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Innenteil August 2009.pmd - SHBV

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smash badminton 08/2009 Protokoll Verbandstag 2007<br />

TOP 8 Genehmigung des Kassenberichts für das Haushaltsjahr 2008<br />

Das Rechnungsergebnis für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 wird bei 5 Enthaltungen<br />

genehmigt.<br />

TOP 9 Genehmigung des Haushaltsplans 2009 und Ansatz 2010<br />

Der Haushaltsplan 2009 und der Ansatz 2010 werden einstimmig genehmigt.<br />

TOP 10 Entlastung der <strong>SHBV</strong>-Organe nach § 11 Nr. 11.2 und 11.5 der Satzung<br />

Winfried Ebner dankt den Organen für die geleistete Arbeit und beantragt die Entlastung<br />

des Gesamtvorstandes und der Verbandsausschüsse. Die Entlastung erfolgt einstimmig.<br />

TOP 11 Satzungsänderungen<br />

Neufassung des § 32 der <strong>SHBV</strong>-Satzung:<br />

§ 32 Verbandstätigkeit<br />

32.1<br />

32.2<br />

32.3<br />

32.4<br />

32.5<br />

32.6<br />

32.7<br />

Die Mitglieder der <strong>SHBV</strong>-Organe nehmen ihre Aufgaben grundsätzlich ehrenamtlich<br />

war.<br />

Bei Bedarf können die Aufgaben im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten<br />

entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer<br />

Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.<br />

Die Entscheidung über eine Tätigkeit im Rahmen der Nr. 32.2 trifft das<br />

Präsidium.Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<br />

Es besteht ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für Aufwendungen,<br />

die durch Tätigkeiten für den <strong>SHBV</strong> entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere<br />

Fahrtkosten, Reisekosten, Portokosten, Telefonkosten, Bürobedarf usw.<br />

Vom Präsidium können per Beschluss Pauschalen für den Aufwendungsersatz nach<br />

§ 670 BGB festgesetzt werden.<br />

Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung.<br />

Die Haftung wegen ehrenamtlicher Tätigkeit für den <strong>SHBV</strong> (inkl. Unterlassungen)<br />

wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt<br />

Der Verbandstag stimmt dem Antrag mit 339 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 5<br />

Enthaltungen zu.<br />

Die für eine Satzungsänderung gem. § 35.2 der Satzung geforderte Zweidrittelmehrheit<br />

von 230 Ja-Stimmen ist gegeben.<br />

TOP 12 Ordnungsänderungen<br />

Den Anträgen des <strong>SHBV</strong>-Präsidiums<br />

a) Änderung der Anlage II zur <strong>SHBV</strong>-FinanzO Buchst. h) Mahngebühren<br />

b) Änderung des § 28.2 der <strong>SHBV</strong> SpielO -Korrektur wegen Änderung der<br />

Zählweisec)<br />

Anlage V zur <strong>SHBV</strong>-SpielO -Ausführungsbestimmungen zu § 16-Spielgemeinschaftenhier:<br />

Streichung der Nr. 7<br />

wird einstimmig zugestimmt.<br />

Ordnungsänderung<br />

Die vom <strong>SHBV</strong>-Präsidium vorgelegte Änderung des § 19.5 Satz 3 der <strong>SHBV</strong>-SpielO wird<br />

mit 326 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen.<br />

Ordnungsänderung<br />

Der Antrag des Elmshorner BC, gerichtet auf eine Änderung des § 8.2 der <strong>SHBV</strong>-FinanzO<br />

in der Pflichtabnahme des offiziellen Mitteilungsblattes des <strong>SHBV</strong>, wird bei 319 Ja-<br />

Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.<br />

Der durch eine Tischvorlage ergänzte Antrag bestimmt, dass künftig pro 50 Mitglieder<br />

1 Exemplar abzunehmen ist.<br />

Die Tischvorlage sieht für die gedruckten Exemplare vor, dass das 1. Exemplar EUR 7,50<br />

, jedes weitere Exemplar EUR 2,50 kostet. Für die Privatabonnenten verbleibt es bei EUR<br />

2,50 . Es wird künftig nur noch 10 statt bisher 11 Ausgaben geben. Aus Kostengründen<br />

wird die Zeitung künftig in Digitaldruck erscheinen. Darüber hinaus soll die SMASH auch<br />

als PDF-Datei zur Verfügung stehen.<br />

Ordnungsänderungen<br />

Anträge des THW Kiel:<br />

a) Antrag 1<br />

Änderung des § 18.10 der <strong>SHBV</strong>-SpielO wird mit 303 Ja-Stimmen, 6 Nein-<br />

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