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Erlass Lebensmittelunternehmer - Landesjagdverband Sachsen ...

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Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes <strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />

Postfach 39 11 55 • 39135 Magdeburg<br />

Landesverwaltungsamt<br />

<strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />

Dessauer Str. 70<br />

06118 Halle (Saale)<br />

nachrichtlich:<br />

Ministerium für Landwirtschaft und<br />

Umwelt<br />

Olvenstedter Straße 4<br />

39108 Magdeburg<br />

<strong>Landesjagdverband</strong> <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V.<br />

Halberstädter Str. 26<br />

39171 Langenweddingen<br />

Registrierung von Jägern als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> nach Art. 6<br />

Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004;<br />

Gemeinsamer <strong>Erlass</strong> des Ministeriums für Gesundheit und Soziales<br />

und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes<br />

<strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />

Anlage<br />

Informationsblatt für Jäger zur Registrierung als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong><br />

mit Rückmeldeformular zur Registrierung<br />

Die Pflicht zur Registrierung von Jägern als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> nach<br />

dem Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ergibt sich für<br />

bestimmte Formen der Abgabe von Wild und Wildfleisch sowie für<br />

bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Wild und Wildfleisch.<br />

Zur Sicherstellung einer grundsätzlich einheitlichen Umsetzung der<br />

Registrierung von Jägern als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> im Land <strong>Sachsen</strong>-<br />

Anhalt wurde ein landeseinheitliches Verfahren für die Registrierung in<br />

Anwendung des gemeinschaftlichen Rechts mit dem Ministerium für<br />

Landwirtschaft und Umwelt unter Beteiligung des <strong>Landesjagdverband</strong>es<br />

<strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V. abgestimmt. Hierzu gebe ich die nachfolgenden<br />

Hinweise:<br />

Die Übergabe des Informationsblattes mit Formular zur Meldung zur<br />

Registrierung wird mit dem Versand der Unterlagen zur Abschussplanung<br />

für das Jagdjahr 2010 oder auf anderem geeigneten Weg vorgenommen.<br />

Die Rückmeldung der Jäger, die unter diese Verpflichtung fallen, erfolgt mit<br />

der Einreichung der Abschussplanung.<br />

Das Landesverwaltungsamt wird gebeten, folgende Umsetzung zu<br />

veranlassen:<br />

Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der unteren<br />

Verwaltungsbehörden aktualisieren das Informationsblatt mit<br />

.01.2010<br />

26.3-42829/1.2<br />

Dr. Schaefer<br />

Email: lebensmittel<br />

@ms.sachsen-anhalt.de<br />

Turmschanzenstraße 25<br />

39114 Magdeburg<br />

Telefon (0391) 567-01<br />

Telefax (0391) 567-6962<br />

www.ms.sachsen-anhalt.de<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Filiale Magdeburg<br />

BLZ 810 000 00<br />

Konto 810 015 00


Rückmeldeformular an den gekennzeichneten Stellen mit den entsprechenden Angaben. Die<br />

unteren Jagdbehörden stellen sicher, dass dieses beim Versand der Unterlagen zur<br />

Abschussplanung oder auf anderem geeigneten Weg den Revierinhabern zugeleitet wird.<br />

Das Informationsblatt enthält ein Formular, welches der einheitlichen und einfachen<br />

Rückmeldung dient. Dieses ist mit der Einreichung der Abschusspläne zurückzusenden.<br />

Eine zeitnahe Veröffentlichung des Informationsblattes im Mitteilungsblatt des<br />

<strong>Landesjagdverband</strong>es <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V. ist mit der Geschäftsstelle abgestimmt.<br />

Die obere Jagdbehörde verfährt analog gegenüber dem Landesforstbetrieb, den<br />

Bundesforst-Hauptstellen und der Nationalparkverwaltung für <strong>Sachsen</strong>-Anhalt sowie den<br />

verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirken.<br />

Die Revierinhaber umfassen als Wildaneignungsberechtigte einen Großteil der Jäger, die<br />

unter die Registrierpflicht als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> für die Abgabe von Wild oder<br />

Wildfleisch im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fallen. Die<br />

Revierinhaber sind aufzufordern, weitere Personen (z. B. Begehungsscheininhaber), die als<br />

<strong>Lebensmittelunternehmer</strong> für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch in Frage kommen, über<br />

die Registrierpflicht durch Weitergabe einer Mehrfertigung des Informationsblattes mit<br />

Rückmeldeformular zu informieren.<br />

Die unteren Jagdbehörden und analog die obere Jagdbehörde stellen bei Änderungen oder<br />

Wechsel der Personen der Jagdausübungsberechtigten oder der Revierinhaber sicher, dass<br />

nach dem vorstehenden Verfahren auch in jedem Folgejahr die Registrierung von Jägern als<br />

<strong>Lebensmittelunternehmer</strong> aktuell gehalten wird.<br />

Nach Eingang der Rückmeldeformulare zur Registrierung als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> sind<br />

diese durch die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde entsprechend den Angaben im<br />

Meldeformular zu erfassen.<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Schaefer

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