Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern
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o mehr Aufmerksamkeit und Mittel für die Förderung positiver Synergien zwischen<br />
Zuwanderung und Entwicklung;<br />
o verbesserter Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union;<br />
o Integration von Zuwanderern und<br />
o Fertigstellung <strong>des</strong> Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.<br />
In jeder Hinsicht ist Zusammenarbeit mit Drittstaaten entscheidend, um Fortschritte<br />
und Ergebnisse zu erzielen.<br />
86. Bürger aus Drittstaaten können eine bedeutende wirtschaftliche und gesellschaftliche<br />
Rolle auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten spielen und dabei zur<br />
nachhaltigen Entwicklung in ihren Herkunftsländern beitragen. Um die positiven<br />
Folgen der legalen Zuwanderung zum Nutzen aller zu maximieren, d. h. der Herkunfts-<br />
und Zielländer sowie der Zuwanderer selbst, sind innovative Ansätze erforderlich.<br />
Oberstes Ziel muss es sein sicherzustellen, dass die Menschen eher<br />
auf Wunsch und weniger aus Notwendigkeit auswandern. Dies erfordert einen<br />
breiten, ausgewogenen und langfristigen Ansatz. Ein zentrales Element in diesem<br />
Prozess ist die Förderung der bilateralen, regionalen und internationalen Zusammenarbeit<br />
und <strong>des</strong> Dialogs bei der Erarbeitung und Umsetzung von Migrationskonzepten<br />
der Europäischen Union.<br />
87. Die Voraussetzung für eine solche legale Zuwanderung ist einerseits eine Nachfrage<br />
nach bestimmten Qualifikationen auf den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten<br />
und andererseits ein Angebot an Arbeitskräften aus Drittstaaten, die über diese<br />
Qualifikationen verfügen. Die Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unterscheiden<br />
sich in den einzelnen Mitgliedstaaten. Daher sollte jeder Mitgliedstaat für seinen<br />
Arbeitsmarkt zuständig bleiben und auch weiterhin selbstständig festlegen, wie<br />
viele arbeitssuchende Drittstaatsangehörige sie in ihrem Hoheitsgebiet aufnehmen<br />
möchten. Wichtig ist, dass sich gemeinsame EU-Maßnahmen zur Arbeitsmigration<br />
an der Nachfrage der Mitgliedstaaten orientieren und auf den<br />
Grundsätzen der Subsidiarität, der Gleichbehandlung sowie Gleichberechtigung<br />
beruhen.<br />
88. Anhand dieser Grundsätze sollte das Post-Haager-Programm, neben anderen<br />
wichtigen Überlegungen, u. a. auch die folgenden Aspekte und Vorschläge im<br />
Bereich der Zuwanderungspolitik berücksichtigen:<br />
o Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeiten der innereuropäischen Wirtschaftsmigration<br />
vollständig ausschöpfen.<br />
o Die legale Zuwanderung sollte u. a. unter dem Blickwinkel der Lissabon-<br />
Strategie und der demographischen Entwicklungen in Europa behandelt werden:<br />
Migrationssteuerung und mehr Möglichkeiten für Drittstaatsangehörige,<br />
legal an den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten teilzuhaben, können bei der<br />
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