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Ausbau Flughafen Frankfurt Main Gutachten G4 Altlasten

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<strong>Ausbau</strong> <strong>Flughafen</strong> <strong>Frankfurt</strong> <strong>Main</strong><br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Band C <strong>G4</strong> <strong>Altlasten</strong><br />

Ersteller HPC HARRESS PICKEL CONSULT AG<br />

Stand 20.07.2004<br />

HARRESS PICKEL CONSULT<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.5 Tunnel Startbahn West<br />

Im Bereich dieses Teiluntersuchungsraumes lag kein <strong>Altlasten</strong>verdacht vor. Es sind<br />

keine schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle bekannt.<br />

Sollte im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen in den Bereichen, in denen gemäß<br />

Datenrecherche und historischer Erkundung kein Verdacht für eine Schadstoffbelastung<br />

vorlag und daher keine umwelttechnischen Untersuchungen durchgeführt<br />

wurden, dennoch organosensorisch auffälliges Bodenmaterial angetroffen<br />

werden, sollte eine gutachterliche Begleitung der Aushubmaßnahmen erfolgen.<br />

Hierdurch kann sichergestellt werden, dass organosensorisch auffälliges Bodenmaterial<br />

separiert und nach erfolgter abfalltechnischer Deklaration entsprechend entsorgt<br />

werden kann.<br />

Nach Abschluss der Aushubmaßnahmen sollten die Bereiche, in denen Schadstoffbelastungen<br />

festgestellt worden sind, zur Beweissicherung beprobt werden.<br />

Generell wird ein Gefährdungspotenzial für das Schutzgut Mensch – vor allem bei<br />

den geplanten Baumaßnahmen (z. B. Staubentwicklung, Ausgasung von leichtflüchtigen<br />

Schadstoffen) – dadurch vermieden, dass, im Fall des Auftretens organosensorischer<br />

Auffälligkeiten, entsprechende Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen<br />

in Anlehnung an die BGR 128 berücksichtigt und ein Arbeits- und Sicherheitsplan<br />

gemäß BGR 128 erstellt wird.<br />

6.6 Gepäckförderanlagentunnel (GFA-Tunnel)<br />

Die in diesem Teiluntersuchungsraum durchgeführte Bohrung BS01502A wies keine<br />

handlungsrelevanten Schadstoffbelastungen nach. Der GFA-Tunnel liegt im Bereich<br />

des Nitrat-Grundwasserschadensfalles, allerdings sind keine Auswirkungen<br />

(Strömungsumlenkungen) durch die Baumaßnahme zu erwarten.<br />

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