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Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

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nen, entwickelt haben.<br />

Unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Ansätze sollten<br />

weiterhin gemeinsame Min<strong>des</strong>tstandards und -anforderungen für Zuwanderer<br />

und Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Es muss ein Ausgleich<br />

zwischen den Rechten und Pflichten der Zuwanderer gefunden<br />

werden. Die persönliche Verantwortung der Zuwanderer und ihre Eigeninitiative<br />

bei ihrer eigenen und der Integration ihrer Familien müssen<br />

gestärkt werden. Legitime Anforderungen der aufnehmenden Gesellschaft<br />

müssen berücksichtigt werden.<br />

o Die Gruppe ist ebenfalls der Auffassung, dass der interkulturelle Austausch<br />

für mehr Verständnis, Vertrauen und damit Solidarität ausgedehnt werden<br />

sollte. Der Austausch von best practices bei bestehenden nationalen Initiativen<br />

zum interkulturellen Dialog sollte intensiviert werden.<br />

o Die Gruppe empfiehlt, eine EU-Website zu entwickeln und einzurichten, auf<br />

der sich die Öffentlichkeit über Integration und den interkulturellen Dialog informieren<br />

kann.<br />

o Bemühungen, die Politikkohärenz zwischen Zuwanderung und anderen Politikbereichen,<br />

insbesondere Entwicklungsmaßnahmen, in Einklang mit dem<br />

allgemeinen Programm der Europäischen Union zur „Politikkohärenz im Interesse<br />

der Entwicklung“ zu fördern, sind entscheidend für die erfolgreiche Entwicklung<br />

<strong>des</strong> umfassenden europäischen Migrationskonzeptes. Es sollten<br />

Mechanismen zur Förderung von Synergien und zur Ermittlung und Aussöhnung<br />

der widersprüchlichen Interessen und Ziele von Zuwanderung und Entwicklung<br />

– sowie anderer Politikbereiche wie Außenpolitik, internationaler<br />

Handel, Frieden und Sicherheit und Umwelt – untersucht und umgesetzt werden.<br />

o Hinsichtlich <strong>des</strong> Gesamtansatzes Migration sollte ein ganzheitlicher Ansatz<br />

angewandt werden. Dialog, Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Herkunfts-<br />

und Transitländern sollten vertieft und sowohl bezüglich der Maßnahmen<br />

als auch der Mittel in ausgewogener Weise ausgeweitet werden.<br />

o Eine stärkere Verwendung <strong>des</strong> Instruments der Mobilitätspartnerschaften sollte<br />

erwogen werden. Das Konzept der Mobilitätspartnerschaften basiert auf einem<br />

gerechten „Geben und Nehmen“ und nutzt das wirtschaftliche Potenzial<br />

der legalen Zuwanderung zum Vorteil der Herkunfts- und Zielländer, wobei es<br />

seine Bedeutung für die Entwicklungspolitik stärkt. So schafft es Anreize für<br />

Drittstaaten, bei der Bekämpfung illegaler Zuwanderung und der Durchführung<br />

effizienter Rückführungen enger mit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten.<br />

Dies könnte personelle und finanzielle Hilfe bei der Schaffung<br />

von Kapazitäten, die Förderung der zirkulären Migration, akademische Zusammenarbeit<br />

oder eine Verbindung mit Erwägungen zur Entwicklungshilfe<br />

umfassen.<br />

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