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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Die ermittelten Grundwasserergebnisse wurden den Orientierungswerten der Verwaltungsvorschrift<br />

zu § 77 des Hessischen Wassergesetzes für die Sanierung von<br />

Grundwasser- und Bodenverunreinigungen im Hinblick auf den Gewässerschutz<br />

(Gw-VwV) gegenübergestellt.<br />

Gemäß Gw-VwV /13/ ist das Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Grundwasser<br />

anhand der Art, Menge und Gefährlichkeit der Stoffe und der örtlichen Verhältnisse<br />

abzuschätzen.<br />

Eine Boden- oder Grundwasserverunreinigung liegt vor, wenn der Boden oder das<br />

Grundwasser erhöhte Stoffkonzentrationen (Überschreitungen der Orientierungswerte)<br />

enthalten. Dann sind im Regelfall weitere Maßnahmen, wie<br />

− die weitere Ermittlung der Verunreinigung, der Ursachen und der Auswirkungen<br />

(Schadensermittlung),<br />

− erforderlichenfalls Sofortmaßnahmen (Schadensbegrenzung),<br />

− erforderlichenfalls Sanierungsmaßnahmen (Schadensbeseitigung)<br />

vorzunehmen.<br />

Die im Folgenden genannten Orientierungswerte sind rechtlich nicht verbindliche<br />

zahlenmäßige Vorgaben zur Beurteilung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen.<br />

Es handelt sich dabei nicht um Grenzwerte. Die Orientierungswerte sind<br />

als Vergleichsmaßstab eine Hilfe bei der Beurteilung z. B. des Grades einer Verunreinigung<br />

oder eines Sanierungszieles (siehe Nr. 3.1 Gw-VwV) /13/.<br />

Nach der Gw-VwV werden<br />

− Prüfwerte als Orientierungswerte definiert, bei deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht<br />

in der Regel als ausgeräumt gilt. Bei Überschreitungen ist eine<br />

weitere Sachverhaltsermittlung geboten, um die Sanierungsnotwendigkeit im<br />

Einzelfall zu prüfen.<br />

− Sanierungsschwellenwerte als Orientierungswerte definiert, deren Überschreitung<br />

in der Regel Sanierungsmaßnahmen auslösen.<br />

In der nachfolgenden Tab. 4-7 sind die Orientierungswerte der Gw-VwV (Prüfwerte<br />

und Sanierungsschwellenwerte) für Grundwasser dargestellt.<br />

Tab. 4-7: Orientierungswerte der Gw-VwV für Grundwasser<br />

Parameter Prüfwert Sanierungsschwellenwert<br />

[µg/l] [µg/l]<br />

Antimon 10 50<br />

Arsen 10 50<br />

Blei 40 200<br />

Cadmium 5 20<br />

Chrom gesamt 50 200<br />

Kupfer 50 200<br />

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