Erläuterung zu - MBWSV NRW
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Zu § 101 Druckbelüftungsanlagen von Hochhäusern<br />
In Hochhäusern muss das Eindringen von Feuer und Rauch in innenliegende<br />
Treppenräume und andere am vertikalen Rettungssystem beteiligten<br />
Komponenten durch lüftungstechnische Anlagen – Druckbelüftungsanlagen -<br />
verhindert werden. Geregelt wird, wie die Anforderungen an den<br />
Rauchschutz von innenliegenden Sicherheitstreppenräumen und von<br />
Feuerwehrauf<strong>zu</strong>gsschächten sowie deren jeweiligen Vorräumen erfüllt<br />
werden können.<br />
Die Druckbelüftungsanlagen verhindern im Brandfall, dass Brandrauch aus<br />
den horizontalen Ebenen in die vertikalen Rettungswege eindringen kann.<br />
Nach Satz 1 muss das System „innenliegender Treppenraum und Vorraum“<br />
eine eigene lüftungstechnische Anlage haben; das System<br />
„Feuerwehrauf<strong>zu</strong>g und Vorraum“ muss ebenfalls eine eigene<br />
lüftungstechnische Anlage haben.<br />
Satz 2 beschreibt die Wirkungsweise und die mittleren<br />
Abströmungsgeschwindigkeiten (mittlere Luftgeschwindigkeit z.B. gem. DIN<br />
EN 12599 Abschnitt 6.3.1 <strong>zu</strong> ermitteln), für die die lüftungstechnischen<br />
Anlagen ausgelegt sein müssen. Dabei sind die strömungsrelevanten<br />
Parameter innerhalb des Gebäudes und ungünstige klimatische<br />
Bedingungen außerhalb des Gebäudes <strong>zu</strong> berücksichtigen. Bei<br />
innenliegenden Treppenräumen und deren Vorräumen sowie bei<br />
Fahrschächten von Feuerwehraufzügen und deren Vorräumen sind<br />
Vorkehrungen <strong>zu</strong> treffen, die sicherstellen, dass bei geöffneten Türen ein<br />
Luftstrom mit ausreichend großem Impuls vom Treppenraum bzw.<br />
Fahrschacht über die <strong>zu</strong>gehörigen Vorräume in das Brandgeschoss strömt.<br />
Dieser Luftstrom verhindert, dass Brandgase aus dem Brandgeschoss über<br />
die Vorräume in den Treppenraum bzw. Fahrschacht einströmen können. Die<br />
in die notwendigen Flure aus den Vorräumen einströmende Luft ist über<br />
geeignete Lüftungsleitungen ins Freie ab<strong>zu</strong>leiten oder es müssen in den<br />
Geschossen im Brandfall geeignete Flächen <strong>zu</strong>r Abströmung <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
stehen.<br />
Die Begren<strong>zu</strong>ng der Türöffnungskraft am Türgriff stellt sicher, dass<br />
flüchtende Personen die Türen <strong>zu</strong> den Vorräumen und innenliegenden<br />
Treppenräumen auch gegen den vorhandenen Überdruck öffnen können.<br />
Die frühzeitige Detektion durch die Brandmeldeanlage nach Satz 3<br />
gewährleistet, dass die lüftungstechnischen Anlagen rechtzeitig<br />
funktionsfähig und wirksam den erforderlichen Volumenstrom in der<br />
vorgegebenen Zeit aufbauen können.<br />
Die Forderung nach Redundanz nach Satz 4 betrifft die für die Wirksamkeit<br />
der Anlage wichtigen Komponenten der Druckbelüftungsanlage,<br />
insbesondere die Ventilatoren und die Steuereinrichtungen. Die für die<br />
Redundanz erforderlichen Geräte <strong>zu</strong>r Druckerzeugung müssen für den<br />
erforderlichen Volumenstrom, der <strong>zu</strong>r Erzeugung des Überdruckes benötigt<br />
wird, ausgelegt sein, um so bei Ausfall des in Betrieb befindlichen Gerätes<br />
die Funktion sicher<strong>zu</strong>stellen.