Erlass Lebensmittelunternehmer - Landesjagdverband Sachsen ...
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Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes <strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />
Postfach 39 11 55 • 39135 Magdeburg<br />
Landesverwaltungsamt<br />
<strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />
Dessauer Str. 70<br />
06118 Halle (Saale)<br />
nachrichtlich:<br />
Ministerium für Landwirtschaft und<br />
Umwelt<br />
Olvenstedter Straße 4<br />
39108 Magdeburg<br />
<strong>Landesjagdverband</strong> <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V.<br />
Halberstädter Str. 26<br />
39171 Langenweddingen<br />
Registrierung von Jägern als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> nach Art. 6<br />
Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004;<br />
Gemeinsamer <strong>Erlass</strong> des Ministeriums für Gesundheit und Soziales<br />
und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes<br />
<strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />
Anlage<br />
Informationsblatt für Jäger zur Registrierung als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong><br />
mit Rückmeldeformular zur Registrierung<br />
Die Pflicht zur Registrierung von Jägern als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> nach<br />
dem Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ergibt sich für<br />
bestimmte Formen der Abgabe von Wild und Wildfleisch sowie für<br />
bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Wild und Wildfleisch.<br />
Zur Sicherstellung einer grundsätzlich einheitlichen Umsetzung der<br />
Registrierung von Jägern als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> im Land <strong>Sachsen</strong>-<br />
Anhalt wurde ein landeseinheitliches Verfahren für die Registrierung in<br />
Anwendung des gemeinschaftlichen Rechts mit dem Ministerium für<br />
Landwirtschaft und Umwelt unter Beteiligung des <strong>Landesjagdverband</strong>es<br />
<strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V. abgestimmt. Hierzu gebe ich die nachfolgenden<br />
Hinweise:<br />
Die Übergabe des Informationsblattes mit Formular zur Meldung zur<br />
Registrierung wird mit dem Versand der Unterlagen zur Abschussplanung<br />
für das Jagdjahr 2010 oder auf anderem geeigneten Weg vorgenommen.<br />
Die Rückmeldung der Jäger, die unter diese Verpflichtung fallen, erfolgt mit<br />
der Einreichung der Abschussplanung.<br />
Das Landesverwaltungsamt wird gebeten, folgende Umsetzung zu<br />
veranlassen:<br />
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der unteren<br />
Verwaltungsbehörden aktualisieren das Informationsblatt mit<br />
.01.2010<br />
26.3-42829/1.2<br />
Dr. Schaefer<br />
Email: lebensmittel<br />
@ms.sachsen-anhalt.de<br />
Turmschanzenstraße 25<br />
39114 Magdeburg<br />
Telefon (0391) 567-01<br />
Telefax (0391) 567-6962<br />
www.ms.sachsen-anhalt.de<br />
Deutsche Bundesbank<br />
Filiale Magdeburg<br />
BLZ 810 000 00<br />
Konto 810 015 00
Rückmeldeformular an den gekennzeichneten Stellen mit den entsprechenden Angaben. Die<br />
unteren Jagdbehörden stellen sicher, dass dieses beim Versand der Unterlagen zur<br />
Abschussplanung oder auf anderem geeigneten Weg den Revierinhabern zugeleitet wird.<br />
Das Informationsblatt enthält ein Formular, welches der einheitlichen und einfachen<br />
Rückmeldung dient. Dieses ist mit der Einreichung der Abschusspläne zurückzusenden.<br />
Eine zeitnahe Veröffentlichung des Informationsblattes im Mitteilungsblatt des<br />
<strong>Landesjagdverband</strong>es <strong>Sachsen</strong>-Anhalt e. V. ist mit der Geschäftsstelle abgestimmt.<br />
Die obere Jagdbehörde verfährt analog gegenüber dem Landesforstbetrieb, den<br />
Bundesforst-Hauptstellen und der Nationalparkverwaltung für <strong>Sachsen</strong>-Anhalt sowie den<br />
verpachteten staatlichen Eigenjagdbezirken.<br />
Die Revierinhaber umfassen als Wildaneignungsberechtigte einen Großteil der Jäger, die<br />
unter die Registrierpflicht als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> für die Abgabe von Wild oder<br />
Wildfleisch im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 fallen. Die<br />
Revierinhaber sind aufzufordern, weitere Personen (z. B. Begehungsscheininhaber), die als<br />
<strong>Lebensmittelunternehmer</strong> für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch in Frage kommen, über<br />
die Registrierpflicht durch Weitergabe einer Mehrfertigung des Informationsblattes mit<br />
Rückmeldeformular zu informieren.<br />
Die unteren Jagdbehörden und analog die obere Jagdbehörde stellen bei Änderungen oder<br />
Wechsel der Personen der Jagdausübungsberechtigten oder der Revierinhaber sicher, dass<br />
nach dem vorstehenden Verfahren auch in jedem Folgejahr die Registrierung von Jägern als<br />
<strong>Lebensmittelunternehmer</strong> aktuell gehalten wird.<br />
Nach Eingang der Rückmeldeformulare zur Registrierung als <strong>Lebensmittelunternehmer</strong> sind<br />
diese durch die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde entsprechend den Angaben im<br />
Meldeformular zu erfassen.<br />
Im Auftrag<br />
Dr. Schaefer