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Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

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o Das Konzept der „zirkulären Migration“ sollte weiterentwickelt werden, insbesondere<br />

im Zusammenhang mit vertiefter Zusammenarbeit und Partnerschaften<br />

mit Drittstaaten, um die positiven Aspekte der Zuwanderung für die Entwicklung<br />

von Herkunfts- und Zielländern zu fördern und die negativen Auswirkungen<br />

wie den Brain Drain zu minimieren. Insbesondere sollte sich das Augenmerk<br />

auf die Entwicklung eines Systems zur Übermittlung der Rentenzahlungen<br />

oder anderer sozialer Leistungen an das Herkunftsland richten, damit<br />

Zuwanderer ihre Sozialleistungen behalten können, wenn sie in ihr Heimatland<br />

zurückkehren, und dadurch zirkuläre Migration attraktiver zu machen.<br />

o Multilaterale und bilaterale Ansätze zur Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten<br />

und Drittstaaten sollten neue Ideen zur Herstellung einer engeren<br />

Verzahnung zwischen einer besseren Steuerung der Migration, der Verbesserung<br />

von Rückführungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur temporären oder<br />

zirkulären Migration berücksichtigen. Dazu müssen für Drittstaaten Anreize<br />

geschaffen werden, wie z. B. die Gewährung einer strukturierten zirkulären<br />

Migration im Gegenzug für die nachgewiesene Rückübernahme illegaler Zuwanderer.<br />

Diese Art von Anreiz könnte das Interesse von Entwicklungsländern<br />

an erfolgreichen Reintegrations- und Rückübernahmemaßnahmen steigern.<br />

o Informationskampagnen in Herkunfts- und Transitländern sind angesichts der<br />

gestiegenen legalen Mobilität zwischen der Europäischen Union und Partnerländern<br />

ein wichtiger Aspekt und können zur Verringerung der Anzahl illegaler<br />

Zuwanderer beitragen. Genaue Informationen über legale Möglichkeiten der<br />

Migration sowie mögliche Folgen illegaler Zuwanderung können wesentlich<br />

zur Steuerung der Migration beitragen.<br />

o Schließlich sollten aktuelle Finanzinstrumente evaluiert und entsprechend<br />

neuer Bedürfnisse weiterentwickelt werden.<br />

2.) Asylpolitik<br />

89. Seit 1999 wurde ein gewisser Grad an Harmonisierung im Asylbereich erreicht.<br />

Die auf EU-Ebene festgelegten bestehenden gemeinsamen Min<strong>des</strong>tstandards,<br />

die den Mitgliedstaaten einen weiten Ermessenspielraum hinsichtlich ihrer Anwendung<br />

geben, schufen jedoch keine gleichen Voraussetzungen und gewährleisten<br />

keinen einheitlichen Schutz innerhalb der EU. In einem gemeinsamen<br />

Raum auf der Grundlage der Achtung von Grundrechten ist es nicht annehmbar,<br />

dass die Anwendung eines dieser Rechte, <strong>des</strong> Rechts auf Asyl, in den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten so stark voneinander abweicht.<br />

90. Ein Bestandteil <strong>des</strong> Raumes der Freiheit, der Sicherheit und <strong>des</strong> Rechts ist ein<br />

gemeinsames europäisches Asylsystem. Der Rahmen soll auf der Genfer<br />

Flüchtlingskonvention basieren: Ziel ist die Schaffung gemeinsamer Kriterien für<br />

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