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Betreuungsrecht - Gemeinde Liederbach am Taunus

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wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind. Ein<br />

Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.<br />

Den Betreuungsvereinen wird insbesondere aufgegeben<br />

- die ehren<strong>am</strong>tliche Übernahme von Betreuungsaufgaben<br />

zu fördern,<br />

- ehren<strong>am</strong>tliche Betreuer und Betreuerinnen zu<br />

gewinnen, in die Aufgaben einzuführen, fortzubilden<br />

und zu beraten,<br />

- über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen<br />

zu informieren,<br />

- für ausreichende Haftpflichtversicherung der<br />

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Vereins<br />

für die mit der Vereinsarbeit verbundenen<br />

Risiken zu sorgen.<br />

Nähere Auskünfte hierzu erteilt<br />

das Hessische Sozialministerium<br />

Dostojewskistraße 4<br />

65187 Wiesbaden<br />

35<br />

DIE GESETZLICHE BETREUUNG

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