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Dorferneuerungsplan Suterode (PDF, ca. 35 MB) - Katlenburg-Lindau

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<strong>Dorferneuerungsplan</strong> <strong>Suterode</strong> (DEP) 2008 <strong>Suterode</strong> Alles Alles andere andere … … als als als hinterm hinterm Wald!<br />

Wald!<br />

6.3 Förderung<br />

Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller gemäß der Richtlinie über die<br />

Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE). ZILE fördert:<br />

• <strong>Dorferneuerungsplan</strong>ung<br />

• gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung<br />

sowie investive Maßnahmen. Dazu gehören:<br />

• Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse<br />

• Abwehr von Hochwassergefahren im Ortsbereich sowie Sanierung innerörtlicher Gewässer<br />

• kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung des ländlichen Charakters<br />

• Erhaltung und Gestaltung von land- und forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz<br />

mit ortsbildprägendem Charakter<br />

• Anpassung von land- und forstwirtschaftlicher Bausubstanz einschließlich Hofräume<br />

und Nebengebäude an zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten<br />

• Erwerb von bebauten Grundstücken in Verbindung mit zuvor aufgeführten Vorhaben<br />

Die Höhe der Zuwendungen beträgt:<br />

• bei Aufstellung des <strong>Dorferneuerungsplan</strong>es bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

ohne Mehrwertsteuer<br />

• bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern bis zu 40% der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben ohne Mehrwertsteuer<br />

• bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis zu 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

einschließlich Mehrwertsteuer. Bei privaten Zuwendungsempfängern wird eine<br />

Höchstfördersumme von 25.000 Euro gewährt.<br />

• In <strong>Suterode</strong> erhöhen sich die Fördersätze um 5% für private und 10% für öffentlichrechtliche<br />

Antragsteller, da der Ort vor dem 01.01.2007 in das Dorferneuerungsprogramm<br />

aufgenommen wurde (Fördersätze der bisherigen Richtlinie).<br />

Das Land Niedersachsen gewährt die finanzielle Unterstützung mit Eigenmitteln und Mitteln<br />

aus dem Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft. Das Amt für Landentwicklung in<br />

Göttingen ist Bewilligungsbehörde. Es entscheidet über die Förderungsanträge. Ihm obliegt<br />

die Auszahlung und Abrechnung der geförderten Vorhaben.<br />

Wenn eine Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung durchgeführt werden soll, ist der<br />

erste Ansprechpartner das Bauamt der Gemeinde <strong>Katlenburg</strong>-<strong>Lindau</strong>. Dort erfolgt eine erste<br />

Beratung, ob und wie die Förderung durchgeführt werden kann. In den ebenfalls dort erhältlichen<br />

Antragsformularen wird die Maßnahme beschrieben und bewertet.<br />

Wenn es die Gemeinde für erforderlich hält, kann eine für den Antragsteller kostenfreie<br />

Fachberatung durch ein Planungsbüro in Anspruch genommen werden. Dem Antrag werden<br />

dann ein Kostenvoranschlag sowie die Stellungnahmen des mit der Umsetzung des <strong>Dorferneuerungsplan</strong>es<br />

betrauten Planungsbüros und der Gemeindeverwaltung beigefügt.<br />

Projektgemeinschaft: planungsgruppe lange puche gmbh, Northeim und Planungsbüro Brudniok, Göttingen<br />

692 DEP.doc 185

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