Betreuungsrecht - Gemeinde Liederbach am Taunus
Betreuungsrecht - Gemeinde Liederbach am Taunus
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wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind. Ein<br />
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.<br />
Den Betreuungsvereinen wird insbesondere aufgegeben<br />
- die ehren<strong>am</strong>tliche Übernahme von Betreuungsaufgaben<br />
zu fördern,<br />
- ehren<strong>am</strong>tliche Betreuer und Betreuerinnen zu<br />
gewinnen, in die Aufgaben einzuführen, fortzubilden<br />
und zu beraten,<br />
- über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen<br />
zu informieren,<br />
- für ausreichende Haftpflichtversicherung der<br />
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vereins<br />
für die mit der Vereinsarbeit verbundenen<br />
Risiken zu sorgen.<br />
Nähere Auskünfte hierzu erteilt<br />
das Hessische Sozialministerium<br />
Dostojewskistraße 4<br />
65187 Wiesbaden<br />
35<br />
DIE GESETZLICHE BETREUUNG