Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern
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o Das Konzept der „zirkulären Migration“ sollte weiterentwickelt werden, insbesondere<br />
im Zusammenhang mit vertiefter Zusammenarbeit und Partnerschaften<br />
mit Drittstaaten, um die positiven Aspekte der Zuwanderung für die Entwicklung<br />
von Herkunfts- und Zielländern zu fördern und die negativen Auswirkungen<br />
wie den Brain Drain zu minimieren. Insbesondere sollte sich das Augenmerk<br />
auf die Entwicklung eines Systems zur Übermittlung der Rentenzahlungen<br />
oder anderer sozialer Leistungen an das Herkunftsland richten, damit<br />
Zuwanderer ihre Sozialleistungen behalten können, wenn sie in ihr Heimatland<br />
zurückkehren, und dadurch zirkuläre Migration attraktiver zu machen.<br />
o Multilaterale und bilaterale Ansätze zur Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten<br />
und Drittstaaten sollten neue Ideen zur Herstellung einer engeren<br />
Verzahnung zwischen einer besseren Steuerung der Migration, der Verbesserung<br />
von Rückführungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur temporären oder<br />
zirkulären Migration berücksichtigen. Dazu müssen für Drittstaaten Anreize<br />
geschaffen werden, wie z. B. die Gewährung einer strukturierten zirkulären<br />
Migration im Gegenzug für die nachgewiesene Rückübernahme illegaler Zuwanderer.<br />
Diese Art von Anreiz könnte das Interesse von Entwicklungsländern<br />
an erfolgreichen Reintegrations- und Rückübernahmemaßnahmen steigern.<br />
o Informationskampagnen in Herkunfts- und Transitländern sind angesichts der<br />
gestiegenen legalen Mobilität zwischen der Europäischen Union und Partnerländern<br />
ein wichtiger Aspekt und können zur Verringerung der Anzahl illegaler<br />
Zuwanderer beitragen. Genaue Informationen über legale Möglichkeiten der<br />
Migration sowie mögliche Folgen illegaler Zuwanderung können wesentlich<br />
zur Steuerung der Migration beitragen.<br />
o Schließlich sollten aktuelle Finanzinstrumente evaluiert und entsprechend<br />
neuer Bedürfnisse weiterentwickelt werden.<br />
2.) Asylpolitik<br />
89. Seit 1999 wurde ein gewisser Grad an Harmonisierung im Asylbereich erreicht.<br />
Die auf EU-Ebene festgelegten bestehenden gemeinsamen Min<strong>des</strong>tstandards,<br />
die den Mitgliedstaaten einen weiten Ermessenspielraum hinsichtlich ihrer Anwendung<br />
geben, schufen jedoch keine gleichen Voraussetzungen und gewährleisten<br />
keinen einheitlichen Schutz innerhalb der EU. In einem gemeinsamen<br />
Raum auf der Grundlage der Achtung von Grundrechten ist es nicht annehmbar,<br />
dass die Anwendung eines dieser Rechte, <strong>des</strong> Rechts auf Asyl, in den einzelnen<br />
Mitgliedstaaten so stark voneinander abweicht.<br />
90. Ein Bestandteil <strong>des</strong> Raumes der Freiheit, der Sicherheit und <strong>des</strong> Rechts ist ein<br />
gemeinsames europäisches Asylsystem. Der Rahmen soll auf der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention basieren: Ziel ist die Schaffung gemeinsamer Kriterien für<br />
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