Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern
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137. Viertens müssen die Mitgliedstaaten den Aufbau konvergenter Plattformen vorantreiben<br />
- sie müssen konvergente Netzwerke einrichten (oder nötigenfalls Lösungen,<br />
die dafür sorgen, dass ihre Netzwerke miteinander „kommunizieren“ können)<br />
und sicherstellen, dass alle Datenströme digital übertragen und zusammengeführt<br />
werden können.<br />
138. Eine weitere Möglichkeit, gemeinschaftliche Innovation zu fördern, wäre die Verwendung<br />
neuer Mittel zur Zusammenarbeit im Europäischen Forum für Sicherheitsforschung<br />
und Innovation (ESRIF), so dass tief greifende Expertendiskussionen<br />
darüber ermöglicht werden, welche Art von Projekten Unterstützung und Finanzmittel<br />
verdienen.<br />
139. Eine Initiative für einen europäischen Pool für Sicherheitsinstrumente („European<br />
Security Tool Pool“) sollte auf den Weg gebracht werden. Ein solcher Pool wäre<br />
kein Ort und auch keine Organisation oder Datenbank, sondern ein innovatives<br />
Konzept, welches den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Europäischen<br />
Union erlaubt, Instrumente von bewährtem oder potentiellem Nutzen im Bereich<br />
Sicherheit zur Verfügung zu stellen und zu sichern, um deren Bewertung<br />
und/oder Untersuchung durch die Behörden der Mitgliedstaaten, und ggf. ihren<br />
gegenseitigen Einsatz zu erlauben, z. B. durch Übernahme der damit verbundenen<br />
Lizenz-, Übersetzungs- und Ausbildungskosten, zu unterstützen.<br />
2.) Der Verfügbarkeitsgrundsatz und eine Strategie der Europäischen Union<br />
<strong>des</strong> Managements strafverfolgungsrelevanter Informationen (EU IMS)<br />
140. Es besteht seit langem Einigkeit darüber, dass der Schlüssel zum Erfolg internationaler<br />
Zusammenarbeit in der Verbrechensverhütung und -bekämpfung im Austausch<br />
von Informationen zwischen Strafverfolgungsbehörden liegt. Die Gruppe<br />
bekräftigt diese Schlussfolgerung und sieht in ihr eine wesentliche Herausforderung<br />
für die Ausweitung der zukünftigen EU-Zusammenarbeit in Strafsachen. Aus<br />
diesem Grund ist im Haager Programm auch der Verfügbarkeitsgrundsatz verankert,<br />
womit der Austausch und die Verfügbarkeit von strafverfolgungsrelevanten<br />
Informationen verbessert werden soll.<br />
141. Hinsichtlich <strong>des</strong> Rechtsrahmens für den Austausch von strafverfolgungsrelevanter<br />
Informationen muss mittels eines pragmatischen und schrittweisen Ansatzes<br />
eine umfassende und kohärente Strategie für den Informationsaustausch auf EU-<br />
Ebene entwickelt werden. Eine Liste derjenigen Datenkategorien, die für die Nutzung<br />
im Rahmen weiterer Integrationsbemühungen geeignet sind, sollte erstellt<br />
werden.<br />
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