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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

2 Abgrenzung der Teiluntersuchungsräume<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Der <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> liegt im Rhein-<strong>Main</strong>-Gebiet südwestlich von <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong>. Eingerahmt wird der <strong>Frankfurt</strong>er <strong>Flughafen</strong> im Nordosten von <strong>Frankfurt</strong> am<br />

<strong>Main</strong> und Offenbach, im Südosten von Darmstadt und im Westen von Wiesbaden<br />

und <strong>Main</strong>z.<br />

Im näheren Umfeld im Norden des <strong>Flughafen</strong>geländes verläuft die BAB 3 und befindet<br />

sich die Gemeinde Kelsterbach, im Osten verläuft die BAB 5 und liegt Neu-<br />

Isenburg-Zeppelinheim. Im Süden schließt sich Mörfelden-Walldorf an und im Westen<br />

grenzt der Mönchhofwald an das <strong>Flughafen</strong>gelände. Der Kelsterbacher Wald<br />

liegt westlich des Umspannwerkes.<br />

Die Größe des <strong>Flughafen</strong>s ist mit insgesamt ca. 1.919 ha im Jahr 2000 ausgewiesen<br />

(Band A 2, Antragsbegründung). Die mittlere Geländehöhe liegt bei ca.<br />

106 m NN. Die Grundstückseckpunkte des heutigen <strong>Flughafen</strong>geländes (ohne<br />

Startbahn 18-West) lassen sich durch folgende Gauß-Krüger-Koordinaten festlegen<br />

(TK 5917 Kelsterbach):<br />

Nordwest-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 71 600<br />

� Hochwerte 55 46 200<br />

Nordost-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 65 900<br />

� Hochwerte 55 44 600<br />

Südost-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 70 500<br />

� Hochwerte 55 42 900<br />

Südwest-Eckpunkt:<br />

� Rechtswerte 34 66 000<br />

� Hochwerte 55 43 000<br />

Für die Dokumentation, Erläuterung und Gefährdungsabschätzung wurden insgesamt<br />

sechs Teiluntersuchungsräume definiert. Die Grenzen der Teiluntersuchungsräume<br />

sind in der Karte <strong>G4</strong>-1 farbig markiert. Die in Kapitel 1.1 genannten<br />

Teiluntersuchungsräume umfassen in der Regel den durch die geplanten <strong>Ausbau</strong>maßnahmen<br />

betroffenen Bereich des geplanten Teilvorhabens.<br />

In den kartographischen Darstellungen werden die Teiluntersuchungsräume – bis<br />

auf die Teiluntersuchungsräume Tunnel Startbahn West und GFA-Tunnel – separat<br />

betrachtet. Die o. g. Ausnahmen werden in dem Plan des Teiluntersuchungsraumes<br />

Start- /Landebahnsystem (siehe Anhang Plan 05) kartographisch gezeigt.<br />

Textlich werden die beiden o. g. Teiluntersuchungsräume jedoch einzeln abgehandelt.<br />

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