01.03.2013 Aufrufe

Protokoll vom 05.06.2012 - Gemeinde Holdorf

Protokoll vom 05.06.2012 - Gemeinde Holdorf

Protokoll vom 05.06.2012 - Gemeinde Holdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Herr Themann bekräftigt durch Handschlag die vorgenommene Verpflichtung. Frau Kleine<br />

Klausing bekennt durch ihre Unterschrift, dass sie verpflichtet worden ist.<br />

Der Wortlaut der Paragraphen einschließlich Kommentierung wird ausgehändigt.<br />

TOP 2:<br />

Genehmigung der Niederschrift Nr. 02/2012 <strong>vom</strong> 17.04.2012<br />

Die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses Nr. 02/2012 <strong>vom</strong> 17.04.2012 wird<br />

mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt.<br />

TOP 3:<br />

Inklusion an den <strong>Holdorf</strong>er Schulen<br />

Herr Sander, Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, Außenstelle Oldenburg,<br />

bedankt sich für die Einladung. Er stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Stand<br />

zum Thema „Inklusion“ vor (s. Anlage). Er macht deutlich, dass es sich hierbei um einen<br />

Entwicklungsprozess handelt, der bis zum 31.07.2018 abgeschlossen sein muss. Die Grundschulen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong> sind aus seiner Sicht auf einem guten Weg, da durch deren<br />

Teilnahme am RIK (Regionales Integrationskonzept) bereits jetzt eine inklusive Beschulung<br />

im Primarbereich erfolgt.<br />

Die Inklusion bedeutet, dass Behinderten der barrierefreie und gleichberechtigte Zugang in<br />

eine „normale“ Schule möglich sein muss. Eine Verpflichtung, diese Schule auch zu besuchen,<br />

besteht jedoch nicht. Die Entscheidung treffen die Erziehungsberechtigten. Bisher lag<br />

diese Entscheidung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Schulbehörde.<br />

Herr Sander erläutert, dass die Förderschulen „Lernen“ zum 01.08.2013 aufgehoben werden,<br />

womit alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf „Lernen“ in eine inklusive<br />

Grundschule eingeschult werden müssen. Die bereits jetzt bestehende sonderpädagogische<br />

Grundversorgung an der Grundschule <strong>Holdorf</strong> und der Barbara-Schule bleibt bestehen.<br />

Ratsfrau Boye fragt nach Standards für die Ausstattung einer inklusiven Schule, was von<br />

Herrn Sander nicht beantwortet werden kann.<br />

Ratsherr Brand bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Schulausschuss-Sitzung hierüber Informationen<br />

einzuholen.<br />

Zur Umsetzung der Inklusion teilt Herr Sander mit, dass die Grundschulen ab 01.08.2013 bis<br />

zum 01.08.2016 aufsteigend 2 Std./wtl. pro Klasse zusätzlich als sonderpädagogische Grundversorgung<br />

erhalten. Diese Ausstattung erfolgt unabhängig davon, ob und wie viele Schüler<br />

mit Förderbedarf die Schule besuchen. Um dem höheren Betreuungsaufwand von Schülerinnen<br />

und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gerecht<br />

werden zu können, zählen diese bei der Klassenbildung doppelt.<br />

Auf die Frage von Herrn Themann, wer die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen<br />

trägt, teilt Herr Sander mit, dass wie bisher der Schulträger für die bauliche und sächliche<br />

Ausstattung zuständig sein wird. Von abweichenden Regelungen ist ihm nichts bekannt.<br />

Schulausschuss Nr. 03/2012 v. <strong>05.06.2012</strong><br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!