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Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

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o mehr Aufmerksamkeit und Mittel für die Förderung positiver Synergien zwischen<br />

Zuwanderung und Entwicklung;<br />

o verbesserter Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union;<br />

o Integration von Zuwanderern und<br />

o Fertigstellung <strong>des</strong> Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.<br />

In jeder Hinsicht ist Zusammenarbeit mit Drittstaaten entscheidend, um Fortschritte<br />

und Ergebnisse zu erzielen.<br />

86. Bürger aus Drittstaaten können eine bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche<br />

Rolle auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten spielen und dabei zur<br />

nachhaltigen Entwicklung in ihren Herkunftsländern beitragen. Um die positiven<br />

Folgen der legalen Zuwanderung zum Nutzen aller zu maximieren, d. h. der Herkunfts-<br />

und Zielländer sowie der Zuwanderer selbst, sind innovative Ansätze erforderlich.<br />

Oberstes Ziel muss es sein sicherzustellen, dass die Menschen eher<br />

auf Wunsch und weniger aus Notwendigkeit auswandern. Dies erfordert einen<br />

breiten, ausgewogenen und langfristigen Ansatz. Ein zentrales Element in diesem<br />

Prozess ist die Förderung der bilateralen, regionalen und internationalen Zusammenarbeit<br />

und <strong>des</strong> Dialogs bei der Erarbeitung und Umsetzung von Migrationskonzepten<br />

der Europäischen Union.<br />

87. Die Voraussetzung für eine solche legale Zuwanderung ist einerseits eine Nachfrage<br />

nach bestimmten Qualifikationen auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten<br />

und andererseits ein Angebot an Arbeitskräften aus Drittstaaten, die über diese<br />

Qualifikationen verfügen. Die Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unterscheiden<br />

sich in den einzelnen Mitgliedstaaten. Daher sollte jeder Mitgliedstaat für seinen<br />

Arbeitsmarkt zuständig bleiben und auch weiterhin selbstständig festlegen, wie<br />

viele arbeitssuchende Drittstaatsangehörige sie in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen<br />

möchten. Wichtig ist, dass sich gemeinsame EU-Maßnahmen zur Arbeitsmigration<br />

an der Nachfrage der Mitgliedstaaten orientieren und auf den<br />

Grundsätzen der Subsidiarität, der Gleichbehandlung sowie Gleichberechtigung<br />

beruhen.<br />

88. Anhand dieser Grundsätze sollte das Post-Haager-Programm, neben anderen<br />

wichtigen Überlegungen, u. a. auch die folgenden Aspekte und Vorschläge im<br />

Bereich der Zuwanderungspolitik berücksichtigen:<br />

o Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeiten der innereuropäischen Wirtschaftsmigration<br />

vollständig ausschöpfen.<br />

o Die legale Zuwanderung sollte u. a. unter dem Blickwinkel der Lissabon-<br />

Strategie und der demographischen Entwicklungen in Europa behandelt werden:<br />

Migrationssteuerung und mehr Möglichkeiten für Drittstaatsangehörige,<br />

legal an den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten teilzuhaben, können bei der<br />

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