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Ausführungsbestimmungen - LJV-Sachsen-Anhalt

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23. Sprachliche Gleichstellung<br />

Abschnitt 3<br />

Schlussvorschriften<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und<br />

weiblicher Form.<br />

24. Inkrafttreten und Außerkrafttreten<br />

Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-<br />

RdErl. außer Kraft.<br />

An<br />

das Landesverwaltungsamt,<br />

die Nationalparkverwaltung Harz,<br />

den Landesforstbetrieb und<br />

die Landkreise und kreisfreien Städte

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