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre verfügen. Die Prämie wird ab dem 16. Lebensjahr gewährt. Dabei gelten Förder -<br />
höchstbeträge und Einkommensgrenzen.<br />
2) Berechnungsgrundlage: Options-Tarif E. Die Wohnungsbauprämie kann über die gesamte Sparzeit in Anspruch<br />
genommen werden und steht nach Zuteilung zur Verfügung. Die Verwendung des Guthabens inkl. Prämie erfolgt wohnwirtschaftlich.<br />
Die Abschlussgebühr wird gesondert gezahlt. Auf das Bauspardarlehen wird verzichtet.<br />
Sichere Geldanlage mit garantierter Guthabenverzinsung von bis zu 4 %<br />
3) Voraussetzung: Der Bausparvertrag hat 7 Jahre bestanden, es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht, ohne dass<br />
eine Vertragsänderung stattgefunden hat, der Vertrag wurde nicht erhöht oder zusammengelegt, es wird auf das Darlehen<br />
verzichtet.<br />
3)<br />
Staatlich gefördert durch die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % 1)<br />
Flexibel sparen: regelmäßig oder zwischendurch, z. B. zum Geburtstag<br />
Optional günstiges Bauspardarlehen mit garantierter Zinssicherheit<br />
Guthaben flexibel einsetzbar – für junge Leute sogar mit allen Förderungen1) Die Vorteile auf einen Blick:<br />
DRB 0242<br />
1) Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind, können nach Zuteilung des Bauspar -<br />
vertrags einmal frei über die Wohnungsbauprämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre verfügen.<br />
RingBausparen<br />
Das Verkaufskonzept<br />
Ob bewährte Verkaufsstorys, starke Verkaufsansätze oder wichtige Akquisi tionshilfen<br />
– im Internet unter www.dasVerkaufskonzept.de finden Sie garantiert<br />
das Passende für Ihren Vertriebserfolg! Neben den Bedarfsfeldern „Sparen“,<br />
„Immobilienerwerb“ und „Immobilienbesitz“ stehen Ihnen zusätzlich aktuelle<br />
Fachinformationen zur Verfügung.<br />
So einfach kommen Sie zu Ideen:<br />
1. Geben Sie in Ihren Internet-Browser www.dasVerkaufskonzept.de ein.<br />
2. Tragen Sie Ihre Vertriebskennung in das vorgesehene Feld ein.<br />
3. Klicken Sie auf „Anmeldung“.<br />
Ihre Vertriebskennung für die Anmeldung erfragen Sie bitte bei Ihrem<br />
zuständigen Verkaufsdirektor der Bausparkasse.<br />
6 7
RingBausparen<br />
Die aktuellen RingBauspartarife<br />
Tarifübersicht<br />
Guthabenzins 1,5% p. a. 1,25 % p. a.<br />
Bonus1) 2,5 % p. a. –<br />
Darlehenszins (Sollzins) 4 % p. a. 3,50 % p. a.<br />
Effektiver Jahreszins2) 4,68 % p. a. bis 5,98 % p. a. 3,76 % p. a. bis 4,61 % p. a.<br />
(Bei Erhöhung d. Bausparsumme<br />
um 200 %: 3,62 % p.a. bis 3,91 % p.a.)<br />
Abschlussgebühr 1,6 % 3) Monatlicher Regelsparbeitrag<br />
der Bausparsumme 1,6 % der Bausparsumme<br />
je 1.000,– € Bausparsumme 3,50 € 3,– €<br />
Mindestsparguthaben 50 % der Bausparsumme 30 % der Bausparsumme<br />
Tarifliche Mindestsparzeit 19 Monate –<br />
Mindestbewertungszahl 4,8 (BWZ-Faktor 1,7) 4,8<br />
Mindestbausparsumme 5.000,– € 5.000,– €<br />
Mehrzuteilung4) Options-Tarif E Finanzierungs-Tarif M<br />
Höhe des Bauspardarlehens immer 50 % der Bausparsumme max. 70 % der Bausparsumme<br />
bis zu 75 % des Bauspardarlehens bis zu 75 % des Bauspardarlehens<br />
Darlehensgebühr 2% des Bauspardarlehens –<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag (TB), monatlich<br />
in ‰ der Bausparsumme abhängig von<br />
der Bewertungszahl (BWZ) bei dem für die<br />
Zuteilung maßgeblichen Bewertungsstichtag.<br />
Tilgungsdauer (TD) in Jahren/Monaten.<br />
Effektiver Jahreszins (Eff-Zins) in % p. a.<br />
Tilgungsdauer 5) Jahre/Monate von 7/9 bis 13/11 von 8/3 bis 19/7<br />
Erhöhungsgebühr<br />
BWZ TB TD Eff-Zins<br />
in ‰<br />
4,800–5,199 6,40 7/9 5,11–5,98<br />
5,200–5,999 6,00 8/5 5,04–5,84<br />
6,000–6,999 5,50 9/4 4,95–5,74<br />
7,000–7,999 5,00 10/5 4,86–5,62<br />
8,000–9,599 4,50 11/11 4,77–5,53<br />
ab 9,600 4,00 13/11 4,68–5,41<br />
Nach Ablauf von 2 Jahren: keine<br />
Gebühr für Erhöhungen bis zu 100 %<br />
der ursprünglichen Bausparsumme.<br />
1,0 % für Bausparsummen, die darüber<br />
hinaus erhöht werden.<br />
BWZ TB TD Eff-Zins<br />
in ‰<br />
4,800–5,399 8,20 8/3 3,99–4,61<br />
5,400–5,999 7,60 9/0 3,96–4,58<br />
6,000–6,999 6,90 10/1 3,92–4,52<br />
7,000–7,999 6,20 11/5 3,88–4,44<br />
8,000–8,999 5,60 13/0 3,84–4,41<br />
9,000–11,539 5,20 14/3 3,82–4,36<br />
11,540–12,639 4,40 17/1 3,77–4,30<br />
ab 12,640 4,10 19/7 3,76–4,28<br />
Nach Ablauf von 2 Jahren: keine<br />
Gebühr für Erhöhungen bis zu 200 %<br />
der ursprünglichen Bausparsumme.<br />
1,0 % für Bausparsummen, die darüber<br />
hinaus erhöht werden.<br />
1) Das Bausparguthaben wird mit 1,5 % jährlich<br />
verzinst. Die Verzinsung erhöht sich rückwirkend<br />
um einen Bonus von 2,5 % auf insgesamt 4 %<br />
jährlich, wenn die folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllt sind:<br />
• Der Bausparvertrag hat mindestens 7 Jahre<br />
bestanden<br />
• Es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht,<br />
ohne dass vorher eine Vertragsteilung oder<br />
Vertragsermäßigung durchgeführt wurde<br />
• Der Bausparvertrag wurde nicht erhöht oder<br />
zusammengelegt<br />
• Der Bausparer verzichtet auf das<br />
Bauspardarlehen<br />
Die Bonusverzinsung endet mit dem Tage der<br />
ersten Zuteilung (Zuteilungstermin).<br />
2) Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />
3) Der Bausparer erhält einen Treuebonus in<br />
Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max.<br />
1.000,– €), wenn die drei nachstehenden<br />
Voraussetzungen erfüllt sind:<br />
• Der Bausparvertrag hat mindestens 10 Jahre<br />
bestanden<br />
• Der Bausparvertrag wurde ohne vorhergegangene<br />
Vertragsänderungen (Teilung, Ermäßig<br />
ung, Erhöhung, Zusammenlegung) zugeteilt<br />
• Der Bausparer verzichtet auf das<br />
Bauspardarlehen<br />
4) Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach<br />
mit der Bundesanstalt für Finanzdienst leistungs -<br />
aufsicht abgestimmten Voraussetzungen eine<br />
Absenkung des Tilgungsbeitrages bzw. ein<br />
erhöhtes Bauspardarlehen mit modifiziertem<br />
oder unverändertem Tilgungsbeitrag (Mehr zu -<br />
teilung) anbieten.<br />
5) Kontogebühren sind nicht berücksichtigt.<br />
8 9
RingBausparen<br />
Bedarfsgerecht empfehlen<br />
Sparen oder finanzieren? Das ist häufig die Frage, mit der Sie von Ihren Kunden<br />
konfrontiert werden. Gut, dass Sie für die bedarfsorientierte Tarifempfehlung<br />
zwei exzellente Argumente haben: Options-Tarif E und Finanzierungs-Tarif M.<br />
Options-Tarif E<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Ihr Kunde … Ihre Empfehlung:<br />
... äußert eindeutige Bau- oder Kaufpläne<br />
und möchte später mit einem<br />
zinsgünstigen Darlehen finanzieren.<br />
... möchte zunächst nur mit hoher<br />
Rendite sparen und ist sich noch<br />
nicht sicher, ob er später ein<br />
Darlehen aufnehmen wird.<br />
... möchte schnell über sein Darlehen<br />
verfügen und kann sofort das Mindestsparguthaben<br />
einzahlen bzw.<br />
sehr hohe Sparbeiträge leisten.<br />
... ist Mieter, möchte sich ab und zu<br />
besondere Wohnwünsche erfüllen<br />
und braucht dazu immer wieder Geld.<br />
... möchte zum Ablauf der Zins bindung<br />
eine bestehende Finanzierung<br />
umschulden oder ablösen.<br />
Eignet sich immer für Kunden, bei denen der<br />
Spargedanke im Vordergrund steht und die<br />
Darlehensinanspruchnahme unwahrscheinlich ist.<br />
Optimal für Kunden, die sofort finanzieren wollen<br />
oder eine Finanzierung planen.<br />
Bedarfsorientierte Tarifempfehlung – eine Hilfestellung<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Verkaufsstory: „FlexiGeldplan“<br />
(DRB 0607)<br />
Options-Tarif E<br />
Verkaufsstory: „4 % Sparzinsen –<br />
die gehören zu unseren Liebsten!“<br />
(DRB 0265)<br />
Options-Tarif E<br />
Argument: „Schnellste Zuteilung!“<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Verkaufsstory: „FlexiGeldplan“<br />
(DRB 0607)<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Bedarfsorientierte Tarifempfehlung – eine Hilfestellung<br />
Ihr Kunde … Ihre Empfehlung:<br />
... ist bereits Immobilienbesitzer und<br />
möchte finanziell für Modernisierung,<br />
Renovierung etc. vorsorgen.<br />
... hat bereits eine Riester-Rente,<br />
möchte in Zukunft vielleicht einmal<br />
Wohneigentum erwerben und sich<br />
dazu alle Förderungen sichern.<br />
... möchte einem Verwandten oder<br />
Bekannten ein sinnvolles Geschenk<br />
machen.<br />
... möchte in der Darlehensphase<br />
eine erträgliche Zins- und Tilgungsrate<br />
haben und nicht zu hohe Zahlungen<br />
leisten.<br />
... legt Wert auf günstige Darlehenszinsen<br />
und hohe Planungssicherheit<br />
bei niedrigen monatlichen Raten.<br />
… möchte für den Ruhestand vorsorgen<br />
und durch die eigenen vier Wände<br />
vom mietfreien Wohnen profitieren.<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Verkaufsstory: „RingImmo-<br />
Schutzbrief“ (DRB 0273)<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Verkaufsstory: „FlexiGeldplan –<br />
die ideale Ergänzung zum<br />
Wohnriester!“ (DRB 0607)<br />
Options-Tarif E<br />
Verkaufsstory: „Schenken und<br />
schenken lassen!“ (DRB 0565)<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Argument: „Absolute Zinssicherheit<br />
und niedrige Raten!“<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
(als Sofortfinanzierung in<br />
Kombination mit einem<br />
Bauspar-Vorausdarlehen)<br />
Unser Finanzierungs-Tarif ist fü r alle da!<br />
Finanzierungs-Tarif M<br />
Verkaufsstory: „Immobilie als<br />
Altersvorsorge” (DRB 0546)<br />
Auch Kunden, die sich in der Vergangenheit für einen anderen Tarif ent schieden<br />
haben und nun die Vorteile des Finanzierungs-Tarifs (aktuell Finanzierungs-Tarif M)<br />
nutzen möchten, haben die Möglichkeit, in diesen Tarif zu wechseln 1) . Dabei<br />
erfolgt die Umstellung so, als hätte Ihr Kunde von Anfang an einen Bauspar -<br />
vertrag als Finanzierungs-Tarif abgeschlossen.<br />
Wichtige Informationen über Voraussetzungen und Auswirkungen, insbesondere<br />
auch auf die Zuteilung des Vertrags, finden Sie im Tarifwechselantrag (DRB 0005).<br />
1) Kein Wechsel aus dem Finanzierungs-Tarif G möglich.<br />
10 11
RingBausparen<br />
Einfach zu berechnen<br />
Mit dem RingProduktPortal oder dem RingBausparrechner berechnen Sie<br />
schnell und präzise den gewünschten Bausparvertrag. Die nachfolgenden<br />
Formeln, Anspar- und Tilgungstabellen helfen Ihnen, überschlägig und schnell<br />
die Laufzeit, die Bausparsumme oder den Sparbeitrag von Hand zu berechnen.<br />
Dabei ist es Voraussetzung, dass Sie zusammen mit Ihrem Kunden zwei dieser<br />
drei Zielwerte bereits festgelegt haben.<br />
Zur detaillierten Berechnung gehen Sie einfach unter:<br />
www.rpp.DeutscherRing.de – Kennung: Bausparkasse –<br />
oder www.RingBausparrechner.de mit editierbarem PDF-Antrag<br />
Beispielrechnung mit Verlaufsdarstellung<br />
im RingProduktPortal<br />
RingBausparrechner mit PDF-Antrag<br />
Berechnung monatlicher Sparbeitrag<br />
Wie viel muss ich monatlich zahlen, um zu einem festgelegten Zeitpunkt eine<br />
bestimmte Bausparsumme zu erhalten?<br />
(Bausparsumme und Ansparzeit vorgegeben)<br />
mtl. Sparbeitrag gem.<br />
Anspartabelle je nach<br />
gewünschter Laufzeit<br />
x<br />
(z. B. 9,42 € bei einer Laufzeit<br />
von 5 Jahren bis zur Zuteilung)<br />
Berechnung Bausparsumme<br />
Bausparsumme<br />
(z. B. 15.000,– €)<br />
Mtl. Sparbeitrag<br />
(141,– €, Beispielrechnung<br />
auf Basis<br />
Options-Tarif E)<br />
12 13<br />
1.000<br />
Welche Bausparsumme erhalte ich zu einem bestimmten Zeitpunkt, wenn ich<br />
monatlich einen festgelegten Sparbeitrag einzahle?<br />
(Monatlicher Sparbeitrag und Ansparzeit sind vorgegeben)<br />
1.000<br />
x<br />
Berechnung Laufzeit<br />
gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />
(z. B. 140,– €)<br />
mtl. Sparbeitrag gem. Anspartabelle<br />
je nach gewünschter Laufzeit<br />
(z. B. 9,42 € bei einer Laufzeit von 5 Jahren bis zur<br />
Zuteilung, Beispielrechnung auf Basis Options-Tarif E)<br />
=<br />
Bausparsumme<br />
(15.000,– €,<br />
abrunden auf<br />
volle Tausend)<br />
Wann kann ich über eine bestimmte Bausparsumme verfügen, wenn ich<br />
monatlich einen bestimmten Sparbeitrag zahle?<br />
(Bausparsumme und monatlicher Sparbeitrag sind vorgegeben)<br />
1.000<br />
x<br />
gewünschter mtl. Sparbeitrag<br />
(z. B. 140,– €)<br />
Bausparsumme<br />
(z. B. 15.000,– €)<br />
=<br />
Mtl. Sparbeitrag<br />
=<br />
je 1.000,– €<br />
(Laufzeit ist in etwa identisch<br />
mit dem nächstgelegenen mtl.<br />
Sparbeitrag in der Anspartabelle)
Anspartabelle Options-Tarif E (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />
zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />
ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />
2 Jahre – – Sofortauffüllung1) 3 Jahre 18,06 € 17,08 € 2 Jahre, 6 Monate<br />
4 Jahre 12,17 € 11,78 € 3 Jahre, 6 Monate<br />
5 Jahre 9,42 € 9,12 € 4 Jahre, 6 Monate<br />
6 Jahre 7,68 € 7,42 € 5 Jahre, 6 Monate<br />
7 Jahre 6,47 € 6,25 € 6 Jahre, 6 Monate<br />
8 Jahre 5,58 € 5,39 € 7 Jahre, 6 Monate<br />
9 Jahre 4,90 € 4,73 € 8 Jahre, 6 Monate<br />
10 Jahre 4,36 € 4,21 € 9 Jahre, 6 Monate<br />
11 Jahre 3,93 € 3,79 € 10 Jahre, 6 Monate<br />
12 Jahre 3,57 € 3,45 € 11 Jahre, 6 Monate<br />
13 Jahre 3,27 € 3,15 € 12 Jahre, 6 Monate<br />
14 Jahre 3,02 € 2,91 € 13 Jahre, 6 Monate<br />
15 Jahre 2,79 € 2,69 € 14 Jahre, 6 Monate<br />
Tilgungstabelle Options-Tarif E (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />
Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 2)<br />
2 und 3 Jahre 6,40 € 5,11– 5,98 % 7 Jahre, 9 Monate<br />
4 Jahre 5,50 € 4,95–5,74 % 9 Jahre, 4 Monate<br />
5 Jahre 5,00 € 4,86–5,62 % 10 Jahre, 5 Monate<br />
6 Jahre 4,50 € 4,77–5,53 % 11 Jahre, 11 Monate<br />
Ab 7 Jahren 4,00 € 4,68–5,41 % 13 Jahre, 11 Monate<br />
Anspartabelle Finanzierungs-Tarif M (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Laufzeit bis Monatl. Sparbeitrag Monatl. Sparbeitrag Spardauer ca.<br />
zur Zuteilung (bei Verrechnung (bei sofortiger Zahlung<br />
ca. der Abschlussgebühr) der Abschlussgebühr)<br />
4 1 /4 Jahre – – Sofortauffüllung1) 5 Jahre 9,83 € 9,26 € 4 Jahre, 6 Monate<br />
6 Jahre 6,72 € 6,25 € 5 Jahre, 6 Monate<br />
7 Jahre 4,90 € 4,50 € 6 Jahre, 6 Monate<br />
8 Jahre 3,74 € 3,39 € 7 Jahre, 6 Monate<br />
9 Jahre 3,01 € 2,85 € 8 Jahre, 6 Monate<br />
10 Jahre 2,68 € 2,54 € 9 Jahre, 6 Monate<br />
11 Jahre 2,42 € 2,28 € 10 Jahre, 6 Monate<br />
12 Jahre 2,20 € 2,08 € 11 Jahre, 6 Monate<br />
13 Jahre 2,02 € 1,90 € 12 Jahre, 6 Monate<br />
14 Jahre 1,86 € 1,75 € 13 Jahre, 6 Monate<br />
15 Jahre 1,73 € 1,62 € 14 Jahre, 6 Monate<br />
Tilgungstabelle Finanzierungs-Tarif M (je 1.000,– € Bausparsumme)<br />
Laufzeit aus Monatl. Zins- und Effektiver Tilgungsdauer ca.<br />
Anspartabelle Tilgungsbeitrag Jahreszins 2)<br />
4 1 /4 bis 9 Jahre 8,20 € 3,99–4,61 % 8 Jahre, 3 Monate<br />
10 Jahre 7,60 € 3,96–4,58 % 9 Jahre<br />
11 und 12 Jahre 6,90 € 3,92–4,52 % 10 Jahre, 1 Monat<br />
13 und 14 Jahre 6,20 € 3,88–4,44 % 11 Jahre, 5 Monate<br />
15 Jahre 5,60 € 3,84–4,41 % 13 Jahre<br />
1) Sofortauffüllung in Höhe des Mindestbausparguthabens (50 % der Bausparsumme bei Options-<br />
Tarif E und 30 % der Bausparsumme bei Finanzierungs-Tarif M) zzgl. der Abschluss gebühr sowie<br />
der anteilig für das Jahr des Vertragsabschlusses belasteten Kontoführungsgebühr einen Tag vor<br />
einem Bewert ungsstich tag.<br />
2) Berechnet nach der Preisangabenverordnung.<br />
Berechnungsgrundlagen:<br />
• Vertragsbeginn 1.1. eines Jahres<br />
• Es wird gespart, bis die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind<br />
• Keine Berücksichtigung von staatlicher Bausparförderung<br />
• Steuerfreiheit für die Zinserträge vorausgesetzt<br />
• Tabelle berechnet auf Basis 10.000,– € (Options-Tarif E)/25.000,– € (Finanzierungs-Tarif M)<br />
(geringe Abweichungen bei anderen Bausparsummen möglich)<br />
• Laufzeit bis zur voraussichtlichen Zuteilung ist eine unverbindliche Angabe, Abweichungen sind möglich<br />
14 15
Optimierte Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzierungs-Tarif M<br />
Spardauer<br />
8 Jahre<br />
10 Jahre<br />
12 Jahre<br />
15 Jahre<br />
Mtl. Zins- u. Tilgungsbeitrag je 1.000,– € Bausparsumme bei Erreichen eines Spar -<br />
guthabens von ca.: (Die zum Erreichen des jeweiligen Sparguthabens erforderliche mtl. Sparrate<br />
sowie die Laufzeit des Bauspardarlehens in Jahren und Monaten ist in Klammern dargestellt)<br />
30 % der BSS 35 % der BSS 40 % der BSS 45 % der BSS 50 % der BSS<br />
8,2 ‰ 6,4 ‰ 4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,0 ‰<br />
(3,3 ‰; 8 J., 3 M.) (3,9 ‰; 10 J., 1 M.) (4,4 ‰; 12 J., 8 M.) (4,9 ‰; 15 J., 0 M.) (5,4 ‰; 19 J., 2 M.)<br />
6,9 ‰ 5,3 ‰ 4,1 ‰ 3,3 ‰ 2,6 ‰<br />
(2,7 ‰; 10 J., 1 M.) (3,1 ‰; 12 J., 9 M.) (3,5 ‰; 16 J., 0 M.) (3,9 ‰; 19 J., 2 M.) (4,3 ‰; 23 J., 8 M.)<br />
5,8 ‰ 4,5 ‰ 3,7 ‰ 3,0 ‰ 2,5 ‰<br />
(2,1 ‰; 12 J., 6 M.) (2,5 ‰; 15 J., 9 M.) (2,9 ‰; 18 J., 4 M.) (3,3 ‰; 21 J., 11 M.) (3,6 ‰; 25 J., 0 M.)<br />
4,9 ‰ 3,9 ‰ 3,1 ‰ 2,7 ‰ 2,5 ‰<br />
(1,7 ‰; 15 J., 6 M.) (2,0 ‰; 19 J., 2 M.) (2,4 ‰; 23 J., 8 M.) (2,6 ‰; 25 J., 0 M.) (2,9 ‰; 25 J., 0 M.)<br />
Gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) kann die Bausparkasse dem<br />
Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienst leistungsaufsicht abgestimmten Voraus setz<br />
u ngen bei Zuteilung des Bau spar vertrages eine Absenkung des Zins- und Tilgungsbeitrags anbieten.<br />
Die hier dargestellten optimierten Zins- und Tilgungsbeiträge des Finanzier ungs-Tarifs M sind auf<br />
dieser Basis berechnet. Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass das aus der Tabelle ersichtliche Spargut -<br />
haben bei Zuteilung durch eine gleichbleibende monatliche Sparleistung erreicht wird. Eine hiervon<br />
abweichende Besparung führt zu abweichenden Zins- und Tilgungsbeiträgen. Die Zuteilung erfolgt<br />
zum Ablauf der Spardauer. Erreicht der Vertrag die Zuteilung bereits vorher, wird von einer Fort -<br />
setzung des Vertrags ausgegangen. Rechtzeitig vor Ablauf der Spardauer ist dann die erneute<br />
Zuteilung gem. ABB zu beantragen. Alle Werte sind Annäherungswerte. Die tatsächlichen optimierten<br />
Zins- und Tilgungs bei träge bei Zuteilung des Bausparvertrags können von den hier dargestellten<br />
leicht abweichen.<br />
Die Bausparkasse kann und darf zum Zeitpunkt des Ver trags abschlusses die hier dargestellten Zinsund<br />
Tilgungs beiträge nicht garantieren. Die Höhe der regulären Zins- und Tilgungsbeiträge ist in § 11<br />
der ABB festgelegt und kann ggf. von den hier unverbindlich und beispielhaft dargestellten abweichen.<br />
RingBausparen<br />
Die staatliche Bausparförderung<br />
Keine andere Sparform wird vom Staat so vielfältig gefördert wie das Bausparen.<br />
Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL)<br />
und der Wohnungsbauprämie erhalten Ihre Kunden zwei Förderungen, die Bausparen<br />
noch attraktiver macht.<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage für VL Stand 1.1.2009<br />
Förderhöchstbetrag p. a. Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />
470,– € 9 % 42,30 €<br />
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Jeder<br />
Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Antrag seines Arbeitnehmers den gewünschten<br />
Betrag als VL zu überweisen. Arbeitnehmer bekommen vom Arbeitgeber<br />
häufig einen tarifvertraglich festgelegten Zuschuss zu den VL<br />
Ist der Arbeitgeberanteil kleiner als 40,– Euro monatlich, rechnet es sich,<br />
wenn der Arbeitnehmer die VL durch einen Anteil seines eigenen<br />
Nettogehaltes aufstockt. Dadurch sichert er sich bei Erfüllung der<br />
Anspruchsvoraussetzungen die maximale staatliche Förderung der VL<br />
Sollte Ihr Kunde irgendwann einmal keinen Anspruch mehr auf die<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage haben, weil die Einkommensgrenzen (siehe Tabelle<br />
Seite 19) überschritten werden, kann ersatzweise auch Wohnungsbauprämie<br />
auf die VL beantragt werden<br />
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist jährlich vom Kunden im Rahmen seiner<br />
Einkommensteuererklärung zu beantragen<br />
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nach 7 Jahren für die ersten 7 Jahre dem<br />
Bausparkonto gutgeschrieben. Bei vorzeitiger prämienunschädlicher Ver füg<br />
ung über den Vertrag erfolgt die Gutschrift zeitnah. Nach Ablauf von 7 Jahren<br />
wird die Sparzulage im Rahmen der steuerlichen Veranlagung festgesetzt<br />
16 17
Wohnungsbauprämie Stand 1.1.2009<br />
Förderhöchstbetrag p. a. 1) Fördersatz Maximale Förderung p. a.<br />
Alleinstehend 512,– € 8,8 % 45,06 €<br />
Verheiratet 1.024,– € 8,8 % 90,11 €<br />
Die Wohnungsbauprämie erhält Ihr Kunde bei Einhaltung der Einkommens -<br />
grenzen (siehe Tabelle Seite 19) für alle Einzahlungen auf sein Bausparkonto<br />
sowie auf die gutgeschriebenen Bausparzinsen bis zum genannten Förderhö<br />
chstbetrag. VL, für die eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird,<br />
gehören nicht dazu<br />
Die Wohnungsbauprämie ist jährlich vom Kunden über die Bausparkasse zu<br />
beantragen<br />
Den Antrag erhält der Kunde zusammen mit dem Jahreskontoauszug<br />
Die Wohnungsbauprämie wird nur nach Zuteilung und Auszahlung der<br />
Bausparmittel bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung gewährt. Mehr<br />
Informationen zur wohnwirtschaftlichen Verwendung finden Sie auf Seite 38<br />
Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge findet die Sperrfrist von 7<br />
Jahren, nach deren Ablauf frei über die Wohnungsbauprämie (WoP) verfügt<br />
werden kann, keine Anwendung mehr. Dies gilt auch für Bausparverträge, die<br />
in 2008 abgeschlossen worden sind und für die in diesem Jahr nicht mindes -<br />
tens ein Regelsparbeitrag eingezahlt wurde<br />
Bei einer Erhöhung von Bausparverträgen – unabhängig davon, wann der<br />
ursprüngliche Bausparvertrag abgeschlossen wurde – unterliegt seit 2009 die<br />
Wohnungsbauprämie für den erhöhten Vertragsteil ebenfalls einer wohnwirtschaftlichen<br />
Verwendung<br />
Sonderregelung Wohnungsbauprämie für junge Leute<br />
Ausnahme: Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre sind,<br />
können nach Zuteilung einmal frei – ohne wohnwirtschaftliche Verwendung –<br />
über die Wohnungsbau prämie der letzten 7 abgeschlossenen Sparjahre<br />
verfügen. Daher der Tipp an alle jungen Bausparer: Sichern Sie sich jetzt<br />
die Wohnungsbauprämie, sie steht Ihnen zu!<br />
1) Mindestsparbeitrag p. a. beträgt 50,– € je Bausparkasse.<br />
Einkommensgrenzen für die staatliche Bausparförderung<br />
Zu versteuerndes Jahreseinkommen Stand 1.1.2009<br />
Familienstand Arbeitnehmer-Sparzulage Wohnungsbauprämie<br />
Alleinstehend 17.900,– € 25.600,– €<br />
Verheiratet 35.800,– € 51.200,– €<br />
Entspricht einem Bruttoeinkommen (alle Angaben unverbindlich) 2)<br />
Familienstand Arbeitnehmer Anzahl Arbeitnehmer- Wohnungsbauprämie<br />
Kinder Sparzulage<br />
Alleinstehend 1 0 23.803,– € 29.635,– €<br />
Alleinstehend 1 1 32.464,– € 38.296,– €<br />
Alleinstehend 1 2 39.763,– € 45.595,– €<br />
Verheiratet 1 0 45.815,– € 57.480,– €<br />
Verheiratet 1 1 53.114,– € 64.778,– €<br />
Verheiratet 1 2 60.412,– € 71.835,– €<br />
Verheiratet 1 3 67.643,– € 78.843,– €<br />
Verheiratet 2 0 47.607,– € 59.271,– €<br />
Verheiratet 2 1 54.905,– € 66.569,– €<br />
Verheiratet 2 2 62.204,– € 73.868,– €<br />
2) Berücksichtigt sind die gültigen und in den jeweiligen Fällen abzugsfähigen Arbeitnehmer-Pausch -<br />
beträge, Sonderausgabenpauschbeträge, Vorsorgepauschalen, Entlastungsbetrag für Alleiner ziehen de,<br />
Betreuungsfreibeträge und Kinderfreibeträge. Die angegebenen Summen gelten nur für sozialversicherungspflichtige<br />
Arbeitnehmer. Die Angaben wurden unter der Annahme gleichbleibender Steuer -<br />
gesetze erstellt und sind ohne Gewähr. (Stand 1.1.2010)<br />
18 19
RingBausparen<br />
Sparen mit staatlicher Förderung<br />
Entnehmen Sie der folgenden Tabelle, welches Guthaben nach 7 Jahren mit der<br />
staatlichen Bausparförderung in unserem Options-Tarif E erreicht werden kann.<br />
Guthaben nach 7 Jahren<br />
Wichtig für Sparer:<br />
Familien- Anzahl Monatlicher Guthaben Guthaben<br />
stand Arbeit- Sparbeitrag ca. bei Dar- ca. bei Darnehmer<br />
lehensverzicht lehensnutzung<br />
Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 4.055,– € 3.755,– €<br />
Sparzulage Verheiratet 2 AN 2x 40,– € VL 8.200,– € 7.595,– €<br />
Arbeitnehmer- Alleinstehend 1 AN 40,– € VL 8.545,– € 7.870,– €<br />
Sparzulage + 43,– €<br />
und Verheiratet 1 AN 40,– € VL 13.030,– € 12.000,– €<br />
Wohnungs bau- + 86,– €<br />
prämie Verheiratet 2 AN 2x 40,– € VL<br />
+ 86,– €<br />
17.190,– € 15.835,– €<br />
Wohnungsbau- Alleinstehend – 43,– € 4.325,– € 4.030,– €<br />
prämie Verheiratet – 86,– € 8.805,– € 8.155,– €<br />
Die Wohnungsbauprämie wird nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung<br />
gewährt. Wie vielseitig die wohnwirtschaftliche Verwendung ist, wird ab<br />
Seite 38 beschrieben.<br />
Daher gilt für alle prämienberechtigten Kunden die Empfehlung:<br />
Auch wenn Sie zurzeit nicht für die eigenen vier Wände sparen,<br />
als Bausparer können Sie sich die Wohnungsbauprämie in Höhe<br />
von 8,8 % sichern!<br />
Vielleicht möchten Sie später doch einmal Wohneigentum erwerben<br />
oder Ihre Mietwohnung verschönern. Mit der Wohnungsbauprämie<br />
sichern Sie sich alle Optionen für morgen und bleiben so flexibel!<br />
Mögliche Bausparsummen beim Sparen<br />
mit staatlichen Förderungen<br />
Mögliche Bausparsummen<br />
Gesamt- 40,– € 43,– € 80,– € 83,– € 86,– € 126,– € 166,– €<br />
sparrate<br />
Bauspar- 6.000,– € 6.000,– € 12.000,– € 13.000,– € 13.000,– € 20.000,– € 26.000,– €<br />
summe<br />
Berechnungsgrundlagen der Tabellen:<br />
• Vertragsbeginn und Sparbeginn am 1.1. eines Jahres<br />
• Die Bausparsumme entspricht dem Betrag, der bei der vorgegebenen Besparung nach 7 Jahren<br />
voraussichtlich in die Zuteilung kommt<br />
• Die Abschlussgebühr wird separat gezahlt<br />
• Sparen bis zur Zuteilung, also 7 Jahre lang<br />
• Guthaben bei Darlehensverzicht beinhaltet Bonus, Bedingungen müssen erfüllt sein<br />
• Anspruch auf die jeweils genannte staatliche Bausparförderung besteht<br />
• Alle staatlichen Förderungen sind im Guthaben berücksichtigt, auch die Arbeitnehmer-Sparzulage<br />
• Die Zinsabschlagsteuer ist nicht berücksichtigt<br />
Oder nutzen Sie einfach unseren Verkaufsflyer „4 % Sparzinsen – die gehören zu<br />
unseren Liebsten!“ (DRB 0265). Mit den darin genannten Daten und Abschluss -<br />
möglichkeiten sichern Sie Ihrem Kunden alle Vorteile der staatlichen Förderung.<br />
Gesetzliche Sperrfrist<br />
Arbeitnehmer-Sparzulage:<br />
Der Gesetzgeber hat für die Arbeitnehmer-Sparzulage eine Sperrfrist von 7 Jahren<br />
festgelegt. Nach Ablauf von 7 Jahren kann frei über die Sparzulage verfügt<br />
werden. So lange muss der Bausparvertrag bestanden haben. Wird über die<br />
Bausparmittel vorher verfügt, bleibt der Anspruch erhalten, wenn nach Zuteilung<br />
eine unmittelbare Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken gegeben ist.<br />
Wohnungsbauprämie:<br />
Für ab 2009 abgeschlossene Bausparverträge findet die Sperrfrist von<br />
7 Jahren, nach deren Ablauf frei über die Wohnungsbauprämie (WoP) verfügt<br />
werden kann, keine Anwendung mehr.<br />
20 21
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Immobilie als Altersvorsorge<br />
Zunehmender<br />
Versorgungsgrad<br />
Ziel:<br />
die Immobilie als<br />
sicheres Dach der Altersvorsorge<br />
3. Kapitalanlageprodukte z.B. Kapitallebensversicherung,<br />
private Rentenversicherung, Bausparen<br />
2. Kapitalgedeckte Zusatzvorsorge<br />
Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge (z. B. Direktversicherung)<br />
1. Basisvorsorge<br />
Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente<br />
Die Immobilie, wichtiger Teil der privaten Altersvorsorge<br />
Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Denn das Niveau der gesetzlichen<br />
Rente wird weiter sinken. Nur wer selbst aktiv wird und heute schon an morgen<br />
denkt, wird seinen Lebensabend ohne finanzielle Einbußen genießen können.<br />
Grundlage der Altersvorsorge ist das 3-Schichten-Modell, das der Gesetzgeber mit<br />
dem Alterseinkünftegesetz 2005 eingeführt hat. Der eigenen Immobilie kommt in<br />
diesem Modell eine besondere Bedeutung zu, denn sie sichert wie ein Dach jede<br />
Form der Altersvorsorge zusätzlich ab! Als sichere Investition und Geldanlage<br />
garantiert sie mietfreies Wohnen im Alter und damit mehr finanzielle Flexibilität.<br />
Die eigene Immobilie als Altersvorsorge bietet viele Vorteile:<br />
Sichere Investition – hohe Wertsteigerung möglich<br />
Mehr finanzielle Freiheit durch die Mietersparnis im Alter<br />
Vermögensaufbau für einen hohen Lebenskomfort im Alter<br />
Gesteigerte Lebensqualität genießen und eigene Wohnideen verwirklichen<br />
Die Immobilie als Reserve für Unerwartetes – kurzfristige Liquidität durch<br />
zinsgünstiges Hypothekendarlehen möglich<br />
Werte und Sicherheit schaffen für Ihre Kunden, deren Kinder und Enkelkinder<br />
Vererbbar, ohne zu verlieren: i. d. R. keine Steuern bei rechtzeitiger Übertragung<br />
. Ggf. Nachversteuerung im Erbfall, sofern der Erblasser die Riester-<br />
Förderung für die Anschaffung oder Entschuldung selbst genutzten<br />
Wohneigentums in Anspruch genommen hat<br />
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Die Wohnriester-Förderung im Überblick<br />
Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) hat das Ziel, das selbst genutzte Wohneigentum<br />
in die staatlich geförderte Altersvorsorge zu integrieren. Unter Wohnriester<br />
versteht man die staatliche Riester-Förderung in Form von Zulagen und<br />
ggf. Steuervorteilen sowie die Verwendungsmöglichkeiten von Riester-Verträgen<br />
für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie.<br />
Was wird dabei gefördert:<br />
Kauf und Bau ab 1.1.2008 1)<br />
Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase 1)<br />
Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften<br />
Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder Pflegeheim<br />
Förderbeträge und Steuerersparnis<br />
Maximale Förderung 154,– € 185,– €<br />
300,– € 3)<br />
Geförderte Spar- bzw.<br />
Tilgungsleistung<br />
Grundzulage<br />
p. a./Person<br />
Staatliche Riester-Förderung 2)<br />
Berufseinsteiger-Bonus<br />
(für alle unter 25-Jährigen)<br />
200,– €<br />
(einmalige Erhöhung der Zulage)<br />
4% des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens<br />
(maximal 2.100,– € p. a.)<br />
Einkommensgrenzen Keine<br />
Steuervorteil Sonderausgabenabzug für maximal 2.100,– € p. a./Person.<br />
Steuererstattung des Differenzbetrags, wenn die Steuerersparnis<br />
den Betrag der Riester-Zulagen überschreitet.<br />
22 23<br />
Grundzulage<br />
p. a./Kind<br />
1) Wenn die Wohnimmobilie selbst genutzt wird und sich in Deutschland oder einem anderen Staat<br />
des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befindet. Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-<br />
Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />
2) Grundzulage und Berufseinsteigerbonus gibt es auf den jeweils eigenen Riester-Vertrag<br />
(Ehegattengemeinschafts-Verträge sind nicht möglich!), die Kinderzulage erhält in der Regel<br />
die Mutter (auf Antrag beider Ehegatten der Vater).<br />
3) Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren worden sind.
Das Wohnförderkonto:<br />
Grundsätzlich sind alle Leistungen aus Riester-Verträgen nachgelagert<br />
(ab Rentenbeginn) einkommensteuerpflichtig<br />
Auf dem Wohnförderkonto werden alle geförderten Wohnriester-Beträge,<br />
d. h. alle Entnahmebeträge aus Riester-Verträgen und Tilgungsleistungen mit<br />
Riester-Förderungen inkl. der eingeflossenen Zulagen aufsummiert und mit<br />
2% jährlich verzinst<br />
Das Konto bildet damit die Basis für die nachgelagerte Besteuerung<br />
Besteuerung des Wohnförderkontos:<br />
Bei der nachgelagerten Besteuerung des Wohnförderkontos zu dem bei<br />
Rentenbeginn gültigen Steuersatz kann sich der Zulagenberechtigte zwischen<br />
zwei Alternativen entscheiden:<br />
Ratenzahlung, d.h. Verteilung der Steuerschuld auf jährlich gleiche Beträge<br />
ab dem Rentenbeginn bis zur Vollendung des 85. Lebensjahrs<br />
Sofortige Zahlung der gesamten Steuerschuld zu Rentenbeginn. Für diese<br />
Wahl gewährt der Staat einen Rabatt von 30%, d.h., nur 70% der Steuerschuld<br />
sind zu begleichen<br />
RingBaufinanzierung<br />
Die Philosophie<br />
„Eine gute Baufinanzierung denkt zuerst an Sicherheit“<br />
Es ist ein gutes Gefühl, wenn man sich auf seine<br />
Finanzierung verlassen kann. Zeigen Sie Ihren Kunden,<br />
welche Vorteile die RingBaufinanzierung bietet:<br />
Alles aus einer Hand<br />
Individuelle Finanzierungen<br />
Komplette Lösungen, d. h. auch Vorsorge- und<br />
Risiko ab sicherung rund um die Immobilie und<br />
die Arbeitskraft Ihres Kunden<br />
Langfristig durchdachte Konzepte, damit Ihr Kunde<br />
auch übermorgen noch in seiner Immobilie wohnen<br />
bleiben kann<br />
Ausgezeichnete Produkte<br />
Die Bankpartner der RingBaufinanzierung:<br />
24 25<br />
DRB 0580<br />
RingBaufinanzierung<br />
Ihr starker Partner für<br />
Wohn(t)raum-Finanzierung nach Maß
RingBaufinanzierung<br />
Sicherheit bei der Finanzierung<br />
„Warum eine gute Beratung so wichtig ist“<br />
Die RingBaufinanzierung bietet Ihren Kunden mehr als nur günstige Zinsen zu<br />
Top-Konditionen. Wir bieten erstklassige Beratung in allen Finanzierungsfragen<br />
und sichern die Kunden optimal gegen Zinsänderungsrisiken ab.<br />
Wie wichtig eine gute Beratung ist, zeigt sich besonders in Niedrigzinsphasen.<br />
Denn wenn der Marktzins deutlich steigt, kann bei Ablauf der Zinsfestschreibung<br />
die Finanzierungsrate Ihres Kunden unbezahlbar werden. Beraten Sie Ihren<br />
Kunden daher eindringlich und helfen Sie ihm, das Zinsänderungsrisiko auszuschalten.<br />
Die günstigen Darlehen und cleveren Bausparlösungen vom Deutschen Ring<br />
sind dazu bestens geeignet. Denn damit sind das Eigenheim und der Lebensstandard<br />
Ihres Kunden mit bis zu 100 %iger Sicherheit vor zukünftigen Zinssteigerungen<br />
geschützt.<br />
Zinsentwicklung 1)<br />
10 %<br />
8%<br />
6%<br />
4%<br />
2%<br />
0%<br />
?<br />
1996 2000 2004 2008 2012<br />
1) Quelle: Bundesbank-Zinsstatistik (Juni 1967 bis Juni 2003), Hypothekendarlehen, 10 Jahre Zinsfestschreibung,<br />
Effektivzins, Durchschnittssatz. Ab 2003: Deutsche Bundesbank – EWU-Zinsstatistik,<br />
Wohnungsbaukredite, 10 Jahre Zinsfestschreibung, Effektivzins Banken Deutschland.<br />
RingBaufinanzierung<br />
Die RingBaufinanzierung als Ansatz<br />
für Folgegeschäft<br />
Der Baufinanzierungskunde ist längerfristig an Sie gebunden und hat immer<br />
wieder Beratungsbedarf<br />
Dadurch ergibt sich eine intensivere Kundenbindung mit höherem Cross-<br />
Selling-Potenzial und überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten<br />
Die Baufinanzierung dient als Ankerpunkt für den späteren Verkauf von<br />
Versicherungslösungen und Vorsorgekonzepten, denn mit jeder<br />
Baufinanzierung ergibt sich neuer Vorsorge- und Anpassungsbedarf<br />
Weiterer Vorsorge- und Anpassungsbedarf bei<br />
Baufinanzierungskunden:<br />
Bauphase<br />
Familie und Einkommen<br />
Immobilie<br />
Bauleistungsversicherung,<br />
Feuerrohbauversicherung, Bauherrenhaftpflicht<br />
Unfallversicherung/Krankenhaustagegeld,<br />
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung,<br />
private Rentenversicherung,<br />
Privathaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht,<br />
Rechtsschutzversicherung<br />
Wohngebäudeversicherung, Elementarschadenversicherung,<br />
Hausratversicherung, Bausparvertrag<br />
für Renovierung und Modernisierung<br />
und/oder zur Zinsabsicherung der Anschlussfinanzierung<br />
26 27
RingBaufinanzierung<br />
Die Grundsätze<br />
Der Deutsche Ring und seine Partner finanzieren:<br />
Einfamilienhäuser<br />
Zweifamilien-/Doppelhäuser<br />
Doppelhaushälften<br />
Reihenhäuser<br />
Eigentumswohnungen (mind. 40 m 2 Wfl.)<br />
Baugrundstücke<br />
Neubaumaßnahmen<br />
Kaufpreisfinanzierungen<br />
Modernisierungen<br />
Anbauten<br />
Aus- und Umbauten<br />
Umschuldungen<br />
Arbeitnehmer und Rentner mit regelmäßigen, dauerhaften Einkünften<br />
Selbstständige/Freiberufler, sofern mindestens 3 Jahresabschlüsse<br />
vorliegen und nur eine Firma betrieben wird 1)<br />
Bis zu 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises, außer bei:<br />
Selbstständigen Gewerbetreibenden (bis zu 80%)<br />
Darlehensnehmern mit ausländischem Arbeitgeber (bis zu 72%)<br />
Zwangsversteigerungserwerb (bis zur Höhe des Zuschlagsbetrags)<br />
Differenz muss durch Eigenkapital gedeckt sein (Bankguthaben etc.).<br />
Vollfinanzierungen (über 100 % des Verkehrswerts/Kaufpreises)<br />
bei guter Bonität möglich. Anfragen über den Verkaufsdirektor.<br />
1) Bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts sind auch mehrere Firmen möglich.<br />
RingBaufinanzierung<br />
Die Produkte<br />
Bauspar-Vorausdarlehen<br />
So funktioniert’s: Ihr Kunde erhält ein Vorausdarlehen mit einer Zinsbindung von<br />
z. B. 8, 10 oder 15 Jahren. Gleichzeitig schließt er einen Bausparvertrag in Höhe<br />
des Vorausdarlehens ab. Bis zur Zuteilung seines Bausparvertrags zahlt er monatlich<br />
die günstigen Zinsen für das Vorausdarlehen und eine Sparrate auf seinen<br />
Bausparvertrag. Nach Zuteilung des Bausparvertrags wird das Vorausdarlehen<br />
durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen mit dem bereits heute<br />
feststehenden günstigen Zinssatz abgelöst. Reicht das angesparte Guthaben<br />
nicht aus, um die gesamte Bausparsumme zuzuteilen, kann eine Teilzuteilung<br />
erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an zahlt Ihr Kunde den festen Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
für das zinsgesicherte Bauspardarlehen.<br />
Die Vorteile für Ihre Kunden:<br />
Niedrige und garantiert feste Zinsen für den gesamten Finanzierungszeitraum<br />
schützen vor bösen Überraschungen durch Zinsänderungen<br />
Die Finanzierungsraten sind für die gesamte Laufzeit des Darlehens planbar.<br />
Durch optimales Sparen wird eine überschaubare Finanzierungsdauer erreicht<br />
Es besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers<br />
in den Bausparvertrag einzuzahlen und damit die tatsächliche monatliche<br />
Zahlung weiter zu reduzieren<br />
Der Staat fördert zusätzlich, denn innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen<br />
gibt es die staatliche Bauspar förder ung in Form von Arbeitnehmer-Sparzulage<br />
und/oder Wohnungsbauprämie<br />
Nach Ablauf der Zinsbindung besteht die Möglichkeit, jederzeit kostenfreie<br />
Sondertilgungen auf das Bauspardarlehen zu leisten<br />
28 29
Verlaufsdarstellung Bauspar-Vorausdarlehen<br />
Bauspar-Vorausdarlehen<br />
Bausparguthaben<br />
Zinsbindung des<br />
Bauspar-Vorausdarlehens<br />
Zuteilung 1)<br />
Bauspardarlehen<br />
1) Bauspar-Vorausdarlehen wird nach Zuteilung durch Bausparguthaben und -darlehen abgelöst.<br />
Finanzierungs-Tipp für Arbeitnehmer mit<br />
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finan zieren. Der Vorteil: Es kommt ohne<br />
Eintragung ins Grundbuch aus, wodurch<br />
keine zusätzlichen Notar- und Gerichtskosten<br />
anfallen.<br />
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Jahre<br />
Annuitätendarlehen<br />
Beim Annuitätendarlehen werden gleichbleibende Raten an Zins- und Tilgungs -<br />
leistungen gezahlt. Die jährliche Zahlung, Annuität genannt, setzt sich aus dem<br />
für das Darlehen vereinbarten Zinssatz und der Darlehenstilgung zu sammen. Die<br />
Darlehenstilgung erhöht sich im Laufe der Zeit um den geringer werdenden Zins -<br />
betrag. Der Zinssatz eines Annuitätendarlehens wird über eine gewisse Zeit, die<br />
Zinsbindungsdauer, festgeschrieben. Nach Ablauf dieser Zeit wird der Zinssatz<br />
neu festgeschrieben. In Zeiten niedriger Zinsen kann das ein Risiko bedeuten, da<br />
sich mit steigenden Zinsen nach Ablauf der Zinsbindungs frist die Annuität und<br />
damit die Ratenzahlungen erheblich erhöhen können.<br />
Bauspardarlehen<br />
Das Bauspardarlehen ist die zweite Phase des Bausparvertrags: ein garantiert<br />
zinsgünstiges und zinsfestes Darlehen. Der Anspruch Ihres Kunden entsteht<br />
mit Zuteilung des Bausparvertrags. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem<br />
gewählten Tarif (z. B. max. 70 % der Bausparsumme beim Finanzierungs-Tarif M,<br />
bei Inanspruchnahme der Mehrzuteilung sogar bis zu 122,5 % der Bausparsumme).<br />
Auf das Darlehen zahlt Ihr Kunde einen gleichbleibenden monatlichen<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag über die gesamte Laufzeit. Sonderzahlungen sind<br />
jederzeit und uneingeschränkt kostenfrei möglich (Verkürzung der Laufzeit oder<br />
unter bestimmten Bedingungen Reduzierung der monatlichen Rate möglich).<br />
30 31
Forward-Darlehen<br />
Das Forward-Darlehen richtet sich an alle Kunden, die sich den aktuellen Niedrigzins<br />
für mehrere Jahre im Voraus für eine Anschlussfinanzierung sichern wollen.<br />
Und das ohne Vorfälligkeitskosten, die üblicherweise bei Umschuldungen fällig<br />
werden. Denn die bestehende Baufinanzierung läuft zunächst unverändert weiter.<br />
Sobald dort die Zinsbindung endet, wird die bestehende Finanzierung durch das<br />
Forward-Darlehen abgelöst. Zinsen und Tilgung auf das Forward-Darlehen sind<br />
erst ab diesem Moment zu zahlen. Es kommt also zu keiner Doppelbelastung<br />
und die Zinsreservierung durch ein Forward-Darlehen kostet den Kunden lediglich<br />
einen geringen Zinsaufschlag (in einigen Konstellationen sogar ohne Zinsauf -<br />
schlag erhältlich!).<br />
Bauspar-Konstantdarlehen<br />
Das Vorausdarlehen und die Bausparsumme entsprechen z. B. dem 1,2 -Fachen<br />
des Finanzierungsbedarfs. Die über den eigentlichen Geldbedarf hinausgehende<br />
Vorausdarlehenssumme wird als Soforteinzahlung dem Bausparvertrag gutgeschrieben.<br />
Der monatliche Sparbeitrag bleibt dadurch konstant niedrig und<br />
sorgt, zusammen mit der Soforteinzahlung, für Zinserträge auf dem Bausparkonto.<br />
Auch nach Zuteilung des Bausparvertrags bleiben die monatlichen Zahlungen<br />
für Zins und Tilgung konstant: Ihr Kunde zahlt während der gesamten<br />
Finanzierungsdauer immer die gleiche Rate.<br />
Verlaufsdarstellung Bauspar-Konstantdarlehen<br />
Zahlung<br />
in €<br />
Sparbeitrag<br />
Zinsen für Vorausdarlehen<br />
Zuteilung<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag<br />
Bauspardarlehen<br />
Zinsbindung Vorausdarlehen Garantiert zinsgünstiges<br />
Bauspardarlehen<br />
Von Anfang<br />
bis Ende<br />
konstante<br />
Raten –<br />
sicher und<br />
planbar<br />
Jahre<br />
Bauspar-Zwischenkredit<br />
Zur Überbrückung der Zeit bis zur Zuteilung des Bausparvertrags kann ein<br />
gewünschter Betrag (bis zur Höhe der Bausparsumme) zwischenfinanziert werden.<br />
Darauf entfallen nur Zinsen, keine Tilgung. Das Bausparguthaben bleibt<br />
unverändert, der Vertrag wartet auf seine Zuteilung. Ihr Kunde kann so bereits<br />
vor der Zuteilung ohne Wartezeit und Verlust staatlicher Förderungen über<br />
Finanzier ungs mittel verfügen. Der garantiert niedrige Darlehenszins und alle<br />
Vorteile des Bausparens bleiben erhalten. Nach Zuteilung wird der Zwischenkredit<br />
durch das Bauspardarlehen und das angesparte Guthaben abgelöst.<br />
Verlaufsdarstellung Bauspar-Zwischenkredit<br />
Zwischenkredit (ZK)<br />
Mindestsparguthaben<br />
Bausparen<br />
32 33<br />
Guthaben<br />
Zuteilung<br />
ZK<br />
Vertragsbeginn Vorzeitiger<br />
Kapitalbedarf<br />
Zinsgünstiges<br />
Bauspardarlehen<br />
Besonderheit: Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />
Diese Variante ist insbesondere für die Kunden geeignet, die noch keinen Bausparvertrag haben und<br />
trotzdem die Vorteile einer bausparunterlegten Sofortfinanzierung nutzen möchten. Gegenüber dem<br />
Bauspar-Vorausdarlehen und Konstantdarlehen ist der Bauspar-Zwischenkredit mit Sofortauffüllung<br />
ideal für Kunden, die eine schnellere Tilgung wünschen.<br />
Die Bausparsumme, die immer der Zwischenkreditsumme entspricht, wird in Abhängigkeit zu dem<br />
Finanzierungsbedarf des Kunden und dem gewünschten Bauspartarif ermittelt. Grundregel: Das spätere<br />
Bauspardarlehen entspricht immer dem aktuellen Finanzierungsbedarf.<br />
Das erforderliche (Mindest-)Guthaben wird sofort entweder direkt durch den Kunden eingezahlt oder<br />
die Bausparkasse vermittelt einen kurzfristigen Auffüllkredit hierfür in entsprechender Höhe. Bei<br />
Auszahlung des Zwischenkredites erhält dann der Kunde bei einer Eigenauffüllung die gesamte<br />
Zwischenkreditsumme und bei einer Kreditauffüllung den Differenzbetrag nach Ablösung des<br />
Auffüllkredites.<br />
Über die Auswahl des Bauspartarifs, die Laufzeit des Zwischenkredites und die Höhe des Auffüll -<br />
betrags lassen sich Konditionen und mtl. Zahlungen individuell auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten<br />
des Kunden ausrichten.
LV-Hypothek<br />
Die Lebensversicherungs-Hypothek kombiniert die Vorzüge einer Lebensversicherung<br />
mit einem Finanzierungsvorhaben und dem damit geplanten Vermögensaufbau.<br />
Ihr Kunde erhält ein Darlehen, dessen laufende Tilgung ausgesetzt wird.<br />
Als Tilgungsersatz dient eine kapitalbildende Versicherung der Deutscher Ring<br />
Lebensversicherungs-AG der sogenannten „3. Schicht" (z. B. Kapital-LV, Renten -<br />
versicherung, fondsgebundene Versicherungen). Während der Lauf zeit des<br />
Darlehens werden die Darlehenszinsen und die Versicherungsprämie gezahlt. Ist<br />
die Versicherung fällig, wird mit der Ablaufleistung das Darlehen zurückgeführt.<br />
Die Darlehenslaufzeit orientiert sich an der Laufzeit der Ver sicher ung. Gleichzeitig<br />
sind die Angehörigen gegen das To des fallrisiko und durch Zusatzversicherungen<br />
auch gegen Verlust und Einschränkung der Arbeitskraft abgesichert.<br />
Verlaufsdarstellung LV-Hypothek<br />
LV-Hypothek<br />
Nur Zinszahlung<br />
Beginn<br />
KfW-Darlehen<br />
LV entwickelt<br />
die Tilgung durch<br />
laufende Beitragszahlung<br />
z. B. 25 Jahre<br />
Ablösung durch<br />
Kapitalabfindung<br />
Jahre<br />
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene, zumeist zinsverbilligte<br />
Förderprogramme für den Wohnungsbau. Wenn die Zinsbindung der<br />
billigen KfW-Mittel abläuft und dann zu marktüblichen<br />
Konditionen verlängert werden muss, kann<br />
die Restschuld nach Zuteilung durch das Bausparguthaben<br />
und das zinssichere Bauspardarlehen<br />
abgelöst werden – ohne Belastungsrisiko für Ihre<br />
Kunden, denn wer weiß schon, welcher Marktzins<br />
dann besteht?<br />
RingBaufinanzierung<br />
Die Bonitätsanforderungen<br />
1. Einkünfte des Kunden<br />
Ermitteln Sie zuerst die Einkünfte des Kunden;<br />
hierbei können Sie berücksichtigen:<br />
Lohn/Gehalt/Rente, max. 13 dauerhafte monatliche Zahlungen<br />
Kindergeld<br />
Kindesunterhalt, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Finanzierung jünger als<br />
13 Jahre ist 1)<br />
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu 70 % der Kaltmieten/-pachten<br />
Aufwendungsdarlehen nur, wenn ausreichend lange Restauszahlungsdauer<br />
1) Nur bei Finanzierungen bis zu 72 % des Verkehrswerts.<br />
Nicht anerkannte Einkommensarten sind z. B.:<br />
Wohngeld, BAföG, Zuschüsse von Dritten<br />
Ausbildungsvergütungen<br />
Mehrarbeitslöhne (Überstunden, Spesen und Ausbildungsvergütungen)<br />
Arbeitslosengeld und Sozialhilfe<br />
Einkünfte aus Pflegeversicherung<br />
Umschulungs-/ABM-Maßnahmen<br />
„Schwarzgelder“<br />
Vorwegschätzung der Gewinne durch Steuerberater<br />
2. Zahlungsverpflichtungen<br />
Stellen Sie nun fest, welche Zahlungsverpflichtungen Ihr Kunde hat:<br />
Zins- und Tilgungszahlungen aus der beantragten Finanzierung<br />
Weitere Immobilienfinanzierungen<br />
Leasingraten und Ratenkreditverpflichtungen<br />
Kaltmiete<br />
Bei Selbstständigen: Aufwendungen für Krankenversicherung, Steuern<br />
und Altersvorsorge<br />
Bewirtschaftungskosten für die eigengenutzte Immobilie (2,– € je m 2 ) 2)<br />
Bewirtschaftungskosten für vermietetes Wohneigentum (1,– € je m 2 ) 2)<br />
Sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />
Unterhaltsverpflichtungen<br />
2) Nur bei Finanzierungen über 72 % des Verkehrswerts.<br />
34 35
RingBaufinanzierung<br />
Der Immobilienerwerb<br />
Rechnen Sie mit Nebenkosten!<br />
Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Schon vor oder gleich nach dem<br />
Immo bilienerwerb fallen Nebenkosten an. Diese sollten immer realistisch<br />
kalkuliert werden:<br />
Makler verlangen für ihre Dienste je nach Bundesland zwischen 3,48 %<br />
und 6,96 % des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer)<br />
Für den Notar und das Grundbuchamt sollten Sie rund 1,5 % des<br />
Kaufpreises rechnen<br />
Die Grunderwerbsteuer beträgt zurzeit 3,5 %, in Berlin, Hamburg und<br />
Sachsen-Anhalt 4,5 % des Kaufpreises. Für die folgenden Jahre planen<br />
weitere Bundesländer eine Anhebung der Grunderwerbsteuer auf bis<br />
zu 5 % (Stand 1.8.2010)<br />
Besteht die finanzierende Bank auf einem Wertgutachten von einem<br />
Sachverständigen, so sollten Sie dafür rund 0,5 % des ermittelten Werts<br />
einplanen<br />
Bei Umschuldungen vor Ablauf der vereinbarten Zinsfestschreibung kann die<br />
Vorfälligkeitsentschädigung, die abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens,<br />
dem Zinsschaden der Bank sowie deren Berechnungsmethode ist, unterschiedlich<br />
hoch ausfallen. Daher sollte durch eine Anfrage bei der zuvor<br />
finanzierenden Bank stets geklärt werden, mit welcher Entschädigung im<br />
Einzelfall zu rechnen ist<br />
Modernisierungskosten – einige Beispiele<br />
Wohneigentum ist schön. Aber es muss auch instand gehalten werden!<br />
Wer sein Haus nicht pflegt, mindert dessen Lebenszeit. Statistisch beträgt<br />
sie 80 Jahre. Raten Sie Ihrem Kunden, zunächst das in Ordnung zu bringen,<br />
was dem Haus am meisten schadet. Zum Beispiel ein undichtes Dach, ein<br />
rissiger Außenputz oder kaputte Dach rinnen. Die Faustformel für die Kosten<br />
lautet: Innerhalb der Lebenszeit von 80 Jahren muss man das 1,3-Fache der<br />
Baukosten noch einmal aufwenden. Davon mehr als die Hälfte während der<br />
ersten 50 Jahre. Einige Beispiele:<br />
Beispiele Modernisierungskosten<br />
Maßnahmen Häufigkeit Kosten ca.<br />
Neue Fußböden Alle 7–30 Jahre 20,– € bis 100,– €/m<br />
Empfehlen Sie Ihrem Kunden, sich durch Kostenvoranschläge/Angebote von<br />
Handwerkern oder Architekten über die genauen Kosten zu informieren. Nur<br />
so vermeiden Sie späteren Ärger aufgrund entstehender Finanzierungslücken.<br />
2<br />
Einbauküche Alle 10–15 Jahre 6.000,– € bis 15.000,– €<br />
Heizungssanierung Alle 15–20 Jahre 10.000,– € bis 15.000,– €<br />
Modernisierung des Bades Alle 15–25 Jahre 8.000,– € bis 15.000,– €<br />
Fensteraustausch Alle 25–30 Jahre 600,– € bis 1.000,– €/Fenster<br />
Dachsanierung Alle 40–50 Jahre 15.000,– € bis 25.000,– €<br />
Empfehlen Sie Ihrem Kunden, sich durch Kostenvoranschläge/Angebote von<br />
Handwerkern oder Architekten über die genauen Kosten zu informieren. Nur<br />
so vermeiden diese späteren Ärger aufgrund entstehender Finanzierungslücken.<br />
Nutzen Sie für Ihre Argumentation auch das Plakat „Renovieren und Modern i -<br />
sieren“ (siehe Seite 30).<br />
Einzureichende Unterlagen<br />
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen zur Prüfung der Beleihungsobjekte<br />
und Bonitätsunterlagen ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich.<br />
Welche Unterlagen Sie zusammenstellen müssen, entnehmen Sie bitte den<br />
Antragsunterlagen des jeweiligen Antrags, z. B.<br />
RingBaufinanzierung: DRB 0209<br />
RingBauspardarlehen: DRB 0208<br />
(als Blankodarlehen/Darlehen gegen Verpflichtungserklärung)<br />
RingImmoFitDarlehen von 5.000,– Euro bis 50.000,– Euro: DRB 0245<br />
(siehe auch Produktmerkblatt)<br />
36 37
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Einfriedung, wenn sie zu den<br />
Heizungsanlagen inkl. Wärme -<br />
Herstellungskosten des Wohn-<br />
pumpensystem bei Wohngebäuden<br />
Die wohnwirtschaftliche Verwendung<br />
gebäudes gehört<br />
Entschuldung, soweit das Dar-<br />
K Kamine und Öfen im Wohnbereich<br />
Kanalanschlussgebühren<br />
lehen ursprünglich zu wohnwirt- Kaution, solange die Verfügungsschaftlichen<br />
Zwecken aufgenombe schränkung besteht<br />
men wurde oder an der Immobilie Kollektoren zur Warmwasser -<br />
Das ABC der Verwendungsmöglichkeiten<br />
gesichert ist. Auch Rückzahlung<br />
von Verwandtendarlehen<br />
gewinnung bei Wohngebäuden<br />
L Leibrenten im Zusammen-<br />
Bausparen – der Begriff beinhaltet zwar einen Hinweis auf das eigentliche Spar-<br />
Erbauseinandersetzung,<br />
hang mit Bau oder Erwerb<br />
ziel, aber natürlich können Ihre Kunden das Bausparguthaben jederzeit für belie-<br />
wenn der Bau sparer von einer eines Wohngebäudes<br />
bige Zwecke einsetzen: die Urlaubsreise, ein neues Auto oder andere Wünsche.<br />
Erbengemeinschaft, der er an- M Maklerprovision bei Käufen<br />
gehört, Wohnraum oder Bauland Markisen für Terrassen und<br />
Das Bauspardarlehen muss jedoch immer zu wohnwirtschaftlichen Zwecken<br />
von anderen Miterben erwirbt<br />
Balkon, sofern fest verbaut<br />
verwendet werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für<br />
Erbbaurecht und Erbbauzins- Moderni sier ung der eigenen<br />
das Bausparguthaben bei Inanspruchnahme der staatlichen Bausparförderung<br />
Ablösung für Wohngebäude,<br />
oder gemieteten Wohnung<br />
(siehe hierzu Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie auf Seite 17<br />
jedoch keine lfd. Zahlung<br />
N Notariatsgebühren<br />
und 18). Wohnwirtschaftlich meint dabei im weitesten Sinne fast jede Maßnahme<br />
Erbfolge, Erwerb eines Wohn- P Parkettböden, sofern fest mit<br />
rund um die Wohnimmobilie. Die wohnwirtschaftliche Verwendung wird im Zu -<br />
gebäudes im Rahmen der vor- dem Fußboden verbunden<br />
sam menhang mit der Zuteilungsannahme und/oder Darlehensbeantragung auf<br />
weggenommenen Erbfolge<br />
R Renovierungskosten, sofern<br />
entsprechenden Formularen von Ihnen und Ihrem Kunden bestätigt und durch<br />
Erbschaftsteuer, wenn Wohn- im Verhältnis zum Verkehrswert<br />
Belege, z. B. Kaufvertrag oder Rechnungen, nachgewiesen. Als Vertriebspartner<br />
immobilien geerbt werden<br />
nicht unerheblich<br />
der Deutscher Ring Bausparkasse AG haben Sie die Kompetenz, die wohnwirt-<br />
Erschließungskosten für<br />
S Sauna<br />
schaftliche Verwendung von Bausparmitteln bis zu 25.000,– Euro zu bestätigen.<br />
Wohnungsbau<br />
Schutzräume/Bunker<br />
F Fahrstühle in Wohngebäuden Schwimmbad<br />
Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, ob die geplante Maßnahme tatsächlich<br />
Fassadensanierung von Wohn- Stellplätze<br />
wohnwirtschaftlich ist, finden Sie hier die notwendigen Informationen. Alle aufge-<br />
gebäuden<br />
T Teppichboden, sofern fest mit<br />
führten Verwendungen, ggf. mit den genannten Einschränkungen, sind wohnwirt-<br />
Ferienhaus, wenn zum dauern- dem Fußboden verbunden<br />
schaftlich:den<br />
Bewohnen zugelassen<br />
Terrassen, die zu einem Wohn -<br />
(keine reinen Ferienhaus- und<br />
bereich gehören<br />
A Abbruchkosten im Zusammen- Bauland<br />
Wochenendsiedlungen und nicht U Umschuldung, soweit Darlehen<br />
hang mit der Neuerrichtung eines Baunebenkosten für Wohnungsbau<br />
bei Gewährung der erhöhten<br />
ursprünglich zu wohnwirtschaft-<br />
Wohnhauses<br />
C Carports für Wohnhäuser<br />
WoP von 15% in den Jahren<br />
lichen Zwecken aufgenommen<br />
Anliegerbeiträge<br />
D Dachsanierungen von Wohnge -<br />
1991–1993)<br />
wurde oder an der Immobilie ge-<br />
Architektenhonorar<br />
bäuden<br />
G Garagen für Wohnhäuser<br />
sichert ist. Auch Rückzahlung<br />
Auslandsimmobilien sind keine Dauerwohnrecht, wenn eigentums-<br />
Gartenanlage bei Erstanlage<br />
von Verwandtendarlehen<br />
förderberechtigte Verwendung, Bau- ähnlich i. S. d. Wohnungseigen-<br />
des Gartens im Zusammenhang V Vermessungskosten<br />
sparmittel können hierfür jedoch tums gesetzes<br />
mit Wohnungsbau<br />
W Wärmedämmungsmaßnahmen<br />
eingesetzt werden, soweit die Si- E Einbauküche, sofern individuell<br />
Gemischt genutztes Gebäude, bei Wohngebäuden<br />
cherstellung im Inland erfolgen kann auf das Gebäude zugeschnitten und<br />
soweit die Bausparmittel die<br />
Wintergärten, die als Wohnbereich<br />
B Badezimmerrenovierung<br />
fest mit dem Gebäude verbunden<br />
Kosten für den zu Wohnzwecken genutzt werden<br />
Bauerwartungsland, wenn<br />
Einbaumöbel, wenn wesentlicher<br />
genutzten Gebäudeteil nicht über- Wochenendhaus (siehe auch<br />
Bebauung gesichert ist<br />
Gebäudebestandteil<br />
steigen<br />
Ferienhaus)<br />
Grunderwerbsteuer auf<br />
Z Zäune inkl. Tor, wenn sie zu<br />
den Wohnteil der Immobilie<br />
den Herstellungskosten des<br />
38<br />
H Hausanschlusskosten<br />
Wohngebäudes gehören<br />
39
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Das Mieter-ABC der wohnwirtschaft -<br />
lichen Verwendungsmöglichkeiten<br />
Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über bauliche Maßnahmen des<br />
Mieters und die Möglichkeit, sie mit prämienbegünstigten Bausparverträgen<br />
nach Zuteilung zu finanzieren. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf<br />
Vollständigkeit.<br />
A Alarmanlage<br />
B Badeinbau oder -renovierung<br />
Bodenbeläge<br />
D Dachgeschossausbau<br />
Diebstahlsicherung<br />
E Einbauküche<br />
Einbauschränke, wenn wesentlicher<br />
Bestandteil<br />
Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen<br />
erneuern bzw. verlegen<br />
Etagenheizung<br />
F Fenstererneuerung<br />
Fliesen im Rahmen einer<br />
Instandsetzung<br />
Fußbodenerneuerung<br />
H Heizungsumstellung, wenn nicht<br />
Reparatur<br />
I Innenputzerneuerung<br />
Isolierverglasung<br />
K Klempnerarbeiten im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
M Malerarbeiten im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
R Radiatoren für Zentralheizung<br />
Rollladeneinbau<br />
S Sanitäre Anlagen<br />
Schallschutzmaßnahmen<br />
Steckdosen und Schalter<br />
T Tapezieren im Rahmen<br />
einer Instandsetzung<br />
Teppichboden<br />
Terrassen- und<br />
Balkonrenovierung<br />
Thermostatventil-Einbau<br />
Türerneuerung<br />
V Verkleidung von Außen-<br />
und Innenwänden<br />
Verputzerneuerung<br />
Versetzen von Wänden<br />
W Wärmepumpeneinbau<br />
Wärmeschutzmaßnahmen<br />
Warmwasseranlage-Einbau<br />
WC-Einbau<br />
Wohnungsabschluss<br />
Z Zentralheizungserneuerung<br />
Zwischendecke<br />
Zwischengeschoss-Einbau<br />
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Das kleine Bauspar-und<br />
Finanzierungs-ABC<br />
40 41<br />
A<br />
B<br />
Abschlussgebühr: Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr<br />
fällig. Sie dient der Deckung eines Teils der Abschlusskosten<br />
und sollte innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsbeginn beglichen<br />
sein. Die gezahlte und dem Bausparkonto belastete Abschlussgebühr<br />
gehört zu den begünstigungsfähigen Aufwendungen im Sinne des Wohnungsbauprämiengesetzes.<br />
Anfangsdarlehen: Summe aus Bauspardarlehen und Darlehensgebühr.<br />
Bausparsumme: Bausparsumme nennt man den Betrag, über den ein<br />
Bausparvertrag lautet. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel<br />
Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40 – 50 %<br />
der Gesamtfinanzierung ausmachen. Will der Bau sparer dagegen umschulden<br />
oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollte er das<br />
am besten vollständig mit dem Bausparvertrag finanzieren.<br />
Beleihungsgrenze: Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen,<br />
bis zu der Bauspar dar lehen gewährt werden können, liegt bei 80 % des<br />
Beleihungswerts (in der Regel 72 % des Verkehrswerts). Wird diese<br />
Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten/Ersatzsicherheiten die<br />
Darlehens gewährung durchaus möglich machen. Die Beleihungsgrenzen<br />
der Bankpartner der RingBaufinanzierung fallen unterschiedlich aus und<br />
ermöglichen zurzeit Finanzierungen bis 100 % des Verkehrswerts, in<br />
Einzelfällen auch darüber hinaus.<br />
Beleihungsunterlagen: Für die Beleihungsprüfung braucht das Finanzierungsinstitut<br />
vom Darlehensnehmer be stimmte Unter lagen, z. B. vollständige<br />
Abschrift des Grundbuchauszugs, Abschrift des Kaufvertrags,<br />
Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche<br />
Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen<br />
Antragsformularen.<br />
Beleihungswert: Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind Bausparkassen<br />
und Banken verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend
D<br />
E<br />
wohnwirtschaftlich genutzten Objekts anhand von Unterlagen durchzuführen<br />
und einen Beleihungswert festzusetzen. Der Beleihungswert darf<br />
den Verkehrswert nicht übersteigen.<br />
Bewertungsstichtage: Der 31. März, der 30. Juni, der 30. September<br />
und der 31. Dezember sind bei der Deutscher Ring Bausparkasse AG<br />
Bewertungsstichtage. Zu diesen Terminen werden die Bewertungszahlen<br />
für Bausparverträge errechnet.<br />
Bewertungszahl: Die Bewertungszahl wird nach einer „Zeit x Geld“-Formel<br />
errechnet.<br />
Options-Tarif E:<br />
Saldensumme x 1,7<br />
Bausparsumme<br />
Finanzierungs-Tarif M:<br />
Saldensumme<br />
Bausparsumme<br />
Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung (siehe Ziel-<br />
bewertungszahl). Neben dem Mindestsparguthaben ist die Mindestbewertungszahl<br />
Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrags.<br />
Blankodarlehen: Darlehen ohne Absicherung im Grundbuch; bis zu<br />
30.000,– Euro als Bauspar darlehen oder Bausparzwischenkredit (bezogen<br />
auf den nicht durch Bauspar guthaben gesicherten Darlehensteil) möglich.<br />
Darlehensgebühr: Die Darlehensgebühr von 2 % des Bauspardarlehens<br />
beim Options-Tarif E wird dem Bauspardarlehen zugeschlagen. Sie zählt<br />
zu den Geldbeschaffungskosten und ist bei Beachtung der gesetzlichen<br />
Bestimmungen steuerlich absetzbar.<br />
Darlehenssicherung: Die Sicherung des Immobiliendarlehens erfolgt<br />
grundsätzlich am finanzierten oder an einem anderen inländischen<br />
Pfandobjekt durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine<br />
Eintragung im Grundbuch ist nicht erforderlich bei Darlehen gegen Verpflichtungserklärung<br />
oder bei Blankodarlehen. Gegebenenfalls kann<br />
ein Darlehen auch gegen Stellung einer Ersatzsicherheit gewährt werden.<br />
Erhöhung: Mit Zustimmung der Bausparkasse kann die Bausparsumme<br />
erhöht werden. Der erhöhte Vertragsteil gilt prämienrechtlich als neuer<br />
Bausparvertrag. Erhöhungen der Bausparsumme um bis zu 100 % bei<br />
den Tarifen E und G und um bis zu 200 % beim Tarif M sind kostenfrei,<br />
wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende<br />
Erhöhungen in diesen Tarifen fällt eine Abschlussgebühr in Höhe<br />
von 1 % der Bausparsumme an.<br />
Ermäßigung: Mit einer Vertragsermäßigung wird durch den höheren<br />
Anspargrad und die höhere Bewertungszahl eine schnellere Zuteilung<br />
erreicht. Die Abschlussgebühr wird nachträglich nicht reduziert.<br />
Ersatzsicherheiten: Als Ersatzsicherheiten für die Sicherstellung von Baudarlehen<br />
kommen zum Beispiel in Betracht: Bankbürgschaft, Abtretung<br />
von Sparguthaben, Abtretung einer inländischen Lebensversicherung,<br />
Pfandrechte an Standard-Wertpapieren (Handel und Verwaltung im Inland).<br />
Mehrzuteilung: Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen<br />
eine Absenkung des Tilgungsbeitrags bzw. ein um bis zu 75%<br />
höheres Bauspardarlehen anbieten.<br />
Mindestbewertungszahl: Das Erreichen der Mindestbewertungszahl<br />
ist eine der Voraussetzungen für die Zuteilung eines Bausparvertrags.<br />
Mindestsparguthaben: Das Mindestsparguthaben – auch Mindestansparsumme<br />
genannt – ist das Bausparguthaben, das am Bewertungsstichtag<br />
mindestens vorhanden sein muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden<br />
kann.<br />
Sondertilgungen: Der Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, durch Sondertilgungen<br />
schneller schuldenfrei zu werden. Sondertilgungen auf Bauspardarlehen<br />
sind in beliebiger Höhe möglich. Bei Sondertilgungen ab<br />
10 % des Anfangsdarlehens, mindestens jedoch 500,– Euro, setzt die<br />
Bausparkasse auf Verlangen des Bausparers den monatlichen Zins- und<br />
Tilgungsbeitrag herab. Bei anderen Immobiliendarlehen besteht zumeist<br />
ein Sondertilgungsrecht in Höhe von 5 % der Darlehenssumme. Andere<br />
Tilgungsmodalitäten sind vertraglich vereinbar.<br />
Sonderzahlungen auf Bausparverträge: Über die Regelsparbeiträge hinaus<br />
kann der Bausparer grundsätzlich Sonderzahlungen leisten und damit<br />
die Zuteilungsvoraussetzungen (Zuteilung) beeinflussen (Besonderheiten<br />
gelten bei Bausparverträgen, die vorfinanziert wurden).<br />
Tarifwechsel: Mit Zustimmung der Bausparkasse können alle nicht zugeteilten<br />
Bauspartarife in den Finanzierungs-Tarif M wechseln. Ausgenommen<br />
hiervon ist der Tarif G. Der Wechsel wird zum nächsten Bewertungsstich -<br />
tag wirksam.<br />
42 43<br />
M<br />
S<br />
T
U<br />
V<br />
Tarifwechselbetrag: Er stellt den Ausgleich für den Wechsel in einen Tarif<br />
mit niedrigerem Guthaben- und Darlehenszins dar. Grundlage ist die Summe<br />
der bisher gutgeschriebenen Zinsen. Die Belastung erfolgt mit Wirkung zum<br />
Jahresbeginn.<br />
Teilung: Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag in zwei oder mehrere<br />
Verträge teilen lassen. Dabei werden das Bausparguthaben und der Bonus<br />
beim Options-Tarif E im Verhältnis der Bausparsummen der neu entstehenden<br />
Verträge aufgeteilt, wenn der Bausparer keine andere Verteilung des<br />
Guthabens wünscht. Grund sätzlich muss bei jeder Teilung ein Guthaben<br />
von 1% der neuen Bauspar summe auf den neu entstehenden Vertrag übertragen<br />
werden, mindestens 100,– Euro.<br />
Tilgungsbeginn: Bei Bauspardarlehen ist der erste Tilgungsbeitrag im ersten<br />
Monat nach vollständiger Auszahlung des Darlehens, bei Teilauszahlung<br />
spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu entrichten.<br />
Treuebonus: Beim Options-Tarif E kann ein Treuebonus in Höhe der gezahlten<br />
Abschluss gebühr (max. 1.000,– Euro) verdient werden, wenn der Bausparvertrag<br />
mindestens 10 Jahre bestanden hat, ohne vorhergegangene<br />
Vertragsänderung (Teilung, Ermäßigung, Zusammenlegung oder Erhöhung)<br />
zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.<br />
Übertragung: Mit Zustimmung der Bausparkasse, die von bestimmten<br />
Voraussetzungen abhängig ist, können Bausparverträge auf andere Personen<br />
übertragen werden. Übertragungen sind ohne Verlust der staatlichen<br />
Bausparförderung nur auf Angehörige möglich. Ausnahme: Gewährte<br />
Arbeitnehmer-Sparzulagen bleiben erhalten, wenn der Vertrag nach Ablauf<br />
der gesetzlichen Sperrfrist auf einen Nichtverwandten übertragen wird.<br />
Verkehrswert: Das ist der Wert eines Objekts, der am Tag der Ermittlung<br />
im gewöhnlichen Ge schäfts verkehr unter Berücksichtigung aller Eigenschaften<br />
des Objekts (Lage, Beschaffenheit der Baulichkeit und des Grundstücks<br />
etc.) zu erzielen wäre.<br />
Verpflichtungserklärung: Ein Bauspardarlehen bis zu 30.000,– Euro<br />
(Kleindarlehen) kann ohne Eintrag im Grundbuch gegen Verpflichtungserklärung<br />
der Eigentümer des Pfandobjekts gewährt werden – auch ein<br />
Zwischenkredit bis zur Höhe von 30.000,– Euro, bezogen auf den nicht<br />
durch Bausparguthaben gesicherten Darlehensteil, bei einer Bewertungszahl<br />
des Bausparvertrags von mind. 2,4. In dieser Erklärung verpflichten sich die<br />
Eigentümer,<br />
dass die Belastung des Objekts 72 % der Herstellungskosten, des Kaufpreises<br />
oder des Verkehrswerts nicht übersteigen wird<br />
zur Sicherung des Kredits auf Verlangen der Bausparkasse eine Grundschuld<br />
an bereiter Stelle eintragen zu lassen<br />
eine mögliche Sicherung durch eine Grundschuld nicht dadurch zu verhindern,<br />
dass das Pfandobjekt mit weiteren Rechten belastet oder veräußert<br />
wird<br />
Vertragsbeginn: Der Bausparvertrag kommt mit der Annahme des Antrags<br />
durch die Bausparkasse zustande. Mit dem Tag der Annahme,<br />
der dem Bausparer auf der Annahmeurkunde mitgeteilt wird, beginnen<br />
die Sparzeit und die gesetzliche Sperrfrist.<br />
Zielbewertungszahl: Bei einer Zuteilung haben die Verträge mit den höheren<br />
Bewertungszahlen Vorrang. Die niedrigste Bewertungszahl, für die<br />
zu einem Zuteilungstermin noch alle Bausparverträge mit den verfügbaren<br />
Zuteilungsmitteln zugeteilt werden können, heißt Zielbewertungszahl.<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag: Der Zins- und Tilgungsbeitrag ist die monatliche<br />
Rate, die der Bausparer nach Auszahlung seines Bauspardarlehens<br />
für Zins und Tilgung aufbringen muss. Die Höhe des Tilgungsbeitrages<br />
richtet sich nach der erreichten Bewertungszahl bei Zuteilung. Der monatliche<br />
Zins- und Tilgungsbeitrag lässt sich im Rahmen der Mehrzuteilung<br />
weiter absenken.<br />
Zusammenlegung: Bausparverträge des gleichen Bauspartarifs mit den<br />
gleichen Tarifmerkmalen können zusammengelegt werden. Für die prämienrechtliche<br />
Sperrfrist bleibt der Vertragsbeginn der Ursprungsverträge<br />
maßgebend.<br />
Zuteilung: Für die Zuteilung sind bestimmte Voraussetzungen unerlässlich,<br />
z. B. Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl. Die Zuteilung<br />
hängt aber letztlich auch von den der Bausparkasse zur Verfügung stehenden<br />
Zuteilungsmitteln ab und erfolgt ca. 4 bis 6 Monate nach Erreichung<br />
der Mindestvoraussetzungen. Des halb kann und darf im Voraus keine verbindliche<br />
Aussage über den Zuteilungs termin gemacht werden. Hat die<br />
Bausparkasse den Bausparvertrag zugeteilt und hat der Bausparer die<br />
Zuteilung angenommen, stellt die Bausparkasse Bausparguthaben und<br />
Bauspardarlehen bereit.<br />
44 45<br />
Z
RingBausparen und RingBaufinanzierung<br />
Wohnriester – Fragen und Antworten<br />
Allgemeine Fragen<br />
Seit wann gibt es den Wohnriester?<br />
Die gesetzlichen Grundlagen der Wohnriester-Regelungen sind im sogenannten<br />
Eigenheimrentengesetz festgelegt, gültig seit dem 1.1.2008.<br />
Wer erhält die Förderung?<br />
Anspruch auf diese Förderung haben alle, die in einem inländischen Altersvor -<br />
sorgesystem abgesichert sind, z. B. Arbeitnehmer, Beamte und sonstige sozial -<br />
versicherte Berufstätige. Nicht berufstätige Ehepartner können einen Vertrag<br />
abschließen (= mittelbare Förderberechtigung) und erhalten die Förderung, ohne<br />
etwas einzahlen zu müssen, wenn der Partner zulagenberechtigt ist und einen<br />
entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.<br />
Wie hoch ist die Förderung?<br />
Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage maximal 154,– Euro. Die jährliche<br />
Kinderzulage beträgt 185,– Euro. Kinder ab dem Geburtsjahr 2008 erhalten<br />
300,– Euro. Und: Alle unter 25-Jährigen erhalten einen zusätzlichen Berufseinsteigerbonus<br />
von einmalig 200,– Euro. Die Summe der Zulagen wird am Jahresende<br />
der errechneten Steuerersparnis laut Einkommensteuererklärung gegenübergestellt.<br />
Ist die Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, erstattet<br />
das Finanzamt die Differenz im Rahmen des Einkommensteuerbescheids.<br />
Wann erhält man die volle Förderung?<br />
Wenn 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens vom Vorjahr,<br />
abzüglich der Zulage, in einem riestergeförderten Vertrag angelegt werden.<br />
Wie erhält man die Förderung?<br />
Grundlage ist ein Antrag, den der Sparer vom Anbieter des Wohnriester-Produkts<br />
erhält, selbst ausfüllt und bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)<br />
einreichen kann. Der Sparer kann aber auch den Anbieter bevollmächtigen, die<br />
Zulage jedes Jahr abzurufen (= Dauerantrag).<br />
Wer erhält den „Berufseinsteiger-Bonus“?<br />
Den Berufseinsteiger-Bonus über 200,– Euro erhalten alle, die zulagenberechtigt<br />
sind, einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, den erforderlichen Mindestbetrag<br />
einzahlen und zu Beginn des ersten Beitragsjahrs jünger als 25 Jahre<br />
sind.<br />
Was wird gefördert?<br />
Bau oder Kauf einer Immobilie, wenn sich diese in Deutschland oder einem<br />
anderen EWR-Staat 1) befindet, nach dem 31.12.2007 gekauft bzw. gebaut<br />
wurde und selbst genutzt wird. Zudem der Erwerb von Anteilen an Wohnungs -<br />
genossenschaften und der Erwerb eines Wohnrechts in einem Alten- oder<br />
Pflegeheim. Ebenso gefördert wird die Entschuldung einer selbst genutzten<br />
Immobilie zu Beginn der Auszahlungsphase, unabhängig vom Erwerbszeitpunkt.<br />
Was ist nicht förderfähig?<br />
Nicht gefördert werden:<br />
Immobilien, die sich nicht in Deutschland und nicht in einem anderen<br />
EWR-Staat befinden<br />
Immobilien, die vermietet, also nicht selbst genutzt werden<br />
Immobilien, die nicht ganzjährig bewohnt werden, z. B. Ferienwohnungen<br />
Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen<br />
Welche Wohnriester-Produkte werden angeboten?<br />
Von Bausparkassen werden Riester-Bausparverträge angeboten, die sowohl in<br />
der Anspar- als auch in der Darlehensphase mit Riester-Zulagen gefördert werden,<br />
sowie Riester-Baudarlehen. Banken und Sparkassen haben sich ebenfalls<br />
Riester-Baudarlehen zertifizieren lassen. Daneben gelten die Wohnriester-Regelungen<br />
natürlich auch für alle anderen Riester-Vorsorgearten: Rentenversicherungen,<br />
Investmentfonds und Banksparpläne.<br />
Kann Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag für den Erwerb von<br />
Immobilien entnommen werden?<br />
Ja. Das in einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital kann bis zu<br />
75 % oder 100 % entnommen und für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten<br />
Immobilie verwendet werden.<br />
Kann Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag für die Entschuldung<br />
einer Immobilie verwendet werden?<br />
Ja, zu Beginn der Auszahlungsphase – also zu Rentenbeginn – können bis zu<br />
75% oder 100 % des Kapitals entnommen und für die Entschuldung einer<br />
selbst genutzten Immobilie verwendet werden.<br />
1) Zu den EWR-Staaten zählen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Lichtenstein und Norwegen.<br />
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Aus welchem Riester-Vertrag kann Geld für den Bau, Kauf oder die<br />
Entschuldung einer Immobilie entnommen werden?<br />
Aus jedem Riester-Vertrag kann Geld für den Bau, Kauf oder die Entschuldung<br />
einer Immobilie verwendet werden. Egal, ob es sich um einen Riester-Bauspar -<br />
vertrag, eine Riester-Versicherung, einen Riester-Fonds- oder Riester- Bank -<br />
sparplan handelt.<br />
Wie erfolgt die Besteuerung der Wohnriester-Produkte?<br />
Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind Riester-Spar- bzw. Tilgungsbeiträge<br />
grundsätzlich steuerfrei. Mit Rentenbeginn sind die geförderten Spar- und<br />
Tilgungsbeiträge nachgelagert zu versteuern.<br />
Was ist das Wohnförderkonto?<br />
Das Wohnförderkonto ist ein fiktives Konto, das der Anbieter des Riester-<br />
Produkts für jeden Wohnriester-Vertrag anlegt. Auf diesem Konto werden<br />
alle geförderten Wohnriester-Beträge, d. h. alle Entnahme- und Tilgungsleistungen<br />
inkl. der in diese eingeflossenen Zulagen, aufsummiert und mit<br />
2 % jährlich verzinst. Mit Rentenbeginn endet die Verzinsung des Wohnförderkontos<br />
und der Kontostand bildet die Berechnungsgrundlage für die<br />
nachgelagerte Besteuerung.<br />
Wie funktioniert die (nachgelagerte) Besteuerung?<br />
Mit dem Rentenbeginn (frühestens mit 60, spätestens mit 68) muss der Eigenheimbesitzer<br />
den bis dahin fiktiv angesparten Betrag des Wohnförderkontos<br />
mit seinem individuellen Steuersatz versteuern. Zwei Alternativen sind möglich:<br />
1) Ratenzahlung, d.h., die Steuerschuld wird gleichmäßig auf die gesamte<br />
Rentenphase verteilt (vom 60. bzw. 68. Lebensjahr bis zur Vollendung des<br />
85. Lebensjahres) und ist jährlich zu besteuern.<br />
2) Sofortige Zahlung der Steuerschuld zu Rentenbeginn. Für diese Wahl gewährt<br />
der Staat einen Rabatt in Höhe von 30 %, d.h., nur 70 % des geförderten<br />
Betrags müssen versteuert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings,<br />
dass die Immobilie die nächsten 20 Jahre selbst genutzt wird.<br />
Müssen die Zulagen und die Steuerermäßigung im Erbfall zurückgezahlt<br />
werden?<br />
Mit dem Tod des Zulageberechtigten wird die Selbstnutzung der Wohnimmobile<br />
aufgegeben. Bei Aufgabe der Selbstnutzung einer Wohnimmobile erfolgt keine<br />
Rückforderung von Zulagen und/oder Steuerermäßigung. Wird zu diesem Zeitpunkt<br />
noch ein Wohnförderkonto geführt, ist dieses aufzulösen. Der Auflösungsbetrag<br />
fällt mit in die Erbmasse und ist im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung<br />
des Verstorbenen mit dem individuellen Steuersatz nachgelagert zu<br />
versteuern, sofern der Verstorbene die Steuerschuld nicht in einem Beitrag zu<br />
Rentenbeginn beglichen hat.<br />
Fragen zur Finanzierung, Vermietung und zum Verkauf<br />
Wird zur Finanzierung eingesetztes Riester-Vermögen als Eigenkapital<br />
anerkannt?<br />
Ja, das auf einem bestehenden Riester-Vertrag angesparte Kapital wird als<br />
Eigenkapital anerkannt.<br />
Wie werden Tilgungsleistungen gefördert?<br />
Tilgungsleistungen zugunsten zertifizierter Darlehensverträge werden steuerlich<br />
begünstigt. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Förderberechtigung besteht<br />
und das Darlehen für eine selbst genutzte und nach dem 31.12.2007 gekaufte<br />
Wohnimmobilie eingesetzt wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die<br />
staatliche Riester-Zulage auf die anfallenden Tilgungsleistungen (max. in Höhe<br />
von 2.100,– Euro) beantragt werden.<br />
Gibt es eine zeitliche Begrenzung der Laufzeiten eines Riester-Darlehens?<br />
Ja, Riester-Darlehen müssen bis zum Rentenbeginn, spätestens bis zum<br />
68. Lebensjahr komplett getilgt sein.<br />
Was passiert, wenn eine mit dem Geld aus dem Riester-Vertrag gebaute<br />
oder gekaufte Immobilie weitervermietet wird?<br />
Wird eine riesterfinanzierte Immobilie vermietet, muss der im Wohnförderkonto<br />
aufgezinste Betrag mit sofortiger Wirkung nachversteuert werden. Es sei denn,<br />
die Vermietung erfolgt zeitlich begrenzt, z. B. aufgrund eines beruflich bedingten<br />
Umzugs, und die Immobilie wird spätestens vor Vollendung seines 67. Lebensjahres<br />
wieder durch den Zulageberechtigten selbst genutzt.<br />
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Was passiert bei einem Verkauf der geförderten Immobilie in der<br />
Auszahlungsphase?<br />
Nach dem 85. Lebensjahr ist der Verkauf der Immobilie steuerunschädlich.<br />
Ebenso, wenn der geförderte Betrag unmittelbar in den Erwerb eines Folgeobjektes<br />
investiert wird (z. B. lebenslanges Wohnrecht in einem Alters- oder<br />
Pflegeheim). Ansonsten gilt der Verkauf als steuerschädliche Verwendung<br />
und eine nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos ist notwendig.<br />
Nach Eintritt in die Auszahlungsphase gelten hierbei folgende Regelungen:<br />
1) Bei der Wahl einer Verteilung der Steuer auf die Rentenphase ist eine einmalige<br />
nachgelagerte Besteuerung des Restsaldos aus dem Wohnförderkonto<br />
notwendig.<br />
2) Bei Wahl der Einmalbesteuerung zu Rentenbeginn muss der erhaltene Rabatt<br />
in Höhe von 30 % nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert<br />
werden, abhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs:<br />
1. bis 10. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1,5-fachen<br />
Wert (= 45%)<br />
11. bis 20. Jahr nach Beginn der Auszahlungsphase mit dem 1-fachen Wert<br />
Dieses kann umgangen werden, indem der noch nicht versteuerte Restbetrag in<br />
einem anderen Riester-Vertrag angelegt wird.<br />
Damit Sie nichts vergessen:<br />
Ihre Notizen<br />
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DRB 0194 08.10<br />
Internet: www.DeutscherRing.de<br />
E-Mail: Bausparservice@DeutscherRing.de