Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern
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nen, entwickelt haben.<br />
Unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Ansätze sollten<br />
weiterhin gemeinsame Min<strong>des</strong>tstandards und -anforderungen für Zuwanderer<br />
und Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Es muss ein Ausgleich<br />
zwischen den Rechten und Pflichten der Zuwanderer gefunden<br />
werden. Die persönliche Verantwortung der Zuwanderer und ihre Eigeninitiative<br />
bei ihrer eigenen und der Integration ihrer Familien müssen<br />
gestärkt werden. Legitime Anforderungen der aufnehmenden Gesellschaft<br />
müssen berücksichtigt werden.<br />
o Die Gruppe ist ebenfalls der Auffassung, dass der interkulturelle Austausch<br />
für mehr Verständnis, Vertrauen und damit Solidarität ausgedehnt werden<br />
sollte. Der Austausch von best practices bei bestehenden nationalen Initiativen<br />
zum interkulturellen Dialog sollte intensiviert werden.<br />
o Die Gruppe empfiehlt, eine EU-Website zu entwickeln und einzurichten, auf<br />
der sich die Öffentlichkeit über Integration und den interkulturellen Dialog informieren<br />
kann.<br />
o Bemühungen, die Politikkohärenz zwischen Zuwanderung und anderen Politikbereichen,<br />
insbesondere Entwicklungsmaßnahmen, in Einklang mit dem<br />
allgemeinen Programm der Europäischen Union zur „Politikkohärenz im Interesse<br />
der Entwicklung“ zu fördern, sind entscheidend für die erfolgreiche Entwicklung<br />
<strong>des</strong> umfassenden europäischen Migrationskonzeptes. Es sollten<br />
Mechanismen zur Förderung von Synergien und zur Ermittlung und Aussöhnung<br />
der widersprüchlichen Interessen und Ziele von Zuwanderung und Entwicklung<br />
– sowie anderer Politikbereiche wie Außenpolitik, internationaler<br />
Handel, Frieden und Sicherheit und Umwelt – untersucht und umgesetzt werden.<br />
o Hinsichtlich <strong>des</strong> Gesamtansatzes Migration sollte ein ganzheitlicher Ansatz<br />
angewandt werden. Dialog, Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Herkunfts-<br />
und Transitländern sollten vertieft und sowohl bezüglich der Maßnahmen<br />
als auch der Mittel in ausgewogener Weise ausgeweitet werden.<br />
o Eine stärkere Verwendung <strong>des</strong> Instruments der Mobilitätspartnerschaften sollte<br />
erwogen werden. Das Konzept der Mobilitätspartnerschaften basiert auf einem<br />
gerechten „Geben und Nehmen“ und nutzt das wirtschaftliche Potenzial<br />
der legalen Zuwanderung zum Vorteil der Herkunfts- und Zielländer, wobei es<br />
seine Bedeutung für die Entwicklungspolitik stärkt. So schafft es Anreize für<br />
Drittstaaten, bei der Bekämpfung illegaler Zuwanderung und der Durchführung<br />
effizienter Rückführungen enger mit der Europäischen Union zusammenzuarbeiten.<br />
Dies könnte personelle und finanzielle Hilfe bei der Schaffung<br />
von Kapazitäten, die Förderung der zirkulären Migration, akademische Zusammenarbeit<br />
oder eine Verbindung mit Erwägungen zur Entwicklungshilfe<br />
umfassen.<br />
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