(3,36 MB) - .PDF - Jenbach

(3,36 MB) - .PDF - Jenbach (3,36 MB) - .PDF - Jenbach

01.03.2013 Aufrufe

36 B u n t g e m i s c h t Feierlicher Seniorentag Bürgermeister lud Achtzig- und Neunzigjährige zu erinnerungsreichem Nachmittag Am 28. Oktober lud der Bürgermeister alle, die im heurigen Jahr ihren 80. bzw. 90. Geburtstag feierten oder noch feiern werden, zu einem gemütlichen Nachmittag in das Veranstaltungszentrum. Ein überwiegender Teil der Jubilare ist der Einla- Neujahrsempfang für die Vereine und öffentliche Gemeindeversammlung Der Neujahrsempfang für die Vereine und die öffentliche Gemeindeversammlung findet am Frei- Unsinniger Donnerstag Buntes Treiben am Südtiroler Platz am 3. März 2011 ab 11.11 Uhr. Laufend Show-Programm auf der Tengl-Tengl-Bühne, für gute Stimmung mit Musik ist gesorgt. jeden Dienstag (werktags) von 15.00 - 18.00 Uhr jeden Freitag (werktags) von 7.00 - 12.30 Uhr und zusätzlich jeden „Ersten“ Freitag (werktags) tag, 14. Jänner 2011 um 19.30 Uhr im Veranstaltungszentrum, Sigmund-Haffner-Saal, statt. Geänderte Sperrmüll-Öffnungszeiten Abgabe im Recyclinghof-Jenbach, Austraße 7 dung gefolgt und es wurden bei Musik, einer Jause und einem Gemeindegeschenk alte Erinnerungen aufgefrischt. Bürgermeister Ing. Wolfgang Holub ging von Tisch zu Tisch, um mit allen persönliche Worte zu wechseln. Die musikalische Umrahmung übernahm Michael Dessl auf seiner Harfe. Dieser Nachmittag war wohl für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein unvergessliches Begegnungserlebnis. Beate Widner / Marktgemeinde Jenbach im Monat von 14.00 - 17.00 Uhr jeden „Ersten“ Samstag (werktags) im Monat von 8.00 - 12.30 Uhr (erstmals am 4.12.2010) Amtsblatt . 5 - 2010 www.jenbach.at

I n f o r m a t i o n Trickbetrug (Neffen-/Nichtentrick) Das kriminalpolizeiliche Thema Betagte, im Besonderen allein stehende Menschen sind die Hauptzielgruppe von Betrügern im häuslichen Bereich, die mit dem so genannten Neffen- bzw. Nichtentrick aufwarten. Die Vorgehensweise der Täter spielt sich immer auf ähnliche Art ab. Ist das Opfer erst einmal auserkoren, erhält es einen Telefonanruf. Der Anrufer meldet sich ohne Namensnennung und erkundigt sich nach dem Wohlbefinden des Betroffenen. Sehr einsame Menschen sind in der Regel über die nette, persönliche Ansprache überaus erfreut und gehen von vornherein davon aus, dass es sich beim Anrufer um einen Verwandten oder guten Bekannten handelt. Fragt der oder die Betroffene nach, wer am anderen Ende der Leitung sei, wird vorwurfsvoll die Gegenfrage gestellt, ob man ihn denn nicht erkenne. Die Opfer zählen dann Namen nahe stehender Personen auf, aus denen der Betrüger einen wählt und bestätigt, dass ER diese Person sei. Im weiteren Verlauf des Gesprächs schildert der Täter beispielsweise eine finanzielle Notlage und bittet darum, kurzfristig Geld ausleihen zu können. Erhält der Betrüger die Zusage, gibt er vor, den vereinbarten Betrag wegen irgendwelcher Terminkollisionen nicht selbst abholen zu können und dass er deshalb einen Freund vorbeischicken werde. Die Geldübergabe findet größtenteils in der Wohnung des Opfers statt. Der angekündigte Freund nimmt das Geld in Empfang. Gelegentlich werden auch Quittungen durch die Täter ausgestellt. Es kommt nicht selten vor, dass bei derartigen Taten die Opfer ihre gesamten Lebensersparnisse verlieren. Feuerwerkskörper Gemäß § 4 Abs. 4 Pyrotechnikgesetz, BGBl. 282/1974 ist das Abfeuern von Raketen der Klasse II im Ortsgebiet verboten. Die Marktgemeinde Jenbach hat per Verordnung vom 30.12.1992 in der Fassung vom 13.12.2007 die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet von Jenbach, ausgenommen die Betriebsgelände der Firmen GE Jenbacher GmbH & Co OHG und Binder Franz GesmbH und in der unmittelbaren Umgebung von Brennstoffanlagen (z.B. Tankstellen), für die Sil- Empfehlung der kriminalpolizeilichen Beratung: Brechen Sie Telefonate, bei denen von Ihnen Geldaushilfen gefordert werden, sofort ab. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und machen Sie Ihrem Gegenüber entschieden klar, dass Sie auf keine der Forderungen/Angebote eingehen werden. Kontaktieren Sie den „vermeintlichen“ Verwandten, indem Sie ihn unter jener Telefonnummer zurückrufen, die Sie sonst auch verwenden. Bestehen Sie auf einem persönlichen Treffen und geben Sie sich nicht mit einer „Vertretung“ zufrieden. Lassen Sie in Ihr Haus oder Ihre Wohnung niemanden, den Sie nicht kennen. Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme mit solchen Personen die Gegensprechanlage, verwenden Sie die Türsicherungskette oder den Sicherungsbügel. Versuchen Sie, sich das Aussehen der Person für eine spätere Personsbeschreibung genau einzuprägen. Notieren Sie sich - sofern möglich - Autokennzeichen und Marke, Type sowie Farbe eines vermutlichen Täterfahrzeuges. Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle (Notruf 133). Ihr kriminalpolizeilicher Berater bei der Polizeiinspektion Jenbach Peter Gollner Abfeuern von Raketen und Böllern im Ortsgebiet vesternacht ausnahmsweise gestattet. Es ist darauf zu achten, dass die Raketen nicht gegen brandgefährdete Objekte gerichtet werden. Ferner wird auf § 17 dieses Gesetzes hingewiesen, wonach die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern sowie Krankenanstalten, Kinder- und Altersheimen, Erholungsheimen und in unmittelbarer Nähe großer Menschenansammlungen verboten ist. Der Bürgermeister Amtsblatt . 5 - 2010 37

I n f o r m a t i o n<br />

Trickbetrug (Neffen-/Nichtentrick)<br />

Das kriminalpolizeiliche Thema<br />

Betagte, im Besonderen allein stehende Menschen<br />

sind die Hauptzielgruppe von Betrügern im häuslichen<br />

Bereich, die mit dem so genannten Neffen-<br />

bzw. Nichtentrick aufwarten. Die Vorgehensweise<br />

der Täter spielt sich immer auf ähnliche Art ab.<br />

Ist das Opfer erst einmal auserkoren, erhält es<br />

einen Telefonanruf. Der Anrufer meldet sich ohne<br />

Namensnennung und erkundigt sich nach dem<br />

Wohlbefinden des Betroffenen.<br />

Sehr einsame Menschen sind in der Regel über<br />

die nette, persönliche Ansprache überaus erfreut<br />

und gehen von vornherein davon aus, dass es sich<br />

beim Anrufer um einen Verwandten oder guten<br />

Bekannten handelt. Fragt der oder die Betroffene<br />

nach, wer am anderen Ende der Leitung sei, wird<br />

vorwurfsvoll die Gegenfrage gestellt, ob man ihn<br />

denn nicht erkenne.<br />

Die Opfer zählen dann Namen nahe stehender Personen<br />

auf, aus denen der Betrüger einen wählt<br />

und bestätigt, dass ER diese Person sei. Im weiteren<br />

Verlauf des Gesprächs schildert der Täter<br />

beispielsweise eine finanzielle Notlage und bittet<br />

darum, kurzfristig Geld ausleihen zu können. Erhält<br />

der Betrüger die Zusage, gibt er vor, den vereinbarten<br />

Betrag wegen irgendwelcher Terminkollisionen<br />

nicht selbst abholen zu können und dass<br />

er deshalb einen Freund vorbeischicken werde. Die<br />

Geldübergabe findet größtenteils in der Wohnung<br />

des Opfers statt. Der angekündigte Freund nimmt<br />

das Geld in Empfang. Gelegentlich werden auch<br />

Quittungen durch die Täter ausgestellt. Es kommt<br />

nicht selten vor, dass bei derartigen Taten die Opfer<br />

ihre gesamten Lebensersparnisse verlieren.<br />

Feuerwerkskörper<br />

Gemäß § 4 Abs. 4 Pyrotechnikgesetz, BGBl.<br />

282/1974 ist das Abfeuern von Raketen der Klasse<br />

II im Ortsgebiet verboten.<br />

Die Marktgemeinde <strong>Jenbach</strong> hat per Verordnung<br />

vom 30.12.1992 in der Fassung vom 13.12.2007<br />

die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen<br />

der Klasse II im Ortsgebiet von <strong>Jenbach</strong>,<br />

ausgenommen die Betriebsgelände der Firmen<br />

GE <strong>Jenbach</strong>er GmbH & Co OHG und Binder Franz<br />

GesmbH und in der unmittelbaren Umgebung von<br />

Brennstoffanlagen (z.B. Tankstellen), für die Sil-<br />

Empfehlung der kriminalpolizeilichen Beratung:<br />

Brechen Sie Telefonate, bei denen von Ihnen<br />

Geldaushilfen gefordert werden, sofort ab. Lassen<br />

Sie sich auf keine Diskussionen ein und<br />

machen Sie Ihrem Gegenüber entschieden klar,<br />

dass Sie auf keine der Forderungen/Angebote<br />

eingehen werden.<br />

Kontaktieren Sie den „vermeintlichen“ Verwandten,<br />

indem Sie ihn unter jener Telefonnummer<br />

zurückrufen, die Sie sonst auch verwenden.<br />

Bestehen Sie auf einem persönlichen Treffen<br />

und geben Sie sich nicht mit einer „Vertretung“<br />

zufrieden.<br />

Lassen Sie in Ihr Haus oder Ihre Wohnung niemanden,<br />

den Sie nicht kennen. Verwenden Sie<br />

zur Kontaktaufnahme mit solchen Personen die<br />

Gegensprechanlage, verwenden Sie die Türsicherungskette<br />

oder den Sicherungsbügel.<br />

Versuchen Sie, sich das Aussehen der Person für<br />

eine spätere Personsbeschreibung genau einzuprägen.<br />

Notieren Sie sich - sofern möglich - Autokennzeichen<br />

und Marke, Type sowie Farbe eines vermutlichen<br />

Täterfahrzeuges.<br />

Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der nächsten<br />

Polizeidienststelle (Notruf 133).<br />

Ihr kriminalpolizeilicher Berater bei der Polizeiinspektion<br />

<strong>Jenbach</strong><br />

Peter Gollner<br />

Abfeuern von Raketen und Böllern im Ortsgebiet<br />

vesternacht ausnahmsweise gestattet.<br />

Es ist darauf zu achten, dass die Raketen nicht<br />

gegen brandgefährdete Objekte gerichtet werden.<br />

Ferner wird auf § 17 dieses Gesetzes hingewiesen,<br />

wonach die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände<br />

in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern<br />

sowie Krankenanstalten, Kinder- und<br />

Altersheimen, Erholungsheimen und in unmittelbarer<br />

Nähe großer Menschenansammlungen verboten<br />

ist.<br />

Der Bürgermeister<br />

Amtsblatt . 5 - 2010<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!