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Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

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Datenschutz gewährleisten<br />

153. Schließlich sind ein angemessener normativer Rahmen sowie besondere Bestimmungen<br />

zum Datenschutz wesentliche Voraussetzungen für die Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Verfügbarkeitsgrundsatzes. Neben dem Rahmenbeschluss zum Datenschutz<br />

sollten weitere besondere Bestimmungen erarbeitet werden. Mit der Einführung<br />

neuer Maßnahmen könnte es notwendig sein, zusätzliche Standards für die Verarbeitung<br />

von Informationen für eine mögliche europäische Zusammenarbeit zu<br />

entwickeln. Bemühungen zur Angleichung der nationalen Praxis und Rechtsvorschriften<br />

können und sollten ebenfalls fortgesetzt werden, um die Kompatibilität<br />

dieser Rechtsvorschriften und Verfahren schrittweise zu verbessern und sie an<br />

die aktuellen Erfordernisse der Strafverfolgung anzupassen.<br />

154. Eine Priorität sollte sein, bei der Öffentlichkeit ein besseres Verständnis für die<br />

Vorteile <strong>des</strong> Datenaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen. Die<br />

Strategie sollte auch die Verpflichtung mit einschließen, den Unionsbürgern zu<br />

erklären, wie Informationen in Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit<br />

und Notwendigkeit verarbeitet und geschützt werden.<br />

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