Zukunftsgruppe - des Bundesministerium des Innern
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Kapitel II: Schutz der inneren Sicherheit und äußeren Stabilität<br />
1.) Polizeiliche Zusammenarbeit<br />
38. Polizeiliche Zusammenarbeit umfasst eine große Bandbreite an gemeinsamen<br />
Maßnahmen, die an drei Hauptachsen ausgerichtet sind: Sensibilisierung von Polizeibeamten<br />
für europäische Themen und für die Rechtssysteme anderer Mitgliedstaaten,<br />
Zusammenarbeit mit den Polizeikräften anderer Mitgliedstaaten vor<br />
Ort, insbesondere in Grenzregionen, und Informationsaustausch mit Polizeikräften<br />
anderer Mitgliedstaaten, u. a. über Europol.<br />
39. Die Stärkung dieser Achsen der Zusammenarbeit in den nächsten Jahren ist für<br />
die Mitgliedstaaten, die mit Sicherheitsrisiken konfrontiert sind, die oft die Grenzen<br />
ihres Hoheitsgebiets überschreiten, ein wesentliches Thema. In allen diesen<br />
drei Bereichen ist es besonders wichtig, die Entwicklung der Sicherheitstechnologie<br />
zu berücksichtigen, um den Polizeien der Mitgliedstaaten wirksame Mittel an<br />
die Hand geben zu können, die eine Antwort auf die derzeitigen Veränderungen<br />
ermöglichen.<br />
40. Die polizeiliche Zusammenarbeit umfasst verschiedene Bereiche, die sich in den<br />
letzten Jahren sehr unterschiedlich entwickelt haben. Es gab wesentliche Änderungen<br />
hinsichtlich der Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit, die sowohl<br />
von im Sicherheitsbereich tätigen Personen als auch den Bürgern der Europäischen<br />
Union im Allgemeinen schwer zu verstehen sein können. Es muss sichergestellt<br />
werden, dass verschiedene Aspekte der polizeilichen Zusammenarbeit<br />
auf kohärente und abgestimmte Weise vorangebracht werden, damit bestimmte<br />
Bereiche, die von großer Bedeutung sein können, im Vergleich zu anderen<br />
nicht zurückfallen. Dieser Grundsatz der koordinierten Verbesserung könnte<br />
als Leitlinie für die zukünftigen Arbeiten der Mitgliedstaaten und der europäischen<br />
Institutionen dienen, sofern daraus ein Mehrwert entsteht.<br />
41. Die Polizeien der Mitgliedstaaten müssen auch auf europäischer Ebene ausgebildet<br />
werden, um gegenseitiges Verständnis und einen Austausch von best practices<br />
zu ermöglichen. Es ist in der Tat unabdingbar, dass sich die Polizeien in den<br />
Mitgliedstaaten eine europäische Perspektive zu erlangen. Dabei können zwei<br />
eng miteinander verbundene Ziele identifiziert werden: Erleichterung der Zusammenarbeit<br />
durch die Aneignung von Wissen über die Systeme anderer Staaten<br />
und Steigerung der Professionalität europäischer Polizeibeamter durch Erfahrungsaustausch.<br />
In der Einrichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA) im<br />
Jahre 2001 äußerte sich das Bestreben, Polizeibeamten eine europäische Ausbildung<br />
zukommen zu lassen. Die EPA bildete in den vergangenen zwei Jahren<br />
2500 Polizeibeamte der Mitgliedstaaten aus und sollte diese Aktivitäten weiterentwickeln.<br />
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