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Information der Beihilfefestsetzungsstellen in Bayern Öffnungsaktion ...

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Beihilfe-<br />

ergänzungstarife<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

Voraussetzungen<br />

für die Teilnahme<br />

2<br />

Private Krankenversicherung für Beamtenanfänger<br />

Werden durch die jeweilige Beihilfestelle auch Kosten für Wahlleistungen<br />

– wie z.B. Unterbr<strong>in</strong>gung im Zweibettzimmer und<br />

Chefarztbehandlung – erstattet, so s<strong>in</strong>d diese Wahlleistungen<br />

auch Bestandteil des Versicherungsschutzes. Umfasst jedoch<br />

die Beihilfe nur die allgeme<strong>in</strong>en Krankenhausleistungen ohne<br />

diese Wahlleistungen, so deckt auch <strong>der</strong> Versicherungsschutz<br />

nur die Grundleistungen ab.<br />

Außerhalb <strong>der</strong> <strong>Öffnungsaktion</strong> haben die Beihilfeberechtigten<br />

natürlich weiterh<strong>in</strong> die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Beihilfeergänzungstarif<br />

abzuschließen, <strong>der</strong> zusätzliche Wahlleistungen versichert<br />

o<strong>der</strong> auch den Versicherungsschutz (z.B. für Zahnersatz) verbessert.<br />

Der Beitrag für diesen Tarif ist allerd<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> vollem Umfang<br />

vom Versicherten selbst zu zahlen. Für diese Beihilfeergänzungstarife<br />

gelten die erleichterten Bed<strong>in</strong>gungen <strong>der</strong><br />

<strong>Öffnungsaktion</strong> nicht.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Öffnungsaktion</strong> gelten auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> privaten Pflegepflichtversicherung<br />

erleichterte Bed<strong>in</strong>gungen. So ist <strong>der</strong> Beitrag<br />

für die private Pflegepflichtversicherung begrenzt. Dabei<br />

gelten folgende Berechnungsgrundlagen:<br />

•<br />

•<br />

Der Beitrag zur PPV ist auf den Höchstbeitrag <strong>der</strong> SPV ohne<br />

Berücksichtigung des gesetzlichen Beitragszuschlags für<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>lose begrenzt (2008: 70,20 Euro). Da <strong>der</strong> Versicherungsnehmer<br />

aber Anspruch auf Beihilfe hat, muss er nur<br />

den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil <strong>der</strong> Kosten<br />

(z. B. 50 Prozent) privat versichern. Entsprechend beläuft<br />

sich die Beitragsobergrenze <strong>in</strong> diesem Beispiel dann auf 50<br />

Prozent des gesetzlichen Höchstbeitrages.<br />

Außerdem gilt für Ehepaare, <strong>der</strong>en E<strong>in</strong>kommen unterhalb<br />

bestimmter E<strong>in</strong>kommensgrenzen liegt, dass <strong>der</strong> Höchstbeitrag<br />

nicht für zwei Personen, son<strong>der</strong>n lediglich mit 150<br />

Prozent zugrunde zu legen ist. Diese Regelung läuft zum<br />

31.12.2008 aus.<br />

Teilnahmeberechtigter Personenkreis<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Öffnungsaktion</strong> können folgende Personen-<br />

bzw. Berufsgruppen zu erleichterten Bed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> die PKV<br />

wechseln:

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