01.03.2013 Aufrufe

Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitel II: Schutz der inneren Sicherheit und äußeren Stabilität<br />

1.) Polizeiliche Zusammenarbeit<br />

38. Polizeiliche Zusammenarbeit umfasst eine große Bandbreite an gemeinsamen<br />

Maßnahmen, die an drei Hauptachsen ausgerichtet sind: Sensibilisierung von Polizeibeamten<br />

für europäische Themen und für die Rechtssysteme anderer Mitgliedstaaten,<br />

Zusammenarbeit mit den Polizeikräften anderer Mitgliedstaaten vor<br />

Ort, insbesondere in Grenzregionen, und Informationsaustausch mit Polizeikräften<br />

anderer Mitgliedstaaten, u. a. über Europol.<br />

39. Die Stärkung dieser Achsen der Zusammenarbeit in den nächsten Jahren ist für<br />

die Mitgliedstaaten, die mit Sicherheitsrisiken konfrontiert sind, die oft die Grenzen<br />

ihres Hoheitsgebiets überschreiten, ein wesentliches Thema. In allen diesen<br />

drei Bereichen ist es besonders wichtig, die Entwicklung der Sicherheitstechnologie<br />

zu berücksichtigen, um den Polizeien der Mitgliedstaaten wirksame Mittel an<br />

die Hand geben zu können, die eine Antwort auf die derzeitigen Veränderungen<br />

ermöglichen.<br />

40. Die polizeiliche Zusammenarbeit umfasst verschiedene Bereiche, die sich in den<br />

letzten Jahren sehr unterschiedlich entwickelt haben. Es gab wesentliche Änderungen<br />

hinsichtlich der Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit, die sowohl<br />

von im Sicherheitsbereich tätigen Personen als auch den Bürgern der Europäischen<br />

Union im Allgemeinen schwer zu verstehen sein können. Es muss sichergestellt<br />

werden, dass verschiedene Aspekte der polizeilichen Zusammenarbeit<br />

auf kohärente und abgestimmte Weise vorangebracht werden, damit bestimmte<br />

Bereiche, die von großer Bedeutung sein können, im Vergleich zu anderen<br />

nicht zurückfallen. Dieser Grundsatz der koordinierten Verbesserung könnte<br />

als Leitlinie für die zukünftigen Arbeiten der Mitgliedstaaten und der europäischen<br />

Institutionen dienen, sofern daraus ein Mehrwert entsteht.<br />

41. Die Polizeien der Mitgliedstaaten müssen auch auf europäischer Ebene ausgebildet<br />

werden, um gegenseitiges Verständnis und einen Austausch von best practices<br />

zu ermöglichen. Es ist in der Tat unabdingbar, dass sich die Polizeien in den<br />

Mitgliedstaaten eine europäische Perspektive zu erlangen. Dabei können zwei<br />

eng miteinander verbundene Ziele identifiziert werden: Erleichterung der Zusammenarbeit<br />

durch die Aneignung von Wissen über die Systeme anderer Staaten<br />

und Steigerung der Professionalität europäischer Polizeibeamter durch Erfahrungsaustausch.<br />

In der Einrichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) im<br />

Jahre 2001 äußerte sich das Bestreben, Polizeibeamten eine europäische Ausbildung<br />

zukommen zu lassen. Die EPA bildete in den vergangenen zwei Jahren<br />

2500 Polizeibeamte der Mitgliedstaaten aus und sollte diese Aktivitäten weiterentwickeln.<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!