Ausführungsbestimmungen - LJV-Sachsen-Anhalt
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23. Sprachliche Gleichstellung<br />
Abschnitt 3<br />
Schlussvorschriften<br />
Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und<br />
weiblicher Form.<br />
24. Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />
Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-<br />
RdErl. außer Kraft.<br />
An<br />
das Landesverwaltungsamt,<br />
die Nationalparkverwaltung Harz,<br />
den Landesforstbetrieb und<br />
die Landkreise und kreisfreien Städte