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Erläuterung zu - MBWSV NRW

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Zu § 101 Druckbelüftungsanlagen von Hochhäusern<br />

In Hochhäusern muss das Eindringen von Feuer und Rauch in innenliegende<br />

Treppenräume und andere am vertikalen Rettungssystem beteiligten<br />

Komponenten durch lüftungstechnische Anlagen – Druckbelüftungsanlagen -<br />

verhindert werden. Geregelt wird, wie die Anforderungen an den<br />

Rauchschutz von innenliegenden Sicherheitstreppenräumen und von<br />

Feuerwehrauf<strong>zu</strong>gsschächten sowie deren jeweiligen Vorräumen erfüllt<br />

werden können.<br />

Die Druckbelüftungsanlagen verhindern im Brandfall, dass Brandrauch aus<br />

den horizontalen Ebenen in die vertikalen Rettungswege eindringen kann.<br />

Nach Satz 1 muss das System „innenliegender Treppenraum und Vorraum“<br />

eine eigene lüftungstechnische Anlage haben; das System<br />

„Feuerwehrauf<strong>zu</strong>g und Vorraum“ muss ebenfalls eine eigene<br />

lüftungstechnische Anlage haben.<br />

Satz 2 beschreibt die Wirkungsweise und die mittleren<br />

Abströmungsgeschwindigkeiten (mittlere Luftgeschwindigkeit z.B. gem. DIN<br />

EN 12599 Abschnitt 6.3.1 <strong>zu</strong> ermitteln), für die die lüftungstechnischen<br />

Anlagen ausgelegt sein müssen. Dabei sind die strömungsrelevanten<br />

Parameter innerhalb des Gebäudes und ungünstige klimatische<br />

Bedingungen außerhalb des Gebäudes <strong>zu</strong> berücksichtigen. Bei<br />

innenliegenden Treppenräumen und deren Vorräumen sowie bei<br />

Fahrschächten von Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen sind<br />

Vorkehrungen <strong>zu</strong> treffen, die sicherstellen, dass bei geöffneten Türen ein<br />

Luftstrom mit ausreichend großem Impuls vom Treppenraum bzw.<br />

Fahrschacht über die <strong>zu</strong>gehörigen Vorräume in das Brandgeschoss strömt.<br />

Dieser Luftstrom verhindert, dass Brandgase aus dem Brandgeschoss über<br />

die Vorräume in den Treppenraum bzw. Fahrschacht einströmen können. Die<br />

in die notwendigen Flure aus den Vorräumen einströmende Luft ist über<br />

geeignete Lüftungsleitungen ins Freie ab<strong>zu</strong>leiten oder es müssen in den<br />

Geschossen im Brandfall geeignete Flächen <strong>zu</strong>r Abströmung <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehen.<br />

Die Begren<strong>zu</strong>ng der Türöffnungskraft am Türgriff stellt sicher, dass<br />

flüchtende Personen die Türen <strong>zu</strong> den Vorräumen und innenliegenden<br />

Treppenräumen auch gegen den vorhandenen Überdruck öffnen können.<br />

Die frühzeitige Detektion durch die Brandmeldeanlage nach Satz 3<br />

gewährleistet, dass die lüftungstechnischen Anlagen rechtzeitig<br />

funktionsfähig und wirksam den erforderlichen Volumenstrom in der<br />

vorgegebenen Zeit aufbauen können.<br />

Die Forderung nach Redundanz nach Satz 4 betrifft die für die Wirksamkeit<br />

der Anlage wichtigen Komponenten der Druckbelüftungsanlage,<br />

insbesondere die Ventilatoren und die Steuereinrichtungen. Die für die<br />

Redundanz erforderlichen Geräte <strong>zu</strong>r Druckerzeugung müssen für den<br />

erforderlichen Volumenstrom, der <strong>zu</strong>r Erzeugung des Überdruckes benötigt<br />

wird, ausgelegt sein, um so bei Ausfall des in Betrieb befindlichen Gerätes<br />

die Funktion sicher<strong>zu</strong>stellen.

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