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Protokoll vom 30.05.2011 - Gemeinde Holdorf

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Des Weiteren soll der Planungs- und Umweltausschuss<br />

die Empfehlung aussprechen, den Containerplatz am<br />

vorhandenen Standort zu erhalten.<br />

Nach Abschluss der Debatte gibt der Planungs- und Umweltausschuss einstimmig folgende<br />

Beschlussempfehlung.<br />

Die Umgestaltung des ehem. Holzlagerplatzes in<br />

Handorf-Langenberg soll wie vorgetragen durchgeführt<br />

werden.<br />

Hierfür soll eine Arbeitsgruppe etabliert werden, die<br />

eng mit dem Arbeitskreis Dorferneuerung und der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong> sowie kommuniziert.<br />

Die neu gebildete Arbeitsgruppe aus der Bürgerversammlung<br />

<strong>vom</strong> 19.05.2011 kann weitere Interessierte<br />

aufnehmen.<br />

(nachrichtlich: Am 01.06.2011 rief der Bildhauer Dierkes aus Lohne bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong><br />

an und teilte mit, dass er die Diskussionen zum Holzlagerplatz verfolgt hatte und seine<br />

Unterstützung anbieten möchte. Er hätte einen vollkantigen Stein mit glatter Oberfläche mit<br />

Grundmaßen von etwa 1 m x 1,10 m und ca. 2,80 m Höhe. Diesen könnte er mit Schriftzügen<br />

bearbeiten und kostengünstig der <strong>Gemeinde</strong> zum Kauf anbieten. Als Referenzen gab er u. a.<br />

den Brunnen in Lohne und den Straßenfeger Martin in Vechta an).<br />

Bürgermeister Dr. Krug fragt nach einem zentralen Punkt für künftige Bekanntmachungen im<br />

Ort Handorf-Langenberg.<br />

Aus der Versammlung wird neben dem Gasthaus Frilling (Schanko) und der Kirche ein<br />

Aushang an der Schule, dem Kindergarten und dem Lebensmittelmarkt Busemann/Staffehl<br />

vorgeschlagen.<br />

TOP 4:<br />

Beschluss des Einzelhandelskonzeptes (BV 108/2011)<br />

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Pötzsch <strong>vom</strong> Büro MR Consultants Hamburg und erteilt ihm<br />

das Wort.<br />

Herr Pötzsch bedankt sich für die Einladung und stellt das Einzelhandelskonzept für <strong>Holdorf</strong> in<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor. Fazit: Ein zentraler Versorgungsbereich (ZVB) nach den<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen ist in <strong>Holdorf</strong> nicht festgesetzt und eine raumplanerische<br />

Schutzfunktion für den Einzelhandel in <strong>Holdorf</strong> ist nicht gegeben. Anhand einer Karte wurde<br />

eine Empfehlung zur Abgrenzung des ZVB vorgenommen.<br />

Planungs- und Umweltausschuss-<strong>Protokoll</strong> Nr. 05/2011 <strong>vom</strong> <strong>30.05.2011</strong><br />

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