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Erläuterung zu - MBWSV NRW

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Daraus ergeben sich spezifische Anforderungen an das Rettungswegsystem,<br />

das <strong>zu</strong>m einen die Selbstrettung von Personen aus dem Gebäude und <strong>zu</strong>m<br />

andern den Angriff der Feuerwehr sicherstellen muss. Die horizontale<br />

Binnenerschließung in den Geschossen unterscheidet sich dagegen nicht<br />

grundsätzlich von der horizontalen Binnenerschließung von Gebäuden<br />

unterhalb der Hochhausgrenze und folgt daher weitgehend dem<br />

Rettungswegkonzept der BauO <strong>NRW</strong>.<br />

Die in der SBauVO geregelten Anforderungen für Hochhäuser beziehen sich<br />

auf das gesamte Gebäude vom Keller bis <strong>zu</strong>m Dach einschließlich niedriger<br />

Gebäudeteile (sogenannter „Breitfuß“). Wesentliche Eckpunkte der<br />

Brandschutzkonzeption der SBauVO für Hochhäuser sind<br />

- Früherkennung eines Brandes,<br />

- selbsttätige Alarmierung des Brandgeschosses,<br />

- selbsttätige Weiterleitung der Brandmeldung an die Feuerwehr,<br />

- schnelle Selbstrettung aus dem Gebäude,<br />

- ausreichend lange Begren<strong>zu</strong>ng der Brandausbreitung und<br />

- zügiger Angriff der Feuerwehr in das Brandgeschoss.<br />

Abweichend von der BauO <strong>NRW</strong> setzt die SBauVO dabei stets den<br />

Löschangriff der Feuerwehr aus dem Inneren des Gebäudes voraus<br />

(Innenangriff) und stellt auch für den Bereich bis <strong>zu</strong> 22 m Höhe nicht auf<br />

einen Außenangriff der Feuerwehr ab.<br />

Weiterer Bestandteil der Brandschutzkonzeption ist es, die konstruktive<br />

Ausgestaltung des Gebäudes, die Baustoffeigenschaften und die<br />

sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung so aufeinander ab<strong>zu</strong>stimmen,<br />

dass ein Brandereignis nach Möglichkeit auf ein Geschoss beschränkt bleibt.<br />

Für den Bauherren sind die Wirtschaftlichkeit (Grundrissökonomie,<br />

Herstellung, Betrieb und Unterhaltung), die Verknüpfung Architektur -<br />

Tragwerk – Technische Gebäudeausrüstung, die Bauzeit und die<br />

Bauausführung sowie die <strong>zu</strong>künftige Flexibilität in der Nut<strong>zu</strong>ng von<br />

besonderer Bedeutung. Die SBauVO entspricht diesen Nutzerinteressen. Sie<br />

ermöglicht auf der Grundlage der feuerbeständigen Tragkonstruktion mit<br />

geschossweiser Abschottung und der Gebäudesicherheitstechnik einen<br />

flexiblen Ausbau innerhalb der Geschossebenen. Die Anforderungen an die<br />

Bauteile für den Innenausbau und die Außenwand wurden gegenüber der<br />

HochhVO 1986 maßvoll verringert.<br />

D Zu den einzelnen Regelungen<br />

Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften für Hochhäuser<br />

Zu § 88 (Anwendungsbereich für Hochhäuser)<br />

In der SBauVO werden besondere Anforderungen und Erleichterungen an<br />

Hochhäuser gestellt, die sich aus der besonderen Art oder Nut<strong>zu</strong>ng des

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