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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt, RPU <strong>Frankfurt</strong> und RPU<br />

Darmstadt, liegen der Behörde bis zum Juni 2003 keine weiteren Informationen<br />

über weitere <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen<br />

und <strong>Altlasten</strong> vor /30/ /33/.<br />

Im Teiluntersuchungsraum Start- /Landebahnsystem sind im Zuge der Bahnerweiterungsmaßnahmen<br />

nachfolgende Flächen von Baumaßnahmen betroffen:<br />

NW-ALVF 01<br />

GFA-ALVF 02<br />

GFA-ALVF 03<br />

NW-G 02 (nur bei Eingriffen ins Grundwasser)<br />

4.1.5 Tunnel Startbahn West<br />

o. Nr. – Punktuelle Kriegseinwirkungen<br />

Im Umfeld des geplanten Tunnels unter der Startbahn 18-West, außerhalb des<br />

Teiluntersuchungsraumes, ergaben die Datenrecherche und die Historische Erkundung<br />

nur durch punktuelle Kriegseinwirkungen bedingte <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen.<br />

In diesen Bereichen wurden Bombentrichter auskartiert. Analog dem Teiluntersuchungsraum<br />

Landebahn Nordwest wurden Bombentrichter und Flakstellungen aus<br />

den Kartengrundlagen (Grundwassermessstellen, ehemaligen Gruben, Böschungen,<br />

Bombentrichter und Flakstellungen, Altablagerungen 1989) des Magistrates<br />

der Stadt <strong>Frankfurt</strong> am <strong>Main</strong> entnommen und in der Karte <strong>G4</strong>-5 im Anhang als<br />

punktuelle Einträge dargestellt. Sie erhalten keine Nummerierung, sondern werden<br />

bei der kartographischen Erläuterung als „Punktuelle Kriegseinwirkungen ohne<br />

Nummerierung“ bezeichnet.<br />

Es wurden ansonsten keine festgestellten und behördlich ausgewiesenen <strong>Altlasten</strong>,<br />

keine schädlichen Bodenveränderungen und keine nachgewiesenen Grundwasserverunreinigungen<br />

sowie sonstige <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen ermittelt.<br />

Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt, RPU <strong>Frankfurt</strong> und RPU<br />

Darmstadt, liegen der Behörde bis zum Juni 2003 keine zusätzlichen Informationen<br />

über weitere <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, Grundwasserverunreinigungen<br />

und <strong>Altlasten</strong> vor /30/ /33/.<br />

Im eigentlichen Teiluntersuchungsraum und damit von Baumaßnahmen betroffen<br />

sind keine der festgestellten kriegsbedingten Verdachtsflächen.<br />

4.1.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Die <strong>Altlasten</strong>verdachtsflächen, Boden- und Grundwasserverunreinigungen sowie<br />

<strong>Altlasten</strong> im Bereich des Gepäckförderanlagentunnels (GFA-Tunnel) werden bei<br />

der textlichen und kartographischen Darstellung mit einem „GFA“ für Gepäckförderanlage<br />

bezeichnet.<br />

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