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Betreuungsrecht - Gemeinde Liederbach am Taunus

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Vorwort<br />

Durch einen Unfall, eine Krankheit oder fortschreitendes Alter kann jeder von uns in eine Situation<br />

kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer<br />

angewiesen ist. Auch wenn man, solange man jung und gesund ist, hieran nicht gern denkt, sollte man<br />

sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen. Unser Rechtssystem<br />

stellt für diesen Fall eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über diese will die vorliegende<br />

Broschüre informieren.<br />

Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass die Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen<br />

respektieren, aber auch um den Personen, die Sie dann unterstützen sollen, die Aufgabe<br />

zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.<br />

Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der<br />

Vorsorgevollmacht,<br />

Betreuungsverfügung und<br />

Patientenverfügung.<br />

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kommen Sie in eine Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten<br />

nicht mehr alleine regeln können, wird durch das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) ein Betreuer<br />

bestellt. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Chance, soweit wie möglich Ihr Leben eigenständig zu<br />

gestalten. Denn der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des Betroffenen zu<br />

orientieren und soll die Betreuung so gestalten, dass sie sich an dessen jeweilige Bedürfnisse und<br />

noch vorhandene Fähigkeiten anpasst.<br />

Das vormundschaftsgerichtliche Verfahren berücksichtigt daher besonders die Rechte und die Eigenständigkeit<br />

der Betroffenen. Viele Menschen – sei es ehren<strong>am</strong>tlich oder beruflich – leisten wertvolle<br />

Betreuungsarbeit, für die ihnen zu danken ist. Sie tragen mit dazu bei, unsere Gesellschaft menschlicher<br />

zu gestalten.<br />

Die nachfolgende Broschüre erläutert zunächst die Instrumente, mit deren Hilfe Sie selbstbestimmt vorsorgen<br />

können und stellt sodann die wesentlichen Inhalte der rechtlichen Betreuung, einschließlich des<br />

rechtlichen Verfahrens und der Aufgaben der betreuenden Person dar.<br />

Silke Lautenschläger<br />

Hessische Sozialministerin<br />

Jürgen Banzer<br />

Hessischer Minister der Justiz<br />

5<br />

VORWORT

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