01.03.2013 Aufrufe

Erläuterung zu - MBWSV NRW

Erläuterung zu - MBWSV NRW

Erläuterung zu - MBWSV NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

27<br />

Die in den Abbildungen dargestellten Steigeleitungen können auch an der<br />

Einspeisestelle in ein Geschoss <strong>zu</strong>sammengeführt werden. Eine Ringleitung<br />

im Geschoss ist nicht gefordert.<br />

Bereits bei der Planung der selbsttätigen Feuerlöschanlage muss<br />

sichergestellt werden, dass der durch die selbsttätige Feuerlöschanlage <strong>zu</strong><br />

leistende Brandschutz des Gebäudes im Fall von Revisionen und<br />

Reparaturen bestehen bleibt. Bei Hochhäusern über 60 m sollte deshalb die<br />

Alarmventilstation mit einem Bypass ausgestattet werden.<br />

Die Anforderungen des Absatzes 4 können z.B. erfüllt werden, wenn für die<br />

Einspeisung in den Etagen RS-Klappen und Absperrschieber und <strong>zu</strong>sätzlich<br />

ein Absperrschieber pro Steigleitung (Leckagefall) vorgesehen sind.<br />

Aus der Regelung des Absatzes 5 ergibt sich, dass alle notwendigen<br />

Treppenräume, also auch die Sicherheitstreppenräume, über nasse<br />

Steigleitungen mit Wandhydranten in jedem Geschoss verfügen müssen. Die<br />

Kennzeichnung richtet sich nach DIN 4066:1997-07 „Hinweisschilder für die<br />

Feuerwehr“ und muss in der SBauVO nicht besonders geregelt werden.<br />

Trockene Steigleitungen sind nicht <strong>zu</strong>lässig, da sie in ihrer Funktionsfähigkeit<br />

durch Fremdeinwirkung unbemerkt beeinträchtigt werden können.<br />

Die Vorgabe der gleichzeitigen Wasserentnahme von 200 l/min an drei<br />

Entnahmestellen nach Absatz 6 sichert, dass auch für extreme Lagen<br />

ausreichende Löschmittelmengen vorhanden sind. Auf Grund der<br />

Anforderungen des § 17 Abs. 1 BauO <strong>NRW</strong> müssen die Leitungen und<br />

Entnahmestellen bereits während der Bauphase, ab Erreichen der<br />

Hochhausgrenze von 22 m, eingeschränkt funktionsfähig sein. Eine "nasse"

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!