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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

42<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

NW-ALVF 04 - Alte Gebäudegrundrisse (Luftbilder 1958)<br />

Diese Fläche liegt südlich und außerhalb der geplanten <strong>Ausbau</strong>fläche. Auf den<br />

Luftbildern sind vier Gebäudegrundrisse unbekannter Anlagen klar zu identifizieren.<br />

Die ausgewiesene Fläche ist inzwischen bebaut (<strong>Flughafen</strong>gelände), so dass davon<br />

auszugehen ist, dass ggf. Schadstoffe entdeckt und im Rahmen der Baumaßnahmen<br />

vielleicht beseitigt wurden. Da hierüber allerdings keine Informationen vorliegen,<br />

wird diese Fläche in diesem <strong>Gutachten</strong> als <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche<br />

dokumentiert.<br />

NW-ALVF 05 - Bombentrichter / Umspannwerk (Luftbilder 1958 / 1976)<br />

Diese <strong>Altlasten</strong>verdachtsfläche befindet sich im östlichen Teil der geplanten <strong>Ausbau</strong>fläche<br />

und vor allem im Bereich des RWE-Umspannwerkes Kelsterbach. Nach<br />

Auswertung der o. a. Luftbilder (siehe hierzu Kapitel 0.6) sind über die Gesamtfläche<br />

Bombentrichter verteilt. Eine Eingrenzung einzelner Areale bzw. Trichter ist<br />

nicht möglich. Aufgrund nicht oder unvollständig detonierter Sprengmittel ist eine<br />

punktförmige Belastung mit Explosivstoffresten und deren Umsetzungsprodukten<br />

möglich. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bombentrichter mit<br />

Kriegsschutt oder sonstigen Abfällen in der Vergangenheit verfüllt wurden.<br />

NW-ALVF 06 - Ehemalige Sand-/ Kiesgrube<br />

Auf Grundlage der Altflächenkarte des Umlandverbandes <strong>Frankfurt</strong> (2000) liegt diese<br />

Fläche außerhalb des Teiluntersuchungsraumes im Bereich des <strong>Flughafen</strong>-<br />

Gebäudes 451 und grenzt mit der Nordostspitze an den Teiluntersuchungsraum. Ihr<br />

Mittelpunkt wird durch die Gauß-Krüger-Koordinanten 3467100 (Rechtswert) und<br />

5544900 (Hochwert) definiert. Laut Informationen des Umlandverbandes <strong>Frankfurt</strong><br />

handelte es sich hierbei um eine Sand- und Kiesgrube, die Ende der 60er bis Ende<br />

der 70er Jahre betrieben wurde. Der Umlandverband vermutete dort Boden- und /<br />

oder Bauschuttablagerungen /42/. Auf der Bodenkarte von Hessen, Blatt 5917<br />

Kelsterbach (1972) ist diese Fläche mit den Signaturen „künstlich verändertes Gelände“<br />

und „Abraum, Müll, Aushub, Bauschutt“ gekennzeichnet (siehe Kapitel 0.6).<br />

Bei ehemaligen Sand- /Kiesgruben bestehen i. d. R. der Verdacht auf Boden- und /<br />

oder Bauschuttablagerungen unbekannter Zusammensetzung.<br />

NW-ALVF 07 - Aufschüttungsfläche<br />

Diese Verdachtsfläche ist auf der vom Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> aufgrund einer<br />

geomorphologischen Auswertung erstellten Altflächenkarte von 2000 dokumentiert<br />

und entspricht etwa der Lage des Staudenweihers. Sie liegt außerhalb des Teiluntersuchungsraumes<br />

und grenzt mit ihrer Südostspitze an die nördliche Teiluntersuchungsraumgrenze<br />

der Landebahn Nordwest. Nach ergänzenden Informationen<br />

durch den Umlandverband <strong>Frankfurt</strong> (2000) wurde diese Fläche als<br />

Aufschüttungsfläche charakterisiert /42/. Zudem ist diese Fläche in der Bodenkarte<br />

von Hessen, Blatt 5917 Kelsterbach (1972) als „künstlich verändertes Gelände“<br />

dargestellt (siehe Kapitel 0.6). Im Bereich von Aufschüttungsflächen können Boden-<br />

und / oder Bauschuttablagerungen mit umweltrelevanten Schadstoffen nicht

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