EXPOSÉ L 12626 Hasselwerderstr. 22 - Liegenschaftsfonds Berlin
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<strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH & Co. KG<br />
Warschauer Str. 41/42<br />
D-10243 <strong>Berlin</strong><br />
Tel.: +49 · (0)30 · <strong>22</strong> 33 - 67 73<br />
Fax: +49 · (0)30 · <strong>22</strong> 33 - 67 05<br />
Email: thomas.bolle@liegenschaftsfonds.de<br />
Internet: www.liegenschaftsfonds.de<br />
Übernahme der Vermessungskosten obliegt dem Käufer.<br />
Durch die Verwendung von öffentlichen Mitteln bei der Sanierung der Frei- und Grünflächen<br />
resultiert eine entsprechende 10-jährige Förderbindung mit der Maßgabe, die öffentlichen<br />
Flächen für wohnungsnahe Freizeit- und Erholungsnutzung zu belassen.<br />
Aufgrund einer bezirksamtsinternen Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 2001 ist für eine<br />
ca. 3.100 m² große Grundstücksteilfläche die Zweckbestimmung Grün- und Erholungsanlage<br />
"Hasselwerder Park" festgesetzt worden. Diese Teilfläche darf nicht mit veräußert werden.<br />
Ebenso darf der im Fachvermögen des Bezirks stehende und ebenfalls -teilweise- auf dem<br />
Flurstück 67 liegende Kinderspielplatz nicht mit veräußert werden.<br />
Der Zuschnitt des Kaufgrundstücks berücksichtigt diese Besonderheiten bereits, so dass das<br />
Kaufgrundstück eine etwa 1.535 m² große Teilfläche des Flurstücks 67 bildet. Allerdings ist<br />
vom Käufer zusätzlich noch die Breite der Zufahrt von der Hasselwerder Straße zum<br />
hinteren Kita-Grundstück Hasselwerder Str. <strong>22</strong> A (Flurstück <strong>22</strong>5) nachträglich mit dem am<br />
Vermessungstermin teilnehmenden Bezirksamt Treptow-Köpenick abzustimmen. Hierdurch<br />
können sich Zuschnitt und Größe des Kaufgrundstücks nochmals leicht verändern.<br />
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen / Landesausgleichsamt (LAROV),<br />
<strong>Berlin</strong>, teilt in seiner Auskunft über Anmeldungen nach dem Gesetz zur Regelung offener<br />
Vermögensfragen (VermG) vom 26.11.2007 mit, dass für das Grundstück <strong>Hasselwerderstr</strong>.<br />
<strong>22</strong> in <strong>Berlin</strong>-Treptow (Flur 132, Flurstück 67) drei Restitutionsanträge ermittelt wurden. Der<br />
Käufer erwirbt das Kaufgrundstück mit den bestehenden Ansprüchen. Dieser Umstand findet<br />
besondere Berücksichtigung bei der Kaufvertragsgestaltung.<br />
Bei der Prüfung der im Rahmen dieser Ausschreibung abgegebenen Angebote wird neben<br />
der eigentlichen Höhe des jeweiligen Kaufpreisangebotes zusätzlich auch das<br />
Nutzungskonzept gewichtet.<br />
Soweit sich das gegenwärtige Baurecht an § 34 BauGB orientiert, verfolgt der Bezirk<br />
Treptow-Köpenick von <strong>Berlin</strong> grundsätzlich folgende Erwartungen:<br />
• bei einer privaten Nutzung des Gebäudes, d.h., auch der Freiflächen, sind hohe und<br />
massive / geschlossene Einfriedungen (Mauer) nicht gewünscht;<br />
• Beibehaltung des jetzigen weitgehend offenen Charakters durch eine Zaunanlage und<br />
ggf. Hecken;<br />
• die künftige Nutzung des Gebäudes sollte Bezug zum Ort und den kulturellen Angeboten<br />
nehmen;<br />
• Berücksichtigung der städtebaulichen Situation (Brückenkopf des Kaisersteges) im<br />
Bereich der Zufahrt; keine Anlage zusätzlicher Spielplätze.<br />
In welchem Verhältnis Kaufpreis und Nutzungskonzept (gegeneinander) gewichtet werden,<br />
ist nicht vorgegeben und unterliegt allein dem Ermessen des Auslobers. Das bedeutet, dass<br />
ggf. auch die Annahme eines niedrigeren Kaufpreisangebotes möglich sein soll, wenn das<br />
zu Grunde liegende Nutzungskonzept den Auslober überzeugt.<br />
Der Auslober hat sich gegenüber den anderen Bietern nicht zu begründen. Über die<br />
Angebote entscheidet nach Ende der Ausschreibung abschließend eine separate<br />
Kommission.<br />
© <strong>Liegenschaftsfonds</strong> <strong>Berlin</strong> GmbH & Co. KG Seite 6