Protokoll vom 30.05.2011 - Gemeinde Holdorf
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Protokoll vom 30.05.2011 - Gemeinde Holdorf
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TOP 5:<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 a „Neues Einzelhandelsgebiet Große Straße“<br />
(BV 109/2011)<br />
5.1 Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten<br />
Anregungen<br />
5.2 Beschluss über die öffentliche Auslegung<br />
Bürgermeister Dr. Krug teilt mit, dass die Abwägungsvorschläge erst am Nachmittag eingegangen<br />
sind und er sich aus zeitlichen Gründen bis zur Sitzung nicht mehr damit beschäftigen<br />
konnte. Er schlägt daher vor, die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge einzeln zu verlesen.<br />
Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, sich in den Fraktionen damit zu beschäftigen.<br />
Sofern sich keine Bedenken gegen die Abwägungsvorschläge ergeben, soll die weitere<br />
Beratung wie geplant in der nächsten VA-Sitzung und anschließend im Rat erfolgen.<br />
Dieser Vorgehensweise wird einstimmig <strong>vom</strong> Planungs- und Umweltausschuss zugestimmt.<br />
TOP 6:<br />
Festsetzung von Überschwemmungsgebieten - Sachstandsbericht<br />
Bürgermeister Dr. Krug erläutert nochmals kurz die 5 Varianten zum Hochwasserschutz. Da<br />
die Variante 3 möglicherweise und zu unzulässiger Weise die Wasserschutzzone II durchschneidet,<br />
wurden - auch im Hinblick auf den Einwand gegen den OOWV - zwei weitere Möglichkeiten<br />
nordöstlich und südwestlich dieser Wasserschutzzone entwickelt. Die neuen Varianten<br />
3a – 3 c werden anhand einer Übersichtskarte vorgestellt sowie dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage<br />
beigefügt.<br />
Nach Beratung gibt der Planungs- und Umweltausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong> beabsichtigt, die Varianten<br />
3a - 3c für die weitere Planung im Umgang mit dem<br />
Hochwasserschutz ernsthaft weiterzuverfolgen.<br />
TOP 8:<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Lagerweg II“ (BV 110/2011)<br />
8.1 Erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 4a Abs. 3 BauGB<br />
Bürgermeister Dr. Krug erläutert, dass ursprünglich in dieser Sitzung der Satzungsbeschluss<br />
gefasst werden sollte. Während des öffentlichen Auslegungsverfahrens hat sich jedoch eine<br />
Änderung bei den Kompensationsmaßnahmen ergeben. So soll nun für einen Teilbereich der<br />
Ausgleich außerhalb von <strong>Holdorf</strong> erfolgen. Der Landkreis Vechta hat darauf hingewiesen, dass<br />
Planungs- und Umweltausschuss-<strong>Protokoll</strong> Nr. 05/2011 <strong>vom</strong> <strong>30.05.2011</strong><br />
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