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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

1 Einleitung<br />

1.1 Veranlassung<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Fraport beabsichtigt, im Rahmen der Daseinsvorsorge des <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>Main</strong>, entsprechend der prognostizierten Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen.<br />

Vorgesehen ist als Kernstück des kapazitiven <strong>Ausbau</strong>s der Neubau einer Landebahn<br />

nordwestlich des bestehenden <strong>Flughafen</strong>s mit den dazugehörigen Rollbahnen.<br />

Um den hieraus veränderten Betrieb auf dem <strong>Flughafen</strong> gewährleisten zu<br />

können, müssen auch die Vorfelder und das Rollfeld entsprechend angepasst werden.<br />

Darüber hinaus ist eine Erweiterung der sonstigen Einrichtungen im notwendigen<br />

Umfang vorgesehen. Hierzu zählen vor allem die Neuerrichtung von Passagieranlagen<br />

(Terminal 3), Frachtanlagen (Hallen für Frachtabfertigung) und Werftanlagen<br />

sowie die notwendigen Betriebs- und Verwaltungsgebäude.<br />

Infolge der genannten Maßnahmen werden auch verschiedene Anpassungsmaßnahmen<br />

an der Erschließung des <strong>Flughafen</strong>s notwendig. Im verkehrlichen Bereich<br />

ist dies in erster Linie die Anpassung der Straßen und die Erweiterung des Passagier-Transfer-Systems.<br />

Zu den notwendigen Straßenanpassungen gehören sowohl<br />

Änderungen öffentlicher Straßen außerhalb des <strong>Flughafen</strong>geländes als auch Änderungen<br />

an flughafeninternen Straßen.<br />

Neben diesen Anpassungen an der verkehrlichen Erschließung sind auch Anpassungen<br />

an den Ver- und Entsorgungseinrichtungen erforderlich.<br />

Der <strong>Ausbau</strong> des <strong>Flughafen</strong>s, der Gegenstand des Planfeststellungsantrages (PFA)<br />

ist, umfasst im wesentlichen folgende Teilvorhaben:<br />

− Flugbetriebsflächen<br />

− Neubau der Landebahn Nordwest<br />

− Erweiterung der Vorfelder<br />

− Anpassung des bestehenden Rollfeldes<br />

− Maßnahmen der Flächen im Bereich der heutigen Rhein-<strong>Main</strong> Air Base und<br />

CargoCity Süd, Cargo Center 2 und Angrenzende Flächen<br />

− Maßnahmen im Norden des bestehenden <strong>Flughafen</strong>s mit den entsprechenden<br />

Veränderungen der Verkehrsanlagen sowie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen<br />

Im Vorfeld des <strong>Ausbau</strong>s sollte nun geklärt werden, ob in den Baubereichen der<br />

Teilvorhaben mit Kontaminationen des Untergrundes durch gewerbliche / industrielle<br />

Nutzung und / oder durch kriegsspezifische Einwirkungen zu rechnen ist.<br />

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