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Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

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137. Viertens müssen die Mitgliedstaaten den Aufbau konvergenter Plattformen vorantreiben<br />

- sie müssen konvergente Netzwerke einrichten (oder nötigenfalls Lösungen,<br />

die dafür sorgen, dass ihre Netzwerke miteinander „kommunizieren“ können)<br />

und sicherstellen, dass alle Datenströme digital übertragen und zusammengeführt<br />

werden können.<br />

138. Eine weitere Möglichkeit, gemeinschaftliche Innovation zu fördern, wäre die Verwendung<br />

neuer Mittel zur Zusammenarbeit im Europäischen Forum für Sicherheitsforschung<br />

und Innovation (ESRIF), so dass tief greifende Expertendiskussionen<br />

darüber ermöglicht werden, welche Art von Projekten Unterstützung und Finanzmittel<br />

verdienen.<br />

139. Eine Initiative für einen europäischen Pool für Sicherheitsinstrumente („European<br />

Security Tool Pool“) sollte auf den Weg gebracht werden. Ein solcher Pool wäre<br />

kein Ort und auch keine Organisation oder Datenbank, sondern ein innovatives<br />

Konzept, welches den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Europäischen<br />

Union erlaubt, Instrumente von bewährtem oder potentiellem Nutzen im Bereich<br />

Sicherheit zur Verfügung zu stellen und zu sichern, um deren Bewertung<br />

und/oder Untersuchung durch die Behörden der Mitgliedstaaten, und ggf. ihren<br />

gegenseitigen Einsatz zu erlauben, z. B. durch Übernahme der damit verbundenen<br />

Lizenz-, Übersetzungs- und Ausbildungskosten, zu unterstützen.<br />

2.) Der Verfügbarkeitsgrundsatz und eine Strategie der Europäischen Union<br />

<strong>des</strong> Managements strafverfolgungsrelevanter Informationen (EU IMS)<br />

140. Es besteht seit langem Einigkeit darüber, dass der Schlüssel zum Erfolg internationaler<br />

Zusammenarbeit in der Verbrechensverhütung und -bekämpfung im Austausch<br />

von Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden liegt. Die Gruppe<br />

bekräftigt diese Schlussfolgerung und sieht in ihr eine wesentliche Herausforderung<br />

für die Ausweitung der zukünftigen EU-Zusammenarbeit in Strafsachen. Aus<br />

diesem Grund ist im Haager Programm auch der Verfügbarkeitsgrundsatz verankert,<br />

womit der Austausch und die Verfügbarkeit von strafverfolgungsrelevanten<br />

Informationen verbessert werden soll.<br />

141. Hinsichtlich <strong>des</strong> Rechtsrahmens für den Austausch von strafverfolgungsrelevanter<br />

Informationen muss mittels eines pragmatischen und schrittweisen Ansatzes<br />

eine umfassende und kohärente Strategie für den Informationsaustausch auf EU-<br />

Ebene entwickelt werden. Eine Liste derjenigen Datenkategorien, die für die Nutzung<br />

im Rahmen weiterer Integrationsbemühungen geeignet sind, sollte erstellt<br />

werden.<br />

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