Betreuungsrecht - Gemeinde Liederbach am Taunus
Betreuungsrecht - Gemeinde Liederbach am Taunus
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Vorwort<br />
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder fortschreitendes Alter kann jeder von uns in eine Situation<br />
kommen, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Hilfe anderer<br />
angewiesen ist. Auch wenn man, solange man jung und gesund ist, hieran nicht gern denkt, sollte man<br />
sich rechtzeitig mit der Situation einer möglichen eigenen Hilflosigkeit befassen. Unser Rechtssystem<br />
stellt für diesen Fall eine Reihe von Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Über diese will die vorliegende<br />
Broschüre informieren.<br />
Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass die Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen<br />
respektieren, aber auch um den Personen, die Sie dann unterstützen sollen, die Aufgabe<br />
zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.<br />
Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der<br />
Vorsorgevollmacht,<br />
Betreuungsverfügung und<br />
Patientenverfügung.<br />
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kommen Sie in eine Situation, in der Sie Ihre Angelegenheiten<br />
nicht mehr alleine regeln können, wird durch das Amtsgericht (Vormundschaftsgericht) ein Betreuer<br />
bestellt. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Chance, soweit wie möglich Ihr Leben eigenständig zu<br />
gestalten. Denn der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des Betroffenen zu<br />
orientieren und soll die Betreuung so gestalten, dass sie sich an dessen jeweilige Bedürfnisse und<br />
noch vorhandene Fähigkeiten anpasst.<br />
Das vormundschaftsgerichtliche Verfahren berücksichtigt daher besonders die Rechte und die Eigenständigkeit<br />
der Betroffenen. Viele Menschen – sei es ehren<strong>am</strong>tlich oder beruflich – leisten wertvolle<br />
Betreuungsarbeit, für die ihnen zu danken ist. Sie tragen mit dazu bei, unsere Gesellschaft menschlicher<br />
zu gestalten.<br />
Die nachfolgende Broschüre erläutert zunächst die Instrumente, mit deren Hilfe Sie selbstbestimmt vorsorgen<br />
können und stellt sodann die wesentlichen Inhalte der rechtlichen Betreuung, einschließlich des<br />
rechtlichen Verfahrens und der Aufgaben der betreuenden Person dar.<br />
Silke Lautenschläger<br />
Hessische Sozialministerin<br />
Jürgen Banzer<br />
Hessischer Minister der Justiz<br />
5<br />
VORWORT