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Information der Beihilfefestsetzungsstellen in Bayern Öffnungsaktion ...

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GKV-versicherte Beamte:<br />

Erleichterter Wechsel <strong>in</strong> die PKV<br />

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten e<strong>in</strong>en<br />

Versicherungsschutz an, <strong>der</strong> passgenau auf die Leistungen <strong>der</strong><br />

Krankenversorgung <strong>der</strong> Beamten (Beihilfe) abgestimmt werden<br />

kann. Beamte und ihre Familienangehörige haben somit<br />

die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall<br />

abzusichern.<br />

Trotzdem gibt es Beamte, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

versichert s<strong>in</strong>d. Häufig handelt es sich hierbei um<br />

Beamte mit Vorerkrankungen, die e<strong>in</strong>en privaten Krankenversicherungsschutz<br />

ausschließen o<strong>der</strong> entsprechende Risikozuschläge<br />

erfor<strong>der</strong>n.<br />

Für diese Personengruppe bietet die PKV seit dem Jahr 2005<br />

e<strong>in</strong>en erleichterten Zugang zu e<strong>in</strong>er privaten Krankenversicherung<br />

an.<br />

Die Anschriften und Rufnummern <strong>der</strong> privaten Krankenversicherungsunternehmen,<br />

die sich an dieser <strong>Öffnungsaktion</strong> für<br />

gesetzlich krankenversicherte Beamte zu erleichterten Bed<strong>in</strong>gungen<br />

beteiligen, f<strong>in</strong>den Sie am Ende dieser Broschüre. Für<br />

Angebote wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Unternehmen.<br />

Die jeweiligen Bed<strong>in</strong>gungen können dort erfragt werden.<br />

Die erleichterten Zugangsbed<strong>in</strong>gungen<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Ke<strong>in</strong> Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.<br />

Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.<br />

Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden –<br />

soweit sie erfor<strong>der</strong>lich s<strong>in</strong>d – auf maximal 30 Prozent des<br />

tariflichen Beitrags begrenzt.<br />

Der Versicherungsnehmer kann se<strong>in</strong>en jeweiligen Beihilfeanspruch<br />

mit dem im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Öffnungsaktion</strong> wählbaren Versicherungsschutz<br />

auf bis zu 100 Prozent aufstocken.<br />

teilnehmende<br />

Unternehmen<br />

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