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Protokoll vom 05.06.2012 - Gemeinde Holdorf

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Niederschrift Nr. 03/2012<br />

über die Sitzung des Schulausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong><br />

am Dienstag, <strong>05.06.2012</strong>, um 18:00 Uhr,<br />

im Rathaus, Ratssaal<br />

Beginn der Sitzung: 18:00 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 19:50 Uhr<br />

Es nahmen an der Sitzung teil: Jan-Dierk Brand, Vorsitzender<br />

Die Ausschussmitglieder: Mario Trumme<br />

Rolf Bergmann<br />

Silvia Boye<br />

Stephan Möhring<br />

Heinrich Schonhöft<br />

Inge Schuster<br />

Ludger Westerhoff<br />

Als beratende stimmberechtigte<br />

Mitglieder nahmen teil: Ulrike Bolles<br />

Maria Kleine Klausing (für Anita König)<br />

Thorsten Trumme<br />

Gabriele Oer<br />

Doris Mey (bis TOP 4)<br />

Moritz Chojnacki (bis TOP 4)<br />

Manfred Petter (bis TOP 4)<br />

Gast: Rainer Sander, Landeschulbehörde (zu TOP 3)<br />

Von der Verwaltung nahmen teil: Heiner Themann, Allg. Vertr. des Bürgermeisters<br />

Barbara Schlärmann, <strong>Protokoll</strong>führerin<br />

TOP 1:<br />

Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der anwesenden<br />

Ausschussmitglieder, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung<br />

Der Vorsitzende, Ratsherr Brand, eröffnet um 18:00 Uhr die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße<br />

Einladung, die anwesenden Ausschussmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit fest.<br />

Heiner Themann, Allg. Vertreter des Bürgermeisters, verpflichtet das beratende stimmberechtigte<br />

Mitglied des Schulausschusses Maria Kleine Klausing mit folgender Verpflichtungsformel:<br />

„Hiermit verpflichte ich Sie gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes,<br />

Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die<br />

Gesetze zu beachten.“<br />

Die Pflichtenbelehrung erfolgt ebenfalls durch Herrn Themann mit folgenden Worten: „Hiermit<br />

belehre ich Sie über Ihre Pflichten gem. § 54 Abs. 3 und § 43 NKomVG über die §§ 40<br />

(Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot) und § 42 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 (Vertretungsverbot)<br />

NKomVG.“<br />

Schulausschuss Nr. 03/2012 v. <strong>05.06.2012</strong><br />

1


Herr Themann bekräftigt durch Handschlag die vorgenommene Verpflichtung. Frau Kleine<br />

Klausing bekennt durch ihre Unterschrift, dass sie verpflichtet worden ist.<br />

Der Wortlaut der Paragraphen einschließlich Kommentierung wird ausgehändigt.<br />

TOP 2:<br />

Genehmigung der Niederschrift Nr. 02/2012 <strong>vom</strong> 17.04.2012<br />

Die Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses Nr. 02/2012 <strong>vom</strong> 17.04.2012 wird<br />

mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung genehmigt.<br />

TOP 3:<br />

Inklusion an den <strong>Holdorf</strong>er Schulen<br />

Herr Sander, Nds. Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück, Außenstelle Oldenburg,<br />

bedankt sich für die Einladung. Er stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Stand<br />

zum Thema „Inklusion“ vor (s. Anlage). Er macht deutlich, dass es sich hierbei um einen<br />

Entwicklungsprozess handelt, der bis zum 31.07.2018 abgeschlossen sein muss. Die Grundschulen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong> sind aus seiner Sicht auf einem guten Weg, da durch deren<br />

Teilnahme am RIK (Regionales Integrationskonzept) bereits jetzt eine inklusive Beschulung<br />

im Primarbereich erfolgt.<br />

Die Inklusion bedeutet, dass Behinderten der barrierefreie und gleichberechtigte Zugang in<br />

eine „normale“ Schule möglich sein muss. Eine Verpflichtung, diese Schule auch zu besuchen,<br />

besteht jedoch nicht. Die Entscheidung treffen die Erziehungsberechtigten. Bisher lag<br />

diese Entscheidung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Schulbehörde.<br />

Herr Sander erläutert, dass die Förderschulen „Lernen“ zum 01.08.2013 aufgehoben werden,<br />

womit alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf „Lernen“ in eine inklusive<br />

Grundschule eingeschult werden müssen. Die bereits jetzt bestehende sonderpädagogische<br />

Grundversorgung an der Grundschule <strong>Holdorf</strong> und der Barbara-Schule bleibt bestehen.<br />

Ratsfrau Boye fragt nach Standards für die Ausstattung einer inklusiven Schule, was von<br />

Herrn Sander nicht beantwortet werden kann.<br />

Ratsherr Brand bittet die Verwaltung, bis zur nächsten Schulausschuss-Sitzung hierüber Informationen<br />

einzuholen.<br />

Zur Umsetzung der Inklusion teilt Herr Sander mit, dass die Grundschulen ab 01.08.2013 bis<br />

zum 01.08.2016 aufsteigend 2 Std./wtl. pro Klasse zusätzlich als sonderpädagogische Grundversorgung<br />

erhalten. Diese Ausstattung erfolgt unabhängig davon, ob und wie viele Schüler<br />

mit Förderbedarf die Schule besuchen. Um dem höheren Betreuungsaufwand von Schülerinnen<br />

und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gerecht<br />

werden zu können, zählen diese bei der Klassenbildung doppelt.<br />

Auf die Frage von Herrn Themann, wer die Kosten für die erforderlichen baulichen Maßnahmen<br />

trägt, teilt Herr Sander mit, dass wie bisher der Schulträger für die bauliche und sächliche<br />

Ausstattung zuständig sein wird. Von abweichenden Regelungen ist ihm nichts bekannt.<br />

Schulausschuss Nr. 03/2012 v. <strong>05.06.2012</strong><br />

2


Herr Schonhöft verweist auf einen Artikel zum Thema Inklusion (DIE ZEIT). Der positive<br />

Erfahrungsbericht über die inklusive Beschulung in Südtirol ist dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügt.<br />

Der Vorsitzende, Ratsherr Brand, bedankt sich bei Herrn Sander für die Ausführungen und<br />

stellt fest, dass die Inklusion ein Thema bei den nächsten HH-Plan Beratungen sein wird.<br />

Herr Themann überreicht Herrn Sander zum Dank das <strong>Holdorf</strong>er Gedächtnisspiel „Seuk dat<br />

Bild“.<br />

TOP 4:<br />

Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

a) Herr Themann teilt mit, dass in Absprache mit den Schulleitungen der Grundschulen die<br />

<strong>Gemeinde</strong> ihre Stellungnahme zum Erlassentwurf „Die Arbeit in der Grundschule“ abgegeben<br />

hat. In dem Erlassentwurf heißt es, dass Grundschulen, die nicht durchgängig mindestens<br />

zweizügig sind, mit benachbarten Grundschulen zusammenarbeiten sollen. Diese Kooperation<br />

unterstützt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong>, was auch durch den bereits bestehenden Kooperationsvertrag<br />

zwischen der Grundschule <strong>Holdorf</strong> und der Barbara-Schule dokumentiert wird. Sollte in<br />

der Zukunft aber als Folge daraus über eine Auflösung der einzügigen Grundschulen nachgedacht<br />

werden, wird die <strong>Gemeinde</strong> diesem Ansinnen auf gar keinen Fall zustimmen. Der Erhalt<br />

der kleinen Grundschulen muss weiterhin gewährleistet sein.<br />

b) Herr Themann teilt mit, dass die Genehmigung der Nds. Landesschulbehörde zur Führung<br />

der Oberschule <strong>Holdorf</strong> als Ganztagsschule aufbauend ab Jahrgang 5 zum Schuljahresbeginn<br />

2012/2013 vorliegt. Das verpflichtende Ganztagsangebot findet an zwei Tagen in der Woche<br />

statt. Die zusätzlichen Schülerbeförderungskosten an diesen Tagen trägt der Landkreis Vechta.<br />

c) Herr Petter berichtet über den aktuellen Stand des Niedrigseilklettergartens. Die Finanzierung<br />

ist dank großzügiger Spenden gesichert. Die Erdarbeiten wurden bereits abgeschlossen.<br />

Die endgültige Erstellung des Klettergartens findet dann im Rahmen einer „Sozialen Aktion“<br />

am 21.06.2012 statt.<br />

Die Vertreter der HRS <strong>Holdorf</strong>, Herr Petter, Frau Mey und Herr Chojnacki, verabschieden<br />

sich aufgrund der bevorstehenden Sitzung des Schulvorstandes.<br />

TOP 5:<br />

Offene Ganztagsschule an den Grundschulen <strong>Holdorf</strong> / Handorf-Langenberg<br />

(BV 102/2012)<br />

Frau Kleine Klausing berichtet über die Ergebnisse der Elternbefragung zur Offenen Ganztagsschule<br />

an der Grundschule <strong>Holdorf</strong>. Befragt wurden die Eltern der 1. und 2. Klassen sowie<br />

die beiden letzten Kindergartenjahrgänge. Von 225 verteilten Fragebögen wurden 168<br />

wieder abgegeben. Die Fragen wurden wie folgt beantwortet:<br />

Schulausschuss Nr. 03/2012 v. <strong>05.06.2012</strong><br />

3


Ich/wir befürworte(n) grundsätzlich<br />

die Einrichtung einer „Offenen Ganz-<br />

tagsschule“.<br />

Ich/wir werde(n) mein/unser Kind für<br />

die „Offene Ganztagsschule“ anmel-<br />

den.<br />

Schulausschuss Nr. 03/2012 v. <strong>05.06.2012</strong><br />

ja nein keine Meinung<br />

122 35 9<br />

42 66 54<br />

Mein Kind würde am Mittagessen<br />

teilnehmen. 45 69 52<br />

Somit würden nur 25 % der befragten Eltern ihr Kind für die Offene Ganztagsschule anmelden.<br />

Ratsherr Möhring glaubt, dass viele Eltern zunächst abwarten wollen. Er geht davon aus, dass<br />

das Ganztagsangebot in Zukunft verstärkt in Anspruch genommen werden wird.<br />

Ratsherr Brand stellt fest, dass das Befragungsergebnis im Grundschulbereich völlig den Diskussionen<br />

im Kindergartenbereich widerspricht. Er kann sich nicht vorstellen, dass der Bedarf<br />

an Ganztagsbetreuung nach dem Kindergarten aufhört.<br />

Für Ratsherrn Schonhöft ist die positive Resonanz der Eltern auf die Offene Ganztagsschule<br />

grundsätzlich erkennbar.<br />

Frau Rybka-Beckermann, der mit Zustimmung des Schulausschusses das Wort erteilt wird,<br />

weist darauf hin, dass den Eltern deutlich gemacht werden muss, dass die Betreuung durch<br />

den Jugendtreff mit Einführung der Offenen Ganztagsschule beendet sein wird.<br />

Frau Oer stellt das Befragungsergebnis an der Barbara-Schule vor. Von 82 verteilten Fragebögen<br />

wurden 79 wie folgt beantwortet:<br />

Ich/wir befürworte(n) grundsätzlich<br />

die Einrichtung einer „Offenen Ganz-<br />

tagsschule“.<br />

Ich/wir werde(n) mein/unser Kind für<br />

die „Offene Ganztagsschule“ anmel-<br />

den.<br />

ja nein keine Meinung<br />

21 19 39<br />

21 19 39<br />

Mein Kind würde am Mittagessen<br />

teilnehmen. 21 19 39<br />

Frau Oer teilt mit, dass die Offene Ganztagsschule von den Eltern in Handorf-Langenberg<br />

sehr positiv aufgenommen wurde.<br />

Nach Beratung gibt der Schulausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Holdorf</strong> beschließt die Einführung der<br />

offenen Ganztagsschule an ihren beiden Grundschulen<br />

(Grundschule <strong>Holdorf</strong> und Barbara-Schule Handorf-<br />

Langenberg) zum Schuljahr 2013/2014.<br />

4


TOP 6:<br />

Schwimmbadlift für das Hallenbad <strong>Holdorf</strong> (BV 103/2012)<br />

Nach Beratung gibt der Schulausschuss einstimmig folgende Beschlussempfehlung:<br />

Für das Hallenbad <strong>Holdorf</strong> wird zunächst ein<br />

Schwimmbadlift für ca. 10.000 € angeschafft. Der<br />

Einbau soll in der Sommerpause erfolgen.<br />

TOP 7:<br />

Anfragen gem. § 10 der Geschäftsordnung und Anregungen<br />

./.<br />

Der Vorsitzende, Ratsmitglied Brand, bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und schließt<br />

um 19:50 Uhr die Sitzung.<br />

<strong>Protokoll</strong>führerin<br />

Allg. Vertreter des Bürgermeisters Vorsitzender<br />

Schulausschuss Nr. 03/2012 v. <strong>05.06.2012</strong><br />

5

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