Innenteil August 2009.pmd - SHBV
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smash badminton 08/2009 Protokoll Verbandstag 2007<br />
TOP 8 Genehmigung des Kassenberichts für das Haushaltsjahr 2008<br />
Das Rechnungsergebnis für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 wird bei 5 Enthaltungen<br />
genehmigt.<br />
TOP 9 Genehmigung des Haushaltsplans 2009 und Ansatz 2010<br />
Der Haushaltsplan 2009 und der Ansatz 2010 werden einstimmig genehmigt.<br />
TOP 10 Entlastung der <strong>SHBV</strong>-Organe nach § 11 Nr. 11.2 und 11.5 der Satzung<br />
Winfried Ebner dankt den Organen für die geleistete Arbeit und beantragt die Entlastung<br />
des Gesamtvorstandes und der Verbandsausschüsse. Die Entlastung erfolgt einstimmig.<br />
TOP 11 Satzungsänderungen<br />
Neufassung des § 32 der <strong>SHBV</strong>-Satzung:<br />
§ 32 Verbandstätigkeit<br />
32.1<br />
32.2<br />
32.3<br />
32.4<br />
32.5<br />
32.6<br />
32.7<br />
Die Mitglieder der <strong>SHBV</strong>-Organe nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich<br />
war.<br />
Bei Bedarf können die Aufgaben im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten<br />
entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer<br />
Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.<br />
Die Entscheidung über eine Tätigkeit im Rahmen der Nr. 32.2 trifft das<br />
Präsidium.Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<br />
Es besteht ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für Aufwendungen,<br />
die durch Tätigkeiten für den <strong>SHBV</strong> entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere<br />
Fahrtkosten, Reisekosten, Portokosten, Telefonkosten, Bürobedarf usw.<br />
Vom Präsidium können per Beschluss Pauschalen für den Aufwendungsersatz nach<br />
§ 670 BGB festgesetzt werden.<br />
Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung.<br />
Die Haftung wegen ehrenamtlicher Tätigkeit für den <strong>SHBV</strong> (inkl. Unterlassungen)<br />
wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt<br />
Der Verbandstag stimmt dem Antrag mit 339 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5<br />
Enthaltungen zu.<br />
Die für eine Satzungsänderung gem. § 35.2 der Satzung geforderte Zweidrittelmehrheit<br />
von 230 Ja-Stimmen ist gegeben.<br />
TOP 12 Ordnungsänderungen<br />
Den Anträgen des <strong>SHBV</strong>-Präsidiums<br />
a) Änderung der Anlage II zur <strong>SHBV</strong>-FinanzO Buchst. h) Mahngebühren<br />
b) Änderung des § 28.2 der <strong>SHBV</strong> SpielO -Korrektur wegen Änderung der<br />
Zählweisec)<br />
Anlage V zur <strong>SHBV</strong>-SpielO -Ausführungsbestimmungen zu § 16-Spielgemeinschaftenhier:<br />
Streichung der Nr. 7<br />
wird einstimmig zugestimmt.<br />
Ordnungsänderung<br />
Die vom <strong>SHBV</strong>-Präsidium vorgelegte Änderung des § 19.5 Satz 3 der <strong>SHBV</strong>-SpielO wird<br />
mit 326 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen.<br />
Ordnungsänderung<br />
Der Antrag des Elmshorner BC, gerichtet auf eine Änderung des § 8.2 der <strong>SHBV</strong>-FinanzO<br />
in der Pflichtabnahme des offiziellen Mitteilungsblattes des <strong>SHBV</strong>, wird bei 319 Ja-<br />
Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.<br />
Der durch eine Tischvorlage ergänzte Antrag bestimmt, dass künftig pro 50 Mitglieder<br />
1 Exemplar abzunehmen ist.<br />
Die Tischvorlage sieht für die gedruckten Exemplare vor, dass das 1. Exemplar EUR 7,50<br />
, jedes weitere Exemplar EUR 2,50 kostet. Für die Privatabonnenten verbleibt es bei EUR<br />
2,50 . Es wird künftig nur noch 10 statt bisher 11 Ausgaben geben. Aus Kostengründen<br />
wird die Zeitung künftig in Digitaldruck erscheinen. Darüber hinaus soll die SMASH auch<br />
als PDF-Datei zur Verfügung stehen.<br />
Ordnungsänderungen<br />
Anträge des THW Kiel:<br />
a) Antrag 1<br />
Änderung des § 18.10 der <strong>SHBV</strong>-SpielO wird mit 303 Ja-Stimmen, 6 Nein-<br />
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